Tagesmutter und Tagesvater
Was Kindertagespflege kostet
Kurz beantwortet
Die Frage klingt wie die nach dem Kita-Beitrag, hat aber eine andere Antwort, weil das Geld einen anderen Weg nimmt. Die Tagespflegeperson bekommt ihr Geld nicht von Ihnen, sondern vom Jugendamt. Sie zahlen einen Kostenbeitrag, und zwar an dasselbe Jugendamt. Wer das verwechselt, rechnet doppelt oder gar nicht.
- 5
- Kinder höchstens gleichzeitig
- 1 bis 3
- Jahre, in denen sie den Anspruch erfüllt
- 9
- Zeitstufen im Beispielkreis
§ 43 Abs. 3 SGB VIII
danach nur ergänzend
ab 5 Wochenstunden
Wer hier wen bezahlt
Zwei Geldströme nebeneinander, nicht hintereinander. Das ist der Punkt, an dem die meisten Erklärungen ungenau werden.
Jugendamt zahlt an Kindertagespflegeperson
laufende Geldleistung
Sie umfasst vier Teile: die Erstattung des Sachaufwands, einen Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung, die Erstattung der Unfallversicherung und die hälftige Erstattung angemessener Beiträge zur Alterssicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Höhe legt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt.
Eltern zahlt an Jugendamt
Kostenbeitrag
Der Beitrag der Eltern geht an das Amt, nicht an die Tagespflegeperson. Er ist nach Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit zu staffeln, genau wie der Kita-Beitrag, und in vielen Kommunen steht er in derselben Satzung.
Fünf Unterschiede zur Kita, die Geld oder einen Anspruch betreffen
Pädagogische Unterschiede stehen hier nicht. Sie gehören auf eine andere Seite als die über Kosten.
| Thema | In der Kita | In der Kindertagespflege |
|---|---|---|
| Rechtsanspruch§ 24 Abs. 2 und Abs. 3 SGB VIII | Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege | erfüllt denselben Anspruch |
| Gruppengröße§ 43 Abs. 3 SGB VIII | abhängig von der Betriebserlaubnis | höchstens fünf gleichzeitig |
| Wer den Preis festsetzt§ 23 Abs. 2a SGB VIII | Kommune oder Träger, je nach Land | der Träger der öffentlichen Jugendhilfe |
| Betreuungszeiten | feste Buchungsstufen | meist feiner gestaffelt |
| Was bei Ausfall gilt§ 23 Abs. 4 SGB VIII | Vertretung durch die Einrichtung | Vertretung ist sicherzustellen |
Rechtsanspruch. Für Kinder von einem bis drei Jahren erfüllt die Kindertagespflege den Rechtsanspruch aus § 24 Abs. 2 SGB VIII genauso wie ein Kita-Platz. Das Jugendamt darf einen Platz in Kindertagespflege anbieten, und damit ist der Anspruch erfüllt. Ab drei Jahren gilt das nicht mehr: Dort besteht der Anspruch auf eine Tageseinrichtung, und Kindertagespflege kommt nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend hinzu.
Gruppengröße. Die Pflegeerlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden fremden Kindern. Landesrecht kann bei pädagogischer Ausbildung mehr zulassen, aber nie mehr als in einer vergleichbaren Kita-Gruppe. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
Wer den Preis festsetzt. Die laufende Geldleistung an die Tagespflegeperson legt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, also das Jugendamt. Das gilt auch in Ländern, in denen der Kita-Beitrag vom Träger der Einrichtung kommt. In Bayern etwa rechnet jede Kita selbst, die Tagespflege aber nicht.
Betreuungszeiten. Kommunen staffeln den Kita-Beitrag in wenigen Stufen, oft 25, 35 und 45 Wochenstunden. Für die Kindertagespflege führen sie regelmäßig deutlich feinere Raster, weil dort auch Randzeiten und kleine Umfänge gebucht werden.
Was bei Ausfall gilt. Für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. Das ist eine Pflicht des Jugendamts und nicht der Eltern.
Eine echte Tabelle, damit die Staffelung sichtbar wird
Kreis Coesfeld staffelt in 35 Einkommensstufen und 9 Zeitstufen. Die Beträge gelten dort und nirgends sonst.
