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Kitaskosten

Baden-Württemberg · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Heidelberg kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Heidelberg für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bei 10 Stunden am Tag 405,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 82.001 Euro gilt der Höchstsatz von 785,00 €. Das sind 34 Prozent über dem Mittel der 4 hier erhobenen Stellen.

405,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 10 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

785,00 €
Höchstsatz

ab 82.001 Euro

6
Einkommensstufen

3 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Heidelberg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Heidelberg zahlen
  • Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 01.09.2026, für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres und ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt und Schulkinder im Hort
  • Die Beiträge für 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Heidelberg wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 82.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 56.000 Euro: ein Euro mehr kostet 128,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Heidelberg tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, bei 10 Stunden am Tag

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 10 Std./Tag

215,00 €

im Monat

Einkommensstufe 1 von 6, das macht 2.580 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 10 Std./Tag

405,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 6, das macht 4.860 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
  • 10 Std./Tag

785,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 9.420 Euro im Jahr.

Grundlage ist Übersicht über das Entgeltsystem der Stadt Heidelberg, Angebote und Benutzungsentgelte für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg ab 1. September 2026, beschlossen vom Gemeinderat am 11.06.2026. Die Übersicht erscheint in drei Blättern; hier steht das der Kleinkindbetreuung, die beiden anderen für Kindergarten und Hort stehen unter denselben Adressen mit kiga und hort im Dateinamen., Fassung vom 01.09.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach Ziffer 4.4 der Bedingungen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen das auf das kommende Jahr hochgerechnete Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, die im Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, auch ein auswärtiger Personensorgeberechtigter sowie der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte. Die Eltern stufen sich selbst ein und müssen jede Einkommensänderung unverzüglich mitteilen; wer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt, schuldet rückwirkend die höchste Stufe. Was im Einzelnen hinzugerechnet und abgezogen wird, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Berechnungsbogen, und der liegt als Formular auf einem Host, den die robots.txt für den automatisierten Abruf sperrt. Die gleichlautende Systematik der Kostenbeitragssatzung zieht Werbungskosten pauschal ab, dazu je zehn Prozent der Erwerbseinkünfte für Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, und setzt für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5.000 Euro im Jahr ab.

Jahreseinkommenbis zur Vollendung des 3. Lebensjahresab 3 Jahren bis zum SchuleintrittSchulkinder im Hort
30.000 Euro215,00 €185,00 €-
55.000 Euro405,00 €327,00 €-
90.000 Euro785,00 €541,00 €-
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 10 Stunden am Tag. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 28.314,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 10 Stunden am Tag zahlt in Heidelberg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 28.314,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres36405,00 €14.580,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt42327,00 €13.734,00 €
Zusammen78-28.314,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach Ziffer 4.4 der Bedingungen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen das auf das kommende Jahr hochgerechnete Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, die im Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, auch ein auswärtiger Personensorgeberechtigter sowie der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte. Die Eltern stufen sich selbst ein und müssen jede Einkommensänderung unverzüglich mitteilen; wer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt, schuldet rückwirkend die höchste Stufe. Was im Einzelnen hinzugerechnet und abgezogen wird, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Berechnungsbogen, und der liegt als Formular auf einem Host, den die robots.txt für den automatisierten Abruf sperrt. Die gleichlautende Systematik der Kostenbeitragssatzung zieht Werbungskosten pauschal ab, dazu je zehn Prozent der Erwerbseinkünfte für Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, und setzt für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5.000 Euro im Jahr ab.

Beitrag im Monat

405,00 €

Einkommensstufe
3 von 6
Stufe reicht
43.001 bis 56.000 Euro
Im Jahr
4.860,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Übersicht über das Entgeltsystem der Stadt Heidelberg, Angebote und Benutzungsentgelte für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg ab 1. September 2026, beschlossen vom Gemeinderat am 11.06.2026. Die Übersicht erscheint in drei Blättern; hier steht das der Kleinkindbetreuung, die beiden anderen für Kindergarten und Hort stehen unter denselben Adressen mit kiga und hort im Dateinamen., Fassung vom 01.09.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Heidelberg sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 6 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

6 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres / ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt / Schulkinder im Hort

In Heidelberg sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

Beitrag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag

Heidelberg bietet 6 Stufen an. Zwischen Beitrag und 10 Std./Tag liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Bei zwei Kindern zahlt jedes 75 Proze und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 785,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Stadt setzt den Betrag selbst fest und verweist nicht auf den Träger. Nach Ziffer 4.9 der Benutzungsbedingungen ist bei einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden oder über 14.00 Uhr hinaus zusätzlich ein monatliches Essensentgelt zu entrichten; sein Preis richtet sich nach den Sachbezugswerten der Sozialversicherungsentgeltverordnung und wird regelmäßig angepasst. Er beträgt ab dem 1. September 2026 91,40 Euro im Monat, gegenüber 82,60 Euro ab September 2024. Das sind 10,65 Prozent mehr und damit ausdrücklich nicht die 14,33 Prozent der Betreuungsentgelte. Bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr kann ein Mittagessen hinzugewählt werden. Nur in besonders begründeten Einzelfällen aus medizinischen oder religiösen Gründen entfällt die Pflicht, und nur dann, wenn die Stadt keine geeignete Mahlzeit anbietet.

