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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Rhein-Lahn-Kreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Lahn-Kreis für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 312,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 46.201 Euro gilt der Höchstsatz von 312,00 €. Das sind 35 Prozent unter dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.

312,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 0 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

312,00 €
Höchstsatz

ab 46.201 Euro

6
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rhein-Lahn-Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Lahn-Kreis zahlen
  • Alle 6 Einkommensstufen der Satzung vom 26.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort und Schulkinder im Hort
  • Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
  • Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Rhein-Lahn-Kreis wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 46.201 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 40.200 Euro: ein Euro mehr kostet 62,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rhein-Lahn-Kreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, unabhängig vom Betreuungsumfang

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort

141,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 6, das macht 1.692 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort

312,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 3.744 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort

312,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 6, das macht 3.744 Euro im Jahr.

Grundlage ist Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung des Kreisjugendamts Rhein-Lahn-Kreis, Stand 26.08.2025, Elternbeiträge nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses, Fassung vom 26.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach § 82 SGB XII und der Verordnung dazu. Hinzugerechnet werden Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Elterngeld oberhalb von 300 Euro im Monat, Unterhalt für den Ehegatten und für das Kind, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für das betreffende Kind, Sonderzahlungen zu einem Zwölftel sowie Zinsen, Mieteinnahmen und Steuererstattungen. Abzuziehen sind Privathaftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und Glas, bei Beamten und Selbständigen die private Kranken- und Pflegeversicherung, geleisteter Unterhalt, eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro je Monat und erwerbstätiger Person sowie Fahrtkosten mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer. Der Kreis ermittelt den Beitrag ausdrücklich über eine Selbsteinschätzung der Eltern; Belege verlangt er nur auf Anforderung.

Jahreseinkommenunter 2 Jahren und Schulkinder im HortSchulkinder im Hort
30.000 Euro141,00 €141,00 €
55.000 Euro312,00 €312,00 €
90.000 Euro312,00 €312,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, unabhängig vom Betreuungsumfang. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 7.488,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Rhein-Lahn-Kreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 7.488,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort24312,00 €7.488,00 €
Zusammen24-7.488,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 6 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach § 82 SGB XII und der Verordnung dazu. Hinzugerechnet werden Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Elterngeld oberhalb von 300 Euro im Monat, Unterhalt für den Ehegatten und für das Kind, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für das betreffende Kind, Sonderzahlungen zu einem Zwölftel sowie Zinsen, Mieteinnahmen und Steuererstattungen. Abzuziehen sind Privathaftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und Glas, bei Beamten und Selbständigen die private Kranken- und Pflegeversicherung, geleisteter Unterhalt, eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro je Monat und erwerbstätiger Person sowie Fahrtkosten mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer. Der Kreis ermittelt den Beitrag ausdrücklich über eine Selbsteinschätzung der Eltern; Belege verlangt er nur auf Anforderung.

Beitrag im Monat

250,00 €

Einkommensstufe
5 von 6
Stufe reicht
40.201 bis 46.200 Euro
Im Jahr
3.000,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung des Kreisjugendamts Rhein-Lahn-Kreis, Stand 26.08.2025, Elternbeiträge nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses, Fassung vom 26.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Lahn-Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

6 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort / Schulkinder im Hort

In Rhein-Lahn-Kreis sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Geschwister

senkt oder streicht

Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Maßgeblich sind die Kinder, für die die Familie Kindergeld oder eine ve und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 312,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Das Merkblatt schweigt zum Mittagessen. Der Kreis führt daneben einen Sozialfonds Mittagessen in Kindertagesstätten und im Hort mit eigenem Informationsschreiben; die Höhe des Essensgelds setzt nach § 26 Abs. 4 KiTaG der Träger der Einrichtung.

Wer den Beitrag in Rhein-Lahn-Kreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt.

