Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Willich kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Willich für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 169,39 € im Monat. Bis 47.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 144.000 Euro gilt der Höchstsatz von 828,00 €. Das sind 30 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 169,39 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 47.999 Euro
- Beitragsfrei
- 828,00 €
- Höchstsatz
- 18
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 144.000 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Willich für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Willich zahlen
- Alle 18 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Willich, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 47.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Willich gar nichts. Ab 144.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 47.999 Euro: ein Euro mehr kostet 107,06 € im Monat.
Was Eltern in Willich tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
169,39 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 18, das macht 2.033 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
443,14 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 18, das macht 5.318 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 19.05.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie setzt die ursprüngliche Fassung vom 07.03.2024 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der im BEEG genannten Beträge unberücksichtigt. Wer Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht, wird nach Vorlage der Unterlagen in die erste Beitragsstufe eingruppiert.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 169,39 € | 141,16 € |
| 90.000 Euro | 443,14 € | 369,28 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 11.688,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Willich von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 11.688,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 169,39 € | 4.065,36 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 141,16 € | 7.622,64 € |
| Zusammen | 78 | - | 11.688,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 18 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 19.05.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie setzt die ursprüngliche Fassung vom 07.03.2024 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Willich, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Willich sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
47.999 bis 144.000 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Willich sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Willich bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 386,22 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 8 Abs. 2 zahlt eine Familie nur für ein Kind, wenn mehrere ihrer Kinder gleichzeitig eine Willicher Kindertageseinrich und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 828,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Willich festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Willich, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Willich, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
18 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 47.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 48.000 bis 53.999Euro | 54,21 € | 65,04 € | 107,06 € |
| 54.000 bis 59.999Euro | 89,45 € | 108,41 € | 169,39 € |
| 60.000 bis 65.999Euro | 112,48 € | 139,59 € | 215,47 € |
| 66.000 bis 71.999Euro | 134,16 € | 169,39 € | 260,19 € |
| 72.000 bis 77.999Euro | 158,55 € | 196,49 € | 300,84 € |
| 78.000 bis 83.999Euro | 178,88 € | 224,95 € | 345,57 € |
| 84.000 bis 89.999Euro | 203,27 € | 250,70 € | 388,93 € |
| 90.000 bis 95.999Euro | 231,73 € | 284,58 € | 443,14 € |
| 96.000 bis 101.999Euro | 253,41 € | 311,69 € | 486,50 € |
| 102.000 bis 107.999Euro | 276,45 € | 340,15 € | 529,86 € |
| 108.000 bis 113.999Euro | 299,49 € | 368,61 € | 571,88 € |
| 114.000 bis 119.999Euro | 325,23 € | 397,07 € | 615,24 € |
| 120.000 bis 125.999Euro | 346,91 € | 424,16 € | 658,60 € |
| 126.000 bis 131.999Euro | 371,32 € | 453,97 € | 700,62 € |
| 132.000 bis 137.999Euro | 394,35 € | 481,08 € | 742,62 € |
| 138.000 bis 143.999Euro | 417,39 € | 509,54 € | 784,63 € |
| über 143.999Euro | 441,78 € | 538,00 € | 828,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
18 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 47.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 48.000 bis 53.999Euro | 45,18 € | 54,21 € | 89,22 € |
| 54.000 bis 59.999Euro | 74,53 € | 90,34 € | 141,16 € |
| 60.000 bis 65.999Euro | 93,73 € | 116,32 € | 179,56 € |
