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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Marl kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Marl für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung bei 45 Stunden pro Woche 162,00 € im Monat. Bis 17.500 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 479,50 €. Das sind 4 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

162,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 17.500 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

479,50 €
Höchstsatz

ab 125.001 Euro

14
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Marl für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Marl zahlen
  • Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung und unter 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51 als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 17.500 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Marl gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 125.000 Euro: ein Euro mehr kostet 69,80 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Marl tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung
  • 45 Std./Woche

51,70 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 14, das macht 620 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung
  • 45 Std./Woche

162,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 14, das macht 1.944 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung
  • 45 Std./Woche

295,00 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 14, das macht 3.540 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Für Werbungskosten sind die Pauschbeträge nach § 9a EStG abzuziehen, es sei denn, höhere und durch Steuerbescheid anerkannte Werbungskosten werden nachgewiesen; die vom Finanzamt anerkannten Kinderbetreuungskosten zählen dabei zu den Werbungskosten. Ein Verlustausgleich, auch mit dem zusammen veranlagten Ehegatten, ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außen vor, Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nach § 2 Abs. 4 BEEG oder 150 Euro nach § 6 BEEG und der Mehrlingszuschlag ebenfalls. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, bei dauerhafter Änderung das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich erwarteter Sonderzahlungen.

Jahreseinkommenab 2 Jahren bis zur Einschulungunter 2 Jahren
30.000 Euro51,70 €125,00 €
55.000 Euro162,00 €310,70 €
90.000 Euro295,00 €488,40 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.204,80 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Marl von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.204,80 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung54162,00 €8.748,00 €
Kinder unter 2 Jahren24310,70 €7.456,80 €
Zusammen78-16.204,80 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Für Werbungskosten sind die Pauschbeträge nach § 9a EStG abzuziehen, es sei denn, höhere und durch Steuerbescheid anerkannte Werbungskosten werden nachgewiesen; die vom Finanzamt anerkannten Kinderbetreuungskosten zählen dabei zu den Werbungskosten. Ein Verlustausgleich, auch mit dem zusammen veranlagten Ehegatten, ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außen vor, Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nach § 2 Abs. 4 BEEG oder 150 Euro nach § 6 BEEG und der Mehrlingszuschlag ebenfalls. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, bei dauerhafter Änderung das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich erwarteter Sonderzahlungen.

Beitrag im Monat

114,90 €

Einkommensstufe
6 von 14
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.378,80 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Marl sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

17.500 bis 125.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab 2 Jahren bis zur Einschulung / unter 2 Jahren

In Marl sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Marl bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 183,30 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr kindergeldberechtigte Kinder derselben Beitragspflichtigen eine Tageseinrichtung, erhalt und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 479,50 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Marl setzt das Essensgeld selbst fest, und zwar in einer eigenen Anlage 2 zur Satzung: Der Regelbeitrag beträgt 46,00 Euro im Monat und gilt unverändert seit dem 01.08.2011. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sobald ein Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung über Mittag betreut wird oder am offenen Ganztag teilnimmt. Für Berechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich der Beitrag nach gesonderten Regelungen zwischen den Leistungsträgern und der Stadt.

Wer den Beitrag in Marl festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51.