Wer den Beitrag in Heidelberg festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen.

Zuständig ist Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Baden-Württemberg.

Beitragstabelle für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 10 Stunden am Tag
215,00 €bis 30k
279,00 €bis 43k
405,00 €bis 56k
533,00 €bis 69k
659,00 €bis 82k
785,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 56.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 405,00 €, einen Euro darüber 533,00 €. Das sind 128,00 € im Monat und 1.536,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro110,00 €138,00 €163,00 €190,00 €215,00 €
30.001 bis 43.000Euro143,00 €175,00 €210,00 €246,00 €279,00 €
43.001 bis 56.000Euro206,00 €255,00 €306,00 €356,00 €405,00 €
56.001 bis 69.000Euro269,00 €335,00 €400,00 €465,00 €533,00 €
69.001 bis 82.000Euro333,00 €414,00 €496,00 €577,00 €659,00 €
über 82.000Euro396,00 €493,00 €590,00 €688,00 €785,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Familie mit einem Kind (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro83,00 €104,00 €122,00 €143,00 €161,00 €
30.001 bis 43.000Euro107,00 €131,00 €158,00 €185,00 €209,00 €
43.001 bis 56.000Euro155,00 €191,00 €230,00 €267,00 €304,00 €
56.001 bis 69.000Euro202,00 €251,00 €300,00 €349,00 €400,00 €
69.001 bis 82.000Euro291,00 €362,00 €434,00 €505,00 €577,00 €
über 82.000Euro347,00 €431,00 €516,00 €602,00 €687,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Familie mit zwei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro55,00 €69,00 €82,00 €95,00 €108,00 €
30.001 bis 43.000Euro72,00 €88,00 €105,00 €123,00 €140,00 €
43.001 bis 56.000Euro103,00 €128,00 €153,00 €178,00 €203,00 €
56.001 bis 69.000Euro135,00 €168,00 €200,00 €233,00 €267,00 €
69.001 bis 82.000Euro194,00 €241,00 €289,00 €337,00 €384,00 €
über 82.000Euro231,00 €288,00 €344,00 €401,00 €458,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Familie mit drei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro41,00 €52,00 €61,00 €71,00 €81,00 €
30.001 bis 43.000Euro54,00 €66,00 €79,00 €92,00 €105,00 €
43.001 bis 56.000Euro77,00 €96,00 €115,00 €134,00 €152,00 €
56.001 bis 69.000Euro101,00 €126,00 €150,00 €174,00 €200,00 €
69.001 bis 82.000Euro146,00 €181,00 €217,00 €252,00 €288,00 €
über 82.000Euro173,00 €216,00 €258,00 €301,00 €343,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Familie mit vier Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro33,00 €41,00 €49,00 €57,00 €65,00 €
30.001 bis 43.000Euro43,00 €53,00 €63,00 €74,00 €84,00 €
43.001 bis 56.000Euro62,00 €77,00 €92,00 €107,00 €122,00 €
56.001 bis 69.000Euro81,00 €101,00 €120,00 €140,00 €160,00 €
69.001 bis 82.000Euro117,00 €145,00 €174,00 €202,00 €231,00 €
über 82.000Euro139,00 €173,00 €207,00 €241,00 €275,00 €
Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Familie mit fünf Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 10 Stunden am Tag
185,00 €bis 30k
255,00 €bis 43k
327,00 €bis 56k
398,00 €bis 69k
468,00 €bis 82k
541,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 82.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 468,00 €, einen Euro darüber 541,00 €. Das sind 73,00 € im Monat und 876,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro80,00 €105,00 €131,00 €159,00 €185,00 €
30.001 bis 43.000Euro119,00 €152,00 €188,00 €222,00 €255,00 €
43.001 bis 56.000Euro159,00 €201,00 €244,00 €286,00 €327,00 €
56.001 bis 69.000Euro197,00 €248,00 €297,00 €349,00 €398,00 €
69.001 bis 82.000Euro237,00 €295,00 €353,00 €412,00 €468,00 €
über 82.000Euro276,00 €342,00 €408,00 €474,00 €541,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Familie mit einem Kind (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro60,00 €79,00 €98,00 €119,00 €139,00 €
30.001 bis 43.000Euro89,00 €114,00 €141,00 €167,00 €191,00 €
43.001 bis 56.000Euro119,00 €151,00 €183,00 €215,00 €245,00 €
56.001 bis 69.000Euro148,00 €186,00 €223,00 €262,00 €299,00 €
69.001 bis 82.000Euro207,00 €258,00 €309,00 €361,00 €410,00 €
über 82.000Euro242,00 €299,00 €357,00 €415,00 €473,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Familie mit zwei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro40,00 €53,00 €66,00 €80,00 €93,00 €
30.001 bis 43.000Euro60,00 €76,00 €94,00 €111,00 €128,00 €
43.001 bis 56.000Euro80,00 €101,00 €122,00 €143,00 €164,00 €
56.001 bis 69.000Euro99,00 €124,00 €149,00 €175,00 €199,00 €
69.001 bis 82.000Euro138,00 €172,00 €206,00 €240,00 €273,00 €
über 82.000Euro161,00 €199,00 €238,00 €276,00 €316,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Familie mit drei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro30,00 €39,00 €49,00 €60,00 €69,00 €
30.001 bis 43.000Euro45,00 €57,00 €71,00 €83,00 €96,00 €
43.001 bis 56.000Euro60,00 €75,00 €92,00 €107,00 €123,00 €
56.001 bis 69.000Euro74,00 €93,00 €111,00 €131,00 €149,00 €
69.001 bis 82.000Euro104,00 €129,00 €154,00 €180,00 €205,00 €
über 82.000Euro121,00 €150,00 €179,00 €207,00 €237,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Familie mit vier Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 30.000Euro24,00 €32,00 €39,00 €48,00 €56,00 €
30.001 bis 43.000Euro36,00 €46,00 €56,00 €67,00 €77,00 €
43.001 bis 56.000Euro48,00 €60,00 €73,00 €86,00 €98,00 €
56.001 bis 69.000Euro59,00 €74,00 €89,00 €105,00 €119,00 €
69.001 bis 82.000Euro83,00 €103,00 €124,00 €144,00 €164,00 €
über 82.000Euro97,00 €120,00 €143,00 €166,00 €189,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, Familie mit fünf Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder im Hort