| 66.000 bis 71.999Euro | 111,80 € | 141,16 € | 216,83 € |
| 72.000 bis 77.999Euro | 132,13 € | 163,75 € | 250,70 € |
| 78.000 bis 83.999Euro | 149,07 € | 187,46 € | 287,97 € |
| 84.000 bis 89.999Euro | 169,39 € | 208,91 € | 324,11 € |
| 90.000 bis 95.999Euro | 193,10 € | 237,15 € | 369,28 € |
| 96.000 bis 101.999Euro | 211,18 € | 259,74 € | 405,42 € |
| 102.000 bis 107.999Euro | 230,38 € | 283,46 € | 441,55 € |
| 108.000 bis 113.999Euro | 249,57 € | 307,17 € | 476,56 € |
| 114.000 bis 119.999Euro | 271,03 € | 330,89 € | 512,70 € |
| 120.000 bis 125.999Euro | 289,10 € | 353,47 € | 548,84 € |
| 126.000 bis 131.999Euro | 309,42 € | 378,31 € | 583,85 € |
| 132.000 bis 137.999Euro | 328,62 € | 400,90 € | 618,85 € |
| 138.000 bis 143.999Euro | 347,82 € | 424,62 € | 653,86 € |
| über 143.999Euro | 368,15 € | 448,33 € | 690,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Willich liegt 30 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Willich
828,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
242,00 €
im Monat
Das sind 2.904,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Willich liegt damit 30 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 8 Abs. 2 zahlt eine Familie nur für ein Kind, wenn mehrere ihrer Kinder gleichzeitig eine Willicher Kindertageseinrichtung besuchen; ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Fällt eines der Kinder in die landesrechtlich beitragsfreien Jahre, gilt der Beitrag für dieses Kind als bezahlt. Die Befreiung greift auch, wenn weitere Kinder der Familie die Offene Ganztagsschule, die Betreuung 8-1 oder Kindertagespflege nutzen. Ausgenommen ist allein eine ergänzende Kindertagespflege, die über das Angebot der Einrichtung hinausgeht; deren Kostenbeiträge bleiben nach Abs. 3 auch bei der Feststellung des höchsten Beitrags außer Betracht.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger der Kindertagesbetreuung nur, von den Eltern ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der im BEEG genannten Beträge unberücksichtigt. Wer Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht, wird nach Vorlage der Unterlagen in die erste Beitragsstufe eingruppiert. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Achtzehn Stufen sind viel, und Willich schneidet sie ungewöhnlich gleichmäßig: Ab 48.000 Euro steigt die Grenze in Schritten von genau 6.000 Euro bis 144.000 Euro. Die Tabelle nennt nicht die Obergrenze einer Stufe, sondern ihren Anfang, deshalb steht in der ersten Zeile 0,00 Euro. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, nicht bei dreien, und die jüngeren Kinder kosten in jeder Spalte genau ein Fünftel mehr als die älteren. Die Beiträge tragen Cent-Beträge, weil sie aus einem Prozentsatz gerechnet sind und nicht gerundet werden. Für die Kindertagespflege führt die Satzung zwei weitere Tabellen derselben Bauart, getrennt nach denselben Altersgruppen; sie sind hier nicht abgebildet.
Häufige Fragen aus Willich
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Willich?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 169,39 € im Monat. Der Beitrag ist in 18 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 828,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Willich den Höchstsatz?
- Ab 144.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der im BEEG genannten Beträge unberücksichtigt. Wer Wohngeld oder eine vergleichbare Leistung bezieht, wird nach Vorlage der Unterlagen in die erste Beitragsstufe eingruppiert.
- Wer setzt den Beitrag in Willich fest?
- Stadt Willich, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Willich für Geschwisterkinder?
- Nach § 8 Abs. 2 zahlt eine Familie nur für ein Kind, wenn mehrere ihrer Kinder gleichzeitig eine Willicher Kindertageseinrichtung besuchen; ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Fällt eines der Kinder in die landesrechtlich beitragsfreien Jahre, gilt der Beitrag für dieses Kind als bezahlt. Die Befreiung greift auch, wenn weitere Kinder der Familie die Offene Ganztagsschule, die Betreuung 8-1 oder Kindertagespflege nutzen. Ausgenommen ist allein eine ergänzende Kindertagespflege, die über das Angebot der Einrichtung hinausgeht; deren Kostenbeiträge bleiben nach Abs. 3 auch bei der Feststellung des höchsten Beitrags außer Betracht.
- Ist das Mittagessen in Willich im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger der Kindertagesbetreuung nur, von den Eltern ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Willich, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 19.05.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie setzt die ursprüngliche Fassung vom 07.03.2024 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.