Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Beitragsrecht Deutschland

In welchem Bundesland zahlen Sie was?

Kurz beantwortet

In 6 der 16 Bundesländer gibt es keine Beitragsfreiheit, in 10 ist ein Teil oder alles frei. Den Betrag selbst setzt nur in vier Ländern das Land fest, sonst die Kommune oder der Träger. Hier steht das Landesrecht aller 16 Länder mit Paragraf, dazu 160 Beitragstabellen mit 4.144 Einkommensstufen aus den Satzungen selbst.

16
Länder erhoben

Landesrecht vollständig

160
Beitragstabellen

12.137 einzelne Beträge

61.031
Kitas in Deutschland

Destatis, 01.03.2025

3.913.400
betreute Kinder

davon 801.300 unter drei

Sie wollen wissen

Muss ich für die Kita überhaupt zahlen, und wenn ja: wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Für alle 16 Länder, ab welchem Alter und für wie viele Stunden nichts gezahlt wird
  • Welche Stelle in Ihrem Land den Betrag festsetzt und worauf sie sich stützt
  • Welche Länder eine Obergrenze ziehen, die Sie selbst nachrechnen können
  • Beschlossene Änderungen mit Datum, die Ihre Rechnung demnächst verändern

Und das kommt dabei heraus

In 6 von 16 Ländern gibt es keine Beitragsfreiheit, in 10 ist ein Teil oder alles frei. Wo genau die Grenze liegt, ist überall anders: mal ab dem zweiten Geburtstag, mal ab dem dritten, mal für fünf Stunden am Tag, mal für die letzten zwei Jahre vor der Schule. Und selbst innerhalb eines Landes reicht die Spanne von 110,00 € bis 993,79 €.

Mein Bundesland nachschlagen

Warum es keine bundesweite Tabelle gibt

Vier Ebenen entscheiden nacheinander. Erst an der dritten fällt die Zahl, die auf Ihrem Bescheid steht.

Vom Bundesgesetz bis zu Ihrem Bescheid
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt seit dem 1. August 2019 bundesweit vor, dass gestaffelt werden muss. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Ihr Bundesland

    Regelt, wer festsetzen darf und ab wann beitragsfrei betreut wird. Nur vier Länder setzen den Betrag selbst fest.

  3. 03

    Ihre Stadt oder Ihr Träger

    Legt die Beitragstabelle fest. Hier entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Das einzige verbindliche Dokument.

Wo die Kita nichts kostet

Die Länder in drei Gruppen, sortiert danach, was Eltern am Ende zahlen, nicht alphabetisch.

Vollständig beitragsfrei

Kein Elternbeitrag, unabhängig von Alter und Umfang. Bezahlt wird nur die Verpflegung.

Beitragsfrei ab einem Alter oder bis zu einer Stundenzahl

Ein Teil der Betreuung ist frei, der Rest kostet. Wo die Grenze liegt, ist von Land zu Land verschieden.

Ohne Beitragsfreiheit

Es wird durchgehend gezahlt. Manche dieser Länder deckeln dafür die Höhe oder zahlen einen Zuschuss.

Wer in Ihrem Land den Beitrag festsetzt

Alle 16 Länder mit Gesetz, Norm und der Regel zur Beitragsfreiheit.

