Rechner
Was kostet mich der Kita-Platz im Monat?
Kurz beantwortet
Ort wählen, Alter, Betreuungsumfang und Jahreseinkommen eingeben. Der Rechner nimmt die Beitragstabelle der geltenden Satzung und nennt neben dem Betrag die Einkommensstufe und die Fundstelle.
Ihr Beitrag aus der Satzung Ihres Orts
Gerechnet wird im Browser. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung. Wer den Ort wechselt, lädt dessen Beitragstabelle nach; das Einkommen verlässt den Browser nie.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023), Fassung vom 01.01.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
Alle Stufen, die Geschwisterregel und die Fundstelle: Kita-Gebühren in Aachen
Womit hier gerechnet wird
2 Grundlagen, jede mit Fundstelle. Eine Zahl, die man nicht nachschlagen kann, wird auch nicht übernommen.
| Grundlage | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Beitragstabellen der erhobenen Stellen | aus der jeweils geltenden Elternbeitragssatzung | kommunales Ortsrecht |
| Staffelungspflicht | Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit als Kriterien | § 90 Abs. 3 SGB VIII |
Häufige Fragen zum Ergebnis
Die Antworten stehen sichtbar auf der Seite und im strukturierten Datensatz.
- Rechnet der Kita-Beitragsrechner mit der Satzung meiner Stadt?
- Ja. Für jeden Ort in der Auswahl ist die geltende Elternbeitragssatzung erhoben, mit allen Einkommensstufen und Betreuungsumfängen. Die Fundstelle mit Fassungsdatum steht unter dem Rechner.
- Warum zeigt der Kita-Beitragsrechner für manche Eingaben kein Ergebnis?
- Weil die Satzung diesen Fall nicht kennt. Nicht jede Stelle bietet jeden Betreuungsumfang für jede Altersgruppe an. Wir rechnen dann nichts hoch: Was nicht in der Tabelle steht, steht auch nicht in Ihrem Bescheid.
- Werden mein Einkommen und meine Eingaben gespeichert?
- Nein. Der Rechner läuft vollständig im Browser. Es gibt keinen Endpunkt, an den ein Einkommen gesendet würde, und es wird nichts gespeichert.
Weitere Rechner
Alle nach demselben Prinzip: im Browser, ohne Anmeldung, mit offenen Grundlagen.
Quellen und Stand
- kommunales Ortsrecht aus der jeweils geltenden Elternbeitragssatzung
- § 90 Abs. 3 SGB VIII Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit als Kriterien
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Der Rechner bildet die Regel ab, nicht den Einzelfall. Er ersetzt weder den Bescheid noch die Steuerberatung.