Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Rösrath kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rösrath für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 174,00 € im Monat. Bis 40.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 150.001 Euro gilt der Höchstsatz von 417,00 €. Das sind 16 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 174,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 40.000 Euro
- Beitragsfrei
- 417,00 €
- Höchstsatz
- 24
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 150.001 Euro
3 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rösrath für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rösrath zahlen
- Alle 24 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder ab 3 Jahren und ab 2 Jahren und unter 3 Jahren und unter 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Rösrath, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 40.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rösrath gar nichts. Ab 150.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.000 Euro: ein Euro mehr kostet 117,00 € im Monat.
Was Eltern in Rösrath tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
174,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 24, das macht 2.088 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
309,00 €
im Monat
Einkommensstufe 11 von 24, das macht 3.708 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz.
| Jahreseinkommen | ab 3 Jahren | ab 2 Jahren und unter 3 Jahren | unter 2 Jahren |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei | frei |
| 55.000 Euro | 174,00 € | 203,00 € | 290,00 € |
| 90.000 Euro | 309,00 € | 361,00 € | 515,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.704,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rösrath von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.704,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 174,00 € | 7.308,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren und unter 3 Jahren | 12 | 203,00 € | 2.436,00 € |
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 290,00 € | 6.960,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.704,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 24 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rösrath, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rösrath sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
40.000 bis 150.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
ab 3 Jahren / ab 2 Jahren und unter 3 Jahren / unter 2 Jahren
In Rösrath sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Rösrath bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 185,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dr und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 417,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rösrath festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rösrath, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Rösrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 40.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.001 bis 45.000Euro | 65,00 € | 91,00 € | 117,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 80,00 € | 112,00 € | 144,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 97,00 € | 135,00 € | 174,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 110,00 € | 154,00 € | 198,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 123,00 € | 173,00 € | 222,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 137,00 € | 191,00 € | 246,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 148,00 € | 208,00 € | 267,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 160,00 € | 224,00 € | 288,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 167,00 € | 233,00 € | 300,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 172,00 € | 240,00 € | 309,00 € |
| 90.001 bis 95.000Euro | 177,00 € | 247,00 € | 318,00 € |
| 95.001 bis 100.000Euro | 182,00 € | 254,00 € | 327,00 € |
| 100.001 bis 105.000Euro | 187,00 € | 261,00 € | 336,00 € |
| 105.001 bis 110.000Euro | 192,00 € | 268,00 € | 345,00 € |
| 110.001 bis 115.000Euro | 197,00 € | 275,00 € | 354,00 € |
| 115.001 bis 120.000Euro | 202,00 € | 282,00 € | 363,00 € |
| 120.001 bis 125.000Euro | 207,00 € | 289,00 € | 372,00 € |
| 125.001 bis 130.000Euro | 212,00 € | 296,00 € | 381,00 € |
| 130.001 bis 135.000Euro | 217,00 € | 303,00 € | 390,00 € |
| 135.001 bis 140.000Euro | 222,00 € | 310,00 € | 399,00 € |
| 140.001 bis 145.000Euro | 227,00 € | 317,00 € | 408,00 € |
| 145.001 bis 150.000Euro | 232,00 € | 324,00 € | 417,00 € |
| über 150.000Euro | 232,00 € | 324,00 € | 417,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren und unter 3 Jahren
24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 40.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.001 bis 45.000Euro | 76,00 € | 106,00 € | 137,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 93,00 € | 131,00 € | 168,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 113,00 € | 158,00 € | 203,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 128,00 € | 180,00 € | 231,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 144,00 € | 201,00 € | 259,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 159,00 € | 223,00 € | 287,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 173,00 € | 242,00 € | 312,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 187,00 € | 261,00 € | 336,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 194,00 € | 272,00 € | 350,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 200,00 € | 280,00 € | 361,00 € |
| 90.001 bis 95.000Euro | 206,00 € | 289,00 € | 371,00 € |
