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Kitaskosten

Baden-Württemberg · kreisfreie Stadt

Was der Kita-Platz in Freiburg im Breisgau kostet

Kurz beantwortet

In Freiburg im Breisgau setzt Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie den Elternbeitrag fest. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, die Sätze stehen vollständig in der Tabelle unten.

-
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 12 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

-
Höchstsatz

ab 50.461 Euro

3
Einkommensstufen

9 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Freiburg im Breisgau für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Freiburg im Breisgau zahlen
  • Alle 3 Einkommensstufen der Satzung vom 01.09.2026, für Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung und unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung und unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere und ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung und ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung und ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere und Schulkinder, erstes Kind in Betreuung und Schulkinder, zweites Kind in Betreuung und Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere
  • Die Beiträge für 5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag, Hort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tag, erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Freiburg im Breisgau wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 50.461 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Freiburg im Breisgau tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung
  • erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung
  • erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung
  • erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag

kein Beitrag

in dieser Konstellation

Diesen Fall sieht die Satzung nicht vor.

Grundlage ist Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2026, veröffentlicht von der Stadt Freiburg im Breisgau. Grundlage ist der Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2023 zur Drucksache G-22/221, der die Beiträge ab dem 01.09.2026 jährlich entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände fortschreibt und die Verwaltung beauftragt, sie durch Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang in den Einrichtungen bekannt zu geben., Fassung vom 01.09.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen der Familie. Der Beitrag wird auf Antrag ermäßigt, wenn es die Grenze nicht übersteigt; die Grenzen ermittelt die Verwaltung nach § 85 SGB XII und den Mieten nach § 12 WoGG und darf sie bei Änderungen anpassen. Angerechnet werden das Nettoeinkommen der letzten drei Monate im Durchschnitt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro, Leistungen des Job Centers, Wohngeld, Krankengeld, BAföG und Stipendien, Renten, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Nebenverdienste, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividenden; auch die Einkünfte der Kinder zählen mit. Abgezogen werden Zahlungen an Dritte wie geleisteter Unterhalt und, nur bei Beamten und Selbständigen, die private Kranken- und Pflegeversicherung. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird ohne Einkommensprüfung in den ermäßigten Beitrag 1 eingestuft, ebenso bei einem gestellten, noch nicht beschiedenen Folgeantrag. Wer das Familieneinkommen nicht nachweist, zahlt den Regelbeitrag. Die Grenzen sind Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen.

Jahreseinkommenunter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuungunter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuungunter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitereab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuungab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuungab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitereSchulkinder, erstes Kind in BetreuungSchulkinder, zweites Kind in BetreuungSchulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere
30.000 Euro------134,00 €80,00 €60,00 €
55.000 Euro------182,00 €110,00 €84,00 €
90.000 Euro------182,00 €110,00 €84,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 3 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen der Familie. Der Beitrag wird auf Antrag ermäßigt, wenn es die Grenze nicht übersteigt; die Grenzen ermittelt die Verwaltung nach § 85 SGB XII und den Mieten nach § 12 WoGG und darf sie bei Änderungen anpassen. Angerechnet werden das Nettoeinkommen der letzten drei Monate im Durchschnitt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro, Leistungen des Job Centers, Wohngeld, Krankengeld, BAföG und Stipendien, Renten, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Nebenverdienste, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividenden; auch die Einkünfte der Kinder zählen mit. Abgezogen werden Zahlungen an Dritte wie geleisteter Unterhalt und, nur bei Beamten und Selbständigen, die private Kranken- und Pflegeversicherung. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird ohne Einkommensprüfung in den ermäßigten Beitrag 1 eingestuft, ebenso bei einem gestellten, noch nicht beschiedenen Folgeantrag. Wer das Familieneinkommen nicht nachweist, zahlt den Regelbeitrag. Die Grenzen sind Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen.

