Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Landkreis Mayen-Koblenz kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Landkreis Mayen-Koblenz für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 285,00 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 60.001 Euro gilt der Höchstsatz von 300,00 €. Das sind 37 Prozent unter dem Mittel der 6 hier erhobenen Stellen.
- 285,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- keine
- Beitragsfrei
- 300,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 0 Std.
Freigrenze in der Satzung
ab 60.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Landkreis Mayen-Koblenz für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Landkreis Mayen-Koblenz zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.09.2025, für Kinder unter 2 Jahren und Schulkinder im Hort
- Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Landkreis Mayen-Koblenz wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 60.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 24.000 Euro: ein Euro mehr kostet 15,00 € im Monat.
Was Eltern in Landkreis Mayen-Koblenz tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
210,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 8, das macht 2.520 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
285,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 8, das macht 3.420 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
300,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 8, das macht 3.600 Euro im Jahr.
Grundlage ist Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten, Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2025 durch den Jugendhilfeausschuss, Fassung vom 01.09.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte Netto nach § 82 SGB XII, hochgerechnet auf ein Jahr. Anzurechnen sind Erwerbseinkünfte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld und das Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro. Abzugsfähig sind unter anderem eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro im Monat, Beiträge zu Risikolebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und privater Krankenversicherung, der Gewerkschaftsbeitrag und die Fahrtkosten zur Arbeit, entweder als Monatskarte oder mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer je erwerbstätigem Elternteil, also höchstens 208 Euro. Die Eltern stufen sich selbst ein und teilen das Ergebnis dem Träger mit; das Jugendamt prüft nach, Belege sind vier Jahre aufzubewahren.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | Schulkinder im Hort |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 210,00 € | 210,00 € |
| 55.000 Euro | 285,00 € | 285,00 € |
| 90.000 Euro | 300,00 € | 300,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.840,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen unabhängig vom Betreuungsumfang zahlt in Landkreis Mayen-Koblenz von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.840,00 €, verteilt auf 24 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 285,00 € | 6.840,00 € |
| Zusammen | 24 | - | 6.840,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten, Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2025 durch den Jugendhilfeausschuss, Fassung vom 01.09.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Landkreis Mayen-Koblenz sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
8 Stufen
Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / Schulkinder im Hort
In Landkreis Mayen-Koblenz sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Geschwister
senkt oder streicht
Die Zahl der Kinder ist hier keine Ermäßigung, sondern die zweite Achse der Tabelle, und sie wirkt anders als in den Nachbark und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 300,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Landkreis Mayen-Koblenz festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt.
Zuständig ist Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
8 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 195,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 210,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 225,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 240,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 255,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 270,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 285,00 € |
| über 60.000Euro | 300,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 125,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 135,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 145,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 155,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 165,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 175,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 185,00 € |
| über 60.000Euro | 195,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 115,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 120,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 125,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 130,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 135,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 140,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 145,00 € |
| über 60.000Euro | 150,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 24.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 36.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 36.001 bis 42.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 42.001 bis 48.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 48.001 bis 54.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 54.001 bis 60.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| über 60.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
Beitragstabelle für Schulkinder im Hort
8 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 195,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 210,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 225,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 240,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 255,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 270,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 285,00 € |
| über 60.000Euro | 300,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 125,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 135,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 145,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 155,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 165,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 175,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 185,00 € |
| über 60.000Euro | 195,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Euro | 115,00 € |
| 24.001 bis 30.000Euro | 120,00 € |
| 30.001 bis 36.000Euro | 125,00 € |
| 36.001 bis 42.000Euro | 130,00 € |
| 42.001 bis 48.000Euro | 135,00 € |
| 48.001 bis 54.000Euro | 140,00 € |
| 54.001 bis 60.000Euro | 145,00 € |
| über 60.000Euro | 150,00 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 24.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 24.001 bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 36.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 36.001 bis 42.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 42.001 bis 48.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 48.001 bis 54.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| 54.001 bis 60.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
| über 60.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro |
Ist das viel oder wenig?
Landkreis Mayen-Koblenz liegt 37 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Landkreis Mayen-Koblenz
300,00 €
im Monat
Landkreis Bad Dürkheim
622,00 €
im Monat
Unterschied
322,00 €
im Monat
Das sind 3.864,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 6 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 300,00 € bis 622,00 €, der Mittelwert liegt bei 476,50 €. Landkreis Mayen-Koblenz liegt damit 37 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Die Zahl der Kinder ist hier keine Ermäßigung, sondern die zweite Achse der Tabelle, und sie wirkt anders als in den Nachbarkreisen: Der Beitrag fällt nicht um ein festes Verhältnis, sondern in absoluten Schritten. Je Einkommensstufe steigt er bei einem Kind um 15 Euro, bei zwei Kindern um 10 und bei drei um 5; ab vier Kindern wird gar nichts erhoben. Dadurch liegt der Zwei-Kinder-Beitrag in der untersten Stufe bei 64 Prozent des Ein-Kind-Betrags und in der obersten bei 65, der Drei-Kinder-Beitrag bei 59 beziehungsweise 50 Prozent.
