Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in StädteRegion Aachen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in StädteRegion Aachen für Kinder im Alter ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 116,00 € im Monat. Bis 26.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 91.001 Euro gilt der Höchstsatz von 231,00 €. Das sind 54 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 116,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 26.000 Euro
- Beitragsfrei
- 231,00 €
- Höchstsatz
- 7
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 91.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in StädteRegion Aachen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in StädteRegion Aachen zahlen
- Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder im Alter ab 3 Jahren und im Alter unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 26.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in StädteRegion Aachen gar nichts. Ab 91.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 26.000 Euro: ein Euro mehr kostet 39,00 € im Monat.
Was Eltern in StädteRegion Aachen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder im Alter ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
39,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 7, das macht 468 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder im Alter ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
116,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 7, das macht 1.392 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder im Alter ab 3 Jahren
- 45 Std./Woche
193,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 7, das macht 2.316 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 2 zur Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 12.12.2019, in Kraft seit 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach dem EStG, ergänzt um ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken. Das Kindergeld bleibt außen vor. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird. Solange das Jahreseinkommen noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt vorläufig nach dem Vorjahr oder dem erwarteten Einkommen fest; endgültig wird es nach Vorlage des Steuerbescheids. Ab dem dritten Kind mindern die Kinderfreibeträge das Einkommen. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag.
| Jahreseinkommen | im Alter ab 3 Jahren | im Alter unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 39,00 € | 93,00 € |
| 55.000 Euro | 116,00 € | 278,00 € |
| 90.000 Euro | 193,00 € | 463,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.880,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in StädteRegion Aachen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.880,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder im Alter ab 3 Jahren | 42 | 116,00 € | 4.872,00 € |
| Kinder im Alter unter 3 Jahren | 36 | 278,00 € | 10.008,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 14.880,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 2 zur Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 12.12.2019, in Kraft seit 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In StädteRegion Aachen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
26.000 bis 91.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
im Alter ab 3 Jahren / im Alter unter 3 Jahren
In StädteRegion Aachen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
StädteRegion Aachen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 113,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollst und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 231,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in StädteRegion Aachen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder im Alter ab 3 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 26.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 26.001 bis 39.000Euro | 20,00 € | 27,00 € | 39,00 € |
| 39.001 bis 52.000Euro | 39,00 € | 53,00 € | 77,00 € |
| 52.001 bis 65.000Euro | 59,00 € | 80,00 € | 116,00 € |
| 65.001 bis 78.000Euro | 79,00 € | 106,00 € | 154,00 € |
| 78.001 bis 91.000Euro | 99,00 € | 133,00 € | 193,00 € |
| über 91.000Euro | 118,00 € | 159,00 € | 231,00 € |
Beitragstabelle für Kinder im Alter unter 3 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 26.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 26.001 bis 39.000Euro | 53,00 € | 72,00 € | 93,00 € |
| 39.001 bis 52.000Euro | 107,00 € | 144,00 € | 185,00 € |
| 52.001 bis 65.000Euro | 160,00 € | 217,00 € | 278,00 € |
| 65.001 bis 78.000Euro | 213,00 € | 289,00 € | 370,00 € |
| 78.001 bis 91.000Euro | 267,00 € | 361,00 € | 463,00 € |
| über 91.000Euro | 320,00 € | 433,00 € | 555,00 € |
Ist das viel oder wenig?
StädteRegion Aachen liegt 54 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
StädteRegion Aachen
231,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
762,79 €
im Monat
Das sind 9.153,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. StädteRegion Aachen liegt damit 54 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig. Fallen ohne diese Regel unterschiedlich hohe Beträge an, bleibt der höchste stehen. Die Freistellung greift sowohl bei zwei Kita-Plätzen als auch bei der Kombination aus Kita und Kindertagespflege.
Verpflegung. Die Kinderfördersatzung sagt zum Essensgeld nichts. Weder Mahlzeiten noch Verpflegung kommen darin vor, und auch die Elternbeitragsseite der StädteRegion schweigt dazu.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach dem EStG, ergänzt um ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken. Das Kindergeld bleibt außen vor. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird. Solange das Jahreseinkommen noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt vorläufig nach dem Vorjahr oder dem erwarteten Einkommen fest; endgültig wird es nach Vorlage des Steuerbescheids. Ab dem dritten Kind mindern die Kinderfreibeträge das Einkommen. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die StädteRegion Aachen führt ihre Altersgruppen nicht als Spalten nebeneinander, sondern als zwei getrennte Tabellen unter derselben Anlage. Der Abstand zwischen ihnen ist der größte im ganzen Bestand: Ein Kind unter drei Jahren kostet bei gleichem Einkommen und gleicher Stundenzahl etwa das Zweieinhalbfache eines älteren, in der obersten Stufe bei 45 Wochenstunden 555 gegen 231 Euro. Beitragsfrei ist die Betreuung bis 26.000 Euro Jahreseinkommen, die oberste Stufe beginnt über 91.000 Euro. Die Anlage 1 derselben Satzung sieht mit ihren Stundenspalten wie eine zweite Beitragstabelle aus, enthält aber die Geldleistung an die Kindertagespflegeperson. Eine Fortschreibungsklausel für die Elternbeiträge gibt es nicht: Die Beträge gelten unverändert seit dem 01.08.2020.
Häufige Fragen aus StädteRegion Aachen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in StädteRegion Aachen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder im Alter ab 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 116,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 231,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in StädteRegion Aachen den Höchstsatz?
- Ab 91.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach dem EStG, ergänzt um ausländische Einkünfte, steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken. Das Kindergeld bleibt außen vor. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten dürfen nicht gegengerechnet werden. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip: Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird. Solange das Jahreseinkommen noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt vorläufig nach dem Vorjahr oder dem erwarteten Einkommen fest; endgültig wird es nach Vorlage des Steuerbescheids. Ab dem dritten Kind mindern die Kinderfreibeträge das Einkommen. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag.
- Wer setzt den Beitrag in StädteRegion Aachen fest?
- StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in StädteRegion Aachen für Geschwisterkinder?
- Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind vollständig. Fallen ohne diese Regel unterschiedlich hohe Beträge an, bleibt der höchste stehen. Die Freistellung greift sowohl bei zwei Kita-Plätzen als auch bei der Kombination aus Kita und Kindertagespflege.
- Ist das Mittagessen in StädteRegion Aachen im Beitrag enthalten?
- Die Kinderfördersatzung sagt zum Essensgeld nichts. Weder Mahlzeiten noch Verpflegung kommen darin vor, und auch die Elternbeitragsseite der StädteRegion schweigt dazu.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu StädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 2 zur Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 12.12.2019, in Kraft seit 01.08.2020 Fassung vom 01.08.2020
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.