Beitrag im Monat

448,00 €

Einkommensstufe
2 von 3
Stufe reicht
42.049 bis 50.460 Euro
Im Jahr
5.376,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2026, veröffentlicht von der Stadt Freiburg im Breisgau. Grundlage ist der Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2023 zur Drucksache G-22/221, der die Beiträge ab dem 01.09.2026 jährlich entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände fortschreibt und die Verwaltung beauftragt, sie durch Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang in den Einrichtungen bekannt zu geben., Fassung vom 01.09.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Freiburg im Breisgau sind das Ihr Einkommen, eine von 9 Altersgruppen, einer von 8 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

3 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung / unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung / unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere / ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung / ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung / ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere / Schulkinder, erstes Kind in Betreuung / Schulkinder, zweites Kind in Betreuung / Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere

In Freiburg im Breisgau sind es 9 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

5 Std./Tag, 6 Std./Tag, 7 Std./Tag, 8 Std./Tag, 9 Std./Tag, 10 Std./Tag, Hort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tag, erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag

Freiburg im Breisgau bietet 8 Stufen an. Zwischen 5 Std./Tag und erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag liegen bei gleichem Einkommen mehrere hundert Euro.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Jede Altersstufe und jede Betreuungsz und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

aus der Tabelle

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Stadt setzt den Betrag selbst fest, aber nicht im Beitragsblatt. Der Gemeinderat hat am 18.10.2022 zur Drucksache G-22/015 einen einheitlichen Eigenanteil für die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen, 4,20 Euro je Mittagessen ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 und 4,60 Euro ab 2024/2025. Vorher war er je Einrichtung verschieden. Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird nur noch ein vegetarisches Gericht angeboten, der Bio-Anteil steigt von 20 auf 30 Prozent. Für freie Träger gibt es keine städtische Vorgabe; die Förderrichtlinie erwähnt Verpflegung auf 42 Seiten kein einziges Mal.

Wer den Beitrag in Freiburg im Breisgau festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie.

