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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Rösrath kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rösrath für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 174,00 € im Monat. Bis 40.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 150.001 Euro gilt der Höchstsatz von 417,00 €. Das sind 16 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

174,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 40.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

417,00 €
Höchstsatz

ab 150.001 Euro

24
Einkommensstufen

3 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rösrath für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rösrath zahlen
  • Alle 24 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder ab 3 Jahren und ab 2 Jahren und unter 3 Jahren und unter 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Rösrath, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 40.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rösrath gar nichts. Ab 150.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.000 Euro: ein Euro mehr kostet 117,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rösrath tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder ab 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

174,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 24, das macht 2.088 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder ab 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

309,00 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 24, das macht 3.708 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz.

Jahreseinkommenab 3 Jahrenab 2 Jahren und unter 3 Jahrenunter 2 Jahren
30.000 Eurofreifreifrei
55.000 Euro174,00 €203,00 €290,00 €
90.000 Euro309,00 €361,00 €515,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.704,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rösrath von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.704,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder ab 3 Jahren42174,00 €7.308,00 €
Kinder ab 2 Jahren und unter 3 Jahren12203,00 €2.436,00 €
Kinder unter 2 Jahren24290,00 €6.960,00 €
Zusammen78-16.704,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 24 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz.

Beitrag im Monat

117,00 €

Einkommensstufe
2 von 24
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.404,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Rösrath, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rösrath sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

40.000 bis 150.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

ab 3 Jahren / ab 2 Jahren und unter 3 Jahren / unter 2 Jahren

In Rösrath sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Rösrath bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 185,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dr und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 417,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Kindertagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten erheben, Träger von Kindertageseinrichtung und offener Ganztagsschule ein Entgelt für die Mittagsverpflegung. Ab 35 Wochenstunden in einer städtischen Einrichtung und in der offenen Ganztagsschule sind Mittagessen und Entgelt verpflichtend. Die Höhe steht im Betreuungsvertrag, nicht in der Satzung.

Wer den Beitrag in Rösrath festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Rösrath, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Rösrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren

24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 40k
117,00 €bis 45k
144,00 €bis 50k
174,00 €bis 55k
198,00 €bis 60k
222,00 €bis 65k
246,00 €bis 70k
267,00 €bis 75k
288,00 €bis 80k
300,00 €bis 85k
309,00 €bis 90k
318,00 €bis 95k
327,00 €bis 100k
336,00 €bis 105k
345,00 €bis 110k
354,00 €bis 115k
363,00 €bis 120k
372,00 €bis 125k
381,00 €bis 130k
390,00 €bis 135k
399,00 €bis 140k
408,00 €bis 145k
417,00 €bis 150k
417,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 117,00 €. Das sind 117,00 € im Monat und 1.404,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 40.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
40.001 bis 45.000Euro65,00 €91,00 €117,00 €
45.001 bis 50.000Euro80,00 €112,00 €144,00 €
50.001 bis 55.000Euro97,00 €135,00 €174,00 €
55.001 bis 60.000Euro110,00 €154,00 €198,00 €
60.001 bis 65.000Euro123,00 €173,00 €222,00 €
65.001 bis 70.000Euro137,00 €191,00 €246,00 €
70.001 bis 75.000Euro148,00 €208,00 €267,00 €
75.001 bis 80.000Euro160,00 €224,00 €288,00 €
80.001 bis 85.000Euro167,00 €233,00 €300,00 €
85.001 bis 90.000Euro172,00 €240,00 €309,00 €
90.001 bis 95.000Euro177,00 €247,00 €318,00 €
95.001 bis 100.000Euro182,00 €254,00 €327,00 €
100.001 bis 105.000Euro187,00 €261,00 €336,00 €
105.001 bis 110.000Euro192,00 €268,00 €345,00 €
110.001 bis 115.000Euro197,00 €275,00 €354,00 €
115.001 bis 120.000Euro202,00 €282,00 €363,00 €
120.001 bis 125.000Euro207,00 €289,00 €372,00 €
125.001 bis 130.000Euro212,00 €296,00 €381,00 €
130.001 bis 135.000Euro217,00 €303,00 €390,00 €
135.001 bis 140.000Euro222,00 €310,00 €399,00 €
140.001 bis 145.000Euro227,00 €317,00 €408,00 €
145.001 bis 150.000Euro232,00 €324,00 €417,00 €
über 150.000Euro232,00 €324,00 €417,00 €
Kinder ab 3 Jahren, 24 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren und unter 3 Jahren

