Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Arnsberg kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Arnsberg für Kinder von 3 Jahren und älter bei 45 Stunden pro Woche 201,19 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 417,27 €. Das sind 16 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 201,19 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 417,27 €
- Höchstsatz
- 11
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Arnsberg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Arnsberg zahlen
- Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder von 3 Jahren und älter und unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Arnsberg gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 104,32 € im Monat.
Was Eltern in Arnsberg tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder von 3 Jahren und älter
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder von 3 Jahren und älter
- 45 Std./Woche
201,19 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 11, das macht 2.414 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder von 3 Jahren und älter
- 45 Std./Woche
302,31 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 11, das macht 3.628 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zu § 2 der Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeitragstabelle für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2025. Die Satzung selbst wurde am 15.06.2023 beschlossen und am 07.12.2023 geändert; ihre eingebettete Anlage ist überholt, weil § 3 die Beiträge jährlich fortschreibt und die geltende Tabelle deshalb gesondert veröffentlicht wird., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 2 und 3 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich zählt nach § 6 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres.
| Jahreseinkommen | von 3 Jahren und älter | unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 201,19 € | 345,96 € |
| 90.000 Euro | 302,31 € | 516,27 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 20.904,54 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Arnsberg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 20.904,54 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder von 3 Jahren und älter | 42 | 201,19 € | 8.449,98 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 345,96 € | 12.454,56 € |
| Zusammen | 78 | - | 20.904,54 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zu § 2 der Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeitragstabelle für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2025. Die Satzung selbst wurde am 15.06.2023 beschlossen und am 07.12.2023 geändert; ihre eingebettete Anlage ist überholt, weil § 3 die Beiträge jährlich fortschreibt und die geltende Tabelle deshalb gesondert veröffentlicht wird., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Arnsberg sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
von 3 Jahren und älter / unter 3 Jahren
In Arnsberg sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Arnsberg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 183,09 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 7 Abs. 3 entfällt der Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind ganz. Für Geschwisterkinder unter drei Jahre und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 417,27 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Arnsberg festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder von 3 Jahren und älter
11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 57,48 € | 83,03 € | 104,32 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 68,13 € | 97,93 € | 123,48 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 85,16 € | 116,03 € | 149,02 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 95,80 € | 130,93 € | 170,31 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 112,83 € | 159,67 € | 201,19 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 129,86 € | 183,09 € | 236,31 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 149,02 € | 206,51 € | 266,12 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 169,25 € | 236,31 € | 302,31 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 186,29 € | 260,80 € | 334,24 € |
| über 100.000Euro | 234,18 € | 325,73 € | 417,27 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 35.000Euro | 108,58 € | 140,51 € | 176,70 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 130,93 € | 166,06 € | 211,83 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 157,54 € | 200,12 € | 255,47 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 176,70 € | 225,67 € | 290,60 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 210,76 € | 272,50 € | 345,96 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 245,90 € | 315,08 € | 403,44 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 278,89 € | 356,60 € | 457,72 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 317,21 € | 403,44 € | 516,27 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 349,14 € | 448,14 € | 574,81 € |
| über 100.000Euro | 375,76 € | 503,50 € | 644,01 € |
Ist das viel oder wenig?
Arnsberg liegt 16 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Arnsberg
417,27 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
576,52 €
im Monat
Das sind 6.918,24 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Arnsberg liegt damit 16 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 7 Abs. 3 entfällt der Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind ganz. Für Geschwisterkinder unter drei Jahren ermäßigt sich der Beitrag um 50 Prozent. Es gibt also keine Prozentstaffel über mehrere Kinder, sondern eine Freistellung mit einer Sonderregel für die Jüngsten.
Verpflegung. Nach § 3 kann der Träger oder der Betreuungsvertrag ein Entgelt für die Verpflegung erheben. Einen Betrag setzt die Stadt nicht fest.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 2 und 3 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich zählt nach § 6 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Tabelle steht nicht in der Satzung, sondern daneben, und das hat einen Grund, der in der Satzung selbst steht: Ab dem 01.08.2024 werden die Beiträge um 2,5 Prozent erhöht, sofern die Indexierung der Kindpauschalen nicht höher ausfällt. Die in die Satzung eingebettete Anlage ist deshalb veraltet, und sie ist auch anders geschrieben: Dort stehen glatte Eurobeträge, in der geltenden Fassung Centbeträge wie 57,48 Euro. Wer beide Fassungen nebeneinanderlegt, sieht den Bruch. Die beitragsfreie unterste Stufe schreibt die Anlage nicht als 0,00 Euro, sondern als Wort: beitragsfrei. Auf derselben Seite steht rechts eine zweite Tabelle, Anlage 2 für die familiennahe Tagespflege; sie führt dieselben zehn Einkommensstufen, rechnet aber je Wochenstunde ab und ist hier nicht abgebildet. Beitragsfrei ist nach § 7 Abs. 1, wer die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 KiBiz erfüllt; darüber hinaus kennt Arnsberg eine eigene Härtefallregel für krankheitsbedingte Rückstellungen.
Häufige Fragen aus Arnsberg
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Arnsberg?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder von 3 Jahren und älter bei 45 Stunden pro Woche 201,19 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 417,27 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Arnsberg den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 2 und 3 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5a Satz 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Zeitlich zählt nach § 6 Abs. 1 das Einkommen des dem Antrag vorangegangenen Kalenderjahres.
- Wer setzt den Beitrag in Arnsberg fest?
- Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Arnsberg für Geschwisterkinder?
- Nach § 7 Abs. 3 entfällt der Elternbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind ganz. Für Geschwisterkinder unter drei Jahren ermäßigt sich der Beitrag um 50 Prozent. Es gibt also keine Prozentstaffel über mehrere Kinder, sondern eine Freistellung mit einer Sonderregel für die Jüngsten.
- Ist das Mittagessen in Arnsberg im Beitrag enthalten?
- Nach § 3 kann der Träger oder der Betreuungsvertrag ein Entgelt für die Verpflegung erheben. Einen Betrag setzt die Stadt nicht fest.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zu § 2 der Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeitragstabelle für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2025. Die Satzung selbst wurde am 15.06.2023 beschlossen und am 07.12.2023 geändert; ihre eingebettete Anlage ist überholt, weil § 3 die Beiträge jährlich fortschreibt und die geltende Tabelle deshalb gesondert veröffentlicht wird. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.