Niedersachsen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Braunschweig kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Braunschweig für Kinder unter 3 Jahren bei 10 Stunden am Tag 333,00 € im Monat. Bis 22.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 80.000 Euro gilt der Höchstsatz von 463,00 €. Das sind 21 Prozent unter dem Mittel der 4 hier erhobenen Stellen.
- 333,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 22.999 Euro
- Beitragsfrei
- 463,00 €
- Höchstsatz
- 16
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 10 Std.
Jahreseinkommen
ab 80.000 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Braunschweig für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Braunschweig zahlen
- Alle 16 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2021, für Kinder unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag, einzeln und im Verlauf
- Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 22.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Braunschweig gar nichts. Ab 80.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 79.999 Euro: ein Euro mehr kostet 46,00 € im Monat.
Was Eltern in Braunschweig tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 10 Std./Tag
111,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 16, das macht 1.332 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 10 Std./Tag
333,00 €
im Monat
Einkommensstufe 12 von 16, das macht 3.996 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 10 Std./Tag
463,00 €
im Monat
Einkommensstufe 16 von 16, das macht 5.556 Euro im Jahr.
Grundlage ist Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 29. September 2020, Stadtrecht 5.07, Fassung vom 01.01.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist ein Jahreseinkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft rechnenden Mitglieder. Ausgangsgröße ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also ein Bruttowert; davon zieht der Tarif pauschal 22 oder 27 Prozent ab, dazu Unterhalt, den Behinderten-Pauschbetrag und 3.000 Euro je Kind. Wer das Einkommen nicht nachweist, zahlt die höchste Stufe, und die rückwirkende Aufhebung reicht längstens drei Monate vor Eingang des Nachweises. Bei Geschwisterkindern wird das einmal ermittelte maßgebliche Einkommen auf alle übertragen.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 11.988,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 10 Stunden am Tag zahlt in Braunschweig von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 11.988,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 333,00 € | 11.988,00 € |
| Zusammen | 36 | - | 11.988,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 16 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 29. September 2020, Stadtrecht 5.07, Fassung vom 01.01.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Braunschweig sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 7 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
22.999 bis 80.000 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren
In Braunschweig sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
4 Std./Tag, 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag
Braunschweig bietet 7 Stufen an. Zwischen 4 Std./Tag und 10 Std./Tag liegen bei gleichem Einkommen 221,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Für das zweite gleichzeitig betreute Kind sinkt das Entgelt auf die Hälfte, ab dem dritten entfällt es ganz. Gezählt werden a und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 463,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Braunschweig festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Niedersachsen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
16 Einkommensstufen und 7 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 4 Std./Tag | 5 Std./Tag | 6 Std./Tag | 7 Std./Tag | 8 Std./Tag | 9 Std./Tag | 10 Std./Tag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 22.999Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 23.000 bis 25.999Euro | 22,00 € | 26,00 € | 29,00 € | 33,00 € | 36,00 € | 40,00 € | 44,00 € |
| 26.000 bis 28.999Euro | 43,00 € | 51,00 € | 58,00 € | 66,00 € | 71,00 € | 79,00 € | 84,00 € |
| 29.000 bis 31.999Euro | 57,00 € | 68,00 € | 77,00 € | 87,00 € | 95,00 € | 105,00 € | 111,00 € |
| 32.000 bis 34.999Euro | 71,00 € | 84,00 € | 96,00 € | 109,00 € | 118,00 € | 131,00 € | 139,00 € |
| 35.000 bis 37.999Euro | 86,00 € | 101,00 € | 115,00 € | 131,00 € | 142,00 € | 157,00 € | 167,00 € |
| 38.000 bis 40.999Euro | 100,00 € | 118,00 € | 134,00 € | 152,00 € | 165,00 € | 183,00 € | 195,00 € |
| 41.000 bis 43.999Euro | 114,00 € | 134,00 € | 153,00 € | 174,00 € | 188,00 € | 209,00 € | 222,00 € |
| 44.000 bis 46.999Euro | 128,00 € | 151,00 € | 173,00 € | 195,00 € | 212,00 € | 235,00 € | 250,00 € |
| 47.000 bis 49.999Euro | 142,00 € | 168,00 € | 192,00 € | 217,00 € | 235,00 € | 260,00 € | 278,00 € |
| 50.000 bis 52.999Euro | 157,00 € | 184,00 € | 211,00 € | 238,00 € | 259,00 € | 286,00 € | 306,00 € |
| 53.000 bis 55.999Euro | 171,00 € | 201,00 € | 230,00 € | 260,00 € | 282,00 € | 312,00 € | 333,00 € |
| 56.000 bis 59.999Euro | 185,00 € | 217,00 € | 249,00 € | 282,00 € | 306,00 € | 338,00 € | 361,00 € |
| 60.000 bis 69.999Euro | 199,00 € | 234,00 € | 268,00 € | 303,00 € | 329,00 € | 364,00 € | 389,00 € |
| 70.000 bis 79.999Euro | 213,00 € | 251,00 € | 287,00 € | 325,00 € | 352,00 € | 390,00 € | 417,00 € |
| über 79.999Euro | 242,00 € | 284,00 € | 325,00 € | 364,00 € | 397,00 € | 431,00 € | 463,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Braunschweig liegt 21 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Braunschweig
463,00 €
im Monat
Heidelberg
785,00 €
im Monat
Unterschied
322,00 €
im Monat
Das sind 3.864,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 4 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 463,00 € bis 785,00 €, der Mittelwert liegt bei 587,00 €. Braunschweig liegt damit 21 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Für das zweite gleichzeitig betreute Kind sinkt das Entgelt auf die Hälfte, ab dem dritten entfällt es ganz. Gezählt werden ausdrücklich nur Kinder, die gleichzeitig eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle oder eine geförderte freie Einrichtung besuchen und im selben Haushalt wohnen; wer keine dieser Einrichtungen besucht, zählt nicht mit. Für die Halbierung bleiben Schulkinder mit Pauschalentgelt außer Betracht, für die Freistellung ab dem dritten Kind zählen sie mit. Die Rangfolge richtet sich nach dem Geburtszeitpunkt, bei Mehrlingen nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.
