Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Erkrath kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Erkrath für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 378,00 € im Monat. Bis 34.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 144.001 Euro gilt der Höchstsatz von 652,00 €. Das sind 2 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 378,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 34.000 Euro
- Beitragsfrei
- 652,00 €
- Höchstsatz
- 14
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 144.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Erkrath für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Erkrath zahlen
- Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Erkrath, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 34.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Erkrath gar nichts. Ab 144.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 34.000 Euro: ein Euro mehr kostet 216,00 € im Monat.
Was Eltern in Erkrath tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
378,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 14, das macht 4.536 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
486,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 14, das macht 5.832 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege, Beitragstabelle für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, Anlage der 6. Änderungssatzung. Dieselben Seiten stehen in der Satzungsdatei selbst nur als Bild; die Stadt liefert sie zusätzlich als eigene Datei mit echter Textebene aus., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG in der jeweils geltenden Fassung. Bei der erstmaligen Aufnahme eines Kindes ist neben dem aktuellen auch das Einkommen des Vorjahres nachzuweisen.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 378,00 € | 270,00 € |
| 90.000 Euro | 486,00 € | 405,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 24.948,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Erkrath von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 24.948,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 378,00 € | 13.608,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 270,00 € | 11.340,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 24.948,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege, Beitragstabelle für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, Anlage der 6. Änderungssatzung. Dieselben Seiten stehen in der Satzungsdatei selbst nur als Bild; die Stadt liefert sie zusätzlich als eigene Datei mit echter Textebene aus., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Erkrath, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Erkrath sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
34.000 bis 144.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Erkrath sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Erkrath bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 290,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 5 Abs. 3 werden nur für ein Kind Elternbeiträge erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine der genan und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 652,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Erkrath festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Erkrath, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Erkrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 34.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 34.001 bis 37.500Euro | 120,00 € | 168,00 € | 216,00 € |
| 37.501 bis 47.500Euro | 150,00 € | 210,00 € | 270,00 € |
| 47.501 bis 54.000Euro | 180,00 € | 252,00 € | 324,00 € |
| 54.001 bis 64.000Euro | 210,00 € | 294,00 € | 378,00 € |
| 64.001 bis 74.000Euro | 241,00 € | 337,00 € | 433,00 € |
| 74.001 bis 84.000Euro | 256,00 € | 358,00 € | 460,00 € |
| 84.001 bis 94.000Euro | 270,00 € | 378,00 € | 486,00 € |
| 94.001 bis 104.000Euro | 285,00 € | 399,00 € | 513,00 € |
| 104.001 bis 114.000Euro | 301,00 € | 421,00 € | 541,00 € |
| 114.001 bis 124.000Euro | 316,00 € | 442,00 € | 568,00 € |
| 124.001 bis 134.000Euro | 331,00 € | 464,00 € | 596,00 € |
| 134.001 bis 144.000Euro | 347,00 € | 485,00 € | 624,00 € |
| über 144.000Euro | 362,00 € | 507,00 € | 652,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 34.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 34.001 bis 37.500Euro | 60,00 € | 84,00 € | 108,00 € |
| 37.501 bis 47.500Euro | 90,00 € | 126,00 € | 162,00 € |
| 47.501 bis 54.000Euro | 120,00 € | 168,00 € | 216,00 € |
| 54.001 bis 64.000Euro | 150,00 € | 210,00 € | 270,00 € |
| 64.001 bis 74.000Euro | 180,00 € | 252,00 € | 324,00 € |
| 74.001 bis 84.000Euro | 210,00 € | 294,00 € | 378,00 € |
| 84.001 bis 94.000Euro | 225,00 € | 315,00 € | 405,00 € |
| 94.001 bis 104.000Euro | 241,00 € | 337,00 € | 433,00 € |
| 104.001 bis 114.000Euro | 256,00 € | 358,00 € | 460,00 € |
| 114.001 bis 124.000Euro | 270,00 € | 378,00 € | 486,00 € |
| 124.001 bis 134.000Euro | 286,00 € | 401,00 € | 515,00 € |
| 134.001 bis 144.000Euro | 302,00 € | 422,00 € | 543,00 € |
| über 144.000Euro | 317,00 € | 444,00 € | 571,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Erkrath liegt 2 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Erkrath
652,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
418,00 €
im Monat
Das sind 5.016,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Erkrath liegt damit 2 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 5 Abs. 3 werden nur für ein Kind Elternbeiträge erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine der genannten Einrichtungen besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. Zahlkind ist das Kind, für das sich nach Einkommen und Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Ist das Vorschulkind landesrechtlich befreit, sind alle weiteren Kinder es ebenfalls.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 5 Abs. 6 erlaubt dem Träger der Kindertageseinrichtung nur, ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG in der jeweils geltenden Fassung. Bei der erstmaligen Aufnahme eines Kindes ist neben dem aktuellen auch das Einkommen des Vorjahres nachzuweisen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Erkrath rechnet in Stundensätzen und druckt sie mit. Neben den sieben Monatsbeträgen für 15 bis 45 Wochenstunden führt jede Zeile zwei Stundensätze, einen bis 07/2026 und einen ab 08/2026, und die Monatsbeträge sind daraus gerechnet. Wer die Tabelle liest, sieht also die Rechenvorschrift neben ihrem Ergebnis. Die unterste Stufe bis 34.000 Euro trägt statt Beträgen das Wort beitragsfrei. Vierzehn Stufen, oben offen über 144.000 Euro. Die Datei enthält vier Tabellen: für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028, je getrennt nach Kindern unter und über drei Jahren. Abgebildet ist hier das erste Paar; das zweite gilt ab dem 01.08.2027.
Häufige Fragen aus Erkrath
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Erkrath?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 378,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 652,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Erkrath den Höchstsatz?
- Ab 144.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG in der jeweils geltenden Fassung. Bei der erstmaligen Aufnahme eines Kindes ist neben dem aktuellen auch das Einkommen des Vorjahres nachzuweisen.
- Wer setzt den Beitrag in Erkrath fest?
- Stadt Erkrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Erkrath für Geschwisterkinder?
- Nach § 5 Abs. 3 werden nur für ein Kind Elternbeiträge erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine der genannten Einrichtungen besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. Zahlkind ist das Kind, für das sich nach Einkommen und Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Ist das Vorschulkind landesrechtlich befreit, sind alle weiteren Kinder es ebenfalls.
- Ist das Mittagessen in Erkrath im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 5 Abs. 6 erlaubt dem Träger der Kindertageseinrichtung nur, ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Erkrath, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege, Beitragstabelle für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, Anlage der 6. Änderungssatzung. Dieselben Seiten stehen in der Satzungsdatei selbst nur als Bild; die Stadt liefert sie zusätzlich als eigene Datei mit echter Textebene aus. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.