24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 40k
137,00 €bis 45k
168,00 €bis 50k
203,00 €bis 55k
231,00 €bis 60k
259,00 €bis 65k
287,00 €bis 70k
312,00 €bis 75k
336,00 €bis 80k
350,00 €bis 85k
361,00 €bis 90k
371,00 €bis 95k
382,00 €bis 100k
392,00 €bis 105k
403,00 €bis 110k
413,00 €bis 115k
424,00 €bis 120k
434,00 €bis 125k
445,00 €bis 130k
455,00 €bis 135k
466,00 €bis 140k
476,00 €bis 145k
487,00 €bis 150k
487,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 137,00 €. Das sind 137,00 € im Monat und 1.644,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 40.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
40.001 bis 45.000Euro76,00 €106,00 €137,00 €
45.001 bis 50.000Euro93,00 €131,00 €168,00 €
50.001 bis 55.000Euro113,00 €158,00 €203,00 €
55.001 bis 60.000Euro128,00 €180,00 €231,00 €
60.001 bis 65.000Euro144,00 €201,00 €259,00 €
65.001 bis 70.000Euro159,00 €223,00 €287,00 €
70.001 bis 75.000Euro173,00 €242,00 €312,00 €
75.001 bis 80.000Euro187,00 €261,00 €336,00 €
80.001 bis 85.000Euro194,00 €272,00 €350,00 €
85.001 bis 90.000Euro200,00 €280,00 €361,00 €
90.001 bis 95.000Euro206,00 €289,00 €371,00 €
95.001 bis 100.000Euro212,00 €297,00 €382,00 €
100.001 bis 105.000Euro218,00 €305,00 €392,00 €
105.001 bis 110.000Euro224,00 €313,00 €403,00 €
110.001 bis 115.000Euro229,00 €321,00 €413,00 €
115.001 bis 120.000Euro235,00 €329,00 €424,00 €
120.001 bis 125.000Euro241,00 €338,00 €434,00 €
125.001 bis 130.000Euro247,00 €346,00 €445,00 €
130.001 bis 135.000Euro253,00 €354,00 €455,00 €
135.001 bis 140.000Euro259,00 €362,00 €466,00 €
140.001 bis 145.000Euro264,00 €370,00 €476,00 €
145.001 bis 150.000Euro270,00 €378,00 €487,00 €
über 150.000Euro270,00 €378,00 €487,00 €
Kinder ab 2 Jahren und unter 3 Jahren, 24 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

24 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 40k
195,00 €bis 45k
240,00 €bis 50k
290,00 €bis 55k
330,00 €bis 60k
370,00 €bis 65k
410,00 €bis 70k
445,00 €bis 75k
480,00 €bis 80k
500,00 €bis 85k
515,00 €bis 90k
530,00 €bis 95k
545,00 €bis 100k
560,00 €bis 105k
575,00 €bis 110k
590,00 €bis 115k
605,00 €bis 120k
620,00 €bis 125k
635,00 €bis 130k
650,00 €bis 135k
665,00 €bis 140k
680,00 €bis 145k
695,00 €bis 150k
695,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 195,00 €. Das sind 195,00 € im Monat und 2.340,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 40.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
40.001 bis 45.000Euro108,00 €152,00 €195,00 €
45.001 bis 50.000Euro133,00 €187,00 €240,00 €
50.001 bis 55.000Euro161,00 €226,00 €290,00 €
55.001 bis 60.000Euro183,00 €257,00 €330,00 €
60.001 bis 65.000Euro206,00 €288,00 €370,00 €
65.001 bis 70.000Euro228,00 €319,00 €410,00 €
70.001 bis 75.000Euro247,00 €346,00 €445,00 €
75.001 bis 80.000Euro267,00 €373,00 €480,00 €
80.001 bis 85.000Euro278,00 €389,00 €500,00 €
85.001 bis 90.000Euro286,00 €401,00 €515,00 €
90.001 bis 95.000Euro294,00 €412,00 €530,00 €
95.001 bis 100.000Euro303,00 €424,00 €545,00 €
100.001 bis 105.000Euro311,00 €436,00 €560,00 €
105.001 bis 110.000Euro319,00 €447,00 €575,00 €
110.001 bis 115.000Euro328,00 €459,00 €590,00 €
115.001 bis 120.000Euro336,00 €471,00 €605,00 €
120.001 bis 125.000Euro344,00 €482,00 €620,00 €
125.001 bis 130.000Euro353,00 €494,00 €635,00 €
130.001 bis 135.000Euro361,00 €506,00 €650,00 €
135.001 bis 140.000Euro369,00 €517,00 €665,00 €
140.001 bis 145.000Euro378,00 €529,00 €680,00 €
145.001 bis 150.000Euro386,00 €541,00 €695,00 €
über 150.000Euro386,00 €541,00 €695,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 24 Einkommensstufen. Quelle: Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Rösrath liegt 16 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder ab 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Rösrath

