Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Eschweiler kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Eschweiler für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 215,00 € im Monat. Bis 24.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 108.001 Euro gilt der Höchstsatz von 475,00 €. Das sind 5 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 215,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 24.000 Euro
- Beitragsfrei
- 475,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 108.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Eschweiler für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Eschweiler zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2024, für Kinder bis zum Schuleintritt
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 24.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Eschweiler gar nichts. Ab 108.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 24.000 Euro: ein Euro mehr kostet 90,00 € im Monat.
Was Eltern in Eschweiler tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
90,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 9, das macht 1.080 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
215,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 9, das macht 2.580 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
395,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 9, das macht 4.740 Euro im Jahr.
Grundlage ist Information über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024, herausgegeben von der Stadt Eschweiler, Abteilung 510 Kinder- und Jugendförderung, Stand 29.04.2024. Sie enthält die Beitragstabellen zur Satzung, die seit dem 01.08.2024 gilt und die Fassung vom 01.08.2023 abgelöst hat., Fassung vom 01.08.2024. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der erziehungsberechtigten Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie ausländischer Einkünfte. Die Tabelle nennt es das Brutto-Jahreseinkommen.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.770,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Eschweiler von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.770,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum Schuleintritt | 78 | 215,00 € | 16.770,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.770,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Information über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024, herausgegeben von der Stadt Eschweiler, Abteilung 510 Kinder- und Jugendförderung, Stand 29.04.2024. Sie enthält die Beitragstabellen zur Satzung, die seit dem 01.08.2024 gilt und die Fassung vom 01.08.2023 abgelöst hat., Fassung vom 01.08.2024. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Eschweiler sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
24.000 bis 108.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis zum Schuleintritt
In Eschweiler sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Eschweiler bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 210,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 4 Abs. 1 wird ein Beitrag nur für das älteste Kind erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut wer und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 475,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Eschweiler festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung.
Zuständig ist Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder bis zum Schuleintritt
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 24.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 24.001 bis 36.000Euro | 45,00 € | 60,00 € | 90,00 € |
| 36.001 bis 48.000Euro | 75,00 € | 100,00 € | 143,00 € |
| 48.001 bis 60.000Euro | 115,00 € | 145,00 € | 215,00 € |
| 60.001 bis 72.000Euro | 150,00 € | 190,00 € | 280,00 € |
| 72.001 bis 84.000Euro | 190,00 € | 245,00 € | 355,00 € |
| 84.001 bis 96.000Euro | 215,00 € | 295,00 € | 395,00 € |
| 96.001 bis 108.000Euro | 240,00 € | 335,00 € | 435,00 € |
| über 108.000Euro | 265,00 € | 375,00 € | 475,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Eschweiler liegt 5 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Eschweiler
475,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
518,79 €
im Monat
Das sind 6.225,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Eschweiler liegt damit 5 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 4 Abs. 1 wird ein Beitrag nur für das älteste Kind erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut werden. Das ist im Bestand ungewöhnlich: Fast überall sonst zählt das Kind mit dem höchsten Beitrag als erstes, hier das älteste. Die Tabelle druckt diese Regel als eigene Spalte mit aus, überschrieben "ab 2. Kind in Kita oder Tagespflege", und dort steht in jeder Zeile null.
Verpflegung. Nach § 2 Abs. 12 kann der Träger der Einrichtung ein angemessenes Entgelt für das Mittagessen verlangen. Einen Betrag setzt die Satzung nicht fest.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der erziehungsberechtigten Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie ausländischer Einkünfte. Die Tabelle nennt es das Brutto-Jahreseinkommen. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Eschweiler geht deutlich über das Landesrecht hinaus. § 3 Abs. 1 stellt die Betreuung schon ab dem vollendeten dritten Lebensjahr frei, und die Tabelle sagt es in einem eigenen Kasten: Die letzten drei Jahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, für Kinder, die das dritte Lebensjahr vor dem 30. September eines Jahres vollendet haben. Das Land verlangt zwei Jahre ab dem vierten Lebensjahr. Die Tabelle unterscheidet deshalb auch nicht nach Alter: Sie gilt für Kindergarten und Kindertagespflege gemeinsam und kennt nur die drei Zeitstufen. Die oberste Stufe ist als "ab 108.000 €" geschrieben und damit nach oben offen. Zwei weitere Tabellen im selben Dokument führen die Offene Ganztagsschule, gestaffelt nach erstem, zweitem und drittem Kind, und einen Kombibeitrag; sie sind hier nicht abgebildet.
Häufige Fragen aus Eschweiler
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Eschweiler?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 215,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 475,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Eschweiler den Höchstsatz?
- Ab 108.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der erziehungsberechtigten Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 EStG sowie ausländischer Einkünfte. Die Tabelle nennt es das Brutto-Jahreseinkommen.
- Wer setzt den Beitrag in Eschweiler fest?
- Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Eschweiler für Geschwisterkinder?
- Nach § 4 Abs. 1 wird ein Beitrag nur für das älteste Kind erhoben, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig betreut werden. Das ist im Bestand ungewöhnlich: Fast überall sonst zählt das Kind mit dem höchsten Beitrag als erstes, hier das älteste. Die Tabelle druckt diese Regel als eigene Spalte mit aus, überschrieben "ab 2. Kind in Kita oder Tagespflege", und dort steht in jeder Zeile null.
- Ist das Mittagessen in Eschweiler im Beitrag enthalten?
- Nach § 2 Abs. 12 kann der Träger der Einrichtung ein angemessenes Entgelt für das Mittagessen verlangen. Einen Betrag setzt die Satzung nicht fest.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Eschweiler, Kinder- und Jugendförderung, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Information über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024, herausgegeben von der Stadt Eschweiler, Abteilung 510 Kinder- und Jugendförderung, Stand 29.04.2024. Sie enthält die Beitragstabellen zur Satzung, die seit dem 01.08.2024 gilt und die Fassung vom 01.08.2023 abgelöst hat. Fassung vom 01.08.2024
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.