Kirchliche, freie und private Kitas
Was eine Kita in freier Trägerschaft kostet
Kurz beantwortet
Die Frage hat keine bundesweite Antwort, aber eine klare Regel dahinter: Ob ein freier Träger den Beitrag selbst festsetzen darf, entscheidet das Landesrecht. In 8 Ländern zahlen alle Einrichtungen dasselbe, gleich wer sie betreibt. In 8 darf jeder Träger eigene Beiträge kalkulieren, und dann kostet dieselbe Betreuung in derselben Straße unterschiedlich viel.
- 8
- Länder mit einheitlichem Beitrag
- 8
- Länder, in denen der Träger rechnet
- § 45
- SGB VIII: Erlaubnis für jede Einrichtung
Amt, Gemeinde oder Land setzt fest
eigene Beiträge je Einrichtung
auch ohne Förderung
Ob der Träger den Preis macht, entscheidet Ihr Bundesland
Dieselbe Frage, sechzehn Antworten. Das ist der Punkt, an dem Umzüge teuer werden.
| Wer setzt fest | Darf der freie Träger eigene Beiträge nehmen? | Länder |
|---|---|---|
| Gemeinde oder Träger | Ja, wenn die Einrichtung nicht kommunal ist | BY, BW, NI, HE, BB, TH, SL |
| die Gemeinde | Nein, die Gemeinde setzt fest | SN, ST, HB |
| das Land | Nein, das Land regelt es | BE, HH, MV |
| das Jugendamt | Nein, das Jugendamt setzt für alle Einrichtungen fest | NW, RP |
| der Träger | Ja, immer | SH |
Nordrhein-Westfalen ist der klarste Fall der ersten Art: Das Jugendamt setzt den Beitrag fest, und zwar für alle Einrichtungen im Bezirk. Eine katholische Kita, eine der AWO und eine städtische verlangen denselben Betrag, weil keine von ihnen ihn bestimmt. Ergänzend schließt § 51 KiBiz weitere Teilnahmebeiträge ausdrücklich aus.
Bayern steht für die andere Art. Dort kalkuliert jeder Träger selbst, und deshalb führt dieses Portal für Bayern keine einzige Beitragstabelle: Es gäbe nicht eine je Stadt, sondern eine je Einrichtung.
Vier Arten von Trägern, und nur bei einer ist der Preis frei
Geordnet nach dem, was für den Beitrag zählt, nicht nach der Größe.
Kommunale Träger
Stadt, Gemeinde, Kreis
Die Kommune betreibt die Einrichtung selbst. Der Beitrag steht in ihrer Satzung, und die ist öffentlich. Das sind die Tabellen, die dieses Portal erhebt.
Anerkannte freie Träger
Caritas, Diakonie, AWO, DRK, Paritätischer, Kirchengemeinden
Sie werden nach § 74 SGB VIII öffentlich gefördert und arbeiten mit dem Jugendamt zusammen. Ob sie den Beitrag selbst festsetzen dürfen, entscheidet das Landesrecht, und darin unterscheiden sich die Länder grundlegend.
Elterninitiativen
eingetragene Vereine der Eltern
Rechtlich freie Träger wie die großen Verbände, in der Praxis mit einer Besonderheit: Statt eines höheren Beitrags verlangen sie oft Mitarbeit, etwa Wochenenddienste oder Vorstandsämter. Diese Pflicht steht im Vertrag und nicht in einer Gebührenordnung.
Private Träger ohne öffentliche Förderung
bilinguale Kitas, Montessori, betriebliche Kitas ohne Vertrag
Wer keine öffentliche Förderung erhält, ist an keine Beitragssatzung gebunden und kalkuliert frei. Hier entstehen die vierstelligen Monatsbeträge, von denen in Zeitungsartikeln die Rede ist. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII braucht auch diese Einrichtung.