Zuständig ist Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Baden-Württemberg.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro192,00 €225,00 €260,00 €292,00 €327,00 €359,00 €
42.049 bis 50.460Euro239,00 €281,00 €324,00 €365,00 €408,00 €448,00 €
über 50.460Euro268,00 €315,00 €364,00 €409,00 €457,00 €504,00 €
Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro192,00 €225,00 €260,00 €292,00 €327,00 €359,00 €
50.197 bis 60.228Euro239,00 €281,00 €324,00 €365,00 €408,00 €448,00 €
über 60.228Euro268,00 €315,00 €364,00 €409,00 €457,00 €504,00 €
Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro192,00 €225,00 €260,00 €292,00 €327,00 €359,00 €
58.333 bis 70.008Euro239,00 €281,00 €324,00 €365,00 €408,00 €448,00 €
über 70.008Euro268,00 €315,00 €364,00 €409,00 €457,00 €504,00 €
Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro192,00 €225,00 €260,00 €292,00 €327,00 €359,00 €
66.493 bis 79.800Euro239,00 €281,00 €324,00 €365,00 €408,00 €448,00 €
über 79.800Euro268,00 €315,00 €364,00 €409,00 €457,00 €504,00 €
Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro192,00 €225,00 €260,00 €292,00 €327,00 €359,00 €
74.653 bis 89.592Euro239,00 €281,00 €324,00 €365,00 €408,00 €448,00 €
über 89.592Euro268,00 €315,00 €364,00 €409,00 €457,00 €504,00 €
Kinder unter 3 Jahren, erstes Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro115,00 €136,00 €156,00 €176,00 €198,00 €216,00 €
42.049 bis 50.460Euro143,00 €169,00 €194,00 €219,00 €246,00 €270,00 €
über 50.460Euro160,00 €190,00 €218,00 €246,00 €276,00 €303,00 €
Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro115,00 €136,00 €156,00 €176,00 €198,00 €216,00 €
50.197 bis 60.228Euro143,00 €169,00 €194,00 €219,00 €246,00 €270,00 €
über 60.228Euro160,00 €190,00 €218,00 €246,00 €276,00 €303,00 €
Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro115,00 €136,00 €156,00 €176,00 €198,00 €216,00 €
58.333 bis 70.008Euro143,00 €169,00 €194,00 €219,00 €246,00 €270,00 €
über 70.008Euro160,00 €190,00 €218,00 €246,00 €276,00 €303,00 €
Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro115,00 €136,00 €156,00 €176,00 €198,00 €216,00 €
66.493 bis 79.800Euro143,00 €169,00 €194,00 €219,00 €246,00 €270,00 €
über 79.800Euro160,00 €190,00 €218,00 €246,00 €276,00 €303,00 €
Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro115,00 €136,00 €156,00 €176,00 €198,00 €216,00 €
74.653 bis 89.592Euro143,00 €169,00 €194,00 €219,00 €246,00 €270,00 €
über 89.592Euro160,00 €190,00 €218,00 €246,00 €276,00 €303,00 €
Kinder unter 3 Jahren, zweites Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro90,00 €106,00 €121,00 €137,00 €153,00 €169,00 €
42.049 bis 50.460Euro109,00 €127,00 €146,00 €165,00 €184,00 €202,00 €
über 50.460Euro121,00 €143,00 €165,00 €183,00 €206,00 €227,00 €
Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro90,00 €106,00 €121,00 €137,00 €153,00 €169,00 €
50.197 bis 60.228Euro109,00 €127,00 €146,00 €165,00 €184,00 €202,00 €
über 60.228Euro121,00 €143,00 €165,00 €183,00 €206,00 €227,00 €
Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro90,00 €106,00 €121,00 €137,00 €153,00 €169,00 €
58.333 bis 70.008Euro109,00 €127,00 €146,00 €165,00 €184,00 €202,00 €
über 70.008Euro121,00 €143,00 €165,00 €183,00 €206,00 €227,00 €
Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro90,00 €106,00 €121,00 €137,00 €153,00 €169,00 €
66.493 bis 79.800Euro109,00 €127,00 €146,00 €165,00 €184,00 €202,00 €
über 79.800Euro121,00 €143,00 €165,00 €183,00 €206,00 €227,00 €
Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro90,00 €106,00 €121,00 €137,00 €153,00 €169,00 €
74.653 bis 89.592Euro109,00 €127,00 €146,00 €165,00 €184,00 €202,00 €
über 89.592Euro121,00 €143,00 €165,00 €183,00 €206,00 €227,00 €
Kinder unter 3 Jahren, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro94,00 €118,00 €141,00 €162,00 €184,00 €209,00 €
42.049 bis 50.460Euro118,00 €147,00 €175,00 €203,00 €231,00 €259,00 €
über 50.460Euro134,00 €166,00 €196,00 €228,00 €259,00 €291,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro94,00 €118,00 €141,00 €162,00 €184,00 €209,00 €
50.197 bis 60.228Euro118,00 €147,00 €175,00 €203,00 €231,00 €259,00 €
über 60.228Euro134,00 €166,00 €196,00 €228,00 €259,00 €291,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro94,00 €118,00 €141,00 €162,00 €184,00 €209,00 €
58.333 bis 70.008Euro118,00 €147,00 €175,00 €203,00 €231,00 €259,00 €