BundeslandGesetzSetzt festBeitragsfreiOrte
Nordrhein-WestfalenKiBiz
§ 50 Abs. 1 KiBiz
Jugendamtletzte 2 Jahre143
BayernBayKiBiG
Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG
Gemeinde oder Trägerkeine-
Baden-WürttembergKiTaG
§ 6 KiTaG
Gemeinde oder Trägerkeine2
NiedersachsenNKiTaG
§ 22 Abs. 2 NKiTaG
Gemeinde oder Trägerab 3 J., bis 8 Std.4
HessenHKJGB
§ 32c Abs. 1 und 2 HKJGB
Gemeinde oder Trägerab 3 J., bis 6 Std.1
Rheinland-PfalzKiTaG
§ 26 Abs. 1 KiTaG
Jugendamtab 2 Jahren9
SachsenSächsKitaG
§ 15 SächsKitaG
Gemeindekeine-
BrandenburgKitaG
§ 17a KitaG
Gemeinde oder Trägerab 3 Jahren-
Schleswig-HolsteinKiTaG
§ 31 Abs. 1 KiTaG
Trägerkeine-
Sachsen-AnhaltKiFöG
§ 13 Abs. 4 KiFöG
Gemeindekeine-
ThüringenThürKigaG
§ 30 Abs. 1 ThürKigaG
Gemeinde oder Trägerletzte 2 Jahre-
SaarlandSBEBG
§ 10a Abs. 3 SBEBG
Gemeinde oder Trägerkeine-
BerlinTKBG
§ 3 Abs. 5 TKBG
Landvollständig-
HamburgKibeG
§ 9 Abs. 1 KibeG
Land5 Std. täglich-
BremenBremKTG
§ 19a BremKTG
Gemeindeab 3 Jahren1
Mecklenburg-VorpommernKiFöG M-V
§ 29 Abs. 1 KiFöG M-V
Landvollständig-
Stand 27.08.2026. Die Norm ist jeweils die Vorschrift zur Beitragsfreiheit oder, wo es keine gibt, zur Beitragserhebung.

Was sich zum Jahreswechsel 2027 ändert

Zwei Länder haben Änderungen beschlossen, die für viele Familien den Betrag verändern und nicht nur die Rechtslage.

01.01.2027 · Bayern

Der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro entfällt

Der Landtag hat die BayKiBiG-Reform am 22. Juli 2026 beschlossen, in Kraft tritt sie zum 1. Januar 2027. Die Mittel des Elternbeitragszuschusses gehen vollständig in einen höheren Qualitätsbonus an die Träger über. Ob Eltern deshalb 100 Euro mehr zahlen, entscheidet jede Kommune und jeder Träger für sich: Einige haben angekündigt auszugleichen, andere haben erklärt, dass ihnen dafür das Geld fehlt.

Beitragsrecht in Bayern

01.01.2027 · Saarland

Beitragsfreiheit für alle Altersgruppen

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen im Saarland keine Elternbeiträge mehr erhoben werden, für alle Altersgruppen und alle Betreuungsumfänge. Das Mittagessen bleibt kostenpflichtig.

Beitragsrecht in Saarland

Ihre Stadt nachschlagen

Bisher sind 192 von rund 11.037 Kommunen erhoben. Der Bestand wächst mit jedem Erhebungsfenster.