| 95.001 bis 100.000Euro | 212,00 € | 297,00 € | 382,00 € |
| 100.001 bis 105.000Euro | 218,00 € | 305,00 € | 392,00 € |
| 105.001 bis 110.000Euro | 224,00 € | 313,00 € | 403,00 € |
| 110.001 bis 115.000Euro | 229,00 € | 321,00 € | 413,00 € |
| 115.001 bis 120.000Euro | 235,00 € | 329,00 € | 424,00 € |
| 120.001 bis 125.000Euro | 241,00 € | 338,00 € | 434,00 € |
| 125.001 bis 130.000Euro | 247,00 € | 346,00 € | 445,00 € |
| 130.001 bis 135.000Euro | 253,00 € | 354,00 € | 455,00 € |
| 135.001 bis 140.000Euro | 259,00 € | 362,00 € | 466,00 € |
| 140.001 bis 145.000Euro | 264,00 € | 370,00 € | 476,00 € |
| 145.001 bis 150.000Euro | 270,00 € | 378,00 € | 487,00 € |
| über 150.000Euro | 270,00 € | 378,00 € | 487,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 40.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 40.001 bis 45.000Euro | 108,00 € | 152,00 € | 195,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 133,00 € | 187,00 € | 240,00 € |
| 50.001 bis 55.000Euro | 161,00 € | 226,00 € | 290,00 € |
| 55.001 bis 60.000Euro | 183,00 € | 257,00 € | 330,00 € |
| 60.001 bis 65.000Euro | 206,00 € | 288,00 € | 370,00 € |
| 65.001 bis 70.000Euro | 228,00 € | 319,00 € | 410,00 € |
| 70.001 bis 75.000Euro | 247,00 € | 346,00 € | 445,00 € |
| 75.001 bis 80.000Euro | 267,00 € | 373,00 € | 480,00 € |
| 80.001 bis 85.000Euro | 278,00 € | 389,00 € | 500,00 € |
| 85.001 bis 90.000Euro | 286,00 € | 401,00 € | 515,00 € |
| 90.001 bis 95.000Euro | 294,00 € | 412,00 € | 530,00 € |
| 95.001 bis 100.000Euro | 303,00 € | 424,00 € | 545,00 € |
| 100.001 bis 105.000Euro | 311,00 € | 436,00 € | 560,00 € |
| 105.001 bis 110.000Euro | 319,00 € | 447,00 € | 575,00 € |
| 110.001 bis 115.000Euro | 328,00 € | 459,00 € | 590,00 € |
| 115.001 bis 120.000Euro | 336,00 € | 471,00 € | 605,00 € |
| 120.001 bis 125.000Euro | 344,00 € | 482,00 € | 620,00 € |
| 125.001 bis 130.000Euro | 353,00 € | 494,00 € | 635,00 € |
| 130.001 bis 135.000Euro | 361,00 € | 506,00 € | 650,00 € |
| 135.001 bis 140.000Euro | 369,00 € | 517,00 € | 665,00 € |
| 140.001 bis 145.000Euro | 378,00 € | 529,00 € | 680,00 € |
| 145.001 bis 150.000Euro | 386,00 € | 541,00 € | 695,00 € |
| über 150.000Euro | 386,00 € | 541,00 € | 695,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Rösrath liegt 16 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rösrath
417,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
576,79 €
im Monat
Das sind 6.921,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Rösrath liegt damit 16 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind nichts mehr. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, rückt dieses Vorschulkind an die erste Stelle, sodass für den eigentlich teuersten Platz nur noch der halbe Beitrag anfällt; bei zwei solchen Befreiungen entfällt der Beitrag ganz.
Verpflegung. Kindertagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten erheben, Träger von Kindertageseinrichtung und offener Ganztagsschule ein Entgelt für die Mittagsverpflegung. Ab 35 Wochenstunden in einer städtischen Einrichtung und in der offenen Ganztagsschule sind Mittagessen und Entgelt verpflichtend. Die Höhe steht im Betreuungsvertrag, nicht in der Satzung.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Rösrath staffelt in 24 Stufen und drei Altersgruppen statt der üblichen zwei: unter zwei Jahren, ab zwei bis unter drei und ab drei. Die Satzung schreibt zwei verschiedene Erhöhungen im Voraus fest und druckt die künftigen Tabellen gleich mit ab. Die Beiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege steigen zum 01.08.2027 und zum 01.08.2028 um je 5 Prozent, aber nur oberhalb von 80.000 Euro Jahreseinkommen; die Spalte der offenen Ganztagsschule steigt vom 01.08.2027 an jährlich um 3 Prozent. Bemerkenswert ist die oberste Stufe: Über 150.000 Euro kostet die Kindertagesbetreuung keinen Euro mehr als in der Stufe darunter, angehoben wird dort allein der Beitrag für die offene Ganztagsschule. Beitragsfrei ist die Betreuung für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom folgenden Kindergartenjahr an bis zur Einschulung, außerdem für Pflegekinder. Beim Wechselmodell zahlt jeder Elternteil die Hälfte. Die Elternbeitragsseite der Stadt hinkt hinterher und nennt die abgelöste Satzung von 2008 noch die aktuell gültige.
Häufige Fragen aus Rösrath
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rösrath?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 174,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 24 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 417,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rösrath den Höchstsatz?
- Ab 150.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz.
- Wer setzt den Beitrag in Rösrath fest?
- Stadt Rösrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rösrath für Geschwisterkinder?
- Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind nichts mehr. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, rückt dieses Vorschulkind an die erste Stelle, sodass für den eigentlich teuersten Platz nur noch der halbe Beitrag anfällt; bei zwei solchen Befreiungen entfällt der Beitrag ganz.
- Ist das Mittagessen in Rösrath im Beitrag enthalten?
- Kindertagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten erheben, Träger von Kindertageseinrichtung und offener Ganztagsschule ein Entgelt für die Mittagsverpflegung. Ab 35 Wochenstunden in einer städtischen Einrichtung und in der offenen Ganztagsschule sind Mittagessen und Entgelt verpflichtend. Die Höhe steht im Betreuungsvertrag, nicht in der Satzung.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rösrath, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.