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Kitaskosten

Methode

Woher jeder Betrag auf dieser Seite stammt

Kurz beantwortet

Es gibt in Deutschland keine Vollerhebung der kommunalen Elternbeitragssatzungen. Die beste vorhandene Vergleichsstudie deckt 83 Großstädte ab, die zweite arbeitet mit einer Stichprobe von 646 Kommunen und weist ausdrücklich keine gezahlten Beträge aus. Dieses Portal erhebt die Satzungen einzeln aus der Quelle: bisher 192 von rund 11.037 Kommunen, das sind 1,74 %.

192
Stellen erhoben

1,74 % der Kommunen

12.137
einzelne Beträge

4.144 Einkommensstufen

16
Länder mit Paragraf

Landesrecht vollständig

2
Erhebungsfenster im Jahr

Juli und Dezember

Kein Betrag stammt aus einem Sprachmodell

Das ist der Grund, warum hier Lücken stehen und keine glatten Zahlen.

Jeder Betrag hat eine Fundstelle: Satzungsname, Paragraf, Fassungsdatum, Link auf das Original. Wo eine Satzung nicht auffindbar ist, entsteht keine Seite mit geschätzten Zahlen, sondern ein Vermerk mit der zuständigen Stelle für die Nachfrage.

Der Grund ist praktisch: Ein Sprachmodell kann eine plausible Beitragstabelle erfinden, und man sieht es ihr nicht an. Auf einer Seite, an der Eltern eine Rechnung nachrechnen, wäre das der Fehler, der alles andere entwertet.

Der Rechner interpoliert nicht zwischen Einkommensstufen. Was nicht in der Tabelle steht, steht auch nicht im Bescheid, und eine gerundete Zwischenzahl wäre bequemer und falsch.

Welche Quellen verwendet werden

Fünf Quellen, jede mit Lizenz und Nennungspflicht. Was von wo kommt und was daraus verwendet werden darf.

QuelleWas daraus stammtLizenz
Kommunale Elternbeitragssatzungenalle Beträge, Einkommensstufen, Geschwister- und Verpflegungsregelnamtliches Werk, § 5 UrhG
Landeskitagesetze der 16 LänderZuständigkeit, Beitragsfreiheit, Staffelungspflicht, Deckelungamtliches Werk, § 5 UrhG
SGB VIII, insbesondere § 90Staffelungspflicht, Erlass und Übernahme auf Antragamtliches Werk, § 5 UrhG
Statistisches Bundesamt, KindertagesbetreuungBestandszahlen zu Einrichtungen und betreuten Kinderndl-de/by-2-0
EStG, §§ 3 Nr. 33 und 10 Abs. 1 Nr. 5Rechengrundlagen für Arbeitgeberzuschuss und Steuerabzugamtliches Werk, § 5 UrhG

Wie eine Satzung erhoben wird

Fünf Schritte je Stelle, zweimal im Jahr. Der Ablauf ist wiederholbar, weil er wiederholt wird.

  1. 01

    Quelle finden

    Für jeden Ort wird die kommunale Seite mit der Beitragstabelle über die echte Suchergebnisseite ermittelt und nicht geraten. Eine geratene Adresse liefert eine Fehlerseite oder, schlimmer, die falsche Satzung.

  2. 02

    Seite abrufen und archivieren

    Die abgerufene Seite wird als Rohdatei abgelegt. Sie ist die Beweiskette: Wer später fragt, woher ein Betrag stammt, bekommt die Seite in genau der Fassung, aus der er gelesen wurde.

  3. 03

    Tabelle maschinell lesen

    Ein Parser liest die Einkommensstufen und Beträge. Passt die Zahl der Beträge nicht zur Zahl der angegebenen Betreuungsumfänge, wird die Zeile verworfen und gemeldet. Lieber eine Lücke als ein falscher Betrag.

