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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Kevelaer kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Kevelaer für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 216,57 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 563,08 €. Das sind 13 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

216,57 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

563,08 €
Höchstsatz

ab 110.001 Euro

14
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Kevelaer für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Kevelaer zahlen
  • Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Kevelaer gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 31.000 Euro: ein Euro mehr kostet 43,32 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Kevelaer tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

43,31 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 14, das macht 520 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

216,57 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 14, das macht 2.599 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

433,14 €

im Monat

Einkommensstufe 11 von 14, das macht 5.198 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeiträge 2026/2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, Anlage 1, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig, und Freibeträge bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht angerechnet. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie das Elterngeld in gesetzlicher Höhe abzüglich des Freibetrags nach § 10 Abs. 2 BEEG; Kindergeld bleibt außen vor. Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht, notfalls vorausschauend geschätzt, hilfsweise das Vorjahr.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.892,46 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Kevelaer von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.892,46 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78216,57 €16.892,46 €
Zusammen78-16.892,46 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig, und Freibeträge bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht angerechnet. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie das Elterngeld in gesetzlicher Höhe abzüglich des Freibetrags nach § 10 Abs. 2 BEEG; Kindergeld bleibt außen vor. Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht, notfalls vorausschauend geschätzt, hilfsweise das Vorjahr.

Beitrag im Monat

173,26 €

Einkommensstufe
5 von 14
Stufe reicht
43.001 bis 49.000 Euro
Im Jahr
2.079,12 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge 2026/2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, Anlage 1, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Kevelaer sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 110.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Kevelaer sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Kevelaer bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 257,89 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Kevelaer hat die Geschwisterermäßigung zum 01.08.2026 halbiert und streicht sie zum Jahreswechsel ganz. Bis zum 31.07.2026 wa und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 563,08 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Satzung zieht eine scharfe Grenze: Träger und Kindertagespflegepersonen dürfen von den Eltern ausschließlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, alles andere ist ihnen untersagt. Einen Betrag nennt die Stadt nicht, das Essensgeld ist also nicht Teil der städtischen Festsetzung.

Wer den Beitrag in Kevelaer festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt.

Zuständig ist Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
43,31 €bis 31k
86,63 €bis 37k
129,94 €bis 43k
173,26 €bis 49k
216,57 €bis 55k
259,88 €bis 61k
303,20 €bis 67k
346,51 €bis 73k
389,83 €bis 80k
433,14 €bis 90k
476,45 €bis 100k
519,77 €bis 110k
563,08 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 31.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 43,31 €, einen Euro darüber 86,63 €. Das sind 43,32 € im Monat und 519,84 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 31.000Euro23,48 €32,92 €43,31 €
31.001 bis 37.000Euro46,95 €65,84 €86,63 €
37.001 bis 43.000Euro70,43 €98,76 €129,94 €
43.001 bis 49.000Euro93,90 €131,67 €173,26 €
49.001 bis 55.000Euro117,38 €164,59 €216,57 €
55.001 bis 61.000Euro140,86 €197,51 €259,88 €
61.001 bis 67.000Euro164,33 €230,43 €303,20 €
67.001 bis 73.000Euro187,81 €263,35 €346,51 €
73.001 bis 80.000Euro211,29 €296,27 €389,83 €
80.001 bis 90.000Euro234,76 €329,19 €433,14 €
90.001 bis 100.000Euro258,24 €362,10 €476,45 €
100.001 bis 110.000Euro281,71 €395,02 €519,77 €
über 110.000Euro305,19 €427,94 €563,08 €
Kinder jeden Alters, 14 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge 2026/2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, Anlage 1, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Kevelaer liegt 13 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Kevelaer

563,08 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

430,71 €

im Monat

Das sind 5.168,52 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Kevelaer zählt einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig, und Freibeträge bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht angerechnet. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie das Elterngeld in gesetzlicher Höhe abzüglich des Freibetrags nach § 10 Abs. 2 BEEG; Kindergeld bleibt außen vor. Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht, notfalls vorausschauend geschätzt, hilfsweise das Vorjahr, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Kevelaer liegt damit 13 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Kevelaer hat die Geschwisterermäßigung zum 01.08.2026 halbiert und streicht sie zum Jahreswechsel ganz. Bis zum 31.07.2026 war für das zweite und jedes weitere nicht schulpflichtige Kind gar nichts zu zahlen; seit dem 01.08.2026 ist für das zweite Kind der halbe Beitrag fällig und erst ab dem dritten Kind nichts mehr, und diese Regel gilt nach dem Wortlaut der Satzung nur bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 entfällt die Geschwisterermäßigung ersatzlos, so steht es im Merkblatt zur Jahrestabelle. Kinder, deren Betreuung nach § 50 KiBiz beitragsfrei ist, zählen mit, als wäre ein Beitrag zu leisten; Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen oder Sprachheilgruppen zählen nicht als Geschwisterkinder.

