Methode
Woher jeder Betrag auf dieser Seite stammt
Kurz beantwortet
Es gibt in Deutschland keine Vollerhebung der kommunalen Elternbeitragssatzungen. Die beste vorhandene Vergleichsstudie deckt 83 Großstädte ab, die zweite arbeitet mit einer Stichprobe von 646 Kommunen und weist ausdrücklich keine gezahlten Beträge aus. Dieses Portal erhebt die Satzungen einzeln aus der Quelle: bisher 192 von rund 11.037 Kommunen, das sind 1,74 %.
- 192
- Stellen erhoben
- 12.137
- einzelne Beträge
- 16
- Länder mit Paragraf
- 2
- Erhebungsfenster im Jahr
1,74 % der Kommunen
4.144 Einkommensstufen
Landesrecht vollständig
Juli und Dezember
Kein Betrag stammt aus einem Sprachmodell
Das ist der Grund, warum hier Lücken stehen und keine glatten Zahlen.
Jeder Betrag hat eine Fundstelle: Satzungsname, Paragraf, Fassungsdatum, Link auf das Original. Wo eine Satzung nicht auffindbar ist, entsteht keine Seite mit geschätzten Zahlen, sondern ein Vermerk mit der zuständigen Stelle für die Nachfrage.
Der Grund ist praktisch: Ein Sprachmodell kann eine plausible Beitragstabelle erfinden, und man sieht es ihr nicht an. Auf einer Seite, an der Eltern eine Rechnung nachrechnen, wäre das der Fehler, der alles andere entwertet.
Der Rechner interpoliert nicht zwischen Einkommensstufen. Was nicht in der Tabelle steht, steht auch nicht im Bescheid, und eine gerundete Zwischenzahl wäre bequemer und falsch.
Welche Quellen verwendet werden
Fünf Quellen, jede mit Lizenz und Nennungspflicht. Was von wo kommt und was daraus verwendet werden darf.
| Quelle | Was daraus stammt | Lizenz |
|---|---|---|
| Kommunale Elternbeitragssatzungen | alle Beträge, Einkommensstufen, Geschwister- und Verpflegungsregeln | amtliches Werk, § 5 UrhG |
| Landeskitagesetze der 16 Länder | Zuständigkeit, Beitragsfreiheit, Staffelungspflicht, Deckelung | amtliches Werk, § 5 UrhG |
| SGB VIII, insbesondere § 90 | Staffelungspflicht, Erlass und Übernahme auf Antrag | amtliches Werk, § 5 UrhG |
| Statistisches Bundesamt, Kindertagesbetreuung | Bestandszahlen zu Einrichtungen und betreuten Kindern | dl-de/by-2-0 |
| EStG, §§ 3 Nr. 33 und 10 Abs. 1 Nr. 5 | Rechengrundlagen für Arbeitgeberzuschuss und Steuerabzug | amtliches Werk, § 5 UrhG |
Wie eine Satzung erhoben wird
Fünf Schritte je Stelle, zweimal im Jahr. Der Ablauf ist wiederholbar, weil er wiederholt wird.
- 01
Quelle finden
Für jeden Ort wird die kommunale Seite mit der Beitragstabelle über die echte Suchergebnisseite ermittelt und nicht geraten. Eine geratene Adresse liefert eine Fehlerseite oder, schlimmer, die falsche Satzung.
- 02
Seite abrufen und archivieren
Die abgerufene Seite wird als Rohdatei abgelegt. Sie ist die Beweiskette: Wer später fragt, woher ein Betrag stammt, bekommt die Seite in genau der Fassung, aus der er gelesen wurde.
- 03
Tabelle maschinell lesen
Ein Parser liest die Einkommensstufen und Beträge. Passt die Zahl der Beträge nicht zur Zahl der angegebenen Betreuungsumfänge, wird die Zeile verworfen und gemeldet. Lieber eine Lücke als ein falscher Betrag.
- 04
Gegen das Original prüfen
Vor der Veröffentlichung wird der gelesene Datensatz gegen die Satzung geprüft. Erst danach entsteht eine Seite.
- 05
Änderungen melden statt überschreiben
Beim nächsten Lauf vergleicht das Skript die neuen Beträge mit den alten und meldet jede Abweichung einzeln. Eine stille Änderung gibt es nicht.
Wo dieses Portal an seine Grenzen kommt
Vier Grenzen. Was das Portal nicht kann, gehört genauso hierher wie das, was es kann.
Der Deckungsgrad. 192 von rund 11.037 Kommunen sind wenig. Für Orte ohne Satzung gibt es hier keine Antwort, und das steht auf der jeweiligen Landesseite auch so.
