Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Beitragsrecht BB

Was die Kita in Brandenburg kostet

Kurz beantwortet

In Brandenburg setzt die Gemeinde oder der Träger den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 17a KitaG. Ab 3 Jahren beitragsfrei, und das Land begrenzt zusätzlich die Höhe. Die kommunalen Beitragstabellen dieses Landes sind noch nicht erhoben.

Die Gemeinde oder der Träger
Setzt Ihren Beitrag fest

§ 17a KitaG

Ab 3 Jahren beitragsfrei
Beitragsfreiheit
Ja
Obergrenze vom Land

§ 17 KitaG

in Arbeit
Beitragstabellen erhoben

Landesrecht liegt vollständig vor

Sie wollen wissen

Zahle ich in Brandenburg überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Ab 3 Jahren beitragsfrei, geregelt in § 17a KitaG
  • Die Gemeinde oder der Träger setzt den Betrag fest, auf Grundlage von KitaG
  • Die Obergrenze aus § 17 KitaG
  • Warum für Brandenburg noch keine Tabelle hier steht und wie Sie trotzdem an Ihre kommen

Und das kommt dabei heraus

Ein Teil ist frei: ab 3 Jahren beitragsfrei. Alles darüber kostet.

Brandenburg kombiniert Beitragsfreiheit ab drei mit einer Einkommensdeckelung darunter. Für Krippenkinder aus Familien mit kleinem Einkommen ist die Betreuung dadurch faktisch ebenfalls beitragsfrei, ohne dass das Land es so nennt.

Beitrag ausrechnen

Ab wann Sie in Brandenburg nichts mehr zahlen

Rechtsgrundlage: § 17a KitaG. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.

Beitragspflicht in Brandenburg im Zeitverlauf
GeburtEinschulung

Beitragsfrei ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag. Brandenburg ist dorthin in Stufen gekommen: erst das letzte Kitajahr, ab dem Kitajahr 2023/2024 die letzten zwei, seit dem Kitajahr 2024/2025 alle Jahrgänge ab drei.

Verpflegung ist nicht erfasst und wird gesondert berechnet.

Wortlaut · § 17 KitaG

Zusätzlich zur Beitragsfreiheit gilt eine aus Landesmitteln finanzierte Deckelung der Beiträge, gestaffelt nach Einkommen und Betreuungsumfang. Für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen kommt sie einer Abschaffung des Beitrags gleich. Die Sätze sind für acht Stunden festgelegt, je Stunde mehr oder weniger ändert sich der Betrag um zehn Prozent.
Was das bedeutet: Die Grenze gilt für den Beitrag selbst. Verpflegung und Zusatzleistungen sind davon nicht erfasst und können obendrauf kommen.

Wer über Ihren Beitrag entscheidet

Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.

Vom Bundesgesetz bis zum Bescheid in Brandenburg
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Das Land Brandenburg

    KitaG bestimmt, wer festsetzen darf, und zieht eine Obergrenze. Ab 3 Jahren beitragsfrei.

  3. 03

    Die Gemeinde oder der Träger

    Den Beitrag setzt der Träger der Einrichtung fest, im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das Land greift über die Deckelung ein, nicht über die Festsetzung.

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.

Das Land definiert in § 2a KitaG genau, welches Einkommen für die Staffelung zählt. Diese Definition ist im Ländervergleich ungewöhnlich präzise und macht die Brandenburger Beiträge untereinander gut vergleichbar.

Vorgeschrieben ist nach § 2a, § 17 KitaG: Elterneinkommen, Kinderzahl, Betreuungsumfang. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.

Was in Brandenburg trotzdem zu zahlen ist

Die Beitragsfreiheit deckt nicht alles ab. 2 Posten bleiben.

Die Beitragsfreiheit in Brandenburg ist nicht vollständig. Wo sie endet, beginnt wieder eine Rechnung, und genau diese Grenze suchen Eltern.

