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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Bocholt kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Bocholt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 229,00 € im Monat. Bis 37.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 526,00 €. Das sind 17 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

229,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 37.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

526,00 €
Höchstsatz

ab 120.001 Euro

8
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Bocholt für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Bocholt zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 2 Jahren und über 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Bocholt gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.000 Euro: ein Euro mehr kostet 154,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Bocholt tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

229,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 8, das macht 2.748 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

342,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 8, das macht 4.104 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Grundlage ist das Bruttojahreseinkommen. Berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss für das beitragspflichtige Kind sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Ausbildungsförderung, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, soweit es den anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus übersteigt. Verluste und Werbungskostenüberschüsse können nicht abgezogen werden, auch nicht die des Ehegatten. Wer eine beitragsfreie Altersversorgung hat, bekommt pauschal zehn Prozent dieser Einkünfte hinzugerechnet.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenüber 2 Jahren
30.000 Eurofreifrei
55.000 Euro229,00 €126,00 €
90.000 Euro342,00 €257,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.300,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Bocholt von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.300,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24229,00 €5.496,00 €
Kinder über 2 Jahren54126,00 €6.804,00 €
Zusammen78-12.300,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Grundlage ist das Bruttojahreseinkommen. Berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss für das beitragspflichtige Kind sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Ausbildungsförderung, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, soweit es den anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus übersteigt. Verluste und Werbungskostenüberschüsse können nicht abgezogen werden, auch nicht die des Ehegatten. Wer eine beitragsfreie Altersversorgung hat, bekommt pauschal zehn Prozent dieser Einkünfte hinzugerechnet.

Beitrag im Monat

154,00 €

Einkommensstufe
2 von 8
Stufe reicht
37.001 bis 46.000 Euro
Im Jahr
1.848,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Bocholt sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

37.000 bis 120.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / über 2 Jahren

In Bocholt sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Bocholt bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 184,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Offene Ganztagsschule oder eine Tagespflegestel und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 526,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Infoblatt zu den Elternbeiträgen sagt zum Mittagessen nichts. Was das Essen kostet, ist bei der Einrichtung zu erfragen.

Wer den Beitrag in Bocholt festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
154,00 €bis 46k
229,00 €bis 61k
303,00 €bis 76k
342,00 €bis 91k
387,00 €bis 106k
448,00 €bis 120k
526,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 154,00 €. Das sind 154,00 € im Monat und 1.848,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro103,00 €120,00 €154,00 €
46.001 bis 61.000Euro152,00 €177,00 €229,00 €
61.001 bis 76.000Euro201,00 €235,00 €303,00 €
76.001 bis 91.000Euro229,00 €266,00 €342,00 €
91.001 bis 106.000Euro258,00 €301,00 €387,00 €
106.001 bis 120.000Euro296,00 €348,00 €448,00 €
über 120.000Euro342,00 €405,00 €526,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahren

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 37k
78,00 €bis 46k
126,00 €bis 61k
195,00 €bis 76k
257,00 €bis 91k
338,00 €bis 106k
410,00 €bis 120k
482,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 91.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 257,00 €, einen Euro darüber 338,00 €. Das sind 81,00 € im Monat und 972,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.001 bis 46.000Euro42,00 €48,00 €78,00 €
46.001 bis 61.000Euro69,00 €80,00 €126,00 €
61.001 bis 76.000Euro108,00 €126,00 €195,00 €
76.001 bis 91.000Euro142,00 €165,00 €257,00 €
91.001 bis 106.000Euro187,00 €218,00 €338,00 €
106.001 bis 120.000Euro226,00 €264,00 €410,00 €
über 120.000Euro266,00 €309,00 €482,00 €
Kinder über 2 Jahren, 8 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Bocholt liegt 17 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Bocholt

526,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

544,00 €

im Monat

Das sind 6.528,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Bocholt zählt grundlage ist das Bruttojahreseinkommen. Berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss für das beitragspflichtige Kind sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Ausbildungsförderung, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, soweit es den anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus übersteigt. Verluste und Werbungskostenüberschüsse können nicht abgezogen werden, auch nicht die des Ehegatten. Wer eine beitragsfreie Altersversorgung hat, bekommt pauschal zehn Prozent dieser Einkünfte hinzugerechnet, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Bocholt liegt damit 17 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Offene Ganztagsschule oder eine Tagespflegestelle, wird nur der höchste Beitrag erhoben. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung beitragsfrei, und in diesem Zeitraum sind alle Kinder der Familie befreit. Pflegeeltern zahlen keinen Elternbeitrag.

Verpflegung. Das Infoblatt zu den Elternbeiträgen sagt zum Mittagessen nichts. Was das Essen kostet, ist bei der Einrichtung zu erfragen.

Welches Einkommen zählt. Grundlage ist das Bruttojahreseinkommen. Berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss für das beitragspflichtige Kind sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Ausbildungsförderung, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, soweit es den anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus übersteigt. Verluste und Werbungskostenüberschüsse können nicht abgezogen werden, auch nicht die des Ehegatten. Wer eine beitragsfreie Altersversorgung hat, bekommt pauschal zehn Prozent dieser Einkünfte hinzugerechnet. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Bocholt zieht die Altersgrenze beim zweiten Geburtstag und nicht, wie meist, beim dritten. Der Abstand zwischen den Gruppen ist entsprechend groß: In der zweiten Einkommensstufe kostet ein Kind unter zwei Jahren bei 25 Wochenstunden 103 Euro, ein älteres 42. Die Staffel läuft in acht Stufen, beitragsfrei bis 37.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste beginnt über 120.000 Euro. Die Tabelle nennt weder ein Satzungsdatum noch die beschließende Stelle; sie trägt allein den Vermerk, ab wann sie gilt. Bocholt führt ein eigenes Jugendamt, obwohl es im Kreis Borken liegt, und erhebt trotzdem Zahl für Zahl dasselbe wie der Kreis: Alle 48 Beträge beider Tabellen stimmen überein. Es sind zwei getrennte Dokumente mit getrennten Bekanntmachungen, kein Abschreibfehler.

Häufige Fragen aus Bocholt

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Bocholt?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 229,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 526,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Bocholt den Höchstsatz?
Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Grundlage ist das Bruttojahreseinkommen. Berücksichtigt werden Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss für das beitragspflichtige Kind sowie öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts, etwa Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Ausbildungsförderung, Kurzarbeitergeld und Elterngeld, soweit es den anrechnungsfreien Betrag von 300 Euro beim Basiselterngeld oder 150 Euro beim Elterngeld Plus übersteigt. Verluste und Werbungskostenüberschüsse können nicht abgezogen werden, auch nicht die des Ehegatten. Wer eine beitragsfreie Altersversorgung hat, bekommt pauschal zehn Prozent dieser Einkünfte hinzugerechnet.
Wer setzt den Beitrag in Bocholt fest?
Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Bocholt für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, die Offene Ganztagsschule oder eine Tagespflegestelle, wird nur der höchste Beitrag erhoben. Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollenden, sind vom Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres an bis zur Einschulung beitragsfrei, und in diesem Zeitraum sind alle Kinder der Familie befreit. Pflegeeltern zahlen keinen Elternbeitrag.
Ist das Mittagessen in Bocholt im Beitrag enthalten?
Das Infoblatt zu den Elternbeiträgen sagt zum Mittagessen nichts. Was das Essen kostet, ist bei der Einrichtung zu erfragen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Bocholt, Fachbereich Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.