Die Vergleichbarkeit. Zwei Orte lassen sich nur eingeschränkt vergleichen, weil sie verschiedene Einkommensbegriffe verwenden. Wer zwei Beträge nebeneinanderstellt, vergleicht deshalb zwei Rechenwege und nicht nur zwei Zahlen. Auf jeder Ortsseite steht, welcher Begriff dort gilt.
Freie Träger. In mehreren Ländern setzen freie Träger eigene Beiträge fest, die von der kommunalen Tabelle abweichen können. Erhoben ist hier, was die Stelle festsetzt, die den Bescheid schickt.
Der Einzelfall. Dieses Portal bildet die Regel ab. Ermäßigungen aus Härtefallregelungen, Sondervereinbarungen und Übergangsregelungen bei Satzungsänderungen sind darin nicht enthalten.
Wie groß der Bestand ist
12.137 einzelne Beträge aus 160 Satzungen, aus dem Datensatz gerechnet und nicht aus einer Pflegeliste.
| Angabe | Wert | Herkunft |
|---|---|---|
| Erhobene Stellen | 192 | eigene Erhebung |
| Einkommensstufen | 4.144 | eigene Erhebung |
| Einzelne Beträge | 12.137 | eigene Erhebung |
| Bundesländer mit erhobenem Landesrecht | 16 | Landesrechtsportale |
| Kindertageseinrichtungen in Deutschland | 61.031 | Destatis, 01.03.2025 |
| Betreute Kinder | 3.913.400 | Destatis, 01.03.2025 |
| Kommunen in Deutschland | 11.037 | Ramboll für das BMFSFJ, 2021 |
Maschinell abrufbar über /api/beitraege und /api/status. Beide Endpunkte sind lesend, offen und ohne Schlüssel nutzbar.
Häufige Fragen zur Methode
Die Antworten stehen sichtbar auf der Seite und im strukturierten Datensatz.
- Woher stammen die Beitragstabellen?
- Aus den Elternbeitragssatzungen der jeweiligen Stelle. Jeder Datensatz nennt Satzungstitel, Fassungsdatum, Adresse des Originals und das Datum der letzten Prüfung. Die abgerufene Seite wird zusätzlich als Rohdatei archiviert, damit später nachvollziehbar bleibt, aus welcher Fassung ein Betrag stammt.
- Warum fehlen so viele Orte?
- Weil jede Satzung einzeln erhoben und geprüft werden muss. Von rund 11.037 Kommunen sind bisher 192 erfasst. Wir veröffentlichen nur, was aus der Quelle stammt, und schätzen nichts dazu.
- Wird mit Künstlicher Intelligenz gearbeitet?
- Bei der Recherche und beim Schreiben der erklärenden Texte ja, bei den Beträgen nein. Kein Betrag stammt aus einem Sprachmodell. Die Zahlen werden maschinell aus der abgerufenen Quelle gelesen und gegen das Original geprüft.
- Kann ich die Daten weiterverwenden?
- Die zugrunde liegenden Satzungen und Gesetze sind amtliche Werke nach § 5 UrhG und gemeinfrei. Die Zusammenstellung, die Einordnung und die Auswertungen stammen von uns. Wer sie zitiert, nennt bitte die Quelle mit Datenstand.
So zitieren Sie diese Erhebung: Kitaskosten, Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung in Deutschland, Datenstand 27.08.2026, https://kitaskosten.de/daten/
Quellen und Stand
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung
- Statistisches Bundesamt, Statistik der Kindertagesbetreuung Stichtag 01.03.2025
- Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023) (Aachen)
- Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025. (Ahlen)
- Anlage zu § 18 Abs. 3 der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.12.2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 21.03.2024, in Kraft ab 01.08.2024 (Alsdorf)
- Anlage 1 zu § 2 der Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeitragstabelle für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2025. Die Satzung selbst wurde am 15.06.2023 beschlossen und am 07.12.2023 geändert; ihre eingebettete Anlage ist überholt, weil § 3 die Beiträge jährlich fortschreibt und die geltende Tabelle deshalb gesondert veröffentlicht wird. (Arnsberg)
- Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.07.2018 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 25.02.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, mit der Anlage zur Satzung. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 526; die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule haben eigene Satzungen mit den Nummern 523 und 525. (Bad Oeynhausen)
- Elternbeitragstabelle 2026-2027 zur Elternbeitragssatzung Kindertagesbetreuung der Stadt Beckum vom 14. April 2025, gültig ab dem 1. August 2026. Die Tabelle liegt nicht bei der Satzung, sondern als eigene Jahrgangsausgabe im Serviceportal der Stadt, das alle Jahrgänge seit 2019/2020 nebeneinander führt. Die Anlage 1 der Satzungsdatei trägt keine Standangabe und ist nicht die geltende Fassung. (Beckum)
- Elternbeitragstabelle nach § 2 Abs. 4 der Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, gültig ab 01.08.2023 (Bergisch Gladbach)
- Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 24.01.2023 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.05.2024, Anlage 1 Buchstabe a (Bergkamen)
- Beiträge ab 01.08.2025 gemäß § 2 Abs. 2 Elternbeitragssatzung der Stadt Bielefeld (8. Änderungssatzung vom 24.06.2024) (Bielefeld)
- Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026 (Bocholt)
- Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Bochum bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung), Anlage 1 und 2 (Bochum)
- Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026. (Borken)
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule, Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 4 der Satzung für das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Stadt veröffentlicht die Anlage für jedes Betreuungsjahr gesondert; die Satzung selbst gilt seit dem 01.08.2020 in der Fassung ab 01.08.2025. (Bornheim)