  • Betreuung von Kindern unter drei Jahrennach Einkommen gestaffelt, gedeckelt

    Beitragsfrei ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag. Darunter zahlen Eltern nach Einkommen, allerdings begrenzt: Für kleine Einkommen ist die Betreuung faktisch ebenfalls beitragsfrei.

    § 17a KitaG

  • Verpflegungje Einrichtung verschieden

    Nicht von der Beitragsfreiheit erfasst und gesondert zu berechnen.

Welche Stellen hier noch fehlen

1 Stelle ist in Brandenburg geprüft, aber noch nicht im Bestand. Warum, steht dahinter.

Geprüft wurden zwei Ebenen: alle Großstädte des Landes, also alle Städte über 100.000 Einwohner, und alle Kreise. Wo eine Stelle hier steht, heißt das nicht, dass sie keine Beiträge erhebt, sondern dass ihre Tabelle noch nicht im Bestand ist. Der Grund macht den Unterschied: Eine Stelle ohne auffindbare Tabelle und eine, die den Abruf untersagt, sehen von außen gleich aus und bedeuten das Gegenteil voneinander.

Die 14 Kreise in Brandenburg stehen hier nicht, und das ist kein Versäumnis: Sie setzen den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen nicht fest. Das Landesrecht überlässt das der Gemeinde oder dem Träger. Für die Kindertagespflege kann ein Kreis trotzdem Kostenbeiträge regeln.

1 Großstädte

Städte über 100.000 Einwohner. Sie setzen ihren Beitrag fast immer selbst fest.

  • Potsdam185.137 Einwohnernichts gefunden

    Potsdams Satzung ist gefunden, offen und lesbar, und die Tabelle darin trotzdem nicht. Das Amtsblatt 10/2024 liegt auf dem freien Auftritt der Stadt und trägt den vollständigen Satzungstext mit echter Textebene. Die Anlage 1 dagegen, einundzwanzig Einkommensstufen mit dreihundertfünfzehn Werten, ist in Pfade umgewandelte Schrift: Was aussieht wie eine Tabelle, ist Zeichnung, und keine Zahl daraus lässt sich gewinnen. Dazu kommt eine Besonderheit des brandenburgischen Rechts, die man kennen muss, bevor man diese Tabelle überhaupt verwenden würde: § 17a KitaG stellt das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei, und die §§ 50 und 51 KitaG setzen weitere Teile der Staffel außer Kraft. Ein guter Teil der gedruckten Zeilen gilt also gar nicht mehr. Wer die Tabelle abschriebe, ohne das mitzuschreiben, nennte Beiträge, die niemand schuldet. Der Bestand trug außerdem eine Fundstelle des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter diesem Schlüssel; die Fundstellenprüfung erkennt sie inzwischen als fremd und lässt sie weg.

Häufige Fragen aus Brandenburg

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Wer legt in Brandenburg die Kita-Gebühren fest?
Die Gemeinde oder der Träger. Den Beitrag setzt der Träger der Einrichtung fest, im Einvernehmen mit der Gemeinde. Das Land greift über die Deckelung ein, nicht über die Festsetzung.
Ab wann ist die Kita in Brandenburg beitragsfrei?
Beitragsfrei ist die Betreuung ab dem dritten Geburtstag. Brandenburg ist dorthin in Stufen gekommen: erst das letzte Kitajahr, ab dem Kitajahr 2023/2024 die letzten zwei, seit dem Kitajahr 2024/2025 alle Jahrgänge ab drei.
Ist das Mittagessen in Brandenburg im Beitrag enthalten?
Verpflegung ist nicht erfasst und wird gesondert berechnet.
Gibt es in Brandenburg eine Obergrenze für den Elternbeitrag?
Zusätzlich zur Beitragsfreiheit gilt eine aus Landesmitteln finanzierte Deckelung der Beiträge, gestaffelt nach Einkommen und Betreuungsumfang. Für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen kommt sie einer Abschaffung des Beitrags gleich. Die Sätze sind für acht Stunden festgelegt, je Stunde mehr oder weniger ändert sich der Betrag um zehn Prozent.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.