Verpflegung. Die Satzung zieht eine scharfe Grenze: Träger und Kindertagespflegepersonen dürfen von den Eltern ausschließlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, alles andere ist ihnen untersagt. Einen Betrag nennt die Stadt nicht, das Essensgeld ist also nicht Teil der städtischen Festsetzung.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig, und Freibeträge bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht angerechnet. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie das Elterngeld in gesetzlicher Höhe abzüglich des Freibetrags nach § 10 Abs. 2 BEEG; Kindergeld bleibt außen vor. Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht, notfalls vorausschauend geschätzt, hilfsweise das Vorjahr. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Die Tabelle staffelt nicht nach Alter, sondern allein nach Einkommen und Betreuungsumfang, und sie ist streng linear gebaut: Jede Stufe ist genau das Vielfache der ersten, 23,48 Euro bei 25 Wochenstunden mal der Stufennummer. Die Beiträge steigen kraft Satzung zu jedem 1. August um 2 Prozent, und anders als andere Städte rechnet Kevelaer das selbst aus und gibt es als Jahrestabelle bekannt; nachgerechnet sind die Werte 2026/2027 exakt die Ausgangswerte von 2020/2021 mit sechs Schritten zu 2 Prozent. Die Stufe 0 ist keine reine Einkommensstufe: In sie fallen neben Einkommen bis 25.000 Euro auch Beziehende von Bürgergeld, Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel SGB XII, Leistungen nach den §§ 2 und 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Pflegeeltern zahlen nach Stufe 1. Wer 45 Stunden bucht und zusätzlich Kindertagespflege braucht, rutscht in die vierte Spalte über 45 Stunden, die hier nicht abgebildet ist und bis zu 692,59 Euro im Monat kostet. Die Kindertagespflege kostet bei gleichem Umfang genau dasselbe und ergänzt nur ein Band von 15 Wochenstunden.

Häufige Fragen aus Kevelaer

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Kevelaer?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 216,57 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 563,08 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Kevelaer den Höchstsatz?
Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG; ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten ist unzulässig, und Freibeträge bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft werden nicht angerechnet. Hinzuzurechnen sind steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts sowie das Elterngeld in gesetzlicher Höhe abzüglich des Freibetrags nach § 10 Abs. 2 BEEG; Kindergeld bleibt außen vor. Für das dritte und jedes weitere im Haushalt lebende Kind sind die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abzuziehen. Maßgeblich ist immer das tatsächliche Einkommen eines Kalenderjahres im Jahr der Beitragspflicht, notfalls vorausschauend geschätzt, hilfsweise das Vorjahr.
Wer setzt den Beitrag in Kevelaer fest?
Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Kevelaer für Geschwisterkinder?
Kevelaer hat die Geschwisterermäßigung zum 01.08.2026 halbiert und streicht sie zum Jahreswechsel ganz. Bis zum 31.07.2026 war für das zweite und jedes weitere nicht schulpflichtige Kind gar nichts zu zahlen; seit dem 01.08.2026 ist für das zweite Kind der halbe Beitrag fällig und erst ab dem dritten Kind nichts mehr, und diese Regel gilt nach dem Wortlaut der Satzung nur bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 entfällt die Geschwisterermäßigung ersatzlos, so steht es im Merkblatt zur Jahrestabelle. Kinder, deren Betreuung nach § 50 KiBiz beitragsfrei ist, zählen mit, als wäre ein Beitrag zu leisten; Kinder in heilpädagogischen Einrichtungen oder Sprachheilgruppen zählen nicht als Geschwisterkinder.
Ist das Mittagessen in Kevelaer im Beitrag enthalten?
Die Satzung zieht eine scharfe Grenze: Träger und Kindertagespflegepersonen dürfen von den Eltern ausschließlich ein Entgelt für das Mittagessen verlangen, alles andere ist ihnen untersagt. Einen Betrag nennt die Stadt nicht, das Essensgeld ist also nicht Teil der städtischen Festsetzung.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Wallfahrtsstadt Kevelaer, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.