Zuständig ist Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 18k
30,30 €bis 25k
51,70 €bis 30k
58,50 €bis 35k
97,90 €bis 40k
114,90 €bis 45k
121,50 €bis 50k
162,00 €bis 60k
209,60 €bis 70k
247,80 €bis 80k
295,00 €bis 90k
348,80 €bis 100k
409,70 €bis 125k
479,50 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 125.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 409,70 €, einen Euro darüber 479,50 €. Das sind 69,80 € im Monat und 837,60 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 17.500Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
17.501 bis 25.000Euro15,70 €20,40 €30,30 €
25.001 bis 30.000Euro29,20 €36,20 €51,70 €
30.001 bis 35.000Euro32,90 €40,60 €58,50 €
35.001 bis 40.000Euro58,50 €71,10 €97,90 €
40.001 bis 45.000Euro68,80 €83,30 €114,90 €
45.001 bis 50.000Euro73,20 €89,00 €121,50 €
50.001 bis 60.000Euro97,90 €119,30 €162,00 €
60.001 bis 70.000Euro127,30 €154,30 €209,60 €
70.001 bis 80.000Euro152,10 €183,50 €247,80 €
80.001 bis 90.000Euro181,30 €218,30 €295,00 €
90.001 bis 100.000Euro214,90 €258,90 €348,80 €
100.001 bis 125.000Euro253,30 €305,10 €409,70 €
über 125.000Euro296,20 €356,80 €479,50 €
Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung, 14 Einkommensstufen. Quelle: Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 18k
67,60 €bis 25k
125,00 €bis 30k
149,80 €bis 35k
201,50 €bis 40k
233,10 €bis 45k
264,60 €bis 50k
310,70 €bis 60k
372,60 €bis 70k
426,80 €bis 80k
488,40 €bis 90k
557,40 €bis 100k
633,70 €bis 125k
718,30 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 125.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 633,70 €, einen Euro darüber 718,30 €. Das sind 84,60 € im Monat und 1.015,20 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 17.500Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
17.501 bis 25.000Euro38,20 €48,40 €67,60 €
25.001 bis 30.000Euro75,50 €91,20 €125,00 €
30.001 bis 35.000Euro90,20 €110,40 €149,80 €
35.001 bis 40.000Euro122,80 €148,60 €201,50 €
40.001 bis 45.000Euro143,10 €172,20 €233,10 €
45.001 bis 50.000Euro162,00 €196,10 €264,60 €
50.001 bis 60.000Euro191,40 €230,80 €310,70 €
60.001 bis 70.000Euro229,80 €277,00 €372,60 €
70.001 bis 80.000Euro263,50 €317,50 €426,80 €
80.001 bis 90.000Euro301,70 €363,70 €488,40 €
90.001 bis 100.000Euro345,40 €415,30 €557,40 €
100.001 bis 125.000Euro392,90 €472,70 €633,70 €
über 125.000Euro445,90 €536,00 €718,30 €
Kinder unter 2 Jahren, 14 Einkommensstufen. Quelle: Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Marl liegt 4 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung, bei 45 Stunden pro Woche

Marl

479,50 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

514,29 €

im Monat

Das sind 6.171,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Marl zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Für Werbungskosten sind die Pauschbeträge nach § 9a EStG abzuziehen, es sei denn, höhere und durch Steuerbescheid anerkannte Werbungskosten werden nachgewiesen; die vom Finanzamt anerkannten Kinderbetreuungskosten zählen dabei zu den Werbungskosten. Ein Verlustausgleich, auch mit dem zusammen veranlagten Ehegatten, ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außen vor, Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nach § 2 Abs. 4 BEEG oder 150 Euro nach § 6 BEEG und der Mehrlingszuschlag ebenfalls. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, bei dauerhafter Änderung das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich erwarteter Sonderzahlungen, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Marl liegt damit 4 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr kindergeldberechtigte Kinder derselben Beitragspflichtigen eine Tageseinrichtung, erhalten sie Kindertagespflege oder nehmen sie Angebote der offenen Ganztagsschule wahr, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; bei unterschiedlich hohen Beträgen ist der höhere zu zahlen. Ein Kind im beitragsfreien Jahr tritt dabei an die Stelle des zahlenden Kindes, sodass die Befreiung für das Geschwisterkind erhalten bleibt. Auf Antrag kann der Beitrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen werden.