Was ein Träger neben dem Beitrag verlangen darf
Vier Posten, und nur der erste trifft jede Familie.
| Posten | Zulässig | Was dahintersteckt |
|---|---|---|
| Verpflegung | fast überall | Das Mittagessen ist in kaum einem Land vom Elternbeitrag erfasst. Der Träger berechnet es gesondert, und zwar auch in den beitragsfreien Jahren. Das ist der Posten, der übrig bleibt, wenn ein Land die Beiträge abschafft. |
| Zusatzangebote | nur mit Zustimmung | Musikschule, Sprachkurs, Turnen: Ein Entgelt dafür ist zulässig, wenn die Eltern es freiwillig vereinbaren. Es darf nicht Bedingung für den Platz sein, und wer nicht zustimmt, darf deshalb nicht abgelehnt werden. |
| Trägerpauschalen | je nach Land | Manche Träger verlangen einen eigenen Beitrag neben dem der Kommune, etwa für Ausstattung oder pädagogische Schwerpunkte. Ob das zulässig ist, hängt am Landesrecht: In Nordrhein-Westfalen schließt § 51 KiBiz weitere Teilnahmebeiträge ausdrücklich aus. |
| Mitarbeit | bei Elterninitiativen üblich | Kein Geld, aber eine Verpflichtung: Putzdienste, Renovierungswochenenden, ein Vorstandsamt. Wer sie nicht leisten kann, zahlt in manchen Vereinen eine Ausgleichszahlung. Beides steht im Betreuungsvertrag. |
Warum die meisten Kitas nicht der Stadt gehören
Das ist keine Entwicklung, sondern eine gesetzliche Vorgabe.
Nach § 4 Abs. 2 SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können. Der Vorrang der freien Träger steht also im Gesetz, und er erklärt, warum die Frage nach dem Kita-Beitrag so oft an einer Einrichtung hängt und nicht an einer Stadt.
Gefördert werden freie Träger nach § 74 SGB VIII, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII braucht dagegen jede Einrichtung, auch die ohne jede Förderung.
Häufige Fragen zu freien und privaten Trägern
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Darf eine Kita in freier Trägerschaft mehr verlangen als eine städtische?
- Das hängt am Bundesland. Wo das Jugendamt den Beitrag festsetzt, gilt derselbe Betrag für alle Einrichtungen im Bezirk, gleich wer sie betreibt. Wo Gemeinde oder Träger festsetzen, darf ein freier Träger eigene Beiträge kalkulieren, und dann kostet dieselbe Betreuung in derselben Straße unterschiedlich viel.
- Warum sind so viele Kitas nicht städtisch?
- Weil das Gesetz es so will. Nach § 4 Abs. 2 SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen, soweit geeignete Einrichtungen von anerkannten freien Trägern betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können. Der Vorrang der freien Träger ist kein Zufall der Entwicklung, sondern eine Vorgabe.§ 4 Abs. 2 SGB VIII
- Braucht eine private Kita eine Erlaubnis?
- Ja. Wer eine Einrichtung betreibt, in der Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, braucht eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Das gilt unabhängig davon, ob die Einrichtung öffentlich gefördert wird oder nicht.§ 45 SGB VIII
- Kann ich den höheren Beitrag einer privaten Kita absetzen?
- Ja, unter denselben Bedingungen wie jeden anderen Betreuungsbeitrag: 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr. Nicht absetzbar sind Verpflegung, Nachhilfe sowie Sport- und Freizeitangebote, und genau die machen bei privaten Einrichtungen oft einen großen Teil des Betrags aus.§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
- Muss ich bei einer Elterninitiative mitarbeiten?
- Wenn es im Betreuungsvertrag steht, ja. Die Mitarbeitspflicht ist eine vertragliche Nebenpflicht und keine Gebühr, deshalb taucht sie in keiner Beitragstabelle auf. Manche Vereine bieten eine Ausgleichszahlung an, wenn die Mitarbeit nicht geleistet werden kann.
- Wo finde ich den Beitrag einer bestimmten Einrichtung?
- Im Betreuungsvertrag, und vorher auf Nachfrage bei der Einrichtung. Eine Veröffentlichungspflicht besteht nur für kommunale Satzungen. Genau deshalb kann dieses Portal die Beiträge der Kommunen erheben, die einzelner freier Träger aber nicht.