Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Kreis Unna kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kreis Unna für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 279,00 € im Monat. Bis 15.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 605,00 €. Das sind 5 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 279,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 15.000 Euro
- Beitragsfrei
- 605,00 €
- Höchstsatz
- 16
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Kreis Unna für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kreis Unna zahlen
- Alle 16 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 15.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kreis Unna gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 15.000 Euro: ein Euro mehr kostet 63,00 € im Monat.
Was Eltern in Kreis Unna tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
113,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 16, das macht 1.356 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
279,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 16, das macht 3.348 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
521,00 €
im Monat
Einkommensstufe 14 von 16, das macht 6.252 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 2 zu § 3 Abs. 2 der Satzung des Kreises Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, gültig ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld bleibt außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 113,00 € | 75,00 € |
| 55.000 Euro | 279,00 € | 186,00 € |
| 90.000 Euro | 521,00 € | 347,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.740,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kreis Unna von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.740,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 279,00 € | 6.696,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 186,00 € | 10.044,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.740,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 16 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 2 zu § 3 Abs. 2 der Satzung des Kreises Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, gültig ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kreis Unna sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
15.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Kreis Unna sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Kreis Unna bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 229,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nehmen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspru und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 605,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Kreis Unna festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend.
Zuständig ist Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Euro | 39,00 € | 43,00 € | 63,00 € |
| 20.001 bis 25.000Euro | 54,00 € | 59,00 € | 85,00 € |
| 25.001 bis 31.000Euro | 70,00 € | 78,00 € | 113,00 € |
| 31.001 bis 37.000Euro | 90,00 € | 100,00 € | 157,00 € |
| 37.001 bis 43.000Euro | 111,00 € | 124,00 € | 179,00 € |
| 43.001 bis 49.000Euro | 147,00 € | 164,00 € | 238,00 € |
| 49.001 bis 55.000Euro | 173,00 € | 193,00 € | 279,00 € |
| 55.001 bis 61.000Euro | 202,00 € | 225,00 € | 324,00 € |
| 61.001 bis 67.000Euro | 232,00 € | 258,00 € | 373,00 € |
| 67.001 bis 73.000Euro | 253,00 € | 281,00 € | 408,00 € |
| 73.001 bis 79.000Euro | 275,00 € | 305,00 € | 443,00 € |
| 79.001 bis 86.000Euro | 299,00 € | 332,00 € | 481,00 € |
| 86.001 bis 93.000Euro | 232,00 € | 359,00 € | 521,00 € |
| 93.001 bis 100.000Euro | 349,00 € | 387,00 € | 562,00 € |
| über 100.000Euro | 376,00 € | 417,00 € | 605,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
16 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 15.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 15.001 bis 20.000Euro | 26,00 € | 29,00 € | 42,00 € |
| 20.001 bis 25.000Euro | 35,00 € | 39,00 € | 57,00 € |
| 25.001 bis 31.000Euro | 46,00 € | 52,00 € | 75,00 € |
| 31.001 bis 37.000Euro | 60,00 € | 67,00 € | 97,00 € |
| 37.001 bis 43.000Euro | 74,00 € | 82,00 € | 119,00 € |
| 43.001 bis 49.000Euro | 98,00 € | 109,00 € | 158,00 € |
| 49.001 bis 55.000Euro | 115,00 € | 129,00 € | 186,00 € |
| 55.001 bis 61.000Euro | 135,00 € | 149,00 € | 216,00 € |
| 61.001 bis 67.000Euro | 155,00 € | 171,00 € | 248,00 € |
| 67.001 bis 73.000Euro | 169,00 € | 187,00 € | 272,00 € |
| 73.001 bis 79.000Euro | 183,00 € | 204,00 € | 296,00 € |
| 79.001 bis 86.000Euro | 199,00 € | 221,00 € | 320,00 € |
| 86.001 bis 93.000Euro | 215,00 € | 240,00 € | 347,00 € |
| 93.001 bis 100.000Euro | 233,00 € | 259,00 € | 375,00 € |
| über 100.000Euro | 250,00 € | 278,00 € | 404,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Kreis Unna liegt 5 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Kreis Unna
605,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
465,00 €
im Monat
Das sind 5.580,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Kreis Unna liegt damit 5 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nehmen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch, ist das zweite und jedes weitere Kind beitragsfrei. Ergäben sich ohne die Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, wird der höhere erhoben.
Verpflegung. Der Träger der Kindertageseinrichtung kann zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen.
Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld bleibt außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis Unna erhebt nur für Bönen, Fröndenberg und Holzwickede; die übrigen Städte des Kreises haben eigene Jugendämter. Seine Anlage schreibt die Einkommensstufen als Spannen, also "15.001 € - 20.000 €" statt "bis 20.000 €", und alle Beträge stehen auf vollen Euro. Die beitragsfreie unterste Stufe endet schon bei 15.000 Euro, die niedrigste Freigrenze im Bestand. Eine Eigenheit der Quelle steht so auch hier: In der Spalte für 25 Wochenstunden der Kinder unter zwei Jahren fällt der Betrag von 299 auf 232 Euro und steigt danach wieder, obwohl das Einkommen steigt.
Häufige Fragen aus Kreis Unna
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Kreis Unna?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 279,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 16 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 605,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Kreis Unna den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslange Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld bleibt außer Ansatz, Elterngeld in Höhe der Beträge nach § 10 BEEG. Ab dem dritten Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen.
- Wer setzt den Beitrag in Kreis Unna fest?
- Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Kreis Unna für Geschwisterkinder?
- Nehmen mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch, ist das zweite und jedes weitere Kind beitragsfrei. Ergäben sich ohne die Befreiung unterschiedlich hohe Beiträge, wird der höhere erhoben.
- Ist das Mittagessen in Kreis Unna im Beitrag enthalten?
- Der Träger der Kindertageseinrichtung kann zusätzlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 2 zu § 3 Abs. 2 der Satzung des Kreises Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, gültig ab 01.08.2024 Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.