Kita-Gebühren AachenNordrhein-Westfalen, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 436,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren AhlenNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 547,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren AlsdorfNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 692,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren ArnsbergNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 417,27 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Bad OeynhausenNordrhein-Westfalen, 19 EinkommensstufenHöchstsatz 681,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BeckumNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 511,85 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Bergisch GladbachNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 610,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BergkamenNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 120,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BielefeldNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 691,19 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BocholtNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BochumNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 521,39 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BorkenNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BornheimNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 792,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BottropNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 515,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BraunschweigNiedersachsen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 463,00 € bei 10 Std./TagKita-Gebühren BreckerfeldNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 386,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren BremerhavenBremen, 17 EinkommensstufenHöchstsatz 474,00 € bei 8 Std./TagKita-Gebühren BündeNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 569,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Castrop-RauxelNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 646,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DattelnNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 1.181,00 € bei über 45 Std.Kita-Gebühren DetmoldNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 767,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DinslakenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 750,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DormagenNordrhein-Westfalen, 5 EinkommensstufenHöchstsatz 449,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DorstenNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 673,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DortmundNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 860,05 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DülmenNordrhein-Westfalen, 35 EinkommensstufenHöchstsatz 785,93 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DüsseldorfNordrhein-Westfalen, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 350,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren DuisburgNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 248,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren EmsdettenNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 542,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren EnnepetalNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 288,05 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren ErkelenzNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 928,84 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren ErkrathNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren EschweilerNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 475,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren EssenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 413,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg, 3 EinkommensstufenKita-Gebühren GeilenkirchenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 590,89 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren GeldernNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 891,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren GochNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 842,02 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren GöttingenNiedersachsen, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 652,00 € bei ganztags, bis 8 Std./TagKita-Gebühren GronauNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 310,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HaanNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 742,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HagenNordrhein-Westfalen, 23 EinkommensstufenHöchstsatz 560,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Haltern am SeeNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 795,70 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HammNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 150,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HarsewinkelNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 720,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HattingenNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 709,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HeidelbergBaden-Württemberg, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 785,00 € bei 10 Std./TagKita-Gebühren HeiligenhausNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 612,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HeinsbergNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 507,72 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HemerNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 474,59 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HennefNordrhein-Westfalen, 20 EinkommensstufenHöchstsatz 812,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HerdeckeNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 515,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HerfordNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HerneNordrhein-Westfalen, 24 EinkommensstufenHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HildenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 382,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HückelhovenNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 824,47 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren IbbenbürenNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 787,50 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KaarstNordrhein-Westfalen, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 575,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KaiserslauternRheinland-Pfalz, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 440,00 € bei Ganztagsbereich (über 7 Std./Tag)Kita-Gebühren KamenNordrhein-Westfalen, 21 EinkommensstufenHöchstsatz 531,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kamp-LintfortNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 580,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KevelaerNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 563,08 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KleveNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 894,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KoblenzRheinland-Pfalz, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 495,00 €Kita-Gebühren KölnNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 830,02 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KönigswinterNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 727,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren KrefeldNordrhein-Westfalen, 15 EinkommensstufenHöchstsatz 477,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Landkreis Altenkirchen (Westerwald)Rheinland-Pfalz, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 473,00 €Kita-Gebühren Landkreis Bad DürkheimRheinland-Pfalz, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 622,00 €Kita-Gebühren Kreis BorkenNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis CoesfeldNordrhein-Westfalen, 35 EinkommensstufenHöchstsatz 781,61 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis DürenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 510,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis EuskirchenNordrhein-Westfalen, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 561,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis GüterslohNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 730,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis HeinsbergNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 563,51 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis HerfordNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren HochsauerlandkreisNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 665,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis HöxterNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 824,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis KleveNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 993,79 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Märkischer KreisNordrhein-Westfalen, 21 EinkommensstufenHöchstsatz 559,55 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Landkreis Mayen-KoblenzRheinland-Pfalz, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 300,00 €Kita-Gebühren Kreis Minden-LübbeckeNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 573,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Oberbergischer KreisNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 600,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis OlpeNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 350,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis PaderbornNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 434,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Rhein-Kreis NeussNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 400,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Rhein-Lahn-KreisRheinland-Pfalz, 6 EinkommensstufenHöchstsatz 312,00 €Kita-Gebühren Rhein-Pfalz-KreisRheinland-Pfalz, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 320,50 €Kita-Gebühren Rhein-Sieg-KreisNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 1.013,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Rheinisch-Bergischer KreisNordrhein-Westfalen, 19 EinkommensstufenHöchstsatz 537,00 € bei 55 Std./WocheKita-Gebühren Kreis Siegen-WittgensteinNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 360,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis SoestNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 504,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren StädteRegion AachenNordrhein-Westfalen, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 231,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis SteinfurtNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 745,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis UnnaNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 605,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis ViersenNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 576,02 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis WarendorfNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 491,26 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Kreis WeselNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 553,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WesterwaldkreisRheinland-Pfalz, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 480,00 €Kita-Gebühren WetteraukreisHessen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 690,66 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LageNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 761,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LeichlingenNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 658,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LeverkusenNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 875,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LippstadtNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 530,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LöhneNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 540,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LüdenscheidNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 549,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren LünenNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 741,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MainzRheinland-Pfalz, 32 EinkommensstufenHöchstsatz 670,00 € bei 10 Std./TagKita-Gebühren MarlNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 479,50 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MeckenheimNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 889,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Menden (Sauerland)Nordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 562,50 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MettmannNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 812,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MindenNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 591,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MönchengladbachNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 572,65 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MoersNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 517,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Mülheim an der RuhrNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 1.070,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren MünsterNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 771,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren NettetalNordrhein-Westfalen, 15 EinkommensstufenHöchstsatz 660,10 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren NeussNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren NiederkasselNordrhein-Westfalen, 18 EinkommensstufenHöchstsatz 760,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren OberhausenNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 562,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren OeldeNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 876,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Oer-ErkenschwickNordrhein-Westfalen, 15 EinkommensstufenHöchstsatz 739,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Oldenburg (Oldb)Niedersachsen, 12 EinkommensstufenKita-Gebühren OlsbergNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 665,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren OverathNordrhein-Westfalen, 16 EinkommensstufenHöchstsatz 565,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren PaderbornNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 434,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren PlettenbergNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 530,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RadevormwaldNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 297,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RatingenNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 591,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RecklinghausenNordrhein-Westfalen, 15 EinkommensstufenHöchstsatz 581,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RemscheidNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 425,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Rheda-WiedenbrückNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 739,09 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RheinbachNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 814,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RheinbergNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 747,64 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RheineNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren RösrathNordrhein-Westfalen, 24 EinkommensstufenHöchstsatz 417,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Sankt AugustinNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 835,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren SchwelmNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 588,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren SchwerteNordrhein-Westfalen, 11 EinkommensstufenHöchstsatz 666,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren SiegburgNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 472,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren SiegenNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 390,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren SoestNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 555,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Sundern (Sauerland)Nordrhein-Westfalen, 26 EinkommensstufenHöchstsatz 589,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren TroisdorfNordrhein-Westfalen, 9 EinkommensstufenHöchstsatz 805,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren UnnaNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 613,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren VelbertNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 890,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren ViersenNordrhein-Westfalen, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 577,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren VoerdeNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 543,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WarsteinNordrhein-Westfalen, 14 EinkommensstufenHöchstsatz 583,63 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WerdohlNordrhein-Westfalen, 29 EinkommensstufenHöchstsatz 482,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WeselNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 586,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren Wetter (Ruhr)Nordrhein-Westfalen, 7 EinkommensstufenHöchstsatz 532,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WillichNordrhein-Westfalen, 18 EinkommensstufenHöchstsatz 828,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WipperfürthNordrhein-Westfalen, 12 EinkommensstufenHöchstsatz 436,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WittenNordrhein-Westfalen, 13 EinkommensstufenHöchstsatz 412,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WolfsburgNiedersachsen, 13 EinkommensstufenKita-Gebühren WülfrathNordrhein-Westfalen, 8 EinkommensstufenHöchstsatz 520,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WürselenNordrhein-Westfalen, 5 EinkommensstufenHöchstsatz 342,00 € bei 45 Std./WocheKita-Gebühren WuppertalNordrhein-Westfalen, 10 EinkommensstufenHöchstsatz 425,00 € bei 45 Std./Woche

