Grundschulkinder
Was der Hort kostet
Kurz beantwortet
Seit dem Schuljahr 2026/2027 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf acht Stunden Betreuung an Werktagen. Kostenlos macht ihn das nicht: Der Anspruch regelt die Zeit, nicht das Geld. Was der Platz kostet, entscheidet weiter die Kommune, und die Spanne in den erhobenen Stellen reicht von 12,52 € bis 229,96 € im Monat.
- 8
- Stunden Anspruch an Werktagen
- 2026/27
- Schuljahr, ab dem er gilt
- 1
- Flächenland ohne Hortbeitrag
§ 24 Abs. 4 SGB VIII
jahrgangsweise wachsend
Mecklenburg-Vorpommern
Der Anspruch gilt seit diesem Schuljahr, aber nur für die erste Klasse
Er wächst jahrgangsweise mit. Wer jetzt in der zweiten Klasse ist, hat ihn nicht.
Das ist der Punkt, der am häufigsten falsch verstanden wird. Der Anspruch gilt für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder später die erste Klasse besuchen, und dann bis zum Beginn der fünften. Ein Kind, das jetzt in der dritten Klasse ist, bekommt ihn nicht mehr. Vollständig greift die Regelung erst im Schuljahr 2029/2030, wenn alle vier Grundschuljahrgänge erfasst sind.
Wortlaut · § 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII
Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen im Umfang von acht Stunden täglich.
Was der Hort dort kostet, wo nach Stunden abgerechnet wird
Sachsen rechnet den Hortbeitrag als Anteil an den Betriebskosten, gestaffelt nach täglicher Betreuungszeit.
Was der Hort dort kostet, wo nur die Spanne veröffentlicht wird
Hamburg staffelt nach vier Größen gleichzeitig und nennt deshalb je Angebot nur Mindest- und Höchstsatz.
| Angebot | Mindestens | Höchstens |
|---|---|---|
| Hort, bis zu zwei Stunden täglich | 15,00 € | 77,00 € |
| Hort, bis zu drei Stunden täglich | 23,00 € | 174,00 € |
| Hort, bis zu fünf Stunden täglich | 31,00 € | 207,00 € |
| Hort, bis zu sieben Stunden täglich | 36,00 € | 207,00 € |
Auch hier zeigt sich der Deckel: Der Höchstsatz für fünf und für sieben Stunden ist derselbe. Wer die längste Betreuung bucht, zahlt nicht mehr als bei fünf Stunden.
Wo der Hort nichts kostet
Zwei Länder, und in einem davon nur bis zur dritten Klasse.
Mecklenburg-Vorpommern stellt den Hort seit dem 1. Januar 2020 beitragsfrei, zusammen mit Krippe und Kindergarten. Es ist das einzige Flächenland, das alle drei zugleich freistellt.
Berlin macht einen Schnitt mitten in der Grundschulzeit: Die ergänzende Förderung und Betreuung ist in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 kostenfrei, ab der vierten Klasse wird eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung erhoben, und es braucht einen neuen Antrag. Das ist für Berliner Familien der erste Beitragsbescheid seit der Geburt des Kindes.
Häufige Fragen zum Hort
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Ist der Hort durch den Ganztagsanspruch kostenlos geworden?
- Nein. Der Anspruch aus § 24 Abs. 4 SGB VIII gibt acht Stunden Betreuung an Werktagen, sagt aber nichts über die Kosten. Was Eltern zahlen, regeln weiter Land und Kommune, genau wie bei der Kita.
- Für welche Kinder gilt der Ganztagsanspruch?
- Für Kinder, die im Schuljahr 2026/2027 oder später die erste Klasse besuchen, ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse. Er wächst also jahrgangsweise mit: 2026/27 gilt er für die erste Klasse, im Jahr darauf für die ersten beiden, und so fort.
- Was zählt alles auf die acht Stunden an?
- Der Unterricht selbst und die Angebote der Ganztagsgrundschule, auch der offenen. In den Schulferien gilt der Anspruch als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit bereitstehen. Landesrecht darf zusätzlich eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr regeln.
- Wo ist der Hort beitragsfrei?
- In Mecklenburg-Vorpommern vollständig, als einziges Flächenland. In Berlin für die Jahrgangsstufen 1 bis 3, ab der vierten Klasse wird eine einkommensabhängige Kostenbeteiligung erhoben. Anderswo gilt der Hort als eigenes Angebot mit eigener Beitragstabelle.
- Warum kostet der Hort weniger als die Kita?
- Weil er weniger Stunden umfasst. Ein Hortplatz deckt die Zeit nach dem Unterricht ab, ein Kita-Platz den ganzen Tag. Bei gleicher Stundenzahl liegen die Beträge näher beieinander, als der Vergleich der Höchstsätze vermuten lässt.