Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Mönchengladbach kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Mönchengladbach für Kinder im Vorschulalter bei 45 Stunden pro Woche 229,06 € im Monat. Bis 30.677 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 122.711 Euro gilt der Höchstsatz von 572,65 €. Das sind 15 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 229,06 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.677 Euro
- Beitragsfrei
- 572,65 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 122.711 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Mönchengladbach für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Mönchengladbach zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder im Vorschulalter
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.677 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Mönchengladbach gar nichts. Ab 122.711 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.677 Euro: ein Euro mehr kostet 114,53 € im Monat.
Was Eltern in Mönchengladbach tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder im Vorschulalter
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder im Vorschulalter
- 45 Std./Woche
229,06 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.749 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder im Vorschulalter
- 45 Std./Woche
400,86 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 10, das macht 4.810 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage zu § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen (Elternbeitragssatzung), Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, auch soweit sie nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls. Anerkannte Kinderbetreuungskosten werden abgezogen, ab dem dritten Kind zusätzlich die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Wer die Auskunft verweigert, wird in die höchste Stufe eingeordnet.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.866,68 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Mönchengladbach von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.866,68 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder im Vorschulalter | 78 | 229,06 € | 17.866,68 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.866,68 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zu § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen (Elternbeitragssatzung), Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Mönchengladbach sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.677 bis 122.711 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
im Vorschulalter
In Mönchengladbach sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Mönchengladbach bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 138,05 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ist ein Geschwisterbeitrag von 40 Euro im Monat je Kind zu zahlen und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 572,65 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Mönchengladbach festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder im Vorschulalter
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.677Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.678 bis 36.813Euro | 86,92 € | 97,15 € | 114,53 € |
| 36.814 bis 49.084Euro | 130,38 € | 145,72 € | 171,80 € |
| 49.085 bis 61.355Euro | 173,84 € | 194,29 € | 229,06 € |
| 61.356 bis 73.626Euro | 217,30 € | 242,87 € | 286,33 € |
| 73.627 bis 85.897Euro | 260,76 € | 291,44 € | 343,59 € |
| 85.898 bis 98.168Euro | 304,22 € | 340,01 € | 400,86 € |
| 98.169 bis 110.439Euro | 347,68 € | 388,59 € | 458,12 € |
| 110.440 bis 122.710Euro | 391,14 € | 437,16 € | 515,39 € |
| über 122.710Euro | 434,60 € | 485,73 € | 572,65 € |
Ist das viel oder wenig?
Mönchengladbach liegt 15 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Mönchengladbach
572,65 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
421,14 €
im Monat
Das sind 5.053,68 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Mönchengladbach liegt damit 15 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ist ein Geschwisterbeitrag von 40 Euro im Monat je Kind zu zahlen, und das erst ab einem Jahreseinkommen von 49.085 Euro. Der ermäßigte Beitrag gilt jeweils für das Kind mit dem niedrigeren Beitrag. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, gilt es als das Kind mit dem Höchstbeitrag, sodass die Geschwister die 40 Euro zahlen. Die Regel greift auch bei Betreuung in verschiedenen Jugendamtsbezirken, solange Mönchengladbach nach § 49 Abs. 1 Satz 2 KiBiz zuständig bleibt.
Verpflegung. Mönchengladbach erhebt eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflegungspauschale, unabhängig von Elternbeitrag und Einkommen. Sie beträgt nach § 9 Abs. 3 der Satzung 68 Euro im Monat und ist für jeden Monat fällig, in dem mindestens ein Betreuungstag mit Mittagsverpflegung vereinbart ist. Für Kinder unter zwölf Monaten entfällt sie. Bei mindestens vierwöchiger zusammenhängender Abwesenheit kann sie auf Antrag erlassen werden, ebenso bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe oder aus dem Landesfonds für die Mittagsverpflegung.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, auch soweit sie nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls. Anerkannte Kinderbetreuungskosten werden abgezogen, ab dem dritten Kind zusätzlich die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Wer die Auskunft verweigert, wird in die höchste Stufe eingeordnet. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Satzung ab dem 01.08.2026 hat die Unterscheidung nach dem Alter des Kindes abgeschafft: Ein Krippenplatz kostet dasselbe wie ein Kindergartenplatz, die Tabelle gilt einheitlich für Kinder im Vorschulalter. Zugleich ist die Freigrenze auf 30.677 Euro Jahreseinkommen gestiegen. Die Stufen darüber folgen den Grenzen des Kinderbildungsgesetzes. Beim echten Wechselmodell setzt die Stadt für jeden Elternteil einen eigenen Beitrag nach dessen Einkommen fest, den jeder zur Hälfte trägt, ohne Gesamtschuld. Wer seine Mitteilungspflicht verletzt, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro.
Häufige Fragen aus Mönchengladbach
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Mönchengladbach?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder im Vorschulalter bei 45 Stunden pro Woche 229,06 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 572,65 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Mönchengladbach den Höchstsatz?
- Ab 122.711 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, auch soweit sie nicht der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außen vor, Elterngeld bis zu den Beträgen des § 10 BEEG ebenfalls. Anerkannte Kinderbetreuungskosten werden abgezogen, ab dem dritten Kind zusätzlich die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG. Wer die Auskunft verweigert, wird in die höchste Stufe eingeordnet.
- Wer setzt den Beitrag in Mönchengladbach fest?
- Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Mönchengladbach für Geschwisterkinder?
- Für das zweite und jedes weitere gleichzeitig betreute Kind ist ein Geschwisterbeitrag von 40 Euro im Monat je Kind zu zahlen, und das erst ab einem Jahreseinkommen von 49.085 Euro. Der ermäßigte Beitrag gilt jeweils für das Kind mit dem niedrigeren Beitrag. Ist ein Kind ohnehin beitragsfrei, gilt es als das Kind mit dem Höchstbeitrag, sodass die Geschwister die 40 Euro zahlen. Die Regel greift auch bei Betreuung in verschiedenen Jugendamtsbezirken, solange Mönchengladbach nach § 49 Abs. 1 Satz 2 KiBiz zuständig bleibt.
- Ist das Mittagessen in Mönchengladbach im Beitrag enthalten?
- Mönchengladbach erhebt eine eigene öffentlich-rechtliche Verpflegungspauschale, unabhängig von Elternbeitrag und Einkommen. Sie beträgt nach § 9 Abs. 3 der Satzung 68 Euro im Monat und ist für jeden Monat fällig, in dem mindestens ein Betreuungstag mit Mittagsverpflegung vereinbart ist. Für Kinder unter zwölf Monaten entfällt sie. Bei mindestens vierwöchiger zusammenhängender Abwesenheit kann sie auf Antrag erlassen werden, ebenso bei Anspruch auf Bildung und Teilhabe oder aus dem Landesfonds für die Mittagsverpflegung.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Anlage zu § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen (Elternbeitragssatzung), Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.