Zuständig ist Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
96,00 €bis 22k
109,00 €bis 28k
141,00 €bis 34k
188,00 €bis 40k
250,00 €bis 46k
312,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.200 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 188,00 €, einen Euro darüber 250,00 €. Das sind 62,00 € im Monat und 744,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro96,00 €
22.201 bis 28.200Euro109,00 €
28.201 bis 34.200Euro141,00 €
34.201 bis 40.200Euro188,00 €
40.201 bis 46.200Euro250,00 €
über 46.200Euro312,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, Familie mit einem Kind (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro72,00 €
22.201 bis 28.200Euro81,00 €
28.201 bis 34.200Euro106,00 €
34.201 bis 40.200Euro142,00 €
40.201 bis 46.200Euro188,00 €
über 46.200Euro235,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, Familie mit zwei Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro48,00 €
22.201 bis 28.200Euro55,00 €
28.201 bis 34.200Euro70,00 €
34.201 bis 40.200Euro95,00 €
40.201 bis 46.200Euro125,00 €
über 46.200Euro156,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, Familie mit drei Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
22.201 bis 28.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
28.201 bis 34.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
34.201 bis 40.200Euro95,00 €
40.201 bis 46.200Euro125,00 €
über 46.200Euro156,00 €
Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, Familie mit vier Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder im Hort

6 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
96,00 €bis 22k
109,00 €bis 28k
141,00 €bis 34k
188,00 €bis 40k
250,00 €bis 46k
312,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 40.200 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 188,00 €, einen Euro darüber 250,00 €. Das sind 62,00 € im Monat und 744,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro96,00 €
22.201 bis 28.200Euro109,00 €
28.201 bis 34.200Euro141,00 €
34.201 bis 40.200Euro188,00 €
40.201 bis 46.200Euro250,00 €
über 46.200Euro312,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit einem Kind (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro72,00 €
22.201 bis 28.200Euro81,00 €
28.201 bis 34.200Euro106,00 €
34.201 bis 40.200Euro142,00 €
40.201 bis 46.200Euro188,00 €
über 46.200Euro235,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit zwei Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Euro48,00 €
22.201 bis 28.200Euro55,00 €
28.201 bis 34.200Euro70,00 €
34.201 bis 40.200Euro95,00 €
40.201 bis 46.200Euro125,00 €
über 46.200Euro156,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit drei Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 22.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
22.201 bis 28.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
28.201 bis 34.200Eurobeitragsfrei0,00 Euro
34.201 bis 40.200Euro95,00 €
40.201 bis 46.200Euro125,00 €
über 46.200Euro156,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit vier Kindern (Kinder, für die Kindergeld bezogen wird), 6 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Rhein-Lahn-Kreis liegt 35 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort, unabhängig vom Betreuungsumfang

Rhein-Lahn-Kreis

312,00 €

im Monat

Landkreis Bad Dürkheim

622,00 €

im Monat

Unterschied

310,00 €

im Monat

Das sind 3.720,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rhein-Lahn-Kreis zählt maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach § 82 SGB XII und der Verordnung dazu. Hinzugerechnet werden Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Elterngeld oberhalb von 300 Euro im Monat, Unterhalt für den Ehegatten und für das Kind, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für das betreffende Kind, Sonderzahlungen zu einem Zwölftel sowie Zinsen, Mieteinnahmen und Steuererstattungen. Abzuziehen sind Privathaftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und Glas, bei Beamten und Selbständigen die private Kranken- und Pflegeversicherung, geleisteter Unterhalt, eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro je Monat und erwerbstätiger Person sowie Fahrtkosten mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer. Der Kreis ermittelt den Beitrag ausdrücklich über eine Selbsteinschätzung der Eltern; Belege verlangt er nur auf Anforderung, andernorts eine andere Größe.

Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Rhein-Lahn-Kreis liegt damit 35 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Maßgeblich sind die Kinder, für die die Familie Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhält. Für zwei Kinder sind es 75 Prozent des Betrags, für drei 50, jeweils auf volle Euro gerundet. Die vierte Spalte bricht dieses Muster: Vier Kinder sind nur in den Stufen I bis III beitragsfrei, ab Stufe IV zahlen sie genau so viel wie eine Familie mit drei Kindern. Erst ab fünf Kindern wird durchgehend nichts mehr erhoben.