über 70.008Euro134,00 €166,00 €196,00 €228,00 €259,00 €291,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro94,00 €118,00 €141,00 €162,00 €184,00 €209,00 €
66.493 bis 79.800Euro118,00 €147,00 €175,00 €203,00 €231,00 €259,00 €
über 79.800Euro134,00 €166,00 €196,00 €228,00 €259,00 €291,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro94,00 €118,00 €141,00 €162,00 €184,00 €209,00 €
74.653 bis 89.592Euro118,00 €147,00 €175,00 €203,00 €231,00 €259,00 €
über 89.592Euro134,00 €166,00 €196,00 €228,00 €259,00 €291,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, erstes Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro57,00 €69,00 €86,00 €96,00 €112,00 €124,00 €
42.049 bis 50.460Euro72,00 €88,00 €107,00 €121,00 €139,00 €156,00 €
über 50.460Euro80,00 €99,00 €118,00 €136,00 €156,00 €175,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro57,00 €69,00 €86,00 €96,00 €112,00 €124,00 €
50.197 bis 60.228Euro72,00 €88,00 €107,00 €121,00 €139,00 €156,00 €
über 60.228Euro80,00 €99,00 €118,00 €136,00 €156,00 €175,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro57,00 €69,00 €86,00 €96,00 €112,00 €124,00 €
58.333 bis 70.008Euro72,00 €88,00 €107,00 €121,00 €139,00 €156,00 €
über 70.008Euro80,00 €99,00 €118,00 €136,00 €156,00 €175,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro57,00 €69,00 €86,00 €96,00 €112,00 €124,00 €
66.493 bis 79.800Euro72,00 €88,00 €107,00 €121,00 €139,00 €156,00 €
über 79.800Euro80,00 €99,00 €118,00 €136,00 €156,00 €175,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro57,00 €69,00 €86,00 €96,00 €112,00 €124,00 €
74.653 bis 89.592Euro72,00 €88,00 €107,00 €121,00 €139,00 €156,00 €
über 89.592Euro80,00 €99,00 €118,00 €136,00 €156,00 €175,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, zweites Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
freibis 42k
freibis 50k
freidarüber
Jede Säule ist eine Einkommensstufe.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 42.048Euro46,00 €55,00 €66,00 €77,00 €88,00 €96,00 €
42.049 bis 50.460Euro53,00 €65,00 €80,00 €90,00 €106,00 €116,00 €
über 50.460Euro61,00 €73,00 €89,00 €102,00 €117,00 €132,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 50.196Euro46,00 €55,00 €66,00 €77,00 €88,00 €96,00 €
50.197 bis 60.228Euro53,00 €65,00 €80,00 €90,00 €106,00 €116,00 €
über 60.228Euro61,00 €73,00 €89,00 €102,00 €117,00 €132,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 58.332Euro46,00 €55,00 €66,00 €77,00 €88,00 €96,00 €
58.333 bis 70.008Euro53,00 €65,00 €80,00 €90,00 €106,00 €116,00 €
über 70.008Euro61,00 €73,00 €89,00 €102,00 €117,00 €132,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 66.492Euro46,00 €55,00 €66,00 €77,00 €88,00 €96,00 €
66.493 bis 79.800Euro53,00 €65,00 €80,00 €90,00 €106,00 €116,00 €
über 79.800Euro61,00 €73,00 €89,00 €102,00 €117,00 €132,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
Jahreseinkommen5 Std./Tag6 Std./Tag7 Std./Tag8 Std./Tag9 Std./Tag10 Std./Tag
bis 74.652Euro46,00 €55,00 €66,00 €77,00 €88,00 €96,00 €
74.653 bis 89.592Euro53,00 €65,00 €80,00 €90,00 €106,00 €116,00 €
über 89.592Euro61,00 €73,00 €89,00 €102,00 €117,00 €132,00 €
Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder, erstes Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
134,00 €bis 42k
163,00 €bis 50k
182,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 42.048 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 134,00 €, einen Euro darüber 163,00 €. Das sind 29,00 € im Monat und 348,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 42.048Euro111,00 €134,00 €
42.049 bis 50.460Euro138,00 €163,00 €
über 50.460Euro155,00 €182,00 €
Schulkinder, erstes Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 50.196Euro111,00 €134,00 €
50.197 bis 60.228Euro138,00 €163,00 €
über 60.228Euro155,00 €182,00 €
Schulkinder, erstes Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 58.332Euro111,00 €134,00 €
58.333 bis 70.008Euro138,00 €163,00 €
über 70.008Euro155,00 €182,00 €
Schulkinder, erstes Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 66.492Euro111,00 €134,00 €
66.493 bis 79.800Euro138,00 €163,00 €
über 79.800Euro155,00 €182,00 €
Schulkinder, erstes Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 74.652Euro111,00 €134,00 €
74.653 bis 89.592Euro138,00 €163,00 €
über 89.592Euro155,00 €182,00 €
Schulkinder, erstes Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder, zweites Kind in Betreuung

