Nordrhein-Westfalen · kreisfreie Stadt
Was der Kita-Platz in Leverkusen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Leverkusen für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 291,00 € im Monat. Bis 50.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 130.001 Euro gilt der Höchstsatz von 875,00 €. Das sind 37 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 291,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 50.000 Euro
- Beitragsfrei
- 875,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 130.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Leverkusen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Leverkusen zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr und ab dem dritten Lebensjahr
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 50.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Leverkusen gar nichts. Ab 130.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 50.000 Euro: ein Euro mehr kostet 291,00 € im Monat.
Was Eltern in Leverkusen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr
- 45 Std./Woche
291,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 10, das macht 3.492 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr
- 45 Std./Woche
531,00 €
im Monat
Einkommensstufe 5 von 10, das macht 6.372 Euro im Jahr.
Grundlage ist Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023, Elternbeitrag ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG, ergänzt um steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verlustvorträge mindern das Einkommen nicht. Lebt ein Elternteil mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, die oder der nicht Elternteil des Kindes ist, zählt deren Einkommen mit. Gerechnet wird über das Kalenderjahr der Festsetzung; wer keine Angaben macht, zahlt nach der höchsten Stufe.
| Jahreseinkommen | im ersten und zweiten Lebensjahr | ab dem dritten Lebensjahr |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 291,00 € | 144,00 € |
| 90.000 Euro | 531,00 € | 263,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 14.760,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Leverkusen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 14.760,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr | 24 | 291,00 € | 6.984,00 € |
| Kinder ab dem dritten Lebensjahr | 54 | 144,00 € | 7.776,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 14.760,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023, Elternbeitrag ab 01.08.2024, Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Leverkusen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
50.000 bis 130.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
im ersten und zweiten Lebensjahr / ab dem dritten Lebensjahr
In Leverkusen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Leverkusen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 280,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Werden für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Beiträge erhoben, entfällt der Beitrag für das zweite un und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 875,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Leverkusen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge.
Zuständig ist Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 50.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 50.001 bis 60.000Euro | 171,00 € | 231,00 € | 291,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 224,00 € | 294,00 € | 364,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 284,00 € | 364,00 € | 444,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 351,00 € | 441,00 € | 531,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 425,00 € | 525,00 € | 625,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 468,00 € | 578,00 € | 688,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 510,00 € | 630,00 € | 750,00 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 553,00 € | 683,00 € | 813,00 € |
| über 130.000Euro | 595,00 € | 735,00 € | 875,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab dem dritten Lebensjahr
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 50.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 50.001 bis 60.000Euro | 85,00 € | 114,00 € | 144,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 111,00 € | 145,00 € | 180,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 140,00 € | 180,00 € | 220,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 174,00 € | 218,00 € | 263,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 210,00 € | 260,00 € | 309,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 231,00 € | 286,00 € | 340,00 € |
| 110.001 bis 120.000Euro | 252,00 € | 312,00 € | 371,00 € |
| 120.001 bis 130.000Euro | 273,00 € | 337,00 € | 402,00 € |
| über 130.000Euro | 294,00 € | 363,00 € | 433,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Leverkusen liegt 37 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Leverkusen
875,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
195,00 €
im Monat
Das sind 2.340,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Leverkusen liegt damit 37 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Werden für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Beiträge erhoben, entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind. Zu zahlen ist der höchste; bei gleicher Höhe zählt das ältere Kind. Die Befreiung greift auch, wenn die Kinder auf Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule verteilt sind, und sie erstreckt sich auf Kinder einkommenseinsatzpflichtiger Partnerinnen und Partner im selben Haushalt.
Verpflegung. Die Mittagsverpflegung steckt nicht im Elternbeitrag. Nach § 3 der Satzung können der Träger der Tageseinrichtung und der Träger des Ganztagsangebots ein zusätzliches Entgelt erheben, dessen Höhe der jeweilige Betreuungsvertrag regelt. Einen Betrag oder eine Obergrenze nennt die Satzung nicht. Für Ferienangebote im Ganztag kann ein weiterer Beitrag anfallen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG, ergänzt um steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verlustvorträge mindern das Einkommen nicht. Lebt ein Elternteil mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, die oder der nicht Elternteil des Kindes ist, zählt deren Einkommen mit. Gerechnet wird über das Kalenderjahr der Festsetzung; wer keine Angaben macht, zahlt nach der höchsten Stufe. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Bis 50.000 Euro Jahreseinkommen fällt kein Beitrag an, das ist eine der höchsten Freigrenzen im Bestand. Betreuung über 45 Wochenstunden hat keinen eigenen Preis, sondern kostet nach § 5 Satz 3 den 45-Stunden-Beitrag plus zehn Prozent; für ein Kind unter zwei Jahren in der obersten Stufe sind das 963 statt 875 Euro. Werden Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege nebeneinander genutzt, dürfen beide Beiträge zusammen diesen Betrag nicht übersteigen. Beim echten Wechselmodell setzt die Stadt für jeden Elternteil 50 Prozent fest. Die Tabelle gilt für Kita und Kindertagespflege gemeinsam: Jede Betragsspalte trägt im Kopf beide Kürzel.
Häufige Fragen aus Leverkusen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Leverkusen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr bei 45 Stunden pro Woche 291,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 875,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Leverkusen den Höchstsatz?
- Ab 130.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, also die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG, ergänzt um steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Freibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Verlustvorträge mindern das Einkommen nicht. Lebt ein Elternteil mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, die oder der nicht Elternteil des Kindes ist, zählt deren Einkommen mit. Gerechnet wird über das Kalenderjahr der Festsetzung; wer keine Angaben macht, zahlt nach der höchsten Stufe.
- Wer setzt den Beitrag in Leverkusen fest?
- Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Leverkusen für Geschwisterkinder?
- Werden für mehrere Kinder derselben Beitragspflichtigen gleichzeitig Beiträge erhoben, entfällt der Beitrag für das zweite und jedes weitere Kind. Zu zahlen ist der höchste; bei gleicher Höhe zählt das ältere Kind. Die Befreiung greift auch, wenn die Kinder auf Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule verteilt sind, und sie erstreckt sich auf Kinder einkommenseinsatzpflichtiger Partnerinnen und Partner im selben Haushalt.
- Ist das Mittagessen in Leverkusen im Beitrag enthalten?
- Die Mittagsverpflegung steckt nicht im Elternbeitrag. Nach § 3 der Satzung können der Träger der Tageseinrichtung und der Träger des Ganztagsangebots ein zusätzliches Entgelt erheben, dessen Höhe der jeweilige Betreuungsvertrag regelt. Einen Betrag oder eine Obergrenze nennt die Satzung nicht. Für Ferienangebote im Ganztag kann ein weiterer Beitrag anfallen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Leverkusen, Team Elternbeiträge, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023, Elternbeitrag ab 01.08.2024 Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.