Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Oer-Erkenschwick kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Oer-Erkenschwick für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 325,00 € im Monat. Bis 17.500 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 739,00 €. Das sind 16 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 325,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 17.500 Euro
- Beitragsfrei
- 739,00 €
- Höchstsatz
- 15
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 125.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Oer-Erkenschwick für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Oer-Erkenschwick zahlen
- Alle 15 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2021, für Kinder unter 2 Jahren und von 2 bis 6 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 17.500 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Oer-Erkenschwick gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 17.500 Euro: ein Euro mehr kostet 103,00 € im Monat.
Was Eltern in Oer-Erkenschwick tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
136,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 15, das macht 1.632 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
325,00 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 15, das macht 3.900 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
505,00 €
im Monat
Einkommensstufe 12 von 15, das macht 6.060 Euro im Jahr.
Grundlage ist Elternbeitragstabelle der Stadt Oer-Erkenschwick ab dem 01.08.2021, Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung, gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 280. Der Satzungstext selbst liegt nur auf dem Auftritt der Stadt, und der sperrt ClaudeBot, Claude-Web und anthropic-ai namentlich; die Angaben zu Einkommensbegriff, Geschwistern und Verpflegung fehlen deshalb hier., Fassung vom 01.08.2021. Maßgeblich für das Einkommen: Der Satzungstext ist nicht abrufbar; was gilt, sagt aber die Tabelle selbst in ihrer Kopfzeile, und sie sagt etwas Ungewöhnliches: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen abzüglich einer Pauschale von 1.000,00 Euro Werbungskosten. Das ist eine andere Bemessungsgrundlage als die anderswo übliche Summe der positiven Einkünfte nach § 2 EStG.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | von 2 bis 6 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 136,00 € | 62,00 € |
| 55.000 Euro | 325,00 € | 174,00 € |
| 90.000 Euro | 505,00 € | 309,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 17.196,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Oer-Erkenschwick von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 17.196,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 325,00 € | 7.800,00 € |
| Kinder von 2 bis 6 Jahren | 54 | 174,00 € | 9.396,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 17.196,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 15 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeitragstabelle der Stadt Oer-Erkenschwick ab dem 01.08.2021, Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung, gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 280. Der Satzungstext selbst liegt nur auf dem Auftritt der Stadt, und der sperrt ClaudeBot, Claude-Web und anthropic-ai namentlich; die Angaben zu Einkommensbegriff, Geschwistern und Verpflegung fehlen deshalb hier., Fassung vom 01.08.2021. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Oer-Erkenschwick sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
17.500 bis 125.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / von 2 bis 6 Jahren
In Oer-Erkenschwick sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Oer-Erkenschwick bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 277,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nicht bekannt. Der Satzungstext liegt auf einem Auftritt, der uns namentlich sperrt, und die Tabelle allein sagt dazu nichts. und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 739,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Oer-Erkenschwick festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
15 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 17.500Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 17.501 bis 20.000Euro | 64,00 € | 77,00 € | 103,00 € |
| 20.001 bis 25.000Euro | 74,00 € | 89,00 € | 119,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 86,00 € | 102,00 € | 136,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 109,00 € | 130,00 € | 174,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 134,00 € | 160,00 € | 214,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 154,00 € | 184,00 € | 246,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 174,00 € | 208,00 € | 278,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 204,00 € | 244,00 € | 325,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 242,00 € | 290,00 € | 388,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 277,00 € | 332,00 € | 442,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 316,00 € | 378,00 € | 505,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 360,00 € | 385,00 € | 575,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 408,00 € | 489,00 € | 653,00 € |
| über 125.000Euro | 462,00 € | 553,00 € | 739,00 € |
Beitragstabelle für Kinder von 2 bis 6 Jahren
15 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 17.500Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 17.501 bis 20.000Euro | 25,00 € | 30,00 € | 40,00 € |
| 20.001 bis 25.000Euro | 31,00 € | 37,00 € | 49,00 € |
| 25.001 bis 30.000Euro | 39,00 € | 46,00 € | 62,00 € |
| 30.001 bis 35.000Euro | 53,00 € | 63,00 € | 85,00 € |
| 35.001 bis 40.000Euro | 69,00 € | 81,00 € | 109,00 € |
| 40.001 bis 45.000Euro | 79,00 € | 94,00 € | 126,00 € |
| 45.001 bis 50.000Euro | 89,00 € | 107,00 € | 142,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 109,00 € | 130,00 € | 174,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 138,00 € | 166,00 € | 222,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 164,00 € | 196,00 € | 261,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 193,00 € | 231,00 € | 309,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 228,00 € | 272,00 € | 364,00 € |
| 100.001 bis 125.000Euro | 266,00 € | 319,00 € | 425,00 € |
| über 125.000Euro | 310,00 € | 372,00 € | 496,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Oer-Erkenschwick liegt 16 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Oer-Erkenschwick
739,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
331,00 €
im Monat
Das sind 3.972,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Oer-Erkenschwick liegt damit 16 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nicht bekannt. Der Satzungstext liegt auf einem Auftritt, der uns namentlich sperrt, und die Tabelle allein sagt dazu nichts. Das ist ein Negativbefund über unsere Kenntnis, keine Aussage über die Satzung.
Verpflegung. Nicht bekannt, aus demselben Grund wie die Geschwisterregelung.
Welches Einkommen zählt. Der Satzungstext ist nicht abrufbar; was gilt, sagt aber die Tabelle selbst in ihrer Kopfzeile, und sie sagt etwas Ungewöhnliches: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen abzüglich einer Pauschale von 1.000,00 Euro Werbungskosten. Das ist eine andere Bemessungsgrundlage als die anderswo übliche Summe der positiven Einkünfte nach § 2 EStG. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Fünfzehn Stufen, von bis 17.500 Euro bis über 125.000 Euro, und die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren. Ungewöhnlich sind zwei Dinge. Erstens die Bemessungsgrundlage: Die Einkommensspalte ist überschrieben mit Jahresbruttoeinkommen abzüglich 1.000,00 pauschale Werbungskosten. Zweitens die Feinheit der Zeitstufen: Neben 25, 35 und 45 Wochenstunden gibt es eine eigene Stufe für bis zu 15 Stunden und eine für mehr als 45, je Altersgruppe also fünf Spalten. Beide sind hier nicht abgebildet. Ein Wert fällt aus der Reihe und ist trotzdem nicht korrigiert: In Stufe 13 kostet die 35-Stunden-Betreuung eines Kindes unter zwei Jahren 385,00 Euro, wo das Muster der übrigen Zeilen rund 430 Euro erwarten ließe. Das Dokument ist unmittelbar aus einer Tabellenkalkulation gesetzt und die Auslesung eindeutig; es ist die Zahl der Stadt.
Häufige Fragen aus Oer-Erkenschwick
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Oer-Erkenschwick?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 325,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 15 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 739,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Oer-Erkenschwick den Höchstsatz?
- Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Der Satzungstext ist nicht abrufbar; was gilt, sagt aber die Tabelle selbst in ihrer Kopfzeile, und sie sagt etwas Ungewöhnliches: Maßgeblich ist das Jahresbruttoeinkommen abzüglich einer Pauschale von 1.000,00 Euro Werbungskosten. Das ist eine andere Bemessungsgrundlage als die anderswo übliche Summe der positiven Einkünfte nach § 2 EStG.
- Wer setzt den Beitrag in Oer-Erkenschwick fest?
- Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Oer-Erkenschwick für Geschwisterkinder?
- Nicht bekannt. Der Satzungstext liegt auf einem Auftritt, der uns namentlich sperrt, und die Tabelle allein sagt dazu nichts. Das ist ein Negativbefund über unsere Kenntnis, keine Aussage über die Satzung.
- Ist das Mittagessen in Oer-Erkenschwick im Beitrag enthalten?
- Nicht bekannt, aus demselben Grund wie die Geschwisterregelung.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Oer-Erkenschwick, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Elternbeitragstabelle der Stadt Oer-Erkenschwick ab dem 01.08.2021, Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung, gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 280. Der Satzungstext selbst liegt nur auf dem Auftritt der Stadt, und der sperrt ClaudeBot, Claude-Web und anthropic-ai namentlich; die Angaben zu Einkommensbegriff, Geschwistern und Verpflegung fehlen deshalb hier. Fassung vom 01.08.2021
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.