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 10 Stunden am Tag
freibis 30k
freibis 43k
freibis 56k
freibis 69k
freibis 82k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
JahreseinkommenBeitrag
bis 30.000Euro103,00 €
30.001 bis 43.000Euro159,00 €
43.001 bis 56.000Euro269,00 €
56.001 bis 69.000Euro380,00 €
69.001 bis 82.000Euro489,00 €
über 82.000Euro601,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit einem Kind (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 30.000Euro77,00 €
30.001 bis 43.000Euro119,00 €
43.001 bis 56.000Euro202,00 €
56.001 bis 69.000Euro285,00 €
69.001 bis 82.000Euro428,00 €
über 82.000Euro526,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit zwei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 30.000Euro52,00 €
30.001 bis 43.000Euro80,00 €
43.001 bis 56.000Euro135,00 €
56.001 bis 69.000Euro190,00 €
69.001 bis 82.000Euro285,00 €
über 82.000Euro351,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit drei Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 30.000Euro39,00 €
30.001 bis 43.000Euro60,00 €
43.001 bis 56.000Euro101,00 €
56.001 bis 69.000Euro143,00 €
69.001 bis 82.000Euro214,00 €
über 82.000Euro263,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit vier Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 30.000Euro31,00 €
30.001 bis 43.000Euro48,00 €
43.001 bis 56.000Euro81,00 €
56.001 bis 69.000Euro114,00 €
69.001 bis 82.000Euro171,00 €
über 82.000Euro210,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit fünf Kindern (zeitgleich und kostenpflichtig betreute unterhaltsberechtigte Geschwister), 6 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Heidelberg liegt 34 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, bei 10 Stunden am Tag

Heidelberg

785,00 €

im Monat

Braunschweig

463,00 €

im Monat

Unterschied

322,00 €

im Monat

Das sind 3.864,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Heidelberg zählt maßgeblich ist nach Ziffer 4.4 der Bedingungen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen das auf das kommende Jahr hochgerechnete Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, die im Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, auch ein auswärtiger Personensorgeberechtigter sowie der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte. Die Eltern stufen sich selbst ein und müssen jede Einkommensänderung unverzüglich mitteilen; wer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt, schuldet rückwirkend die höchste Stufe. Was im Einzelnen hinzugerechnet und abgezogen wird, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Berechnungsbogen, und der liegt als Formular auf einem Host, den die robots.txt für den automatisierten Abruf sperrt. Die gleichlautende Systematik der Kostenbeitragssatzung zieht Werbungskosten pauschal ab, dazu je zehn Prozent der Erwerbseinkünfte für Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, und setzt für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5.000 Euro im Jahr ab, andernorts eine andere Größe.

