Vokabular
Die Wörter aus dem Beitragsbescheid
Kurz beantwortet
Auf einem Kita-Beitragsbescheid stehen Begriffe, die im Alltag etwas anderes bedeuten als im Fach. 12 davon sind hier erklärt, jeweils in einem Satz, mit Fundstelle und mit der Abgrenzung zu dem Begriff, mit dem er regelmäßig verwechselt wird.
- 12
- Begriffe erklärt
- 7
- mit Abgrenzung
- 7
- mit Fundstelle
zum Verwechslungskandidaten
Paragraf im Gesetz
Alle Begriffe rund um den Kita-Beitrag
12 Einträge. Jeder beginnt mit einem Satz, der für sich verständlich ist.
- Beitragsfreiheit in der Kita
- Beitragsfreiheit bedeutet, dass für den Kita-Platz selbst kein Elternbeitrag erhoben wird. Sie bedeutet nicht, dass die Kita nichts kostet.
- Nicht zu verwechseln mit: Beitragsbefreiung
- Betreuungsumfang in der Kita
- Der Betreuungsumfang ist die gebuchte Zeit je Woche in der Kita. Nach ihm staffelt sich der Elternbeitrag.
- Einkommensbegriff der Beitragssatzung
- Der Einkommensbegriff legt fest, welches Einkommen die Kita-Beitragssatzung für die Einstufung heranzieht.
- Nicht zu verwechseln mit: zu versteuerndes Einkommen
- Elternbeitrag für die Kita
- Der Elternbeitrag ist der monatliche Betrag, den Eltern für einen Kita-Platz oder für Kindertagespflege an die zuständige Stelle zahlen.
- Nicht zu verwechseln mit: Verpflegungsentgelt
- Elternbeitragssatzung der Kommune
- Die Elternbeitragssatzung ist das Ortsrecht, in dem eine Kommune festlegt, wer wie viel für einen Kita-Platz zahlt.
- Nicht zu verwechseln mit: Gebührenordnung
- Geschwisterermäßigung beim Kita-Beitrag
- Die Geschwisterermäßigung senkt den Kita-Beitrag oder streicht ihn ganz, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut werden.
- Kindertagespflege als Alternative zur Kita
- Kindertagespflege ist die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater mit Pflegeerlaubnis. Sie ist der Kita rechtlich gleichgestellt.
- Kitajahr und seine Stichtage
- Das Kitajahr ist der Betreuungszeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. Fast alles in der Kindertagesbetreuung folgt diesem Takt.
- Kostenbeitrag nach dem SGB VIII
- Kostenbeitrag ist die Bezeichnung des Bundesrechts für das, was Eltern für einen Kita-Platz zahlen. Im Alltag heißt derselbe Betrag Elternbeitrag.
- Nicht zu verwechseln mit: Teilnahmebeitrag
- Teilnahmebeitrag bei freien Kita-Trägern
- Teilnahmebeitrag heißt der Kita-Beitrag, wenn ihn ein freier Träger erhebt und nicht das Jugendamt festsetzt.
- Nicht zu verwechseln mit: Mitgliedsbeitrag
- Verpflegungsentgelt in Kitas
- Das Verpflegungsentgelt ist der Betrag, den eine Kita für Mittagessen und Getränke verlangt, zusätzlich zum Elternbeitrag.
- Nicht zu verwechseln mit: Elternbeitrag
- Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt
- Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist die Abteilung im Jugendamt, die über Geldfragen entscheidet, und damit auch über den Erlass von Kita-Beiträgen.