Verpflegung. Marl setzt das Essensgeld selbst fest, und zwar in einer eigenen Anlage 2 zur Satzung: Der Regelbeitrag beträgt 46,00 Euro im Monat und gilt unverändert seit dem 01.08.2011. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sobald ein Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung über Mittag betreut wird oder am offenen Ganztag teilnimmt. Für Berechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich der Beitrag nach gesonderten Regelungen zwischen den Leistungsträgern und der Stadt.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Für Werbungskosten sind die Pauschbeträge nach § 9a EStG abzuziehen, es sei denn, höhere und durch Steuerbescheid anerkannte Werbungskosten werden nachgewiesen; die vom Finanzamt anerkannten Kinderbetreuungskosten zählen dabei zu den Werbungskosten. Ein Verlustausgleich, auch mit dem zusammen veranlagten Ehegatten, ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außen vor, Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nach § 2 Abs. 4 BEEG oder 150 Euro nach § 6 BEEG und der Mehrlingszuschlag ebenfalls. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, bei dauerhafter Änderung das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich erwarteter Sonderzahlungen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, nicht bei drei wie in den meisten Städten Nordrhein-Westfalens. Die unterste Stufe ist doppelt bestimmt und heißt in der Tabelle wörtlich bis 17.500 Euro und § 4 Abs. 4: In sie fallen auch Beziehende von Bürgergeld, Grundsicherung, Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld, und zwar für die Dauer des Leistungsbezugs. Pflegekinder zahlen nach der zweiten Stufe, sofern sich nicht ein niedrigerer Betrag ergibt. Die Kindertagespflege teilt sich die Tabelle mit der Kindertageseinrichtung, hat aber feinere Zeitbänder bis 10, 20, 30, 40 und über 40 Wochenstunden; der Höchstbetrag liegt dort bei 990,50 Euro im Monat. Die Spalte der offenen Ganztagsschule ist in den zehn unteren Stufen mit der Spalte daneben verbunden und deckelt ab der elften bei 176,40 Euro. Falsche oder unvollständige Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

Häufige Fragen aus Marl

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Marl?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 2 Jahren bis zur Einschulung bei 45 Stunden pro Woche 162,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 479,50 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Marl den Höchstsatz?
Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Für Werbungskosten sind die Pauschbeträge nach § 9a EStG abzuziehen, es sei denn, höhere und durch Steuerbescheid anerkannte Werbungskosten werden nachgewiesen; die vom Finanzamt anerkannten Kinderbetreuungskosten zählen dabei zu den Werbungskosten. Ein Verlustausgleich, auch mit dem zusammen veranlagten Ehegatten, ist ausgeschlossen. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außen vor, Elterngeld in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro nach § 2 Abs. 4 BEEG oder 150 Euro nach § 6 BEEG und der Mehrlingszuschlag ebenfalls. Maßgebend ist das Jahreseinkommen, bei dauerhafter Änderung das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich erwarteter Sonderzahlungen.
Wer setzt den Beitrag in Marl fest?
Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Marl für Geschwisterkinder?
Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr kindergeldberechtigte Kinder derselben Beitragspflichtigen eine Tageseinrichtung, erhalten sie Kindertagespflege oder nehmen sie Angebote der offenen Ganztagsschule wahr, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind; bei unterschiedlich hohen Beträgen ist der höhere zu zahlen. Ein Kind im beitragsfreien Jahr tritt dabei an die Stelle des zahlenden Kindes, sodass die Befreiung für das Geschwisterkind erhalten bleibt. Auf Antrag kann der Beitrag nach § 90 Abs. 3 SGB VIII ganz oder teilweise erlassen werden.
Ist das Mittagessen in Marl im Beitrag enthalten?
Marl setzt das Essensgeld selbst fest, und zwar in einer eigenen Anlage 2 zur Satzung: Der Regelbeitrag beträgt 46,00 Euro im Monat und gilt unverändert seit dem 01.08.2011. Die Teilnahme ist nicht freiwillig, sobald ein Kind in einer städtischen Kindertageseinrichtung über Mittag betreut wird oder am offenen Ganztag teilnimmt. Für Berechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabepaket richtet sich der Beitrag nach gesonderten Regelungen zwischen den Leistungsträgern und der Stadt.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.