Kinder unter einem Jahr
0 bis 1 Jahrnur bei BedarfVor dem ersten Geburtstag gibt es keinen unbedingten Anspruch. Ein Platz ist trotzdem zu gewähren, wenn die Betreuung für die Entwicklung des Kindes geboten ist oder wenn die Erziehungsberechtigten arbeiten, eine Arbeit aufnehmen, Arbeit suchen, in Ausbildung oder Schule sind oder Eingliederungsleistungen nach dem SGB II erhalten.
- Wo er erfüllt wird
- Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege, beides gleichrangig
- Wie viele Stunden
- Nach dem individuellen Bedarf, nicht nach einem festen Stundensatz.§ 24 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII
- Fundstelle
- § 24 Abs. 1 SGB VIII
Häufig falsch verstanden: Die Erwerbstätigkeit muss nicht schon laufen. Auch wer eine Arbeit aufnimmt oder Arbeit sucht, erfüllt die Voraussetzung. Wer das nicht weiß, meldet den Bedarf erst nach der Zusage des Arbeitgebers und verliert damit Monate.