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
80,00 €bis 42k
96,00 €bis 50k
110,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 42.048 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 80,00 €, einen Euro darüber 96,00 €. Das sind 16,00 € im Monat und 192,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 42.048Euro67,00 €80,00 €
42.049 bis 50.460Euro83,00 €96,00 €
über 50.460Euro92,00 €110,00 €
Schulkinder, zweites Kind in Betreuung, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 50.196Euro67,00 €80,00 €
50.197 bis 60.228Euro83,00 €96,00 €
über 60.228Euro92,00 €110,00 €
Schulkinder, zweites Kind in Betreuung, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 58.332Euro67,00 €80,00 €
58.333 bis 70.008Euro83,00 €96,00 €
über 70.008Euro92,00 €110,00 €
Schulkinder, zweites Kind in Betreuung, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 66.492Euro67,00 €80,00 €
66.493 bis 79.800Euro83,00 €96,00 €
über 79.800Euro92,00 €110,00 €
Schulkinder, zweites Kind in Betreuung, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 74.652Euro67,00 €80,00 €
74.653 bis 89.592Euro83,00 €96,00 €
über 89.592Euro92,00 €110,00 €
Schulkinder, zweites Kind in Betreuung, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Beitragstabelle für Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere

3 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, im erweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
60,00 €bis 42k
74,00 €bis 50k
84,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 42.048 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 60,00 €, einen Euro darüber 74,00 €. Das sind 14,00 € im Monat und 168,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 42.048Euro49,00 €60,00 €
42.049 bis 50.460Euro63,00 €74,00 €
über 50.460Euro70,00 €84,00 €
Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit einem Kind (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 50.196Euro49,00 €60,00 €
50.197 bis 60.228Euro63,00 €74,00 €
über 60.228Euro70,00 €84,00 €
Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit zwei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 58.332Euro49,00 €60,00 €
58.333 bis 70.008Euro63,00 €74,00 €
über 70.008Euro70,00 €84,00 €
Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit drei Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 66.492Euro49,00 €60,00 €
66.493 bis 79.800Euro63,00 €74,00 €
über 79.800Euro70,00 €84,00 €
Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit vier Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.
JahreseinkommenHort und Nachmittagsbetreuung, unter 6 Std./Tagerweiterter Hort, ab 6 Std./Tag
bis 74.652Euro49,00 €60,00 €
74.653 bis 89.592Euro63,00 €74,00 €
über 89.592Euro70,00 €84,00 €
Schulkinder, drittes Kind in Betreuung und weitere, Familie mit fünf Kindern (Kinder unter 18 im Haushalt, für die Einkommensgrenze), 3 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Sobald mehr Stellen erhoben sind, steht hier, wo dieser Ort im Feld liegt.

Für einen belastbaren Vergleich sind bisher zu wenige Stellen erhoben. Sobald weitere Beitragstabellen aus Baden-Württemberg vorliegen, steht hier, wo Freiburg im Breisgau im Feld liegt. Wir rechnen dafür keine Werte hoch.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Jede Altersstufe und jede Betreuungszeit hat drei Zeilen für das erste, das zweite und das dritte und jedes weitere betreute Kind. Gemessen an den Beträgen liegt das zweite Kind bei rund 60 Prozent und das dritte bei rund 45 Prozent des Satzes für das erste, über alle drei Einkommensspalten hinweg annähernd gleich. Gezählt wird nach dem Beitragsblatt die Anzahl der in der Tageseinrichtung betreuten Kinder einer Familie, nicht die Zahl der Kinder im Haushalt; die Förderrichtlinie der Stadt formuliert an derselben Stelle abweichend von der Zahl der Kinder in einer Familie. Ob zwei Kinder in zwei verschiedenen Freiburger Einrichtungen als erstes und zweites Kind gelten, sagt kein Dokument ausdrücklich; der Aufbau des Antragsformulars spricht dafür.

