Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Borken kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Borken für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 229,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 526,00 €. Das sind 17 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

229,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 37.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

526,00 €
Höchstsatz

ab 120.001 Euro

8
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Borken für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Borken zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Borken, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Borken gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 154,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Borken tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

229,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 8, das macht 2.748 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

342,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 8, das macht 4.104 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Dass auch das Einkommen des Kindes zählt, sagen nicht viele Satzungen so ausdrücklich. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt bis zu 300 Euro im Monat außer Betracht, beim Elterngeld Plus bis zu 150 Euro, bei Mehrlingsgeburten je Kind. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenab 2 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro229,00 €126,00 €
90.000 Euro342,00 €257,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.300,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Borken von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.300,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24229,00 €5.496,00 €
Kinder ab 2 Jahren54126,00 €6.804,00 €
Zusammen78-12.300,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Dass auch das Einkommen des Kindes zählt, sagen nicht viele Satzungen so ausdrücklich. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt bis zu 300 Euro im Monat außer Betracht, beim Elterngeld Plus bis zu 150 Euro, bei Mehrlingsgeburten je Kind. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu.

Beitrag im Monat

154,00 €

Einkommensstufe
2 von 8
Stufe reicht
37.001 bis 46.000 Euro
Im Jahr
1.848,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Borken, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Borken sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

37.000 bis 120.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / ab 2 Jahren

In Borken sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Borken bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 184,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 6 Abs. 1 wird nur ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besu und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 526,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger nur, ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Wer den Beitrag in Borken festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Borken, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Borken, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
154,00 €bis 46k
229,00 €bis 61k
303,00 €bis 76k
342,00 €bis 91k
387,00 €bis 106k
448,00 €bis 120k
526,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 154,00 €. Das sind 154,00 € im Monat und 1.848,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro103,00 €120,00 €154,00 €
46.001 bis 61.000Euro152,00 €177,00 €229,00 €
61.001 bis 76.000Euro201,00 €235,00 €303,00 €
76.001 bis 91.000Euro229,00 €266,00 €342,00 €
91.001 bis 106.000Euro258,00 €301,00 €387,00 €
106.001 bis 120.000Euro296,00 €348,00 €448,00 €
über 120.000Euro342,00 €405,00 €526,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026., Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
78,00 €bis 46k
126,00 €bis 61k
195,00 €bis 76k
257,00 €bis 91k
338,00 €bis 106k
410,00 €bis 120k
482,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 91.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 257,00 €, einen Euro darüber 338,00 €. Das sind 81,00 € im Monat und 972,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro42,00 €48,00 €78,00 €
46.001 bis 61.000Euro69,00 €80,00 €126,00 €
61.001 bis 76.000Euro108,00 €126,00 €195,00 €
76.001 bis 91.000Euro142,00 €165,00 €257,00 €
91.001 bis 106.000Euro187,00 €218,00 €338,00 €
106.001 bis 120.000Euro226,00 €264,00 €410,00 €
über 120.000Euro266,00 €309,00 €482,00 €
Kinder ab 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Borken liegt 17 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Borken

526,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

544,00 €

im Monat

Das sind 6.528,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Borken zählt maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Dass auch das Einkommen des Kindes zählt, sagen nicht viele Satzungen so ausdrücklich. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt bis zu 300 Euro im Monat außer Betracht, beim Elterngeld Plus bis zu 150 Euro, bei Mehrlingsgeburten je Kind. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Borken liegt damit 17 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 6 Abs. 1 wird nur ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, Kindertagespflege erhalten oder eine Offene Ganztagsschule besuchen. Borken denkt dabei einen Fall mit, den andere Satzungen übergehen: Gehören die Kinder zu verschiedenen Eltern-Kind-Konstellationen, etwa weil ein Kind einen anderen Vater hat, dessen Einkommen nicht in die Berechnung einfließt, ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge. Dann wird der nach dem jeweils zu berücksichtigenden Einkommen höchste Beitrag gefordert.

Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger nur, ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Dass auch das Einkommen des Kindes zählt, sagen nicht viele Satzungen so ausdrücklich. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt bis zu 300 Euro im Monat außer Betracht, beim Elterngeld Plus bis zu 150 Euro, bei Mehrlingsgeburten je Kind. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Borken schreibt zwei Dinge getrennt fort, und das ist ungewöhnlich sauber gedacht. Die Beiträge steigen nach § 4 Abs. 2 seit dem Kindergartenjahr 2025/26 jährlich um die Fortschreibungsrate, die die oberste Landesjugendbehörde nach § 37 Abs. 2 KiBiz veröffentlicht, kaufmännisch auf Cent gerundet. Die Einkommensgrenzen dagegen steigen nur alle drei Jahre, dann aber um die Raten des laufenden Jahres und der beiden Vorjahre zusammen, gerundet auf volle tausend Euro. Wer nur die Beiträge anhöbe, verschöbe mit der Zeit jede Familie in eine höhere Stufe; wer beides jährlich anhöbe, änderte die Grenzen ständig um krumme Beträge. Die jeweils fortgeschriebene Tabelle wird im Amtsblatt veröffentlicht, und die hier aufgenommene gilt ab dem 01.08.2026. Acht Stufen, die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, und die jüngeren Kinder kosten in der untersten Beitragsstufe mehr als das Doppelte der älteren.

Häufige Fragen aus Borken

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Borken?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 229,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 526,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Borken den Höchstsatz?
Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern und des Kindes im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Dass auch das Einkommen des Kindes zählt, sagen nicht viele Satzungen so ausdrücklich. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt bis zu 300 Euro im Monat außer Betracht, beim Elterngeld Plus bis zu 150 Euro, bei Mehrlingsgeburten je Kind. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet einen Zuschlag hinzu.
Wer setzt den Beitrag in Borken fest?
Stadt Borken, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Borken für Geschwisterkinder?
Nach § 6 Abs. 1 wird nur ein Beitrag erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, Kindertagespflege erhalten oder eine Offene Ganztagsschule besuchen. Borken denkt dabei einen Fall mit, den andere Satzungen übergehen: Gehören die Kinder zu verschiedenen Eltern-Kind-Konstellationen, etwa weil ein Kind einen anderen Vater hat, dessen Einkommen nicht in die Berechnung einfließt, ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge. Dann wird der nach dem jeweils zu berücksichtigenden Einkommen höchste Beitrag gefordert.
Ist das Mittagessen in Borken im Beitrag enthalten?
Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 4 Abs. 3 erlaubt dem Träger nur, ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Borken, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.