Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Hilden kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hilden für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 382,00 €. Das sind 23 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 155,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 25.000 Euro
- Beitragsfrei
- 382,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 120.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Hilden für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hilden zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2022, für Kinder über 3 Jahren und unter 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hilden gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 120.000 Euro: ein Euro mehr kostet 63,00 € im Monat.
Was Eltern in Hilden tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
54,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 9, das macht 648 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
155,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 9, das macht 1.860 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder über 3 Jahren
- 45 Std./Woche
238,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 9, das macht 2.856 Euro im Jahr.
Grundlage ist Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts.
| Jahreseinkommen | über 3 Jahren | unter 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 54,00 € | 105,00 € |
| 55.000 Euro | 155,00 € | 238,00 € |
| 90.000 Euro | 238,00 € | 333,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.078,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hilden von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.078,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder über 3 Jahren | 42 | 155,00 € | 6.510,00 € |
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 238,00 € | 8.568,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 15.078,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hilden sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
25.000 bis 120.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
über 3 Jahren / unter 3 Jahren
In Hilden sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Hilden bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 131,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 382,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Hilden festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport.
Zuständig ist Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 37.500Euro | 27,00 € | 33,00 € | 54,00 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 47,00 € | 58,00 € | 94,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 77,00 € | 96,00 € | 155,00 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 108,00 € | 135,00 € | 216,00 € |
| 75.001 bis 90.000Euro | 136,00 € | 170,00 € | 238,00 € |
| 90.001 bis 105.000Euro | 176,00 € | 219,00 € | 267,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 210,00 € | 261,00 € | 319,00 € |
| über 120.000Euro | 251,00 € | 313,00 € | 382,00 € |
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 37.500Euro | 53,00 € | 65,00 € | 105,00 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 89,00 € | 110,00 € | 177,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 118,00 € | 148,00 € | 238,00 € |
| 62.501 bis 75.000Euro | 151,00 € | 189,00 € | 302,00 € |
| 75.001 bis 90.000Euro | 190,00 € | 238,00 € | 333,00 € |
| 90.001 bis 105.000Euro | 244,00 € | 304,00 € | 372,00 € |
| 105.001 bis 120.000Euro | 291,00 € | 363,00 € | 445,00 € |
| über 120.000Euro | 349,00 € | 435,00 € | 533,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Hilden liegt 23 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Hilden
382,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
611,79 €
im Monat
Das sind 7.341,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Hilden liegt damit 23 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren Kinder im Elementarbereich sind befreit. Für Zusatzangebote der Kindertagespflege gilt das nicht, die werden je Kind gerechnet. Zwei Einschränkungen sind ungewöhnlich: Ergibt sich für Geschwisterkinder nach der Satzung für den Elementarbereich und der für den Primarbereich derselbe Betrag, wird der des Elementarbereichs erhoben. Und die Befreiungen gelten nach § 6 Abs. 5 nur für Beitragsschuldner mit Hauptwohnsitz in Hilden; eine ortsübergreifende Prüfung findet ausdrücklich nicht statt.
Verpflegung. Nach § 6 Abs. 2 kann die Kindertagespflegeperson oder der Träger zusätzlich ein Entgelt für die Mahlzeiten vereinbaren. Für die städtischen Einrichtungen wird es unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den tatsächlichen Ausgaben erhoben, unter Berücksichtigung von gesunder Ernährung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; nicht geringfügige Preissteigerungen brauchen nach § 15 die Zustimmung des Elternbeirats.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Satzung führt vier Tabellen, und jede davon zweimal, einmal in der bis zum 31.07.2022 geltenden und einmal in der seit dem 01.08.2022 geltenden Fassung: eine für die Kindertageseinrichtungen, zwei für die Kindertagespflege getrennt nach Kindern über und unter drei Jahren, und eine für ergänzende Tagespflege über 45 Stunden oder ergänzend zum Offenen Ganztag. Hier steht die erste. Die Tagespflege staffelt feiner, in acht Stufen von bis 10 bis bis 45 Wochenstunden. Die Beitragsfreiheit steht in § 6 Abs. 4 und geht über den Gesetzeswortlaut hinaus: Ist ein Kind wegen des vollendeten vierten Lebensjahres beitragsfrei, sind alle Kinder der Familie im Elementarbereich vom Kostenbeitrag befreit, also auch jüngere Geschwister. Die Fassung ist auffällig alt, seit 2022 unverändert, und eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung fehlt.
Häufige Fragen aus Hilden
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Hilden?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 382,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Hilden den Höchstsatz?
- Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts.
- Wer setzt den Beitrag in Hilden fest?
- Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Hilden für Geschwisterkinder?
- Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren Kinder im Elementarbereich sind befreit. Für Zusatzangebote der Kindertagespflege gilt das nicht, die werden je Kind gerechnet. Zwei Einschränkungen sind ungewöhnlich: Ergibt sich für Geschwisterkinder nach der Satzung für den Elementarbereich und der für den Primarbereich derselbe Betrag, wird der des Elementarbereichs erhoben. Und die Befreiungen gelten nach § 6 Abs. 5 nur für Beitragsschuldner mit Hauptwohnsitz in Hilden; eine ortsübergreifende Prüfung findet ausdrücklich nicht statt.
- Ist das Mittagessen in Hilden im Beitrag enthalten?
- Nach § 6 Abs. 2 kann die Kindertagespflegeperson oder der Träger zusätzlich ein Entgelt für die Mahlzeiten vereinbaren. Für die städtischen Einrichtungen wird es unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den tatsächlichen Ausgaben erhoben, unter Berücksichtigung von gesunder Ernährung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; nicht geringfügige Preissteigerungen brauchen nach § 15 die Zustimmung des Elternbeirats.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht. Fassung vom 01.08.2022
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.