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026 (Bottrop)
- Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 15. März 2016, geändert mit Ratsbeschluss vom 29. September 2020, Stadtrecht 5.07 (Braunschweig)
- Satzung der Hansestadt Breckerfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege vom 10.12.2013 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.12.2023, Anlage I, Elternbeitragstabellen ab 01.08.2013 (Breckerfeld)
- Ortsgesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetzes) in der Seestadt Bremerhaven vom 22. Januar 2026, verkündet im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2026, Nr. 15, Seite 29. Sein Artikel 2 Nummer 2 setzt die Anlage zu § 3 Absatz 2 bis 6 der Beitragsordnung für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremerhaven vom 28. November 2019 (Brem.GBl. S. 704), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 26. Juni 2025 (Brem.GBl. S. 644), vollständig neu. Die neue Anlage gilt seit dem 1. August 2026. (Bremerhaven)
- Anlage 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Bünde, Tabelle über die Höhe der monatlichen Elternbeiträge für Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 (Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz), veröffentlicht im Serviceportal der Stadt. Die Tabelle trägt kein gedrucktes Datum; die Stadt führt sie im Portal als die geltende, neben einer eigenen Tabelle für die Kindertagespflege und einem Merkblatt zur Einkommenserklärung. Die hier genannte Fassung stammt nicht aus dem Text, sondern aus dem Erstellungsdatum der Datei, dem 7. August 2025. (Bünde)
- 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040. (Castrop-Rauxel)
- Satzung der Stadt Datteln über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung und der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung) vom 15.07.2024, beschlossen vom Rat am 03.07.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit Anlage 1 (Elternbeiträge ab dem 01.08.2024, Erhöhung 1,50 Prozent). Das Ortsrecht der Stadt führt am 03.09.2026 unverändert diese Fassung. (Datteln)
- Satzung der Stadt Detmold über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und für die offene Ganztagsschule, beschlossen vom Rat am 21.03.2024, datiert 22.03.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit der Anlage: Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote gemäß § 4. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer S-50-13. (Detmold)
- Anlage 1 zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet Dinslaken vom 10.06.2024, Elternbeitragstabelle Kita ab 01.08.2024 (Dinslaken)
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.01.2022, geltend ab 01.08.2022. Die Satzung selbst ist vom 04.06.2020, beschlossen am 12.05.2020, und seit dem 01.08.2020 in Kraft. (Dormagen)
- Anlage zu § 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Dorsten vom 18.03.2024, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2026 (Dorsten)
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Elternbeiträgen, Beitragstabelle für das Kindergartenjahr 2026/2027 (Dortmund)
- Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen der Stadt Dülmen, gültig ab 01.08.2025 (Dülmen)
- Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Beitragstabellen gültig ab dem 01.08.2026. Die Satzung selbst ist am 01.08.2026 in Kraft getreten und löst die vom 07.02.2025 ab; ihr Text steht als HTML im Stadtrecht der Stadt. Die Stadt liefert dieselbe Anlage an zwei Stellen aus, und nur eine davon ist lesbar: Die Fassung aus dem Stadtrecht ist gedruckt statt gesetzt und trägt je Seite ein Zeichen Text. Hier verwendet ist die Fassung des Amtes für Soziales und Jugend, direkt aus Excel gesetzt, ohne ein einziges Bildobjekt. (Düsseldorf)
- Elternbeitragstabelle für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024, Anlage zur Satzung der Stadt Duisburg vom 10.06.2022 (Duisburg)
- Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2026/2027, Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Emsdetten in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 01.08.2025. Die Tabelle ist die erste nach der Fortschreibungsklausel neu bezifferte: § 3 Abs. 2 lässt die Beiträge erstmals zum 01.08.2026 steigen, und die Stadt hat dafür am 28.05.2026 eine eigene Ausgabe veröffentlicht, die das Kindergartenjahr in der Überschrift nennt. (Emsdetten)
- Beitragstabelle der Stadt Ennepetal ab 08/2026 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Schulen im Stadtgebiet Ennepetal (Ennepetal)
- Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege der Stadt Erkelenz, Anlage zur Elternbeitragssatzung, die zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. (Erkelenz)
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege, Beitragstabelle für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, Anlage der 6. Änderungssatzung. Dieselben Seiten stehen in der Satzungsdatei selbst nur als Bild; die Stadt liefert sie zusätzlich als eigene Datei mit echter Textebene aus. (Erkrath)
- Information über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024, herausgegeben von der Stadt Eschweiler, Abteilung 510 Kinder- und Jugendförderung, Stand 29.04.2024. Sie enthält die Beitragstabellen zur Satzung, die seit dem 01.08.2024 gilt und die Fassung vom 01.08.2023 abgelöst hat. (Eschweiler)
- Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021 (Essen)
- Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2026, veröffentlicht von der Stadt Freiburg im Breisgau. Grundlage ist der Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2023 zur Drucksache G-22/221, der die Beiträge ab dem 01.09.2026 jährlich entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände fortschreibt und die Verwaltung beauftragt, sie durch Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang in den Einrichtungen bekannt zu geben. (Freiburg im Breisgau)
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Jugendamtsbezirk Geilenkirchen vom 29.06.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, geändert durch Satzungen vom 30.05.2023 und vom 30.04.2024, mit der Beitragstabelle ab dem 01.08.2024. (Geilenkirchen)
- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, die Offene Ganztagsschule und die flexiblen Betreuungsangebote in den Grundschulen, Anlage 2 zur Vorlage 408/2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie ersetzt die Satzung vom 03.07.2012. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 4/05. (Geldern)
- Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen, 01.08.2026 bis 31.07.2027, Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Goch vom 15.12.2021, die rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Die Tabelle wird nach § 4 Abs. 4 der Satzung jährlich nach der Fortschreibungsrate des § 37 KiBiz neu beziffert und gesondert veröffentlicht. (Goch)
- Anlage zur Entgeltordnung für Kindertagesstätten der Stadt Göttingen, Tarife ab dem 01.08.2025, beschlossen vom Rat der Stadt Göttingen am 14.02.2025, bekannt gemacht im Amtsblatt für die Stadt Göttingen Nr. 04 vom 25.02.2025, Bekanntmachung Nr. 14. Grundnorm ist die Entgeltordnung vom 16.05.2018 in der Fassung des 5. Nachtrags vom 18.02.2022. (Göttingen)
- Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016 (Gronau)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan vom 20.06.2023 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 07.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Haan führt Kita, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule bewusst in einer einzigen Satzung, weil die Regelungen bei mehreren Kindern einer Familie ineinandergreifen. (Haan)
- Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Hagen, gültig für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027), zur Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.10.2021 (Hagen)
- Anlage 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Haltern am See vom 05.07.2019, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme von Angeboten nach § 1 Abs. 1, gültig vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Die Satzung verpflichtet die Verwaltung in § 1 Abs. 5, zu jedem Kindergartenjahr eine neu gerechnete Übersicht zu veröffentlichen; die Stadt führt sie jahrgangsweise im Bürgerservice-Portal der GKD Recklinghausen. (Haltern am See)
- Elternbeitragstabellen zur Satzung der Stadt Hamm zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen vom 12.04.2021 (Hamm)
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen der Stadt Harsewinkel ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Harsewinkel)
- Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531. (Hattingen)
- Übersicht über das Entgeltsystem der Stadt Heidelberg, Angebote und Benutzungsentgelte für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Heidelberg ab 1. September 2026, beschlossen vom Gemeinderat am 11.06.2026. Die Übersicht erscheint in drei Blättern; hier steht das der Kleinkindbetreuung, die beiden anderen für Kindergarten und Hort stehen unter denselben Adressen mit kiga und hort im Dateinamen. (Heidelberg)
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert. (Heiligenhaus)
- Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt. (Heinsberg)
- Wichtige Informationen für Eltern zu den Elternbeiträgen, Stadt Hemer, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Beitragssätze ab 01.01.2026 (Hemer)
- Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012. (Hennef)
- Satzung 5.3 der Stadt Herdecke über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Herdecke bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege vom 27.06.2023, Beitragsstaffeln der Anlage (Herdecke)
- Satzung der Hansestadt Herford über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 04.03.2026, in Kraft getreten am 01.08.2026, mit Anlage 1 für die Kindertageseinrichtungen und Anlage 2 für die Kindertagespflege. Gefunden auf dem eigenen Fachportal der Stadt für Kinderbetreuung, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. (Herford)
- Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung), Anlage zu § 1 (Herne)
- Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht. (Hilden)
- Elternbeiträge ab 01.08.2026 unter Berücksichtigung der Erhöhung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Hückelhoven. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 17.06.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, im Ortsrecht unter der Nummer 40 geführt; sie löst die Fassung vom 04.07.2018 ab. Die in der Satzung selbst abgedruckte Anlage trägt noch den Stand ab 1. August 2020 und ist überholt. (Hückelhoven)
