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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Oberbergischer Kreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Oberbergischer Kreis für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 267,00 € im Monat. Bis 19.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 121.001 Euro gilt der Höchstsatz von 600,00 €. Das sind 20 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

267,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 19.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

600,00 €
Höchstsatz

ab 121.001 Euro

11
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Oberbergischer Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Oberbergischer Kreis zahlen
  • Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Oberbergischer Kreis, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 19.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Oberbergischer Kreis gar nichts. Ab 121.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 49.000 Euro: ein Euro mehr kostet 102,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Oberbergischer Kreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

96,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 11, das macht 1.152 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

267,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 11, das macht 3.204 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

440,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 11, das macht 5.280 Euro im Jahr.

Grundlage ist Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen vom 08.12.2016, Beitragstabelle ab 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Satzung vom 08.12.2016, die hier nicht mit erhoben ist.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.826,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Oberbergischer Kreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.826,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78267,00 €20.826,00 €
Zusammen78-20.826,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Satzung vom 08.12.2016, die hier nicht mit erhoben ist.

Beitrag im Monat

165,00 €

Einkommensstufe
4 von 11
Stufe reicht
37.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
1.980,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen vom 08.12.2016, Beitragstabelle ab 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Oberbergischer Kreis, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Oberbergischer Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

19.000 bis 121.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Oberbergischer Kreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Oberbergischer Kreis bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 203,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Satzung.

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 600,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Übersicht weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wer den Beitrag in Oberbergischer Kreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Oberbergischer Kreis, Jugendamt.

Zuständig ist Oberbergischer Kreis, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 19k
54,00 €bis 25k
96,00 €bis 37k
165,00 €bis 49k
267,00 €bis 61k
363,00 €bis 73k
404,00 €bis 85k
440,00 €bis 97k
502,00 €bis 109k
554,00 €bis 121k
600,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 49.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 165,00 €, einen Euro darüber 267,00 €. Das sind 102,00 € im Monat und 1.224,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 19.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
19.001 bis 25.000Euro30,00 €37,00 €54,00 €
25.001 bis 37.000Euro61,00 €66,00 €96,00 €
37.001 bis 49.000Euro103,00 €117,00 €165,00 €
49.001 bis 61.000Euro174,00 €193,00 €267,00 €
61.001 bis 73.000Euro236,00 €248,00 €363,00 €
73.001 bis 85.000Euro279,00 €294,00 €404,00 €
85.001 bis 97.000Euro316,00 €332,00 €440,00 €
97.001 bis 109.000Euro349,00 €380,00 €502,00 €
109.001 bis 121.000Euro376,00 €419,00 €554,00 €
über 121.000Euro397,00 €454,00 €600,00 €
Kinder jeden Alters, 11 Einkommensstufen. Quelle: Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen vom 08.12.2016, Beitragstabelle ab 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Oberbergischer Kreis liegt 20 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Oberbergischer Kreis

600,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

393,79 €

im Monat

Das sind 4.725,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Oberbergischer Kreis zählt die Übersicht weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Satzung vom 08.12.2016, die hier nicht mit erhoben ist, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Oberbergischer Kreis liegt damit 20 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Satzung.

Verpflegung. Die Übersicht weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Welches Einkommen zählt. Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Satzung vom 08.12.2016, die hier nicht mit erhoben ist. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Oberbergische Kreis unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes und druckt vier Jahrestabellen nebeneinander auf ein Blatt, damit sich die Fortschreibung nachvollziehen lässt. Sie führt hier ausnahmsweise nach unten: Weil die Rate für 2026/2027 negativ ist, liegen die Beträge durchweg einen Euro unter denen des Vorjahres. Die Staffel läuft in elf Stufen von 19.000 bis über 121.000 Euro, und eine vierte Zeitstufe über 45 Wochenstunden führt die Tabelle mit, die hier nicht abgebildet ist.

Häufige Fragen aus Oberbergischer Kreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Oberbergischer Kreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 267,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 600,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Oberbergischer Kreis den Höchstsatz?
Ab 121.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Wie das Einkommen zu ermitteln ist, regelt die Satzung vom 08.12.2016, die hier nicht mit erhoben ist.
Wer setzt den Beitrag in Oberbergischer Kreis fest?
Oberbergischer Kreis, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Oberbergischer Kreis für Geschwisterkinder?
Die Übersicht weist allein die Beträge aus. Die Geschwisterregelung steht in der Satzung.
Ist das Mittagessen in Oberbergischer Kreis im Beitrag enthalten?
Die Übersicht weist allein den Elternbeitrag aus. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Oberbergischer Kreis, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.