Selbst nachrechnen

Drei Rechner für den Beitrag, den Arbeitgeberzuschuss und die Steuererklärung. Alle laufen im Browser, ohne Anmeldung und ohne Übertragung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Deutschland?
Das lässt sich nicht bundesweit beantworten, und das ist keine Ausrede. In 6 der 16 Länder gibt es überhaupt keine Beitragsfreiheit, und in den meisten Ländern setzt nicht das Land den Beitrag fest, sondern die Kommune oder der Träger. Deshalb steht auf dieser Seite das Landesrecht, und auf den Ortsseiten die Tabelle, die vor Ort gilt.
In welchen Bundesländern ist die Kita kostenlos?
Vollständig beitragsfrei sind Berlin seit dem 1. August 2018 und Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Januar 2020. Das Saarland kommt zum 1. Januar 2027 dazu. In acht weiteren Ländern ist ein Teil beitragsfrei, meist ab einem bestimmten Alter oder bis zu einer Stundenzahl.
Warum zahlen zwei Nachbarorte unterschiedlich viel?
Weil in den meisten Ländern die Stelle vor Ort entscheidet, wie die Beitragstabelle aussieht. Das Land setzt nur den Rahmen: ob gestaffelt werden muss, ab wann beitragsfrei betreut wird und ob es eine Obergrenze gibt. Wie viele Einkommensstufen es gibt und wo sie liegen, entscheidet die Kommune.
Ist das Mittagessen im Beitrag enthalten?
Fast nirgends. Verpflegung wird in der Regel gesondert berechnet, und zwar auch dort, wo die Betreuung selbst beitragsfrei ist. Die einzige Ausnahme unter den Ländern ist Hamburg: dort ist das Mittagessen in der Kita für die Familien kostenfrei.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.