- Elternbeiträge 2026/2027 der Stadt Ibbenbüren, Tabelle Kindergarten und Kindertagespflege 2026/2027 (Ibbenbüren)
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kaarst vom 28.06.2024, Anlagen zu § 5, Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen gültig ab 01.08.2021 (Kaarst)
- Anlage 1 zur Kindertagesstättensatzung der Stadt Kaiserslautern, Tabelle zur Bestimmung des einkommensabhängigen Elternbeitrages für Kindertagesstättenkinder im Alter unter zwei Jahren und Schulkinder sowie für Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden, gültig ab 01.01.2025, vom Stadtrat am 09.09.2024 beschlossen (Kaiserslautern)
- Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen, für die Betreuung im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule im Stadtgebiet Kamen, Anlage 1 (Kamen)
- Höhe der Elternbeiträge in Kamp-Lintfort, Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026, inhaltlich die Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 02.04.2026 (Kamp-Lintfort)
- Elternbeiträge 2026/2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, Anlage 1 (Kevelaer)
- Tabelle der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung der Stadt Kleve, gültig vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027, veröffentlicht als Text auf der Fachseite der Stadt. Die Elternbeitragssatzung vom 12.07.2016 selbst trägt ihre Anlage nur als Bild: Ihre Seiten 5 und 6 bestehen je aus einem einzigen Vollseitenbild ohne Textebene. (Kleve)
- 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Koblenz über die Aufnahme in die in Koblenz gelegenen Kindertagesstätten und die Erhebung von Kostenbeiträgen (Kita-Satzung) vom 22.07.2021, beschlossen vom Stadtrat am 15.12.2023, in Kraft zum 01.08.2024 (Koblenz)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen (Köln)
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Beitragsstaffelung ab 01.08.2026 (Königswinter)
- Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (Krefeld)
- Richtlinien über die Einstufung zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur teilweisen oder vollen Übernahme von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen gemäß §§ 22, 24 SGB VIII für Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Landkreis Altenkirchen, Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.07.2021, Elternbeitragstabelle mit Stand 01.10.2020 (Landkreis Altenkirchen (Westerwald))
- Kindertagesstättenbeiträge im Landkreis Bad Dürkheim, 01.08.2026 bis 31.07.2027, festgelegt vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises in seiner Sitzung am 16.06.2026 (Landkreis Bad Dürkheim)
- Anlage zur Elternbeitragssatzung des Kreises Borken vom 25.01.2008 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2022, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge in der Fassung der Fortschreibung ab dem Kindergartenjahr 2026/27 (Kreis Borken)
- Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld für den Besuch einer Kindertageseinrichtung 2025/26, Anlage zur Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Kreis Coesfeld)
- Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Düren, gültig ab 01.08.2026, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege (Kreis Düren)
- Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023 (Kreis Euskirchen)
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl (Kreis Gütersloh)
- Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Kreis Heinsberg)
- Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022 (Kreis Herford)
- Elternbeitragstabelle des Hochsauerlandkreises für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, gültig für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Hochsauerlandkreis)
- Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Höxter, Beiträge ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Kreis Höxter)
- Satzung des Kreises Kleve über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege vom 08.05.2025, fortgeschriebene Beträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 (Kreis Kleve)
- Elternbeiträge ab 08/2026, Beitragstabelle zur Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen (Märkischer Kreis)
- Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten, Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2025 durch den Jugendhilfeausschuss (Landkreis Mayen-Koblenz)
- Anlage zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Minden-Lübbecke, beschlossen vom Kreistag am 18.03.2024, als eigenes Tabellenblatt eingestellt von der Gemeinde Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke)
- Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen vom 08.12.2016, Beitragstabelle ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Oberbergischer Kreis)
- Kreis Olpe, Elternbeiträge, monatliche Beiträge seit 01.01.2024, zur Beitragssatzung des Kreises Olpe vom 15.06.2020 in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung (Kreis Olpe)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Paderborn vom 26.07.2016 in der ab 01.08.2020 geltenden Fassung, Anlage "Monatlicher Elternbeitrag ab 01.08.2019" (Kreis Paderborn)
- Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle (Rhein-Kreis Neuss)
- Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung des Kreisjugendamts Rhein-Lahn-Kreis, Stand 26.08.2025, Elternbeiträge nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses (Rhein-Lahn-Kreis)
- Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018 (Rhein-Pfalz-Kreis)
- Kostenbeitragstabelle des Rhein-Sieg-Kreises für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege ab 01.08.2026, zur Satzung in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 27.06.2024 (Rhein-Sieg-Kreis)
- Anlage zu § 1 der Satzung des Rheinisch Bergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung für Kinder, Elternbeitragsstaffelung ab 01.08.2026. Grundlage ist die Satzung in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 05.01.2016, beschlossen vom Kreistag am 22.03.2012, in Kraft seit dem 1. August 2016; die Anlage wird gesondert veröffentlicht und zum 01.08.2026 neu gefasst. (Rheinisch-Bergischer Kreis)
- Anlage 1 zur Beitragssatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen, in Kraft ab 01.08.2023 (Kreis Siegen-Wittgenstein)
- Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023 (Kreis Soest)
- Anlage 2 zur Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 12.12.2019, in Kraft seit 01.08.2020 (StädteRegion Aachen)
- Merkblatt Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung des Jugendamts Kreis Steinfurt, Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 (Kreis Steinfurt)
- Anlage 2 zu § 3 Abs. 2 der Satzung des Kreises Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, gültig ab 01.08.2024 (Kreis Unna)
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung des Kreises Viersen über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vom 30.06.2026, Elternbeiträge für Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026, in der von der Stadt Tönisvorst eingestellten Fassung (Kreis Viersen)
- Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025 (Kreis Warendorf)
- Satzung des Kreises Wesel vom 07.04.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, § 9 Beitragssatz (Kreis Wesel)
- Übersicht der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung in Kindertagesstätten im Westerwaldkreis ab 01.07.2021, gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 07.06.2021 (Westerwaldkreis)
- Satzung des Wetteraukreises über die Förderung in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen, Anlage 2, Kostenbeitragstabelle Kindertagespflege ab 01.01.2026 (Wetteraukreis)
- Satzung der Stadt Lage über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 12.05.2026, in Kraft mit Wirkung vom 01.08.2026, mit der Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 als Bestandteil der Satzung. Gefunden im Serviceportal der Stadt, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. (Lage)
- Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen, Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, für Leistungen der Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule. Die Satzung selbst ist am 01.03.2022 in Kraft getreten; die Tabelle wird gesondert veröffentlicht. (Leichlingen)
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023, Elternbeitrag ab 01.08.2024 (Leverkusen)
- Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 1. August 2023, mit der Beitragsstaffel im Satzungstext. (Lippstadt)
- Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Löhne (Elternbeitragssatzung) vom 15.11.2023, Anlage 1 für den Zeitraum ab 01.08.2024 (Löhne)
- Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung vom 05.09.2014 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.04.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage. (Lüdenscheid)
- Satzung der Stadt Lünen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2024. Anlage 1 trägt die Beiträge für Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Tagespflege. (Lünen)
- Merkblatt Hort- und Krippenbeiträge der Landeshauptstadt Mainz, Stand 2. Oktober 2025. Es ist die einzige Veröffentlichung der Beitragstabelle zur Kindertagesstättensatzung vom 24.02.2025, deren Anlage weder im Amtsblatt noch im Ortsrecht abgedruckt ist. (Mainz)
- Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020 (Marl)
- Anpassung der Kita-Beiträge zum 08/2026 der Stadt Meckenheim, Ortsrechtsnummer 4.17a, erzeugt am 04.08.2026. Die Satzung vom 14.06.2023 steht daneben unter 4.17 und hebt die Beiträge nach § 5 Abs. 2 seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 jährlich um zwei Prozent an; die neu bezifferte Tabelle veröffentlicht die Stadt als eigenen Punkt im Ortsrechtsverzeichnis. Gemeint ist Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, nicht die gleichnamige Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz. (Meckenheim)
- Satzung der Stadt Menden (Sauerland) über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Menden, Ortsrechtsnummer 10.8, Stand Dezember 2023. Die Elternbeitragstabelle ist zuletzt durch die Änderungssatzung vom 10.01.2023 mit Wirkung zum 01.08.2023 geändert worden. Das Dokument druckt zwei Anlagen nacheinander ab; die erste galt bis zum 31.07.2016, maßgeblich ist die zweite. (Menden (Sauerland))
- Anlage zu § 6 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mettmann für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10.12.2024 (Mettmann)
