Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Erkelenz kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Erkelenz für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 419,03 € im Monat. Bis 38.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 122.001 Euro gilt der Höchstsatz von 928,84 €. Das sind 46 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 419,03 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 38.000 Euro
- Beitragsfrei
- 928,84 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 122.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Erkelenz für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Erkelenz zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Erkelenz, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 38.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Erkelenz gar nichts. Ab 122.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 38.000 Euro: ein Euro mehr kostet 316,16 € im Monat.
Was Eltern in Erkelenz tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
419,03 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 9, das macht 5.028 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
664,08 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 9, das macht 7.969 Euro im Jahr.
Grundlage ist Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege der Stadt Erkelenz, Anlage zur Elternbeitragssatzung, die zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt nach Abs. 2 unberücksichtigt, Elterngeld und vergleichbare Landesleistungen bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 419,03 € | 269,28 € |
| 90.000 Euro | 664,08 € | 499,19 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 24.597,84 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Erkelenz von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 24.597,84 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 419,03 € | 10.056,72 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 269,28 € | 14.541,12 € |
| Zusammen | 78 | - | 24.597,84 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege der Stadt Erkelenz, Anlage zur Elternbeitragssatzung, die zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Erkelenz, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Erkelenz sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
38.000 bis 122.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Erkelenz sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Erkelenz bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 412,65 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 4 Abs. 2 wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder derselben beitragspflichtigen Person gleichzei und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 928,84 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Erkelenz festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Erkelenz, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Erkelenz, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 38.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 38.001 bis 50.000Euro | 175,51 € | 246,59 € | 316,16 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 232,95 € | 325,24 € | 419,03 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 263,20 € | 367,61 € | 473,49 € |
| 74.001 bis 86.000Euro | 316,16 € | 441,73 € | 568,78 € |
| 86.001 bis 98.000Euro | 369,12 € | 515,85 € | 664,08 € |
| 98.001 bis 110.000Euro | 411,30 € | 574,50 € | 739,97 € |
| 110.001 bis 122.000Euro | 458,84 € | 640,82 € | 825,63 € |
| über 122.000Euro | 516,19 € | 720,93 € | 928,84 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 38.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 38.001 bis 50.000Euro | 110,44 € | 127,06 € | 173,98 € |
| 50.001 bis 62.000Euro | 173,98 € | 199,67 € | 269,28 € |
| 62.001 bis 74.000Euro | 228,45 € | 263,20 € | 357,00 € |
| 74.001 bis 86.000Euro | 273,82 € | 314,67 € | 428,12 € |
| 86.001 bis 98.000Euro | 319,20 € | 367,61 € | 499,19 € |
| 98.001 bis 110.000Euro | 359,19 € | 421,41 € | 571,91 € |
| 110.001 bis 122.000Euro | 403,90 € | 480,63 € | 652,01 € |
| über 122.000Euro | 454,38 € | 540,71 € | 733,51 € |
Ist das viel oder wenig?
Erkelenz liegt 46 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Erkelenz
928,84 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
141,16 €
im Monat
Das sind 1.693,92 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Erkelenz liegt damit 46 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 4 Abs. 2 wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder derselben beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege nutzen; ergeben sich unterschiedlich hohe Beträge, ist nach Abs. 4 der höhere zu zahlen. Liegt für eines der Kinder die Beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 KiBiz vor, werden nach Abs. 3 auch für die weiteren Geschwisterkinder keine Beiträge erhoben. Auf Antrag werden die Beiträge erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist, und unzumutbar ist sie nach Abs. 5 immer beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, dass er anfällt: Nach § 3 Abs. 2 werden die Kosten für eine Mahlzeit zusätzlich zu den Elternbeiträgen erhoben.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt nach Abs. 2 unberücksichtigt, Elterngeld und vergleichbare Landesleistungen bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Erkelenz führt Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege in einer einzigen Tabelle, aber in zwei Zeilenarten untereinander: Zu jeder Einkommensstufe steht oben eine Zeile mit sechs Beträgen für die Einrichtung und darunter eine mit fünfzehn für die Tagespflege. Die Tagespflege ist deutlich feiner gestaffelt, von zehn bis 45 Wochenstunden in Fünferschritten, wobei der Stundenkorridor 10 bis 15 Stunden laut Fußnote ausschließlich für die Randstundenbetreuung von Schulkindern gilt. Hier abgebildet sind nur die Einrichtungszeiten. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, und die jüngeren Kinder kosten in der 45-Stunden-Spalte fast das Doppelte. Neun Stufen, unten bis 38.000 Euro beitragsfrei, dann in Schritten von 12.000 Euro bis 122.000 Euro. Die Beträge tragen Cent, weil sie aus Prozentsätzen der Kindpauschalen gerechnet sind.
Häufige Fragen aus Erkelenz
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Erkelenz?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 419,03 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 928,84 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Erkelenz den Höchstsatz?
- Ab 122.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld bleibt nach Abs. 2 unberücksichtigt, Elterngeld und vergleichbare Landesleistungen bis zu einer bestimmten Höhe ebenfalls.
- Wer setzt den Beitrag in Erkelenz fest?
- Stadt Erkelenz, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Erkelenz für Geschwisterkinder?
- Nach § 4 Abs. 2 wird nur für ein Kind ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder derselben beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege nutzen; ergeben sich unterschiedlich hohe Beträge, ist nach Abs. 4 der höhere zu zahlen. Liegt für eines der Kinder die Beitragsfreiheit nach § 50 Abs. 1 KiBiz vor, werden nach Abs. 3 auch für die weiteren Geschwisterkinder keine Beiträge erhoben. Auf Antrag werden die Beiträge erlassen, wenn die Belastung nicht zuzumuten ist, und unzumutbar ist sie nach Abs. 5 immer beim Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld.
- Ist das Mittagessen in Erkelenz im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest, sagt aber klar, dass er anfällt: Nach § 3 Abs. 2 werden die Kosten für eine Mahlzeit zusätzlich zu den Elternbeiträgen erhoben.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Erkelenz, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege der Stadt Erkelenz, Anlage zur Elternbeitragssatzung, die zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.