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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Heinsberg kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Heinsberg für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 232,71 € im Monat. Bis 27.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 563,51 €. Das sind 13 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

232,71 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 27.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

563,51 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

9
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Heinsberg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Heinsberg zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder über 2 Jahre und unter 2 Jahre
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 27.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Heinsberg gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 27.000 Euro: ein Euro mehr kostet 91,47 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Heinsberg tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

91,47 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 9, das macht 1.098 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

232,71 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 9, das macht 2.793 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

431,43 €

im Monat

Einkommensstufe 7 von 9, das macht 5.177 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Jahreseinkommenüber 2 Jahreunter 2 Jahre
30.000 Euro91,47 €183,54 €
55.000 Euro232,71 €362,15 €
90.000 Euro431,43 €573,92 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 21.257,94 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Heinsberg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 21.257,94 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 2 Jahre54232,71 €12.566,34 €
Kinder unter 2 Jahre24362,15 €8.691,60 €
Zusammen78-21.257,94 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Beitrag im Monat

150,35 €

Einkommensstufe
3 von 9
Stufe reicht
38.001 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.804,20 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Heinsberg sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

27.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 2 Jahre / unter 2 Jahre

In Kreis Heinsberg sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Heinsberg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 214,44 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 563,51 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wer den Beitrag in Kreis Heinsberg festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Zuständig ist Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
91,47 €bis 38k
150,35 €bis 50k
232,71 €bis 62k
308,53 €bis 74k
370,00 €bis 86k
431,43 €bis 98k
494,27 €bis 110k
563,51 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 27.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 91,47 €. Das sind 91,47 € im Monat und 1.097,64 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 38.000Euro56,68 €65,70 €91,47 €
38.001 bis 50.000Euro95,45 €109,82 €150,35 €
50.001 bis 62.000Euro150,35 €172,57 €232,71 €
62.001 bis 74.000Euro197,43 €227,47 €308,53 €
74.001 bis 86.000Euro236,65 €271,95 €370,00 €
86.001 bis 98.000Euro275,86 €317,70 €431,43 €
98.001 bis 110.000Euro310,43 €364,20 €494,27 €
über 110.000Euro349,07 €415,38 €563,51 €
Kinder über 2 Jahre, 9 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
183,54 €bis 38k
273,24 €bis 50k
362,15 €bis 62k
409,21 €bis 74k
491,56 €bis 86k
573,92 €bis 98k
639,51 €bis 110k
713,56 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 27.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 183,54 €. Das sind 183,54 € im Monat und 2.202,48 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 38.000Euro100,49 €141,70 €183,54 €
38.001 bis 50.000Euro151,67 €213,12 €273,24 €
50.001 bis 62.000Euro201,33 €281,09 €362,15 €
62.001 bis 74.000Euro227,47 €317,70 €409,21 €
74.001 bis 86.000Euro273,24 €381,78 €491,56 €
86.001 bis 98.000Euro319,02 €445,83 €573,92 €
98.001 bis 110.000Euro355,47 €496,52 €639,51 €
über 110.000Euro396,55 €553,83 €713,56 €
Kinder unter 2 Jahre, 9 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Heinsberg liegt 13 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Heinsberg

563,51 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

430,28 €

im Monat

Das sind 5.163,36 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Heinsberg zählt das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Heinsberg liegt damit 13 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Verpflegung. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Welches Einkommen zählt. Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis Heinsberg ist die einzige erhobene Stelle, deren Tabelle das laufende Kitajahr im Titel nennt und mit Enddatum versieht: gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027. Das klingt nach einer Formalie, ist aber der Unterschied zwischen einer prüfbaren und einer unbestimmten Angabe. Bei den meisten anderen Stellen steht kein Datum an der Tabelle, und dann lässt sich von außen nicht sagen, ob die Beträge noch gelten.

Häufige Fragen aus Kreis Heinsberg

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Heinsberg?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 232,71 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 563,51 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Heinsberg den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Heinsberg fest?
Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Heinsberg für Geschwisterkinder?
Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
Ist das Mittagessen in Kreis Heinsberg im Beitrag enthalten?
Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.