- Satzung der Stadt Minden vom 13.05.2024 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (Elternbeitragssatzung), Anlage 3 für den Zeitraum ab 01.08.2026 (Minden)
- Anlage zu § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen (Elternbeitragssatzung), Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 (Mönchengladbach)
- Beitragstabelle Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen der Stadt Moers (Moers)
- Merkblatt zu Kita, Kindertagespflege und OGS der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beitragstabelle ab dem 01.08.2025, zur Elternbeitragssatzung vom 07.04.2008. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 gilt sie unverändert weiter, weil die Änderungssatzung vom 16.07.2026 die jährliche Erhöhung ausgesetzt hat, bekannt gemacht im Amtsblatt 2026/21 vom 31.07.2026. (Mülheim an der Ruhr)
- Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, Ortsrecht 51.03 der Stadt Münster, Satzung vom 25.06.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.05.2025 (Münster)
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Nettetal bestehenden Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, von Angeboten der Offenen Ganztagsschule und weiteren außerschulischen Betreuungsangeboten vom 25.03.2026, Monatsbeträge ab 01. August 2026 (Nettetal)
- Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020 (Neuss)
- Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 05.02.2026. Die hier abgebildete Anlage 2 für die Kindertageseinrichtungen trägt den Stand ab dem 01.08.2023; die beiden Änderungssatzungen haben nur die Anlage 3 für die Offene Ganztagsschule und § 2 Abs. 3 berührt. (Niederkassel)
- Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Oberhausen)
- Elternbeiträge ab 01.08.2026 bis 31.07.2027, die vom Fachdienst Jugendamt Oelde fortgeschriebene Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung der Stadt Oelde vom 4. Mai 2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.02.2025. Die Änderungssatzung selbst verpflichtet den Fachdienst zu dieser jährlichen Neuberechnung und Veröffentlichung. (Oelde)
- Elternbeitragstabelle der Stadt Oer-Erkenschwick ab dem 01.08.2021, Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung, gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 280. Der Satzungstext selbst liegt nur auf dem Auftritt der Stadt, und der sperrt ClaudeBot, Claude-Web und anthropic-ai namentlich; die Angaben zu Einkommensbegriff, Geschwistern und Verpflegung fehlen deshalb hier. (Oer-Erkenschwick)
- Elternbeiträge für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres zum Kindergartenjahr 2026/2027 (ab 01.08.2026), Stadt Oldenburg. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für die Erhebung eines Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindertagesstätten in der Fassung ab 01.08.2024, die bis zum 31.07.2027 gelten. Die Einkommensgrenzen sind diesen Grundsätzen entnommen, weil die Beitragstabelle sie an einer Stelle fehlerhaft druckt. (Oldenburg (Oldb))
- Elternbeitragstabelle für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Olsberg, Kindergartenjahr 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Olsberg)
- Anlage zu § 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Overath, Abschnitt Kindertagesstätte, Spalten ab 01.08.2026 (Overath)
- Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020 (Paderborn)
- Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg vom 29.04.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 20 aus 2025. Die Ausgabe der Stadt selbst ist nicht lesbar: Ihre Schrifttabelle verschluckt sämtliche Ziffern, auch in der Anlage. Das Amtsblatt des Kreises druckt dieselbe Satzung sauber, aber zweispaltig. (Plettenberg)
- Anlage zu § 3 Abs. 1 der Elternbeitragssatzung Kita der Stadt Radevormwald, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2019 (Radevormwald)
- Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege im Stadtgebiet Ratingen vom 5. Juni 2009, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 09.07.2020. Die Elternbeitragstabellen sind mit dem Zusatz gültig ab 01.08.2020 versehen. (Ratingen)
- Elternbeitragstabelle der Stadt Recklinghausen, Höhe der monatlich fällig werdenden Elternbeiträge ab 01.08.2026 (Recklinghausen)
- Anlage 2 gemäß § 4 der Elternbeitragssatzung, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, zur Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 22.04.2024 in der Fassung vom 01.07.2025 (Remscheid)
- Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026 (Rheda-Wiedenbrück)
- Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. (Rheinbach)
- Elterninformation zur verbindlichen Einkommenserklärung für Elternbeiträge der Stadt Rheinberg, Stand 10.02.2026, veröffentlicht im Juni 2026 neben der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.06.2026, die am 01.08.2026 in Kraft getreten ist. Die Beiträge stehen hier und nicht in der Satzung, weil deren Anlagen 1 bis 5 reine Bilder sind: fünf Seiten ohne eine einzige Schrift, je ein Vollseitenbild. Beide Fassungen sind Zelle für Zelle verglichen worden, indem die Bildanlagen gerendert und abgelesen wurden; sie stimmen überein. (Rheinberg)
- Elternbeitragstabellen 2026/2027 der Stadt Rheine, Beitragstabelle für den Kindergarten 2026/2027 (Rheine)
- Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026 (Rösrath)