Verpflegung. Die Stadt setzt den Betrag selbst fest, aber nicht im Beitragsblatt. Der Gemeinderat hat am 18.10.2022 zur Drucksache G-22/015 einen einheitlichen Eigenanteil für die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen, 4,20 Euro je Mittagessen ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 und 4,60 Euro ab 2024/2025. Vorher war er je Einrichtung verschieden. Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird nur noch ein vegetarisches Gericht angeboten, der Bio-Anteil steigt von 20 auf 30 Prozent. Für freie Träger gibt es keine städtische Vorgabe; die Förderrichtlinie erwähnt Verpflegung auf 42 Seiten kein einziges Mal.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen der Familie. Der Beitrag wird auf Antrag ermäßigt, wenn es die Grenze nicht übersteigt; die Grenzen ermittelt die Verwaltung nach § 85 SGB XII und den Mieten nach § 12 WoGG und darf sie bei Änderungen anpassen. Angerechnet werden das Nettoeinkommen der letzten drei Monate im Durchschnitt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro, Leistungen des Job Centers, Wohngeld, Krankengeld, BAföG und Stipendien, Renten, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Nebenverdienste, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividenden; auch die Einkünfte der Kinder zählen mit. Abgezogen werden Zahlungen an Dritte wie geleisteter Unterhalt und, nur bei Beamten und Selbständigen, die private Kranken- und Pflegeversicherung. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird ohne Einkommensprüfung in den ermäßigten Beitrag 1 eingestuft, ebenso bei einem gestellten, noch nicht beschiedenen Folgeantrag. Wer das Familieneinkommen nicht nachweist, zahlt den Regelbeitrag. Die Grenzen sind Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Freiburg erhebt keine Gebühren, sondern privatrechtliche Entgelte nach § 13 Abs. 2 KAG. Es gibt weder eine Satzung noch eine Gebührenordnung; das Ortsrecht führt die Ziffer 23.3 Benutzungsgebühren ausdrücklich als nicht besetzt. Bekanntgemacht wird nicht im Amtsblatt, sondern, so der Auftrag des Gemeinderats von 2023, durch Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang in den Einrichtungen. Die Fassung ab 01.09.2026 beruht auf keinem eigenen Beschluss, sondern auf der Automatik aus jenem Beschluss: Alle 126 Beträge sind exakt die des Vorjahres mal 1,045, auf volle Euro gerundet, ohne eine einzige Ausnahme. Die zehn Einkommensgrenzen wurden dabei nicht angehoben, sie stehen Wort für Wort wie im Vorjahr; die Ermäßigungsschwelle sinkt damit real. Zwei Achsen wirken hier zusammen, und sie zählen Verschiedenes. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Familiengröße, also allen im Haushalt lebenden Kindern unter 18 Jahren, gleich ob sie betreut werden; sie steigt je Kind um 679 Euro beim ermäßigten Beitrag 1 und um 814 Euro beim ermäßigten Beitrag 2, bis 6.221 beziehungsweise 7.466 Euro ab fünf Kindern. Der Beitragsrang dagegen richtet sich nach der Zahl der tatsächlich betreuten Kinder. Deshalb steht hier je Altersstufe und Rang eine eigene Gruppe für jede Familiengröße: Die Beträge sind dieselben, die Einkommensgrenzen nicht. Die Spalten sind absteigend nummeriert, und der ermäßigte Beitrag 1 ist der günstigste, nicht der teuerste. Die Betreuungszeiten sind Tagesstunden bei einer unterstellten Fünf-Tage-Woche; wer weniger Tage bucht, zahlt anteilig nach der durchschnittlichen Wochenzeit. Beim exakten Grenzwert widersprechen sich zwei amtliche Papiere: Das Beitragsblatt sagt nicht über, das Antragsformular unter beziehungsweise ab. Hier gilt die Lesart des Beitragsblatts, der Grenzwert gehört also noch zur günstigeren Stufe. Und die HTML-Seite der Stadt trägt zwei falsche Zahlen: In der Spalte ermäßigter Beitrag 1 steht für das zweite Kind ab drei Jahren bei neun und bei zehn Stunden jeweils 121 Euro, während das PDF 112 und 124 Euro nennt. Das PDF hat recht, denn nur seine Werte gehen aus den Vorjahreswerten hervor; erhoben ist deshalb das PDF. Die Tabelle gilt allein für städtische Einrichtungen. Rund drei Viertel der freien Träger übernehmen sie laut Drucksache, das übrige Viertel nicht; wer weniger als 20 Prozent der Gesamtkosten als Elternbeitrag erhebt, bekommt nach § 14 Abs. 5 der Förderrichtlinie trotzdem diese 20 Prozent angerechnet.