Verpflegung. Das Entgelt für das Mittagessen setzt nach § 4 des Tarifs der Rat durch Beschluss fest, für Krippenkinder gilt es entsprechend für die Babykost. Einen Betrag nennt weder der Tarif noch die Seite der Stadt; sie verweist ausdrücklich auf die jeweilige Kita oder die Kindertageseltern. Die Mittagsverpflegung ist nach § 9 der Benutzungsbedingungen ab mehr als vier Stunden über 12 Uhr hinaus möglich und ab mehr als fünf Stunden über 13 Uhr hinaus verpflichtend.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist ein Jahreseinkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft rechnenden Mitglieder. Ausgangsgröße ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also ein Bruttowert; davon zieht der Tarif pauschal 22 oder 27 Prozent ab, dazu Unterhalt, den Behinderten-Pauschbetrag und 3.000 Euro je Kind. Wer das Einkommen nicht nachweist, zahlt die höchste Stufe, und die rückwirkende Aufhebung reicht längstens drei Monate vor Eingang des Nachweises. Bei Geschwisterkindern wird das einmal ermittelte maßgebliche Einkommen auf alle übertragen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Braunschweig rechnet nicht in Wochenstunden, sondern in täglichen: Die sieben Spalten sind vier bis zehn Stunden am Tag. Und es ist keine Satzung, sondern ein privatrechtlicher Entgelttarif nach § 58 Abs. 1 Nr. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, vom Rat beschlossen. Die Staffel gilt nur für die Krippe. Für Kindergartenkinder ist die Betreuung bis zu acht Stunden täglich kostenlos, darüber kostet sie einkommensunabhängig 15 Euro bei neun und 30 Euro bei zehn Stunden. Schulkinder zahlen ebenfalls pauschal: nichts bei zwei, 30 Euro bei drei und 60 Euro bei vier Stunden, und auf Antrag gar nichts, wenn das maßgebliche Einkommen unter 22.999,99 Euro liegt. Kinder von außerhalb Braunschweigs werden immer in die höchste Stufe eingestuft. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht oder kinderzuschlagsberechtigt ist und in Braunschweig wohnt, zahlt gar nichts. Die Stadt spricht auf ihrer Seite von 15 Entgeltstufen; die Tabelle hat 16, weil die beitragsfreie Stufe 0 dort nicht mitgezählt wird.
Häufige Fragen aus Braunschweig
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Braunschweig?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 10 Stunden am Tag 333,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 16 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 463,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Braunschweig den Höchstsatz?
- Ab 80.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist ein Jahreseinkommen aller zur Haushaltsgemeinschaft rechnenden Mitglieder. Ausgangsgröße ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, also ein Bruttowert; davon zieht der Tarif pauschal 22 oder 27 Prozent ab, dazu Unterhalt, den Behinderten-Pauschbetrag und 3.000 Euro je Kind. Wer das Einkommen nicht nachweist, zahlt die höchste Stufe, und die rückwirkende Aufhebung reicht längstens drei Monate vor Eingang des Nachweises. Bei Geschwisterkindern wird das einmal ermittelte maßgebliche Einkommen auf alle übertragen.
- Wer setzt den Beitrag in Braunschweig fest?
- Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Braunschweig für Geschwisterkinder?
- Für das zweite gleichzeitig betreute Kind sinkt das Entgelt auf die Hälfte, ab dem dritten entfällt es ganz. Gezählt werden ausdrücklich nur Kinder, die gleichzeitig eine städtische Kindertagesstätte, eine Kindertagespflegestelle oder eine geförderte freie Einrichtung besuchen und im selben Haushalt wohnen; wer keine dieser Einrichtungen besucht, zählt nicht mit. Für die Halbierung bleiben Schulkinder mit Pauschalentgelt außer Betracht, für die Freistellung ab dem dritten Kind zählen sie mit. Die Rangfolge richtet sich nach dem Geburtszeitpunkt, bei Mehrlingen nach dem ersten Buchstaben des Vornamens.
- Ist das Mittagessen in Braunschweig im Beitrag enthalten?
- Das Entgelt für das Mittagessen setzt nach § 4 des Tarifs der Rat durch Beschluss fest, für Krippenkinder gilt es entsprechend für die Babykost. Einen Betrag nennt weder der Tarif noch die Seite der Stadt; sie verweist ausdrücklich auf die jeweilige Kita oder die Kindertageseltern. Die Mittagsverpflegung ist nach § 9 der Benutzungsbedingungen ab mehr als vier Stunden über 12 Uhr hinaus möglich und ab mehr als fünf Stunden über 13 Uhr hinaus verpflichtend.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Braunschweig, Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 29. September 2020, Stadtrecht 5.07 Fassung vom 01.01.2021
- Niedersächsisches Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.