- Anlage 1 zu § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.01.2026. Die Satzung selbst datiert vom 01.08.2017 und ist mehrfach geändert worden; ihre gedruckten Anlagen tragen weiterhin den Stand 01.08.2024. Die geltenden Zahlen liegen als eigene Datei auf der Seite Elternbeitrag FAQ, nicht im Satzungs- oder Downloadverzeichnis, das nur die Stände bis 01.08.2024 führt. (Sankt Augustin)
- Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege oder OGS in Schwelm, Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 01.01.2024. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt weist genau diese Datei als die geltende Anlage aus. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung ergibt sich die Beitragshöhe aus der jeweils gültigen Tabelle laut Internetseite der Stadt; eine Automatik zur jährlichen Anhebung enthält diese Fassung nicht. (Schwelm)
- Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich vom 09.07.2026, Anlage 1, Beitragstabelle ab 01.08.2026 (Schwerte)
- Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 in der Fassung der IX. Änderung vom 8.7.2025, Anlage 1, Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren ab 1.8.2023 (Siegburg)
- Anlage B, Kostenbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, zur Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung), Ordnungsziffer 51.020, in Kraft seit 01.08.2023 (Siegen)
- Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in ihrer geänderten Fassung, in Kraft seit dem 01.08.2023, mit der Beitragsstaffel in § 5. (Soest)
- Satzung der Stadt Sundern (Sauerland) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, beschlossen vom Rat am 16.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage 1. (Sundern (Sauerland))
- Satzung der Stadt Troisdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege sowie in der OGS (Trogata), Ortsrechtsnummer 5-8, in der Fassung der 8. Änderung vom 07. Januar 2025 mit der Anlage 1 ab dem 01. August 2025. Das Ortsrechtsverzeichnis führt diese Fassung ausdrücklich als die bis zum 31.12.2026 geltende und daneben bereits eine zweite, die ab dem 01.01.2027 gilt. (Troisdorf)
- Satzung der Stadt Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020. Anlage 1 trägt die Beiträge für Kindertageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. (Unna)
- Satzung der Stadt Velbert über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2025. Die Beitragstabellen stehen im Satzungstext, getrennt nach Kindertagespflege und Kindertagesstätte. (Velbert)
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Stadt Viersen, Ortsrechtsnummer 5.8, in der Fassung ab dem 01.08.2025. Anlage 1 trägt die Tabelle für den Elementarbereich, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. (Viersen)
- Satzung der Stadt Voerde über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Voerde vom 14.03.2007 nach dem Stand der 4. Änderungssatzung vom 26.06.2020, Anlage 1 nach dem Stand der 3. Änderungssatzung vom 04.04.2016 (Voerde)
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Warstein vom 08.10.2025 nach § 5 Abs. 1 der Elternbeitragssatzung, ab 01.01.2026 monatlich zu zahlende Elternbeiträge (Warstein)
- Satzung der Stadt Werdohl zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsgrundschulen (Elternbeitragssatzung) vom 23.06.2022, Anlage A (Werdohl)
- Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5. (Wesel)
- Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Tagespflege in der Fassung der 7. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit der Beitragstabelle als Anlage. Die Stadt hat sie am 22.07.2026 auf ihrer Seite bereitgestellt und am 25.07.2026 nachrichtlich in der Westfalenpost veröffentlicht. (Wetter (Ruhr))
- Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 19.05.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie setzt die ursprüngliche Fassung vom 07.03.2024 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext. (Willich)
- Satzung der Stadt Wipperfürth über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 24.06.2008, Anlage zu § 4 Abs. 1 in der Fassung der VIII. Änderungssatzung vom 07.05.2026, Elternbeitragstabelle gültig ab 01.08.2026 (Wipperfürth)
- Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.02.2012, Beträge Stand 01.08.2022 (Witten)
- Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Wolfsburger Kindertagesstätte für Wolfsburger Kinder ab 01.08.2023, beschlossen vom Rat der Stadt Wolfsburg am 17.05.2023. Gelesen aus dem Elternschreiben des Geschäftsbereichs Jugend, wie es der Kita-Träger ka-gf.de mit Textebene ausliefert; die städtische Fassung derselben Tabelle ist ein reines Rasterbild. (Wolfsburg)
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wülfrath, gültig ab dem 01.08.2026. Sie setzt die Satzung vom 01.08.2020 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext selbst, getrennt nach Kindertagespflege in § 10 und Tageseinrichtungen in § 12. (Wülfrath)
- Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 24.06.2008, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024. Die Anlage druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab; maßgeblich ist die letzte, gültig ab dem 01.08.2022. (Würselen)
- Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020 (Wuppertal)
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle.