Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Lippstadt kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Lippstadt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 265,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 530,00 €. Das sind 17 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 265,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 37.000 Euro
- Beitragsfrei
- 530,00 €
- Höchstsatz
- 12
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Lippstadt für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Lippstadt zahlen
- Alle 12 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Lippstadt, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Lippstadt gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 195,00 € im Monat.
Was Eltern in Lippstadt tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
265,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 12, das macht 3.180 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
430,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 12, das macht 5.160 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 1. August 2023, mit der Beitragsstaffel im Satzungstext., Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Beim Elterngeld geht Lippstadt einen eigenen Weg: Es wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, während die meisten Nachbarn den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 265,00 € | 170,00 € |
| 90.000 Euro | 430,00 € | 340,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.680,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Lippstadt von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.680,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 265,00 € | 9.540,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 170,00 € | 7.140,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.680,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 12 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 1. August 2023, mit der Beitragsstaffel im Satzungstext., Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Lippstadt, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Lippstadt sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
37.000 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Lippstadt sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Lippstadt bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 160,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 4 Abs. 4 zahlt eine Familie nur für das Kind mit den höchsten Elternbeiträgen, wenn mindestens zwei ihrer Kinder gleic und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 530,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Lippstadt festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Lippstadt, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Lippstadt, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 135,00 € | 165,00 € | 195,00 € |
| 43.001 bis 50.000Euro | 160,00 € | 195,00 € | 230,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 185,00 € | 225,00 € | 265,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 210,00 € | 255,00 € | 300,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 235,00 € | 285,00 € | 335,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 260,00 € | 315,00 € | 370,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 280,00 € | 340,00 € | 400,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 300,00 € | 365,00 € | 430,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 320,00 € | 390,00 € | 460,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 345,00 € | 420,00 € | 495,00 € |
| über 125.000Euro | 370,00 € | 450,00 € | 530,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
12 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 37.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 37.001 bis 43.000Euro | 60,00 € | 70,00 € | 110,00 € |
| 43.001 bis 50.000Euro | 75,00 € | 90,00 € | 140,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 95,00 € | 110,00 € | 170,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 110,00 € | 130,00 € | 200,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 130,00 € | 155,00 € | 235,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 150,00 € | 175,00 € | 270,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 170,00 € | 195,00 € | 305,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 185,00 € | 215,00 € | 340,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 205,00 € | 235,00 € | 375,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 225,00 € | 260,00 € | 410,00 € |
| über 125.000Euro | 240,00 € | 280,00 € | 440,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Lippstadt liegt 17 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Lippstadt
530,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
540,00 €
im Monat
Das sind 6.480,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Lippstadt liegt damit 17 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 4 Abs. 4 zahlt eine Familie nur für das Kind mit den höchsten Elternbeiträgen, wenn mindestens zwei ihrer Kinder gleichzeitig Betreuungsangebote der Stadt nutzen, und dazu zählen neben Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege auch die Offene Ganztagsschule und die Schule von acht bis eins. Sind die Beiträge gleich hoch, wird für das jüngste Kind erhoben. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, entfällt der Beitrag für alle weiteren. Umgekehrt gilt nach Abs. 2: Wer Tagespflege und Einrichtung für dasselbe Kind gleichzeitig nutzt, zahlt beide Beiträge in voller Höhe.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Beim Elterngeld geht Lippstadt einen eigenen Weg: Es wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, während die meisten Nachbarn den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Staffel hat zwölf Stufen, und sie sind als Spannen geschrieben, von 0 bis 37.000 Euro über 37.001 bis 43.000 und so fort bis über 125.000 Euro. Die Tabelle führt acht Spalten, weil sie Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung zusammen abbildet: je Altersgruppe eine Spalte für bis zu 15 Wochenstunden, die es nur in der Tagespflege gibt, und drei für 25, 35 und 45 Stunden. Hier abgebildet sind nur die drei Einrichtungsspalten je Altersgruppe. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, und nach § 4 Abs. 1 gilt ein Kind, das zwischen dem 1. August und dem 1. November drei wird, schon ab Beginn des Kindergartenjahres als Dreijähriges.
Häufige Fragen aus Lippstadt
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Lippstadt?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 265,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 12 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 530,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Lippstadt den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Beim Elterngeld geht Lippstadt einen eigenen Weg: Es wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, während die meisten Nachbarn den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu.
- Wer setzt den Beitrag in Lippstadt fest?
- Stadt Lippstadt, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Lippstadt für Geschwisterkinder?
- Nach § 4 Abs. 4 zahlt eine Familie nur für das Kind mit den höchsten Elternbeiträgen, wenn mindestens zwei ihrer Kinder gleichzeitig Betreuungsangebote der Stadt nutzen, und dazu zählen neben Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege auch die Offene Ganztagsschule und die Schule von acht bis eins. Sind die Beiträge gleich hoch, wird für das jüngste Kind erhoben. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, entfällt der Beitrag für alle weiteren. Umgekehrt gilt nach Abs. 2: Wer Tagespflege und Einrichtung für dasselbe Kind gleichzeitig nutzt, zahlt beide Beiträge in voller Höhe.
- Ist das Mittagessen in Lippstadt im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Lippstadt, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 1. August 2023, mit der Beitragsstaffel im Satzungstext. Fassung vom 01.08.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.