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Kitaskosten

Rechner

Wie viel bekomme ich vom Kita-Beitrag über die Steuer zurück?

Kurz beantwortet

Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar. Der Rechner trennt das nicht absetzbare Essensgeld ab, wendet Prozentsatz und Höchstbetrag an und nennt die tatsächliche Entlastung nach Ihrem Steuersatz.

80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 Euro

Läuft im Browser. Ohne Anmeldung, ohne Übertragung, ohne Speicherung.

Entlastung im Jahr

1.008,00 €

Betreuungskosten im Jahr
3.600,00 €
Essensgeld, nicht absetzbar
840,00 €
davon 80 % anrechenbar
2.880,00 €
Sonderausgabenabzug
2.880,00 €

Rechengrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, seit dem Veranlagungszeitraum 2025 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800,00 € je Kind und Jahr, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und nur bei Haushaltszugehörigkeit. Rechnung und unbare Zahlung sind Voraussetzung. Alles läuft im Browser, es wird nichts übertragen.

Womit hier gerechnet wird

5 Grundlagen, jede mit Fundstelle. Eine Zahl, die man nicht nachschlagen kann, wird auch nicht übernommen.

GrundlageWertFundstelle
Abzugsfähiger Anteil80 Prozent der Aufwendungen, seit dem Veranlagungszeitraum 2025§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Höchstbetrag je Kind und Jahr4.800 Euro§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Altersgrenzebis zur Vollendung des 14. Lebensjahres§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Nicht abziehbarVerpflegung, Nachhilfe, Sport- und FreizeitangeboteBMF-Schreiben zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
NachweisRechnung und unbare Zahlung sind Voraussetzung§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG

Häufige Fragen zum Ergebnis

Die Antworten stehen sichtbar auf der Seite und im strukturierten Datensatz.

Kann ich das Essensgeld der Kita mit absetzen?
Nein. Absetzbar sind nur die Betreuungskosten. Verpflegung, Nachhilfe sowie Sport- und Freizeitangebote sind ausdrücklich ausgenommen und müssen aus der Rechnung herausgerechnet werden.
Was gilt, wenn mein Arbeitgeber schon zur Kita zuzahlt?
Dann mindert der steuerfreie Zuschuss die abziehbaren Aufwendungen. Beides zugleich geht nicht: Was der Arbeitgeber steuerfrei übernimmt, haben Sie nicht selbst getragen.
Bis zu welchem Alter des Kindes sind Betreuungskosten absetzbar?
Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres des Kindes, und das Kind muss zu Ihrem Haushalt gehören. Bei Kindern mit Behinderung gelten weitergehende Regelungen.

Weitere Rechner

Alle nach demselben Prinzip: im Browser, ohne Anmeldung, mit offenen Grundlagen.

Quellen und Stand

  • § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG 80 Prozent der Aufwendungen, seit dem Veranlagungszeitraum 2025
  • § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG 4.800 Euro
  • § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
  • BMF-Schreiben zu § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG Verpflegung, Nachhilfe, Sport- und Freizeitangebote
  • § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG Rechnung und unbare Zahlung sind Voraussetzung

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Der Rechner bildet die Regel ab, nicht den Einzelfall. Er ersetzt weder den Bescheid noch die Steuerberatung.