Der Unterschied zur Kita lässt sich an einer Tabelle besser zeigen als beschreiben. Wo eine Kommune den Kita-Beitrag in drei Zeitstufen staffelt, führt sie für die Kindertagespflege oft neun, und die erste beginnt bei 5 Wochenstunden. Genau deshalb ist die Tagespflege bei kleinen Betreuungsumfängen häufig günstiger, bei großen aber nicht.
Bis 24.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben. Bei 25 Wochenstunden reicht die Spanne von 142,55 € bis 374,98 € im Monat.
| Jahreseinkommen bis | Beitrag bei 25 Wochenstunden |
|---|---|
| 24.000 Euro | beitragsfrei |
| 50.000 Euro | 142,55 € |
| 80.000 Euro | 315,23 € |
| 140.000 Euro | 374,98 € |
Der Weg zu einem Platz in Kindertagespflege
Vier Schritte, und der erste ist nicht die Suche nach einer Person.
- 01
Sie
melden den Bedarf beim Jugendamt an, wie beim Kita-Platz
- 02
Das Jugendamt
vermittelt eine geeignete Person, wenn Sie keine selbst nachweisen
hier entscheidet sich Ihr Betrag
- 03
Sie und die Tagespflegeperson
schließen einen Betreuungsvertrag über Zeiten und Betreuung
- 04
Das Jugendamt
setzt Ihren Kostenbeitrag fest und zahlt der Person daneben die laufende Geldleistung
Häufige Fragen zur Kindertagespflege
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Ist die Kindertagespflege günstiger als eine Kita?
- Nicht grundsätzlich. Der Kostenbeitrag der Eltern ist in vielen Kommunen nach derselben Tabelle gestaffelt wie der Kita-Beitrag, teils steht er sogar in derselben Satzung. Günstiger wird es dort, wo weniger Stunden gebucht werden, weil die Tagespflegetabellen feiner gestaffelt sind und schon bei fünf Wochenstunden beginnen.
- Zahle ich die Tagesmutter direkt?
- In der öffentlich geförderten Kindertagespflege nicht. Die Tagespflegeperson bekommt eine laufende Geldleistung vom Jugendamt, und Sie zahlen einen Kostenbeitrag an dasselbe Jugendamt. Direkt zahlen Sie nur in der privat organisierten Tagespflege, und dort gibt es keine Satzung, die einen Betrag nennt.
- Erfüllt ein Platz in Kindertagespflege den Rechtsanspruch?
- Für Kinder von einem bis drei Jahren ja. § 24 Abs. 2 SGB VIII gibt den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, und das Jugendamt darf wählen. Ab dem dritten Geburtstag richtet sich der Anspruch auf eine Tageseinrichtung; Kindertagespflege kommt dann nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend hinzu.
- Wie viele Kinder darf eine Tagespflegeperson betreuen?
- Höchstens fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder. Landesrecht kann bei pädagogischer Ausbildung mehr zulassen, aber nie mehr als in einer vergleichbaren Kita-Gruppe. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet.
- Was passiert, wenn die Tagesmutter krank wird?
- Für Ausfallzeiten ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. Das ist nach § 23 Abs. 4 SGB VIII eine Pflicht des Jugendamts, nicht Ihre.
- Kann ich die Kosten für die Tagespflege absetzen?
- Ja, unter denselben Bedingungen wie den Kita-Beitrag: 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine unbare Zahlung.
Was als Nächstes hilft
Sie wollen wissen
Was kostet der Platz bei mir konkret?
Das steht hier
- die Beitragstabellen der bisher erhobenen Stellen
- je Tabelle die Fundstelle und das Fassungsdatum
- ein Rechner, der Ihre Stufe daraus sucht
Und das kommt dabei heraus
Quellen und Stand
- § 23 SGB VIII, Förderung in Kindertagespflege
- § 24 SGB VIII, Anspruch auf Förderung
- § 43 SGB VIII, Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung
- Elternbeitragstabelle für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege 25/26
Geprüft von Redaktion kitaskosten.de, Stand 2026-08-28. Beiträge ändern sich durch Beschluss der zuständigen Stelle. Maßgeblich ist immer die geltende Satzung, nicht diese Wiedergabe. Dies ist kein amtliches Angebot, und wir stellen keinen Antrag.