Verpflegung. Das Merkblatt regelt die Verpflegung nicht. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Mittagessen und Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung, nicht der Kreis.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte Netto nach § 82 SGB XII, hochgerechnet auf ein Jahr. Anzurechnen sind Erwerbseinkünfte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld und das Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro. Abzugsfähig sind unter anderem eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro im Monat, Beiträge zu Risikolebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und privater Krankenversicherung, der Gewerkschaftsbeitrag und die Fahrtkosten zur Arbeit, entweder als Monatskarte oder mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer je erwerbstätigem Elternteil, also höchstens 208 Euro. Die Eltern stufen sich selbst ein und teilen das Ergebnis dem Träger mit; das Jugendamt prüft nach, Belege sind vier Jahre aufzubewahren. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis staffelt nach Einkommen und Kinderzahl und kennt überhaupt keine Stundenspalte. Krippe und Hort teilen sich eine einzige Tabelle: Dieselben Beträge gelten für Kinder unter zwei Jahren und für Schulkinder im Hort. Dazwischen ist die Betreuung nach § 26 Abs. 1 KiTaG landesrechtlich beitragsfrei. Ungewöhnlich ist der Weg: Die Eltern ermitteln den Beitrag selbst und teilen ihn dem Träger mit; das Jugendamt prüft nach und fordert bei falscher Selbsteinschätzung rückwirkend nach. Ab der höchsten Stufe entfällt die Einkommenserklärung ganz, denn darüber ändert sich nichts mehr. Anders als Bad Dürkheim, Mainz-Bingen und der Donnersbergkreis, die alle im Verhältnis 100 zu 75 zu 50 staffeln, rechnet Mayen-Koblenz in festen Eurobeträgen: Von Stufe zu Stufe kommen bei einem Kind 15 Euro dazu, bei zweien 10 und bei dreien 5.
Häufige Fragen aus Landkreis Mayen-Koblenz
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Landkreis Mayen-Koblenz?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren unabhängig vom Betreuungsumfang 285,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 195,00 € bis 300,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Landkreis Mayen-Koblenz den Höchstsatz?
- Ab 60.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte Netto nach § 82 SGB XII, hochgerechnet auf ein Jahr. Anzurechnen sind Erwerbseinkünfte, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Kindergeld, Unterhalt, Steuerrückzahlungen, Krankengeld, Arbeitslosengeld und das Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro. Abzugsfähig sind unter anderem eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro im Monat, Beiträge zu Risikolebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und privater Krankenversicherung, der Gewerkschaftsbeitrag und die Fahrtkosten zur Arbeit, entweder als Monatskarte oder mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer je erwerbstätigem Elternteil, also höchstens 208 Euro. Die Eltern stufen sich selbst ein und teilen das Ergebnis dem Träger mit; das Jugendamt prüft nach, Belege sind vier Jahre aufzubewahren.
- Wer setzt den Beitrag in Landkreis Mayen-Koblenz fest?
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Landkreis Mayen-Koblenz für Geschwisterkinder?
- Die Zahl der Kinder ist hier keine Ermäßigung, sondern die zweite Achse der Tabelle, und sie wirkt anders als in den Nachbarkreisen: Der Beitrag fällt nicht um ein festes Verhältnis, sondern in absoluten Schritten. Je Einkommensstufe steigt er bei einem Kind um 15 Euro, bei zwei Kindern um 10 und bei drei um 5; ab vier Kindern wird gar nichts erhoben. Dadurch liegt der Zwei-Kinder-Beitrag in der untersten Stufe bei 64 Prozent des Ein-Kind-Betrags und in der obersten bei 65, der Drei-Kinder-Beitrag bei 59 beziehungsweise 50 Prozent.
- Ist das Mittagessen in Landkreis Mayen-Koblenz im Beitrag enthalten?
- Das Merkblatt regelt die Verpflegung nicht. Das ist die Aufgabenteilung des Landesrechts: Nach § 26 Abs. 4 KiTaG wird für Mittagessen und Verpflegung ein gesonderter Beitrag erhoben, und den setzt der Träger der Einrichtung, nicht der Kreis.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Kreisjugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Merkblatt zur einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten, Kreisjugendamt Mayen-Koblenz, Anpassung der Elternbeiträge ab 01.09.2025 durch den Jugendhilfeausschuss Fassung vom 01.09.2025
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.