Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Soest kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Soest für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Bis 43.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 555,00 €. Das sind 13 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 275,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 43.000 Euro
- Beitragsfrei
- 555,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Soest für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Soest zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Soest, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 43.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Soest gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 43.000 Euro: ein Euro mehr kostet 235,00 € im Monat.
Was Eltern in Soest tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
275,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 10, das macht 3.300 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
475,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 10, das macht 5.700 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in ihrer geänderten Fassung, in Kraft seit dem 01.08.2023, mit der Beitragsstaffel in § 5., Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, anders als in vielen Nachbarkommunen, die den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer den Nachweis nicht führt, zahlt den höchsten Beitrag.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 275,00 € | 175,00 € |
| 90.000 Euro | 475,00 € | 370,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.250,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Soest von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.250,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 275,00 € | 9.900,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 175,00 € | 7.350,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.250,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in ihrer geänderten Fassung, in Kraft seit dem 01.08.2023, mit der Beitragsstaffel in § 5., Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Soest, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Soest sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
43.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Soest sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Soest bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 145,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 555,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Soest festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Soest, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Soest, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 43.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 43.001 bis 50.000Euro | 170,00 € | 200,00 € | 235,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 200,00 € | 235,00 € | 275,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 230,00 € | 270,00 € | 315,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 260,00 € | 305,00 € | 355,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 290,00 € | 340,00 € | 395,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 320,00 € | 375,00 € | 435,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 350,00 € | 410,00 € | 475,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 380,00 € | 445,00 € | 515,00 € |
| über 100.000Euro | 410,00 € | 480,00 € | 555,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 43.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 43.001 bis 50.000Euro | 75,00 € | 90,00 € | 140,00 € |
| 50.001 bis 56.000Euro | 95,00 € | 110,00 € | 175,00 € |
| 56.001 bis 62.000Euro | 115,00 € | 135,00 € | 210,00 € |
| 62.001 bis 68.000Euro | 135,00 € | 160,00 € | 250,00 € |
| 68.001 bis 75.000Euro | 155,00 € | 185,00 € | 290,00 € |
| 75.001 bis 83.000Euro | 175,00 € | 210,00 € | 330,00 € |
| 83.001 bis 91.000Euro | 195,00 € | 235,00 € | 370,00 € |
| 91.001 bis 100.000Euro | 215,00 € | 260,00 € | 410,00 € |
| über 100.000Euro | 235,00 € | 285,00 € | 450,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Soest liegt 13 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Soest
555,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
515,00 €
im Monat
Das sind 6.180,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Soest liegt damit 13 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach Einkommen oder Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Ist ein Kind nach § 50 KiBiz befreit, entfällt der Beitrag für alle weiteren Kinder. Über weitere Ermäßigungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 5 Abs. 4 erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, anders als in vielen Nachbarkommunen, die den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer den Nachweis nicht führt, zahlt den höchsten Beitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Zehn Stufen, geschrieben als Spannen von 0 bis 43.000 Euro über 43.001 bis 50.000 und so fort bis über 100.000 Euro. Die Tabelle führt acht Spalten, weil sie Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung zusammen abbildet: je Altersgruppe eine Spalte für 15 Wochenstunden, die es nur in der Tagespflege gibt, und drei für 25, 35 und 45 Stunden. Hier abgebildet sind nur die Einrichtungsspalten. Die Altersgrenze liegt bei drei Jahren, und nach § 5 Abs. 2 gilt ein Kind, das zwischen dem 1. August und dem 1. November drei wird, schon ab Beginn des Kindergartenjahres als Dreijähriges. Wer für dasselbe Kind Einrichtung und Tagespflege nebeneinander nutzt, zahlt nach Abs. 3 beide Beiträge in voller Höhe.
Häufige Fragen aus Soest
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Soest?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 275,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 555,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Soest den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Renten zählen mit ihrem Zahlbetrag. Das Elterngeld wird als Lohnersatzleistung in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt, anders als in vielen Nachbarkommunen, die den Sockelbetrag freistellen. Kindergeld wird nicht hinzugerechnet. Wer den Nachweis nicht führt, zahlt den höchsten Beitrag.
- Wer setzt den Beitrag in Soest fest?
- Stadt Soest, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Soest für Geschwisterkinder?
- Nach § 5 Abs. 5 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder in Kindertagespflege betreut werden. Als Erstkind gilt das Kind, für das sich nach Einkommen oder Betreuungsart der höchste Beitrag ergibt. Ist ein Kind nach § 50 KiBiz befreit, entfällt der Beitrag für alle weiteren Kinder. Über weitere Ermäßigungen im Einzelfall entscheidet die Verwaltung.
- Ist das Mittagessen in Soest im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 5 Abs. 4 erlaubt dem Träger nur, von den Beitragspflichtigen zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Soest, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in ihrer geänderten Fassung, in Kraft seit dem 01.08.2023, mit der Beitragsstaffel in § 5. Fassung vom 01.08.2023
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.