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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Gemeinde

Was der Kita-Platz in Hilden kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Hilden für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 120.001 Euro gilt der Höchstsatz von 382,00 €. Das sind 23 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

155,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

382,00 €
Höchstsatz

ab 120.001 Euro

9
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Hilden für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Hilden zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2022, für Kinder über 3 Jahren und unter 3 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Hilden gar nichts. Ab 120.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 120.000 Euro: ein Euro mehr kostet 63,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Hilden tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder über 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

54,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 9, das macht 648 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

155,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 9, das macht 1.860 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder über 3 Jahren
  • 45 Std./Woche

238,00 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 9, das macht 2.856 Euro im Jahr.

Grundlage ist Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts.

Jahreseinkommenüber 3 Jahrenunter 3 Jahren
30.000 Euro54,00 €105,00 €
55.000 Euro155,00 €238,00 €
90.000 Euro238,00 €333,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.078,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Hilden von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.078,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder über 3 Jahren42155,00 €6.510,00 €
Kinder unter 3 Jahren36238,00 €8.568,00 €
Zusammen78-15.078,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts.

Beitrag im Monat

94,00 €

Einkommensstufe
3 von 9
Stufe reicht
37.501 bis 50.000 Euro
Im Jahr
1.128,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Hilden sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 120.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

über 3 Jahren / unter 3 Jahren

In Hilden sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Hilden bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 131,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 382,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Nach § 6 Abs. 2 kann die Kindertagespflegeperson oder der Träger zusätzlich ein Entgelt für die Mahlzeiten vereinbaren. Für die städtischen Einrichtungen wird es unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den tatsächlichen Ausgaben erhoben, unter Berücksichtigung von gesunder Ernährung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; nicht geringfügige Preissteigerungen brauchen nach § 15 die Zustimmung des Elternbeirats.

Wer den Beitrag in Hilden festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport.

Zuständig ist Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder über 3 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
54,00 €bis 38k
94,00 €bis 50k
155,00 €bis 63k
216,00 €bis 75k
238,00 €bis 90k
267,00 €bis 105k
319,00 €bis 120k
382,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 120.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 319,00 €, einen Euro darüber 382,00 €. Das sind 63,00 € im Monat und 756,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 37.500Euro27,00 €33,00 €54,00 €
37.501 bis 50.000Euro47,00 €58,00 €94,00 €
50.001 bis 62.500Euro77,00 €96,00 €155,00 €
62.501 bis 75.000Euro108,00 €135,00 €216,00 €
75.001 bis 90.000Euro136,00 €170,00 €238,00 €
90.001 bis 105.000Euro176,00 €219,00 €267,00 €
105.001 bis 120.000Euro210,00 €261,00 €319,00 €
über 120.000Euro251,00 €313,00 €382,00 €
Kinder über 3 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren

9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
105,00 €bis 38k
177,00 €bis 50k
238,00 €bis 63k
302,00 €bis 75k
333,00 €bis 90k
372,00 €bis 105k
445,00 €bis 120k
533,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 105,00 €. Das sind 105,00 € im Monat und 1.260,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 37.500Euro53,00 €65,00 €105,00 €
37.501 bis 50.000Euro89,00 €110,00 €177,00 €
50.001 bis 62.500Euro118,00 €148,00 €238,00 €
62.501 bis 75.000Euro151,00 €189,00 €302,00 €
75.001 bis 90.000Euro190,00 €238,00 €333,00 €
90.001 bis 105.000Euro244,00 €304,00 €372,00 €
105.001 bis 120.000Euro291,00 €363,00 €445,00 €
über 120.000Euro349,00 €435,00 €533,00 €
Kinder unter 3 Jahren, 9 Einkommensstufen. Quelle: Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2022.

Ist das viel oder wenig?