Verpflegung. Das Merkblatt schweigt zum Mittagessen. Der Kreis führt daneben einen Sozialfonds Mittagessen in Kindertagesstätten und im Hort mit eigenem Informationsschreiben; die Höhe des Essensgelds setzt nach § 26 Abs. 4 KiTaG der Träger der Einrichtung.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach § 82 SGB XII und der Verordnung dazu. Hinzugerechnet werden Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Elterngeld oberhalb von 300 Euro im Monat, Unterhalt für den Ehegatten und für das Kind, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für das betreffende Kind, Sonderzahlungen zu einem Zwölftel sowie Zinsen, Mieteinnahmen und Steuererstattungen. Abzuziehen sind Privathaftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und Glas, bei Beamten und Selbständigen die private Kranken- und Pflegeversicherung, geleisteter Unterhalt, eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro je Monat und erwerbstätiger Person sowie Fahrtkosten mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer. Der Kreis ermittelt den Beitrag ausdrücklich über eine Selbsteinschätzung der Eltern; Belege verlangt er nur auf Anforderung. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis führt eine einzige Tabelle für beide beitragspflichtigen Gruppen: Dieselben Beträge gelten für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder im Hort. Eine Stundenspalte gibt es nicht, der Beitrag ist ausdrücklich ein fixer Monatsbetrag, unabhängig davon, an wie vielen Tagen das Kind tatsächlich betreut wird. Das Instrument heißt Merkblatt, beschlossen hat der Jugendhilfeausschuss. Ungewöhnlich ist das Verfahren: Der Kreis lässt die Eltern sich selbst einstufen, um den Aufwand für Kitas, Eltern und Verwaltung klein zu halten, und verlangt Belege nur auf Anforderung; wer sich in die höchste Stufe einträgt, muss gar nichts weiter angeben. Die Tabelle druckt jede Einkommensgrenze zweimal, monatlich und jährlich, wobei die Jahreszahl genau das Zwölffache ist. Der Monat, in dem das Kind zwei Jahre alt wird, ist beitragsfrei. Eine Nullzeile für geringe Einkommen gibt es nicht: Wer unter 1.850 Euro im Monat liegt, zahlt trotzdem den Satz der ersten Stufe und muss die Übernahme gesondert beantragen. Dieselben Beträge stehen als Vollzeitzeile in der Anlage 1 der Kindertagespflegesatzung, denn die Satzung schreibt vor, dass die Kostenbeiträge der Kindertagespflege bei jeder Änderung der Kita-Beiträge mitgezogen werden.

Häufige Fragen aus Rhein-Lahn-Kreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Lahn-Kreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 312,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 6 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 96,00 € bis 312,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Lahn-Kreis den Höchstsatz?
Ab 46.201 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach § 82 SGB XII und der Verordnung dazu. Hinzugerechnet werden Arbeitslosengeld, Krankengeld, Renten, Elterngeld oberhalb von 300 Euro im Monat, Unterhalt für den Ehegatten und für das Kind, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld für das betreffende Kind, Sonderzahlungen zu einem Zwölftel sowie Zinsen, Mieteinnahmen und Steuererstattungen. Abzuziehen sind Privathaftpflicht, Unfall- und Risikolebensversicherung, geförderte Altersvorsorge, Hausrat und Glas, bei Beamten und Selbständigen die private Kranken- und Pflegeversicherung, geleisteter Unterhalt, eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro je Monat und erwerbstätiger Person sowie Fahrtkosten mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer. Der Kreis ermittelt den Beitrag ausdrücklich über eine Selbsteinschätzung der Eltern; Belege verlangt er nur auf Anforderung.
Wer setzt den Beitrag in Rhein-Lahn-Kreis fest?
Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt, Insel Silberau 1, 56130 Bad Ems. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rhein-Lahn-Kreis für Geschwisterkinder?
Die Zahl der Kinder ist die zweite Achse der Tabelle. Maßgeblich sind die Kinder, für die die Familie Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung erhält. Für zwei Kinder sind es 75 Prozent des Betrags, für drei 50, jeweils auf volle Euro gerundet. Die vierte Spalte bricht dieses Muster: Vier Kinder sind nur in den Stufen I bis III beitragsfrei, ab Stufe IV zahlen sie genau so viel wie eine Familie mit drei Kindern. Erst ab fünf Kindern wird durchgehend nichts mehr erhoben.
Ist das Mittagessen in Rhein-Lahn-Kreis im Beitrag enthalten?
Das Merkblatt schweigt zum Mittagessen. Der Kreis führt daneben einen Sozialfonds Mittagessen in Kindertagesstätten und im Hort mit eigenem Informationsschreiben; die Höhe des Essensgelds setzt nach § 26 Abs. 4 KiTaG der Träger der Einrichtung.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreisjugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.