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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Kreis Warendorf kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Warendorf für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 252,46 € im Monat. Bis 27.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 105.001 Euro gilt der Höchstsatz von 491,26 €. Das sind 1 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

252,46 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 27.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

491,26 €
Höchstsatz

ab 105.001 Euro

11
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kreis Warendorf für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Warendorf zahlen
  • Alle 11 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder über 2 Jahre und unter 2 Jahre
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 27.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Warendorf gar nichts. Ab 105.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 51.000 Euro: ein Euro mehr kostet 85,89 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kreis Warendorf tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

85,28 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 11, das macht 1.023 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

252,46 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 11, das macht 3.030 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 2 Jahre
  • 45 Std./Woche

416,21 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 11, das macht 4.995 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025, Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Jahreseinkommenüber 2 Jahreunter 2 Jahre
30.000 Euro85,28 €153,52 €
55.000 Euro252,46 €378,68 €
90.000 Euro416,21 €624,32 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 22.721,16 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Warendorf von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 22.721,16 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 2 Jahre54252,46 €13.632,84 €
Kinder unter 2 Jahre24378,68 €9.088,32 €
Zusammen78-22.721,16 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 11 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.

Beitrag im Monat

166,57 €

Einkommensstufe
4 von 11
Stufe reicht
42.001 bis 51.000 Euro
Im Jahr
1.998,84 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025, Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Warendorf sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

27.000 bis 105.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 2 Jahre / unter 2 Jahre

In Kreis Warendorf sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kreis Warendorf bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 218,34 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 491,26 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wer den Beitrag in Kreis Warendorf festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung.

Zuständig ist Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 2 Jahre

11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
85,28 €bis 33k
106,61 €bis 42k
166,57 €bis 51k
252,46 €bis 60k
293,40 €bis 69k
334,34 €bis 78k
375,27 €bis 87k
416,21 €bis 96k
470,79 €bis 105k
491,26 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 51.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 166,57 €, einen Euro darüber 252,46 €. Das sind 85,89 € im Monat und 1.030,68 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 33.000Euro47,38 €66,34 €85,28 €
33.001 bis 42.000Euro59,23 €82,93 €106,61 €
42.001 bis 51.000Euro92,55 €129,55 €166,57 €
51.001 bis 60.000Euro140,25 €196,36 €252,46 €
60.001 bis 69.000Euro163,00 €228,19 €293,40 €
69.001 bis 78.000Euro185,73 €260,04 €334,34 €
78.001 bis 87.000Euro208,49 €291,88 €375,27 €
87.001 bis 96.000Euro231,24 €323,71 €416,21 €
96.001 bis 105.000Euro261,56 €366,17 €470,79 €
über 105.000Euro272,92 €382,09 €491,26 €
Kinder über 2 Jahre, 11 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025, Fassung vom 01.08.2025.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahre

11 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 27k
153,52 €bis 33k
191,90 €bis 42k
272,33 €bis 51k
378,68 €bis 60k
440,08 €bis 69k
501,49 €bis 78k
562,90 €bis 87k
624,32 €bis 96k
706,19 €bis 105k
736,89 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 27.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 153,52 €. Das sind 153,52 € im Monat und 1.842,24 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 27.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
27.001 bis 33.000Euro85,28 €119,40 €153,52 €
33.001 bis 42.000Euro106,61 €149,25 €191,90 €
42.001 bis 51.000Euro151,29 €211,81 €272,33 €
51.001 bis 60.000Euro210,38 €294,52 €378,68 €
60.001 bis 69.000Euro244,49 €342,29 €440,08 €
69.001 bis 78.000Euro278,62 €390,05 €501,49 €
78.001 bis 87.000Euro312,72 €437,81 €562,90 €
87.001 bis 96.000Euro346,85 €485,58 €624,32 €
96.001 bis 105.000Euro392,33 €549,26 €706,19 €
über 105.000Euro409,38 €573,13 €736,89 €
Kinder unter 2 Jahre, 11 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025, Fassung vom 01.08.2025.

Ist das viel oder wenig?

Kreis Warendorf liegt 1 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 2 Jahre, bei 45 Stunden pro Woche

Kreis Warendorf

491,26 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

502,53 €

im Monat

Das sind 6.030,36 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kreis Warendorf zählt das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kreis Warendorf liegt damit 1 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.

Verpflegung. Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Welches Einkommen zählt. Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis Warendorf setzt den Beitrag als Jugendamt für alle dreizehn kreisangehörigen Städte und Gemeinden fest, die kein eigenes Jugendamt haben. Eine Familie in Beelen zahlt damit dasselbe wie eine in Sassenberg, und der Vergleich zwischen Nachbarorten, der anderswo dreistellige Unterschiede zeigt, geht hier ins Leere.

Häufige Fragen aus Kreis Warendorf

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Warendorf?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 2 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 252,46 € im Monat. Der Beitrag ist in 11 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 491,26 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Warendorf den Höchstsatz?
Ab 105.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Das Jahreseinkommen im Sinne des § 51 KiBiz, also die positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz.
Wer setzt den Beitrag in Kreis Warendorf fest?
Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung, Waldenburger Straße 2, 48231 Warendorf. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kreis Warendorf für Geschwisterkinder?
Für Geschwisterkinder gilt § 51 Abs. 4 KiBiz zusammen mit der Elternbeitragssatzung des Kreises.
Ist das Mittagessen in Kreis Warendorf im Beitrag enthalten?
Das Mittagessen ist im Elternbeitrag nicht enthalten und wird vom Träger der Einrichtung gesondert berechnet.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.