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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Heinsberg kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Heinsberg für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 209,67 € im Monat. Bis 27.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 507,72 €. Das sind 2 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

209,67 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 27.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

507,72 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

9
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Heinsberg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Heinsberg zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt und unter 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 27.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Heinsberg gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 27.000 Euro: ein Euro mehr kostet 82,40 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Heinsberg tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

82,40 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 9, das macht 989 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

209,67 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 9, das macht 2.516 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

388,71 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 9, das macht 4.665 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt., Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 5 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll.

Jahreseinkommenvon 2 Jahren bis zum Schuleintrittunter 2 Jahren
30.000 Euro82,40 €165,36 €
55.000 Euro209,67 €326,31 €
90.000 Euro388,71 €517,12 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 19.153,62 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Heinsberg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 19.153,62 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt54209,67 €11.322,18 €
Kinder unter 2 Jahren24326,31 €7.831,44 €
Zusammen78-19.153,62 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 5 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll.

Beitrag im Monat

135,47 €

Einkommensstufe
3 von 9
Stufe reicht
38.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.625,64 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt., Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Heinsberg sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

27.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

von 2 Jahren bis zum Schuleintritt / unter 2 Jahren

In Heinsberg sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Heinsberg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 193,22 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Heinsberg staffelt nicht, sondern stellt frei. § 4 Abs. 2 lautet: Besuchen mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 507,72 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Stadt setzt keinen Betrag fest. § 3 Abs. 5 lautet: Sofern Mahlzeiten in den Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen angeboten werden, werden die Kosten für die Inanspruchnahme von der jeweiligen Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle vor Ort erhoben. Ein Eurobetrag steht dazu nicht in der Satzung.

Wer den Beitrag in Heinsberg festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Zuständig ist Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
82,40 €bis 38k
135,47 €bis 50k
209,67 €bis 62k
277,99 €bis 74k
333,36 €bis 86k
388,71 €bis 98k
445,35 €bis 110k
507,72 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 27.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 82,40 €. Das sind 82,40 € im Monat und 988,80 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 38.000Euro51,05 €59,20 €82,40 €
38.001 bis 50.000Euro85,99 €98,95 €135,47 €
50.001 bis 62.000Euro135,47 €155,49 €209,67 €
62.001 bis 74.000Euro177,87 €204,96 €277,99 €
74.001 bis 86.000Euro213,22 €245,02 €333,36 €
86.001 bis 98.000Euro248,55 €286,25 €388,71 €
98.001 bis 110.000Euro279,69 €328,14 €445,35 €
über 110.000Euro314,50 €374,27 €507,72 €
Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt, 9 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt., Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
165,36 €bis 38k
246,19 €bis 50k
326,31 €bis 62k
368,71 €bis 74k
442,91 €bis 86k
517,12 €bis 98k
576,20 €bis 110k
642,93 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 27.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 165,36 €. Das sind 165,36 € im Monat und 1.984,32 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 38.000Euro90,53 €127,66 €165,36 €
38.001 bis 50.000Euro136,65 €192,01 €246,19 €
50.001 bis 62.000Euro181,40 €253,26 €326,31 €
62.001 bis 74.000Euro204,96 €286,25 €368,71 €
74.001 bis 86.000Euro246,19 €343,97 €442,91 €
86.001 bis 98.000Euro287,42 €401,68 €517,12 €
98.001 bis 110.000Euro320,29 €447,38 €576,20 €
über 110.000Euro357,31 €499,00 €642,93 €
Kinder unter 2 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt., Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Heinsberg liegt 2 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt, bei 45 Stunden pro Woche

Heinsberg

507,72 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

486,07 €

im Monat

Das sind 5.832,84 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Heinsberg zählt maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 5 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Heinsberg liegt damit 2 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Heinsberg staffelt nicht, sondern stellt frei. § 4 Abs. 2 lautet: Besuchen mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Es gibt also keine Prozentstufen und keine zweite Tabellenspalte; wer zwei Kinder gleichzeitig betreuen lässt, zahlt genau einmal. Bedingung ist die Gleichzeitigkeit.

Verpflegung. Die Stadt setzt keinen Betrag fest. § 3 Abs. 5 lautet: Sofern Mahlzeiten in den Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen angeboten werden, werden die Kosten für die Inanspruchnahme von der jeweiligen Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle vor Ort erhoben. Ein Eurobetrag steht dazu nicht in der Satzung.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 5 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, nicht bei drei, und die Spaltenköpfe der Anlage sagen es wörtlich: "2 Jahre bis Schuleintritt" und "unter 2 Jahre", je mit 25, 35 und 45 Stunden. Dieselbe Tabelle gilt für Tageseinrichtungen und für die Kindertagespflege. Neun Einkommensstufen reichen von bis 27.000 Euro bis über 110.000 Euro. Beitragsfrei ist nach § 4 Abs. 1, wer bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben wird, und zwar vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung; der Wortlaut entspricht der Regelung des § 50 KiBiz, ohne sie namentlich zu zitieren. Auffällig sind die Beträge selbst: Sie tragen ungerade Cent-Werte wie 51,05 oder 127,66 Euro, was auf eine Rechnung aus einem Prozentsatz hindeutet. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung aber nicht, und eine neuere Fassung ist nicht auffindbar; die Beträge stehen seit dem 01.08.2020 unverändert. Die Adresse ist doppelt belegt, über das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt und über ihr Serviceportal, die beide auf dasselbe Dokument zeigen.

Häufige Fragen aus Heinsberg

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Heinsberg?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder von 2 Jahren bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 209,67 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 507,72 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Heinsberg den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also die Bruttoeinkünfte abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkommensarten und mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich gilt nach § 5 Abs. 5 das Jährlichkeitsprinzip: Angesetzt wird das Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll.
Wer setzt den Beitrag in Heinsberg fest?
Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Heinsberg für Geschwisterkinder?
Heinsberg staffelt nicht, sondern stellt frei. § 4 Abs. 2 lautet: Besuchen mehr als ein Kind einer beitragspflichtigen Person gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder Tagespflege, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Es gibt also keine Prozentstufen und keine zweite Tabellenspalte; wer zwei Kinder gleichzeitig betreuen lässt, zahlt genau einmal. Bedingung ist die Gleichzeitigkeit.
Ist das Mittagessen in Heinsberg im Beitrag enthalten?
Die Stadt setzt keinen Betrag fest. § 3 Abs. 5 lautet: Sofern Mahlzeiten in den Tageseinrichtungen bzw. Tagespflegestellen angeboten werden, werden die Kosten für die Inanspruchnahme von der jeweiligen Tageseinrichtung bzw. Tagespflegestelle vor Ort erhoben. Ein Eurobetrag steht dazu nicht in der Satzung.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.