Hilden liegt 23 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder über 3 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Hilden

382,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

611,79 €

im Monat

Das sind 7.341,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Hilden zählt maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Hilden liegt damit 23 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren Kinder im Elementarbereich sind befreit. Für Zusatzangebote der Kindertagespflege gilt das nicht, die werden je Kind gerechnet. Zwei Einschränkungen sind ungewöhnlich: Ergibt sich für Geschwisterkinder nach der Satzung für den Elementarbereich und der für den Primarbereich derselbe Betrag, wird der des Elementarbereichs erhoben. Und die Befreiungen gelten nach § 6 Abs. 5 nur für Beitragsschuldner mit Hauptwohnsitz in Hilden; eine ortsübergreifende Prüfung findet ausdrücklich nicht statt.

Verpflegung. Nach § 6 Abs. 2 kann die Kindertagespflegeperson oder der Träger zusätzlich ein Entgelt für die Mahlzeiten vereinbaren. Für die städtischen Einrichtungen wird es unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den tatsächlichen Ausgaben erhoben, unter Berücksichtigung von gesunder Ernährung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; nicht geringfügige Preissteigerungen brauchen nach § 15 die Zustimmung des Elternbeirats.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Satzung führt vier Tabellen, und jede davon zweimal, einmal in der bis zum 31.07.2022 geltenden und einmal in der seit dem 01.08.2022 geltenden Fassung: eine für die Kindertageseinrichtungen, zwei für die Kindertagespflege getrennt nach Kindern über und unter drei Jahren, und eine für ergänzende Tagespflege über 45 Stunden oder ergänzend zum Offenen Ganztag. Hier steht die erste. Die Tagespflege staffelt feiner, in acht Stufen von bis 10 bis bis 45 Wochenstunden. Die Beitragsfreiheit steht in § 6 Abs. 4 und geht über den Gesetzeswortlaut hinaus: Ist ein Kind wegen des vollendeten vierten Lebensjahres beitragsfrei, sind alle Kinder der Familie im Elementarbereich vom Kostenbeitrag befreit, also auch jüngere Geschwister. Die Fassung ist auffällig alt, seit 2022 unverändert, und eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung fehlt.

Häufige Fragen aus Hilden

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Hilden?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder über 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 155,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 382,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Hilden den Höchstsatz?
Ab 120.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 1 das Familieneinkommen als Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, bei Lohn- und Gehaltsempfängern der Bruttojahreslohn abzüglich mindestens der Werbungskostenpauschale. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Kindergeld und Eigenheimzulage zählen nicht mit. Wer Leistungen nach dem SGB II oder XII, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen bezieht, wird nach § 7 Abs. 4 unabhängig vom tatsächlichen Einkommen in die Stufe 1 eingestuft und zahlt damit nichts.
Wer setzt den Beitrag in Hilden fest?
Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Hilden für Geschwisterkinder?
Nach § 6 Abs. 3 wird nur für das Kind ein Beitrag erhoben, für das sich der höchste Kostenbeitragssatz ergibt; alle weiteren Kinder im Elementarbereich sind befreit. Für Zusatzangebote der Kindertagespflege gilt das nicht, die werden je Kind gerechnet. Zwei Einschränkungen sind ungewöhnlich: Ergibt sich für Geschwisterkinder nach der Satzung für den Elementarbereich und der für den Primarbereich derselbe Betrag, wird der des Elementarbereichs erhoben. Und die Befreiungen gelten nach § 6 Abs. 5 nur für Beitragsschuldner mit Hauptwohnsitz in Hilden; eine ortsübergreifende Prüfung findet ausdrücklich nicht statt.
Ist das Mittagessen in Hilden im Beitrag enthalten?
Nach § 6 Abs. 2 kann die Kindertagespflegeperson oder der Träger zusätzlich ein Entgelt für die Mahlzeiten vereinbaren. Für die städtischen Einrichtungen wird es unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme nach den tatsächlichen Ausgaben erhoben, unter Berücksichtigung von gesunder Ernährung, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einen Betrag nennt die Satzung nicht; nicht geringfügige Preissteigerungen brauchen nach § 15 die Zustimmung des Elternbeirats.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und Sport, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.