Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Ahlen kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Ahlen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 197,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 91.001 Euro gilt der Höchstsatz von 547,00 €. Das sind 14 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

197,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 37.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

547,00 €
Höchstsatz

ab 91.001 Euro

8
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Ahlen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Ahlen zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Ahlen gar nichts. Ab 91.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 126,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Ahlen tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

197,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 8, das macht 2.364 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

476,00 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 8, das macht 5.712 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Weicht das aktuelle Einkommen davon voraussichtlich dauerhaft ab, wird stattdessen das Zwölffache des letzten Monatseinkommens angesetzt. Einkommen ist nach Abs. 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht hinzugerechnet. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 EStG ab.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenab 2 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro197,00 €131,00 €
90.000 Euro476,00 €358,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 11.802,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Ahlen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 11.802,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24197,00 €4.728,00 €
Kinder ab 2 Jahren54131,00 €7.074,00 €
Zusammen78-11.802,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Weicht das aktuelle Einkommen davon voraussichtlich dauerhaft ab, wird stattdessen das Zwölffache des letzten Monatseinkommens angesetzt. Einkommen ist nach Abs. 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht hinzugerechnet. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 EStG ab.

Beitrag im Monat

126,00 €

Einkommensstufe
2 von 8
Stufe reicht
37.001 bis 46.000 Euro
Im Jahr
1.512,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Ahlen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

37.000 bis 91.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / ab 2 Jahren

In Ahlen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Ahlen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 102,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Ahlen zählt nicht die Kinder, sondern die Beiträge. Nach § 3 Abs. 2 ist der höchste Einzelbeitrag immer voll zu zahlen; auf d und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 547,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung schweigt zur Verpflegung. Weder ihr Text noch die Anlage nennen das Mittagessen oder einen Betrag dafür; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, die Verpflegung sei frei. Was die Träger verlangen, steht in ihren Verträgen.

Wer den Beitrag in Ahlen festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales.

Zuständig ist Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
126,00 €bis 46k
197,00 €bis 55k
283,00 €bis 64k
356,00 €bis 73k
435,00 €bis 82k
476,00 €bis 91k
547,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 126,00 €. Das sind 126,00 € im Monat und 1.512,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro90,00 €108,00 €126,00 €
46.001 bis 55.000Euro153,00 €175,00 €197,00 €
55.001 bis 64.000Euro232,00 €258,00 €283,00 €
64.001 bis 73.000Euro297,00 €327,00 €356,00 €
73.001 bis 82.000Euro341,00 €387,00 €435,00 €
82.001 bis 91.000Euro386,00 €430,00 €476,00 €
über 91.000Euro445,00 €494,00 €547,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2025.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
90,00 €bis 46k
131,00 €bis 55k
180,00 €bis 64k
237,00 €bis 73k
292,00 €bis 82k
358,00 €bis 91k
410,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 90,00 €. Das sind 90,00 € im Monat und 1.080,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro54,00 €72,00 €90,00 €
46.001 bis 55.000Euro88,00 €106,00 €131,00 €
55.001 bis 64.000Euro129,00 €155,00 €180,00 €
64.001 bis 73.000Euro178,00 €208,00 €237,00 €
73.001 bis 82.000Euro204,00 €245,00 €292,00 €
82.001 bis 91.000Euro229,00 €274,00 €358,00 €
über 91.000Euro263,00 €312,00 €410,00 €
Kinder ab 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025., Fassung vom 01.08.2025.

Ist das viel oder wenig?

Ahlen liegt 14 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Ahlen

547,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

523,00 €

im Monat

Das sind 6.276,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Ahlen zählt maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Weicht das aktuelle Einkommen davon voraussichtlich dauerhaft ab, wird stattdessen das Zwölffache des letzten Monatseinkommens angesetzt. Einkommen ist nach Abs. 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht hinzugerechnet. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 EStG ab, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Ahlen liegt damit 14 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Ahlen zählt nicht die Kinder, sondern die Beiträge. Nach § 3 Abs. 2 ist der höchste Einzelbeitrag immer voll zu zahlen; auf den zweithöchsten oder einen gleich hohen wird eine Ermäßigung von 70 Prozent gewährt, und für alle weiteren Geschwisterkinder wird nichts erhoben. Gezählt wird die gleichzeitige Inanspruchnahme von Tageseinrichtung, Offener Ganztagsschule oder Kindertagespflege. Die ersten drei Einkommensgruppen sind von der Beitragserhebung für Geschwisterkinder ganz befreit.

Verpflegung. Die Satzung schweigt zur Verpflegung. Weder ihr Text noch die Anlage nennen das Mittagessen oder einen Betrag dafür; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, die Verpflegung sei frei. Was die Träger verlangen, steht in ihren Verträgen.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Weicht das aktuelle Einkommen davon voraussichtlich dauerhaft ab, wird stattdessen das Zwölffache des letzten Monatseinkommens angesetzt. Einkommen ist nach Abs. 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht hinzugerechnet. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 EStG ab. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren. Die Anlage führt eine zweite, siebte Spalte für Schulkinder, also für das außerunterrichtliche Angebot der Offenen Ganztagsschule; sie ist hier nicht abgebildet, und in den Einkommensstufen 6 bis 8 fehlt sie sogar in der Anlage selbst, weil dort nach § 3 Abs. 6 der vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegte Höchstbeitrag gilt, den die Stadt nicht selbst beziffert. Eine dritte Tabelle im selben Dokument gilt der Kindertagespflege; sie trägt dieselben acht Einkommensstufen, aber vier Zeitstufen von 15 bis 45 Wochenstunden und ist ebenfalls nicht abgebildet. Die Satzung schreibt sich selbst fort: Nach § 3 Abs. 6 erhöhen sich die Elternbeiträge jährlich analog zur Erhöhung der Kindpauschalen nach § 37 KiBiz, ohne dass es dafür einer Änderungssatzung bedarf. Beitragsfrei ist nach § 3 Abs. 3, wer zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, und zwar vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung.

Häufige Fragen aus Ahlen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Ahlen?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 197,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 547,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Ahlen den Höchstsatz?
Ab 91.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Weicht das aktuelle Einkommen davon voraussichtlich dauerhaft ab, wird stattdessen das Zwölffache des letzten Monatseinkommens angesetzt. Einkommen ist nach Abs. 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Erziehungsgeld werden nicht hinzugerechnet. Ab dem dritten Kind gehen die Freibeträge nach § 32 EStG ab.
Wer setzt den Beitrag in Ahlen fest?
Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Ahlen für Geschwisterkinder?
Ahlen zählt nicht die Kinder, sondern die Beiträge. Nach § 3 Abs. 2 ist der höchste Einzelbeitrag immer voll zu zahlen; auf den zweithöchsten oder einen gleich hohen wird eine Ermäßigung von 70 Prozent gewährt, und für alle weiteren Geschwisterkinder wird nichts erhoben. Gezählt wird die gleichzeitige Inanspruchnahme von Tageseinrichtung, Offener Ganztagsschule oder Kindertagespflege. Die ersten drei Einkommensgruppen sind von der Beitragserhebung für Geschwisterkinder ganz befreit.
Ist das Mittagessen in Ahlen im Beitrag enthalten?
Die Satzung schweigt zur Verpflegung. Weder ihr Text noch die Anlage nennen das Mittagessen oder einen Betrag dafür; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, die Verpflegung sei frei. Was die Träger verlangen, steht in ihren Verträgen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Ahlen, Fachbereich Jugend und Soziales, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.