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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Wülfrath kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Wülfrath für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 195,00 € im Monat. Bis 37.500 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 112.501 Euro gilt der Höchstsatz von 520,00 €. Das sind 4 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

195,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 37.500 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

520,00 €
Höchstsatz

ab 112.501 Euro

8
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Wülfrath für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Wülfrath zahlen
  • Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder bis zum Schuleintritt
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Wülfrath, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 37.500 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Wülfrath gar nichts. Ab 112.501 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 37.500 Euro: ein Euro mehr kostet 130,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Wülfrath tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder bis zum Schuleintritt, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

195,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 8, das macht 2.340 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder bis zum Schuleintritt
  • 45 Std./Woche

390,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 8, das macht 4.680 Euro im Jahr.

Grundlage ist Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wülfrath, gültig ab dem 01.08.2026. Sie setzt die Satzung vom 01.08.2020 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext selbst, getrennt nach Kindertagespflege in § 10 und Tageseinrichtungen in § 12., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Für das Elterngeld gelten nach Abs. 2 die Vorgaben des BEEG in ihrer jeweiligen Fassung.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.210,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Wülfrath von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.210,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder bis zum Schuleintritt78195,00 €15.210,00 €
Zusammen78-15.210,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Für das Elterngeld gelten nach Abs. 2 die Vorgaben des BEEG in ihrer jeweiligen Fassung.

Beitrag im Monat

130,00 €

Einkommensstufe
2 von 8
Stufe reicht
37.501 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.560,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wülfrath, gültig ab dem 01.08.2026. Sie setzt die Satzung vom 01.08.2020 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext selbst, getrennt nach Kindertagespflege in § 10 und Tageseinrichtungen in § 12., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Wülfrath, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Wülfrath sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

37.500 bis 112.501 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

bis zum Schuleintritt

In Wülfrath sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Wülfrath bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 160,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 520,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 12 Abs. 4 stellt nur klar, dass die Mittagsverpflegung nicht im Elternbeitrag steckt und gesondert an den Träger der Einrichtung zu zahlen ist; Abs. 5 schließt darüber hinausgehende Teilnahmebeiträge aus.

Wer den Beitrag in Wülfrath festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Wülfrath, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Wülfrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder bis zum Schuleintritt

8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 38k
130,00 €bis 50k
195,00 €bis 63k
260,00 €bis 75k
325,00 €bis 88k
390,00 €bis 100k
455,00 €bis 113k
520,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 37.500 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 130,00 €. Das sind 130,00 € im Monat und 1.560,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 37.500Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
37.501 bis 50.000Euro90,00 €110,00 €130,00 €
50.001 bis 62.500Euro135,00 €165,00 €195,00 €
62.501 bis 75.000Euro180,00 €220,00 €260,00 €
75.001 bis 87.500Euro225,00 €275,00 €325,00 €
87.501 bis 100.000Euro270,00 €330,00 €390,00 €
100.001 bis 112.500Euro315,00 €385,00 €455,00 €
über 112.500Euro360,00 €440,00 €520,00 €
Kinder bis zum Schuleintritt, 8 Einkommensstufen. Quelle: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wülfrath, gültig ab dem 01.08.2026. Sie setzt die Satzung vom 01.08.2020 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext selbst, getrennt nach Kindertagespflege in § 10 und Tageseinrichtungen in § 12., Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Wülfrath liegt 4 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder bis zum Schuleintritt, bei 45 Stunden pro Woche

Wülfrath

520,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

473,79 €

im Monat

Das sind 5.685,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Wülfrath zählt maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Für das Elterngeld gelten nach Abs. 2 die Vorgaben des BEEG in ihrer jeweiligen Fassung, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Wülfrath liegt damit 4 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle besuchen; ergäben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind nach Abs. 1 landesrechtlich beitragsfrei, sind die weiteren Kinder ebenfalls befreit. Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII zahlen nach Abs. 3 nichts, sobald ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.

Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 12 Abs. 4 stellt nur klar, dass die Mittagsverpflegung nicht im Elternbeitrag steckt und gesondert an den Träger der Einrichtung zu zahlen ist; Abs. 5 schließt darüber hinausgehende Teilnahmebeiträge aus.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Für das Elterngeld gelten nach Abs. 2 die Vorgaben des BEEG in ihrer jeweiligen Fassung. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Wülfrath schreibt seine Beiträge nicht jährlich fort, sondern alle drei Jahre, und es gibt dabei nur die Hälfte weiter: Nach § 12 Abs. 2 steigen die Sätze um 50 Prozent der kumulierten Inflationsrate des Zeitraums, gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, gerundet auf volle Euro. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet die Stadt nicht; es gibt eine einzige Tabelle mit acht Stufen und den drei Zeitstufen 25, 35 und 45 Wochenstunden. Für die Kindertagespflege führt § 10 eine eigene, feiner geschnittene Tabelle mit sieben Zeitstufen von 15 bis 45 Wochenstunden; sie ist hier nicht abgebildet. Bis 37.500 Euro Jahreseinkommen kostet die Betreuung nichts, nach oben endet die Staffel über 112.500 Euro. Wer mehr als 45 Wochenstunden braucht, zahlt nach § 12 Abs. 3 den Satz der 45-Stunden-Spalte.

Häufige Fragen aus Wülfrath

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Wülfrath?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 195,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 520,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Wülfrath den Höchstsatz?
Ab 112.501 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen. Nachgewiesen wird über einen aktuellen Einkommensteuerbescheid. Für das Elterngeld gelten nach Abs. 2 die Vorgaben des BEEG in ihrer jeweiligen Fassung.
Wer setzt den Beitrag in Wülfrath fest?
Stadt Wülfrath, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Wülfrath für Geschwisterkinder?
Nach § 7 Abs. 2 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle besuchen; ergäben sich ohne diese Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen. Ist ein Kind nach Abs. 1 landesrechtlich beitragsfrei, sind die weiteren Kinder ebenfalls befreit. Pflegeeltern nach § 33 SGB VIII zahlen nach Abs. 3 nichts, sobald ihnen ein Kinderfreibetrag oder Kindergeld zusteht.
Ist das Mittagessen in Wülfrath im Beitrag enthalten?
Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 12 Abs. 4 stellt nur klar, dass die Mittagsverpflegung nicht im Elternbeitrag steckt und gesondert an den Träger der Einrichtung zu zahlen ist; Abs. 5 schließt darüber hinausgehende Teilnahmebeiträge aus.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Wülfrath, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.