Zum Inhalt springen
Kitaskosten

Rechner

Was kostet mich der Kita-Platz im Monat?

Kurz beantwortet

Ort wählen, Alter, Betreuungsumfang und Jahreseinkommen eingeben. Der Rechner nimmt die Beitragstabelle der geltenden Satzung und nennt neben dem Betrag die Einkommensstufe und die Fundstelle.

Ihr Beitrag aus der Satzung Ihres Orts

Gerechnet wird im Browser. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung. Wer den Ort wechselt, lädt dessen Beitragstabelle nach; das Einkommen verlässt den Browser nie.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG, wobei Kinderbetreuungskosten ausdrücklich nicht abgezogen werden dürfen. Verluste aus anderen Einkunftsarten oder des zusammen veranlagten Ehegatten sind nicht gegenzurechnen. Hinzu kommen steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken, dazu Elterngeld über 300 Euro im Monat und bei Beamten ein Zuschlag von 10 Prozent; Kindergeld bleibt außen vor, ab dem dritten Kind mindern die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Gerechnet wird über das ganze Kalenderjahr, für das der Beitrag festgesetzt wird: Solange es noch nicht feststeht, setzt die Stadt vorläufig nach dem Vorjahr fest und rechnet später ab. Wer Angaben oder Nachweise schuldig bleibt, zahlt nach der höchsten Einkommensgruppe.

Beitrag im Monat

0,00 €

Einkommensstufe
1 von 6
Stufe reicht
0 bis 54.000 Euro
Im Jahr
0,00 €

In dieser Stufe wird kein Beitrag erhoben.

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023), Fassung vom 01.01.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

Alle Stufen, die Geschwisterregel und die Fundstelle: Kita-Gebühren in Aachen

Womit hier gerechnet wird

2 Grundlagen, jede mit Fundstelle. Eine Zahl, die man nicht nachschlagen kann, wird auch nicht übernommen.

GrundlageWertFundstelle
Beitragstabellen der erhobenen Stellenaus der jeweils geltenden Elternbeitragssatzungkommunales Ortsrecht
StaffelungspflichtEinkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit als Kriterien§ 90 Abs. 3 SGB VIII

Häufige Fragen zum Ergebnis

Die Antworten stehen sichtbar auf der Seite und im strukturierten Datensatz.

Rechnet der Kita-Beitragsrechner mit der Satzung meiner Stadt?
Ja. Für jeden Ort in der Auswahl ist die geltende Elternbeitragssatzung erhoben, mit allen Einkommensstufen und Betreuungsumfängen. Die Fundstelle mit Fassungsdatum steht unter dem Rechner.
Warum zeigt der Kita-Beitragsrechner für manche Eingaben kein Ergebnis?
Weil die Satzung diesen Fall nicht kennt. Nicht jede Stelle bietet jeden Betreuungsumfang für jede Altersgruppe an. Wir rechnen dann nichts hoch: Was nicht in der Tabelle steht, steht auch nicht in Ihrem Bescheid.
Werden mein Einkommen und meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig im Browser. Es gibt keinen Endpunkt, an den ein Einkommen gesendet würde, und es wird nichts gespeichert.

Weitere Rechner

Alle nach demselben Prinzip: im Browser, ohne Anmeldung, mit offenen Grundlagen.

Quellen und Stand

  • kommunales Ortsrecht aus der jeweils geltenden Elternbeitragssatzung
  • § 90 Abs. 3 SGB VIII Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit als Kriterien

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Der Rechner bildet die Regel ab, nicht den Einzelfall. Er ersetzt weder den Bescheid noch die Steuerberatung.