Über alle 4 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 463,00 € bis 785,00 €, der Mittelwert liegt bei 587,00 €. Heidelberg liegt damit 34 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Bei zwei Kindern zahlt jedes 75 Prozent, bei drei 50, bei vier 37,5 und ab fünf 30 Prozent des Satzes für ein Kind. In den beiden obersten Einkommensstufen fällt sie genau halb so hoch aus, nämlich 87,5 statt 75, 58,33 statt 50, 43,75 statt 37,5 und 35 statt 30 Prozent; der Faktor zwischen beiden Blöcken ist durchgehend exakt sieben Sechstel. Gezählt werden nach Ziffer 4.7 der Benutzungsbedingungen nur die unterhaltsberechtigten Geschwister, die zeitgleich und kostenpflichtig in einer Kindertageseinrichtung oder ergänzend zur Schule betreut werden, nicht alle Kinder im Haushalt. Für Kinder bei freien Trägern gilt stattdessen die Geschwisterermäßigungssatzung vom 23.07.2020, die mit Gutscheinen arbeitet und nur zwei Einkommensstufen kennt, mit der Grenze bei 69.000 Euro.

Verpflegung. Die Stadt setzt den Betrag selbst fest und verweist nicht auf den Träger. Nach Ziffer 4.9 der Benutzungsbedingungen ist bei einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden oder über 14.00 Uhr hinaus zusätzlich ein monatliches Essensentgelt zu entrichten; sein Preis richtet sich nach den Sachbezugswerten der Sozialversicherungsentgeltverordnung und wird regelmäßig angepasst. Er beträgt ab dem 1. September 2026 91,40 Euro im Monat, gegenüber 82,60 Euro ab September 2024. Das sind 10,65 Prozent mehr und damit ausdrücklich nicht die 14,33 Prozent der Betreuungsentgelte. Bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr kann ein Mittagessen hinzugewählt werden. Nur in besonders begründeten Einzelfällen aus medizinischen oder religiösen Gründen entfällt die Pflicht, und nur dann, wenn die Stadt keine geeignete Mahlzeit anbietet.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach Ziffer 4.4 der Bedingungen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen das auf das kommende Jahr hochgerechnete Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, die im Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, auch ein auswärtiger Personensorgeberechtigter sowie der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte. Die Eltern stufen sich selbst ein und müssen jede Einkommensänderung unverzüglich mitteilen; wer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt, schuldet rückwirkend die höchste Stufe. Was im Einzelnen hinzugerechnet und abgezogen wird, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Berechnungsbogen, und der liegt als Formular auf einem Host, den die robots.txt für den automatisierten Abruf sperrt. Die gleichlautende Systematik der Kostenbeitragssatzung zieht Werbungskosten pauschal ab, dazu je zehn Prozent der Erwerbseinkünfte für Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, und setzt für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5.000 Euro im Jahr ab. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Heidelberg erhebt keine Gebühren, sondern privatrechtliche Entgelte. § 1 Abs. 4 der Kita-Satzung vom 28.04.2016 verweist das Benutzungsverhältnis einschließlich des Entgelts auf die privatrechtlichen Betreuungsverträge und die ihnen zugrunde liegenden Benutzungsbedingungen. Es gibt deshalb weder einen Satzungsbeschluss noch eine ortsübliche Bekanntmachung für die Tabelle, sondern einen Gemeinderatsbeschluss und die Veröffentlichung der Entgelttabelle; bei der Kindertagespflege ist es umgekehrt echtes Satzungsrecht. Zum 1. September 2026 sind die Beträge um 14,33 Prozent gestiegen, weil die Stadt die Tarifsteigerung im Sozial- und Erziehungsdienst der Jahre 2024 und 2025 in einem Schritt nachvollzieht; 2025 gab es keine Erhöhung. Alle 25 Grundbeträge der Vorjahrestabelle gehen exakt in den neuen Wert über. Eine siebte Entgeltstufe über 95.000 Euro war vorgeschlagen und ist am 11.06.2026 ausdrücklich nicht eingeführt worden; der Beschluss lautet, das sechsstufige System werde beibehalten. Mehrere Nachrichtenseiten melden das Gegenteil. Die Tabelle steht quer: Die sechs Einkommensstufen sind Spalten, die Zeilen sind die Kinderzahl mal Betreuungszeit, und die Stufen V und VI stehen in einem eigenen Block rechts, weil dort die Geschwisterermäßigung anders ausfällt. Der Monat August ist entgeltfrei, gezahlt wird also elfmal im Jahr. Der Hort kennt als einziger keine Betreuungszeit; seine Zeit steht als feste Spanne von 7.30 bis 17.00 Uhr in der Überschrift. Angekündigt, aber noch nicht geltend sind für den Doppelhaushalt 2027/2028 die Anhebung der Einkommensgrenzen, die Anrechnung aller im Haushalt lebenden Kinder bei der Geschwisterermäßigung und ein Freibetrag von 6.000 statt 5.000 Euro je weiterem Kind. Die Kindertagespflege rechnet in Heidelberg nicht nach täglichen, sondern nach wöchentlichen Stunden und hat eine eigene Kostenbeitragssatzung.

