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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Essen kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Essen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 318,00 € im Monat. Bis 13.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 97.001 Euro gilt der Höchstsatz von 413,00 €. Das sind 35 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

318,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 13.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

413,00 €
Höchstsatz

ab 97.001 Euro

9
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Essen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Essen zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 29.05.2012, für Kinder unter 2 Jahren und von 2 Jahren bis zur Schulpflicht
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 13.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Essen gar nichts. Ab 97.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 25.000 Euro: ein Euro mehr kostet 88,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Essen tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

159,00 €

im Monat

Einkommensstufe 3 von 9, das macht 1.908 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

318,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 9, das macht 3.816 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

394,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 9, das macht 4.728 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021, Fassung vom 29.05.2012. Maßgeblich für das Einkommen: Die Anlage nennt ihre Spalte Bruttojahreseinkommen. Die Satzung rechnet mit der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenvon 2 Jahren bis zur Schulpflicht
30.000 Euro159,00 €80,00 €
55.000 Euro318,00 €205,00 €
90.000 Euro394,00 €296,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.702,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Essen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.702,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24318,00 €7.632,00 €
Kinder von 2 Jahren bis zur Schulpflicht54205,00 €11.070,00 €
Zusammen78-18.702,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Anlage nennt ihre Spalte Bruttojahreseinkommen. Die Satzung rechnet mit der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.

Beitrag im Monat

240,00 €

Einkommensstufe
4 von 9
Stufe reicht
37.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
2.880,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021, Fassung vom 29.05.2012. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Essen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

13.000 bis 97.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / von 2 Jahren bis zur Schulpflicht

In Essen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Essen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 184,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen Geschwister gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle, entfallen die Beiträge für das zweite un und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 413,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; die Essenskosten der städtischen Einrichtungen stellt die Stadt gesondert ein.

Wer den Beitrag in Essen festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen.

Zuständig ist Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen, I. Hagen 26, 45127 Essen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 13k
71,00 €bis 25k
159,00 €bis 37k
240,00 €bis 49k
318,00 €bis 61k
360,00 €bis 73k
375,00 €bis 85k
394,00 €bis 97k
413,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 71,00 €, einen Euro darüber 159,00 €. Das sind 88,00 € im Monat und 1.056,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 13.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
13.001 bis 25.000Euro39,00 €55,00 €71,00 €
25.001 bis 37.000Euro88,00 €124,00 €159,00 €
37.001 bis 49.000Euro133,00 €187,00 €240,00 €
49.001 bis 61.000Euro177,00 €247,00 €318,00 €
61.001 bis 73.000Euro200,00 €280,00 €360,00 €
73.001 bis 85.000Euro208,00 €292,00 €375,00 €
85.001 bis 97.000Euro219,00 €306,00 €394,00 €
über 97.000Euro229,00 €321,00 €413,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021, Fassung vom 29.05.2012.

Beitragstabelle für Kinder von 2 Jahren bis zur Schulpflicht

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 13k
44,00 €bis 25k
80,00 €bis 37k
132,00 €bis 49k
205,00 €bis 61k
270,00 €bis 73k
282,00 €bis 85k
296,00 €bis 97k
310,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 49.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 132,00 €, einen Euro darüber 205,00 €. Das sind 73,00 € im Monat und 876,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 13.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
13.001 bis 25.000Euro24,00 €27,00 €44,00 €
25.001 bis 37.000Euro44,00 €50,00 €80,00 €
37.001 bis 49.000Euro73,00 €84,00 €132,00 €
49.001 bis 61.000Euro114,00 €132,00 €205,00 €
61.001 bis 73.000Euro150,00 €174,00 €270,00 €
73.001 bis 85.000Euro157,00 €182,00 €282,00 €
85.001 bis 97.000Euro164,00 €191,00 €296,00 €
über 97.000Euro172,00 €200,00 €310,00 €
Kinder von 2 Jahren bis zur Schulpflicht, 9 Einkommensstufen. Quelle: Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021, Fassung vom 29.05.2012.

Ist das viel oder wenig?

Essen liegt 35 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Essen

413,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

657,00 €

im Monat

Das sind 7.884,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Essen zählt die Anlage nennt ihre Spalte Bruttojahreseinkommen. Die Satzung rechnet mit der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Essen liegt damit 35 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen Geschwister gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen.

Verpflegung. Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; die Essenskosten der städtischen Einrichtungen stellt die Stadt gesondert ein.

Welches Einkommen zählt. Die Anlage nennt ihre Spalte Bruttojahreseinkommen. Die Satzung rechnet mit der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Anlage stellt drei Blöcke nebeneinander: die Kita-Beiträge für Kinder unter zwei Jahren, die für Kinder ab zwei und die Kindertagespflege mit eigenen Zeitstufen. In der Tagespflege wird schon in der untersten Stufe gezahlt: Wer bis 13.000 Euro verdient, zahlt in der Kita nichts, für mehr als 25 Wochenstunden Tagespflege aber 18 Euro. Die Beitragsfreiheit endet damit schon bei 13.000 Euro, während andere Städte im Bestand bis 25.000 oder 37.000 Euro nichts erheben.

Häufige Fragen aus Essen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Essen?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 318,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 413,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Essen den Höchstsatz?
Ab 97.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Anlage nennt ihre Spalte Bruttojahreseinkommen. Die Satzung rechnet mit der Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts kommen hinzu, Elterngeld erst oberhalb von 300 Euro im Monat.
Wer setzt den Beitrag in Essen fest?
Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen, I. Hagen 26, 45127 Essen. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Essen für Geschwisterkinder?
Besuchen Geschwister gleichzeitig eine Tageseinrichtung oder eine Tagespflegestelle, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höhere zu zahlen.
Ist das Mittagessen in Essen im Beitrag enthalten?
Der Träger kann ein Entgelt für das Mittagessen verlangen. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; die Essenskosten der städtischen Einrichtungen stellt die Stadt gesondert ein.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Essen, Jugendamt, Einziehung von Elternbeiträgen, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.