Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Kaarst kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kaarst für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 85.001 Euro gilt der Höchstsatz von 575,00 €. Das sind 10 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 284,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 575,00 €
- Höchstsatz
- 7
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 85.001 Euro
3 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kaarst für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kaarst zahlen
- Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 und unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift und Rufnummer
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kaarst gar nichts. Ab 85.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 73.000 Euro: ein Euro mehr kostet 129,00 € im Monat.
Was Eltern in Kaarst tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
284,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 7, das macht 3.408 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
575,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 7, das macht 6.900 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kaarst vom 28.06.2024, Anlagen zu § 5, Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen gültig ab 01.08.2021, Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgebend ist das Jahresbruttoeinkommen, und so überschreibt die Tabelle auch ihre erste Spalte. Die Satzung bestimmt es als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Elterngeld bleibt bis 300 Euro im Monat unberücksichtigt, Kindergeld ganz.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 und unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei | frei |
| 55.000 Euro | 284,00 € | 255,00 € | 189,00 € |
| 90.000 Euro | 575,00 € | 518,00 € | 383,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.814,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kaarst von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.814,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 284,00 € | 6.816,00 € |
| Kinder ab 2 und unter 3 Jahren | 12 | 255,00 € | 3.060,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 189,00 € | 7.938,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.814,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kaarst vom 28.06.2024, Anlagen zu § 5, Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen gültig ab 01.08.2021, Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kaarst sind das Ihr Einkommen, eine von 3 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 85.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 und unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Kaarst sind es 3 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kaarst bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 256,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder aus einem Haushalt gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine geförderte Kindertageseinrichtung im und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 575,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kaarst festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie.
Zuständig ist Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 63,00 € | 89,00 € | 114,00 € |
| 37.001 bis 49.000Euro | 101,00 € | 142,00 € | 182,00 € |
| 49.001 bis 61.000Euro | 158,00 € | 221,00 € | 284,00 € |
| 61.001 bis 73.000Euro | 206,00 € | 289,00 € | 371,00 € |
| 73.001 bis 85.000Euro | 278,00 € | 389,00 € | 500,00 € |
| über 85.000Euro | 319,00 € | 447,00 € | 575,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 57,00 € | 80,00 € | 103,00 € |
| 37.001 bis 49.000Euro | 91,00 € | 127,00 € | 163,00 € |
| 49.001 bis 61.000Euro | 142,00 € | 198,00 € | 255,00 € |
| 61.001 bis 73.000Euro | 185,00 € | 259,00 € | 333,00 € |
| 73.001 bis 85.000Euro | 250,00 € | 350,00 € | 450,00 € |
| über 85.000Euro | 288,00 € | 403,00 € | 518,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 37.000Euro | 42,00 € | 59,00 € | 76,00 € |
| 37.001 bis 49.000Euro | 67,00 € | 94,00 € | 121,00 € |
| 49.001 bis 61.000Euro | 105,00 € | 147,00 € | 189,00 € |
| 61.001 bis 73.000Euro | 137,00 € | 192,00 € | 247,00 € |
| 73.001 bis 85.000Euro | 185,00 € | 259,00 € | 333,00 € |
| über 85.000Euro | 213,00 € | 298,00 € | 383,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kaarst liegt 10 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kaarst
575,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
495,00 €
im Monat
Das sind 5.940,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kaarst liegt damit 10 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder aus einem Haushalt gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine geförderte Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Kaarst, wird nur ein Beitrag erhoben, und zwar der höchste. Bei gleicher Höhe zählt der Beitrag für das jüngere Kind. Die Ermäßigung gilt nur für Eltern mit erstem Wohnsitz in Kaarst.
Verpflegung. Der Träger der Tageseinrichtung kann zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, die Tagespflegeperson ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten.
Welches Einkommen zählt. Maßgebend ist das Jahresbruttoeinkommen, und so überschreibt die Tabelle auch ihre erste Spalte. Die Satzung bestimmt es als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Elterngeld bleibt bis 300 Euro im Monat unberücksichtigt, Kindergeld ganz. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Kaarst liegt im Rhein-Kreis Neuss, setzt die Beiträge aber selbst fest; die Kreistabelle gilt hier nicht. Die Stadt teilt nach drei Altersspalten, die die Tabelle 1 Jahr, 2 Jahre und 3-6 Jahre nennt, und stellt sie abwechselnd unter jede Zeitstufe: neun Beträge in einer Zeile. Die Anlage führt drei vollständige Tabellen übereinander, für 2019/2020, für 2020/2021 und die ab 01.08.2021 geltende, so dass beim Öffnen der Datei zuerst die Beträge von vorgestern stehen. Seit 2021 sind sie unverändert, obwohl der Rat die Satzung 2024 neu beschlossen hat. Die Geschwisterermäßigung greift nur bei erstem Wohnsitz in Kaarst.
Häufige Fragen aus Kaarst
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kaarst?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 284,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 575,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kaarst den Höchstsatz?
- Ab 85.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgebend ist das Jahresbruttoeinkommen, und so überschreibt die Tabelle auch ihre erste Spalte. Die Satzung bestimmt es als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Elterngeld bleibt bis 300 Euro im Monat unberücksichtigt, Kindergeld ganz.
- Wer setzt den Beitrag in Kaarst fest?
- Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kaarst für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder aus einem Haushalt gleichzeitig eine Kindertagespflege oder eine geförderte Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Kaarst, wird nur ein Beitrag erhoben, und zwar der höchste. Bei gleicher Höhe zählt der Beitrag für das jüngere Kind. Die Ermäßigung gilt nur für Eltern mit erstem Wohnsitz in Kaarst.
- Ist das Mittagessen in Kaarst im Beitrag enthalten?
- Der Träger der Tageseinrichtung kann zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, die Tagespflegeperson ein angemessenes Entgelt für Mahlzeiten.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Kaarst, Bereich Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kaarst vom 28.06.2024, Anlagen zu § 5, Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen gültig ab 01.08.2021 Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.