Häufige Fragen aus Freiburg im Breisgau

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Freiburg im Breisgau?
Die Beiträge stehen in der Satzung Elternbeiträge in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2026, veröffentlicht von der Stadt Freiburg im Breisgau. Grundlage ist der Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2023 zur Drucksache G-22/221, der die Beiträge ab dem 01.09.2026 jährlich entsprechend den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und kommunalen Landesverbände fortschreibt und die Verwaltung beauftragt, sie durch Veröffentlichung auf der Homepage und Aushang in den Einrichtungen bekannt zu geben..
Ab welchem Einkommen zahle ich in Freiburg im Breisgau den Höchstsatz?
Ab 50.461 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das monatliche Nettoeinkommen der Familie. Der Beitrag wird auf Antrag ermäßigt, wenn es die Grenze nicht übersteigt; die Grenzen ermittelt die Verwaltung nach § 85 SGB XII und den Mieten nach § 12 WoGG und darf sie bei Änderungen anpassen. Angerechnet werden das Nettoeinkommen der letzten drei Monate im Durchschnitt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Sonderzahlungen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Elterngeld oberhalb eines Freibetrags von 300 Euro, Leistungen des Job Centers, Wohngeld, Krankengeld, BAföG und Stipendien, Renten, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Kinderzuschlag, Nebenverdienste, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen und Dividenden; auch die Einkünfte der Kinder zählen mit. Abgezogen werden Zahlungen an Dritte wie geleisteter Unterhalt und, nur bei Beamten und Selbständigen, die private Kranken- und Pflegeversicherung. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird ohne Einkommensprüfung in den ermäßigten Beitrag 1 eingestuft, ebenso bei einem gestellten, noch nicht beschiedenen Folgeantrag. Wer das Familieneinkommen nicht nachweist, zahlt den Regelbeitrag. Die Grenzen sind Monatsbeträge; hier stehen sie als Jahreswerte, damit sich die Stellen vergleichen lassen.
Wer setzt den Beitrag in Freiburg im Breisgau fest?
Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Freiburg im Breisgau für Geschwisterkinder?
Die Ermäßigung ist nicht als Abschlag ausgewiesen, sondern in die Tabelle eingerechnet: Jede Altersstufe und jede Betreuungszeit hat drei Zeilen für das erste, das zweite und das dritte und jedes weitere betreute Kind. Gemessen an den Beträgen liegt das zweite Kind bei rund 60 Prozent und das dritte bei rund 45 Prozent des Satzes für das erste, über alle drei Einkommensspalten hinweg annähernd gleich. Gezählt wird nach dem Beitragsblatt die Anzahl der in der Tageseinrichtung betreuten Kinder einer Familie, nicht die Zahl der Kinder im Haushalt; die Förderrichtlinie der Stadt formuliert an derselben Stelle abweichend von der Zahl der Kinder in einer Familie. Ob zwei Kinder in zwei verschiedenen Freiburger Einrichtungen als erstes und zweites Kind gelten, sagt kein Dokument ausdrücklich; der Aufbau des Antragsformulars spricht dafür.
Ist das Mittagessen in Freiburg im Breisgau im Beitrag enthalten?
Die Stadt setzt den Betrag selbst fest, aber nicht im Beitragsblatt. Der Gemeinderat hat am 18.10.2022 zur Drucksache G-22/015 einen einheitlichen Eigenanteil für die Essensversorgung in städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen, 4,20 Euro je Mittagessen ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 und 4,60 Euro ab 2024/2025. Vorher war er je Einrichtung verschieden. Seit dem Schuljahr 2023/2024 wird nur noch ein vegetarisches Gericht angeboten, der Bio-Anteil steigt von 20 auf 30 Prozent. Für freie Träger gibt es keine städtische Vorgabe; die Förderrichtlinie erwähnt Verpflegung auf 42 Seiten kein einziges Mal.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Freiburg im Breisgau, Amt für Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.