  4. 04

    Gegen das Original prüfen

    Vor der Veröffentlichung wird der gelesene Datensatz gegen die Satzung geprüft. Erst danach entsteht eine Seite.

  5. 05

    Änderungen melden statt überschreiben

    Beim nächsten Lauf vergleicht das Skript die neuen Beträge mit den alten und meldet jede Abweichung einzeln. Eine stille Änderung gibt es nicht.

Wo dieses Portal an seine Grenzen kommt

Vier Grenzen. Was das Portal nicht kann, gehört genauso hierher wie das, was es kann.

Der Deckungsgrad. 192 von rund 11.037 Kommunen sind wenig. Für Orte ohne Satzung gibt es hier keine Antwort, und das steht auf der jeweiligen Landesseite auch so.

Die Vergleichbarkeit. Zwei Orte lassen sich nur eingeschränkt vergleichen, weil sie verschiedene Einkommensbegriffe verwenden. Wer zwei Beträge nebeneinanderstellt, vergleicht deshalb zwei Rechenwege und nicht nur zwei Zahlen. Auf jeder Ortsseite steht, welcher Begriff dort gilt.

Freie Träger. In mehreren Ländern setzen freie Träger eigene Beiträge fest, die von der kommunalen Tabelle abweichen können. Erhoben ist hier, was die Stelle festsetzt, die den Bescheid schickt.

Der Einzelfall. Dieses Portal bildet die Regel ab. Ermäßigungen aus Härtefallregelungen, Sondervereinbarungen und Übergangsregelungen bei Satzungsänderungen sind darin nicht enthalten.

Wie groß der Bestand ist

12.137 einzelne Beträge aus 160 Satzungen, aus dem Datensatz gerechnet und nicht aus einer Pflegeliste.

AngabeWertHerkunft
Erhobene Stellen192eigene Erhebung
Einkommensstufen4.144eigene Erhebung
Einzelne Beträge12.137eigene Erhebung
Bundesländer mit erhobenem Landesrecht16Landesrechtsportale
Kindertageseinrichtungen in Deutschland61.031Destatis, 01.03.2025
Betreute Kinder3.913.400Destatis, 01.03.2025
Kommunen in Deutschland11.037Ramboll für das BMFSFJ, 2021

Maschinell abrufbar über /api/beitraege und /api/status. Beide Endpunkte sind lesend, offen und ohne Schlüssel nutzbar.

Häufige Fragen zur Methode

Die Antworten stehen sichtbar auf der Seite und im strukturierten Datensatz.

Woher stammen die Beitragstabellen?
Aus den Elternbeitragssatzungen der jeweiligen Stelle. Jeder Datensatz nennt Satzungstitel, Fassungsdatum, Adresse des Originals und das Datum der letzten Prüfung. Die abgerufene Seite wird zusätzlich als Rohdatei archiviert, damit später nachvollziehbar bleibt, aus welcher Fassung ein Betrag stammt.
Warum fehlen so viele Orte?
Weil jede Satzung einzeln erhoben und geprüft werden muss. Von rund 11.037 Kommunen sind bisher 192 erfasst. Wir veröffentlichen nur, was aus der Quelle stammt, und schätzen nichts dazu.
Wird mit Künstlicher Intelligenz gearbeitet?
Bei der Recherche und beim Schreiben der erklärenden Texte ja, bei den Beträgen nein. Kein Betrag stammt aus einem Sprachmodell. Die Zahlen werden maschinell aus der abgerufenen Quelle gelesen und gegen das Original geprüft.
Kann ich die Daten weiterverwenden?
Die zugrunde liegenden Satzungen und Gesetze sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und gemeinfrei. Die Zusammenstellung, die Einordnung und die Auswertungen stammen von uns. Wer sie zitiert, nennt bitte die Quelle mit Datenstand.

So zitieren Sie diese Erhebung: Kitaskosten, Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung in Deutschland, Datenstand 27.08.2026, https://kitaskosten.de/daten/

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.