417,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

576,79 €

im Monat

Das sind 6.921,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rösrath zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Rösrath liegt damit 16 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind nichts mehr. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, rückt dieses Vorschulkind an die erste Stelle, sodass für den eigentlich teuersten Platz nur noch der halbe Beitrag anfällt; bei zwei solchen Befreiungen entfällt der Beitrag ganz.

Verpflegung. Kindertagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten erheben, Träger von Kindertageseinrichtung und offener Ganztagsschule ein Entgelt für die Mittagsverpflegung. Ab 35 Wochenstunden in einer städtischen Einrichtung und in der offenen Ganztagsschule sind Mittagessen und Entgelt verpflichtend. Die Höhe steht im Betreuungsvertrag, nicht in der Satzung.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Rösrath staffelt in 24 Stufen und drei Altersgruppen statt der üblichen zwei: unter zwei Jahren, ab zwei bis unter drei und ab drei. Die Satzung schreibt zwei verschiedene Erhöhungen im Voraus fest und druckt die künftigen Tabellen gleich mit ab. Die Beiträge für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege steigen zum 01.08.2027 und zum 01.08.2028 um je 5 Prozent, aber nur oberhalb von 80.000 Euro Jahreseinkommen; die Spalte der offenen Ganztagsschule steigt vom 01.08.2027 an jährlich um 3 Prozent. Bemerkenswert ist die oberste Stufe: Über 150.000 Euro kostet die Kindertagesbetreuung keinen Euro mehr als in der Stufe darunter, angehoben wird dort allein der Beitrag für die offene Ganztagsschule. Beitragsfrei ist die Betreuung für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, vom folgenden Kindergartenjahr an bis zur Einschulung, außerdem für Pflegekinder. Beim Wechselmodell zahlt jeder Elternteil die Hälfte. Die Elternbeitragsseite der Stadt hinkt hinterher und nennt die abgelöste Satzung von 2008 noch die aktuell gültige.

Häufige Fragen aus Rösrath

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rösrath?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 174,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 24 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 417,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rösrath den Höchstsatz?
Ab 150.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte, von der Satzung Brutto-Einkommen genannt. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen und Sonderausgaben mindern es nicht, und ein Ausgleich mit Verlusten anderer Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld, Baukindergeld, der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung, die Elterngeldfreibeträge des § 10 BEEG und Einkünfte aus dem Ehrenamt bleiben außen vor. Maßgeblich ist das im Betreuungsjahr erzielte Einkommen; wer sich schriftlich selbst in die höchste Stufe einordnet, entgeht der Prüfung ganz.
Wer setzt den Beitrag in Rösrath fest?
Stadt Rösrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rösrath für Geschwisterkinder?
Rösrath halbiert, statt freizustellen: Voll zu zahlen ist der teuerste Platz, für den nächsthöheren die Hälfte, und ab dem dritten gleichzeitig betreuten Kind nichts mehr. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz beitragsfrei, rückt dieses Vorschulkind an die erste Stelle, sodass für den eigentlich teuersten Platz nur noch der halbe Beitrag anfällt; bei zwei solchen Befreiungen entfällt der Beitrag ganz.
Ist das Mittagessen in Rösrath im Beitrag enthalten?
Kindertagespflegepersonen dürfen ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten erheben, Träger von Kindertageseinrichtung und offener Ganztagsschule ein Entgelt für die Mittagsverpflegung. Ab 35 Wochenstunden in einer städtischen Einrichtung und in der offenen Ganztagsschule sind Mittagessen und Entgelt verpflichtend. Die Höhe steht im Betreuungsvertrag, nicht in der Satzung.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Rösrath, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.