Häufige Fragen aus Heidelberg

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Heidelberg?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres bei 10 Stunden am Tag 405,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 215,00 € bis 785,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Heidelberg den Höchstsatz?
Ab 82.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach Ziffer 4.4 der Bedingungen für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen das auf das kommende Jahr hochgerechnete Bruttojahreseinkommen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt. Dazu zählen die im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder, die im Haushalt lebenden Personensorgeberechtigten und, wenn sie nicht dauernd getrennt leben, auch ein auswärtiger Personensorgeberechtigter sowie der Ehegatte, Lebenspartner oder Lebensgefährte. Die Eltern stufen sich selbst ein und müssen jede Einkommensänderung unverzüglich mitteilen; wer angeforderte Unterlagen nicht vorlegt, schuldet rückwirkend die höchste Stufe. Was im Einzelnen hinzugerechnet und abgezogen wird, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Berechnungsbogen, und der liegt als Formular auf einem Host, den die robots.txt für den automatisierten Abruf sperrt. Die gleichlautende Systematik der Kostenbeitragssatzung zieht Werbungskosten pauschal ab, dazu je zehn Prozent der Erwerbseinkünfte für Steuer-, Renten- und Krankenversicherungspflicht, und setzt für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 5.000 Euro im Jahr ab.
Wer setzt den Beitrag in Heidelberg fest?
Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Heidelberg für Geschwisterkinder?
Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Bei zwei Kindern zahlt jedes 75 Prozent, bei drei 50, bei vier 37,5 und ab fünf 30 Prozent des Satzes für ein Kind. In den beiden obersten Einkommensstufen fällt sie genau halb so hoch aus, nämlich 87,5 statt 75, 58,33 statt 50, 43,75 statt 37,5 und 35 statt 30 Prozent; der Faktor zwischen beiden Blöcken ist durchgehend exakt sieben Sechstel. Gezählt werden nach Ziffer 4.7 der Benutzungsbedingungen nur die unterhaltsberechtigten Geschwister, die zeitgleich und kostenpflichtig in einer Kindertageseinrichtung oder ergänzend zur Schule betreut werden, nicht alle Kinder im Haushalt. Für Kinder bei freien Trägern gilt stattdessen die Geschwisterermäßigungssatzung vom 23.07.2020, die mit Gutscheinen arbeitet und nur zwei Einkommensstufen kennt, mit der Grenze bei 69.000 Euro.
Ist das Mittagessen in Heidelberg im Beitrag enthalten?
Die Stadt setzt den Betrag selbst fest und verweist nicht auf den Träger. Nach Ziffer 4.9 der Benutzungsbedingungen ist bei einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden oder über 14.00 Uhr hinaus zusätzlich ein monatliches Essensentgelt zu entrichten; sein Preis richtet sich nach den Sachbezugswerten der Sozialversicherungsentgeltverordnung und wird regelmäßig angepasst. Er beträgt ab dem 1. September 2026 91,40 Euro im Monat, gegenüber 82,60 Euro ab September 2024. Das sind 10,65 Prozent mehr und damit ausdrücklich nicht die 14,33 Prozent der Betreuungsentgelte. Bei einer Betreuungszeit bis 14.00 Uhr kann ein Mittagessen hinzugewählt werden. Nur in besonders begründeten Einzelfällen aus medizinischen oder religiösen Gründen entfällt die Pflicht, und nur dann, wenn die Stadt keine geeignete Mahlzeit anbietet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Heidelberg, Kindertageseinrichtungen, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.