Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Viersen kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Viersen für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 232,00 € im Monat. Bis 29.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 107.001 Euro gilt der Höchstsatz von 577,00 €. Das sind 9 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 232,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 29.000 Euro
- Beitragsfrei
- 577,00 €
- Höchstsatz
- 7
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 107.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Viersen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Viersen zahlen
- Alle 7 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Viersen, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 29.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Viersen gar nichts. Ab 107.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 107.000 Euro: ein Euro mehr kostet 134,00 € im Monat.
Was Eltern in Viersen tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
93,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 7, das macht 1.116 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
232,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 7, das macht 2.784 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
443,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 7, das macht 5.316 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Stadt Viersen, Ortsrechtsnummer 5.8, in der Fassung ab dem 01.08.2025. Anlage 1 trägt die Tabelle für den Elementarbereich, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach dem EStG werden auf Nachweis abgezogen, was viele Nachbarkommunen nicht tun. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der in § 10 BEEG genannten Beträge unberücksichtigt.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 93,00 € | 72,00 € |
| 55.000 Euro | 232,00 € | 185,00 € |
| 90.000 Euro | 443,00 € | 371,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 15.558,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Viersen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 15.558,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 232,00 € | 5.568,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 54 | 185,00 € | 9.990,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 15.558,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 7 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Stadt Viersen, Ortsrechtsnummer 5.8, in der Fassung ab dem 01.08.2025. Anlage 1 trägt die Tabelle für den Elementarbereich, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Viersen, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Viersen sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
29.000 bis 107.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Viersen sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Viersen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 237,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 7 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Viersener und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 577,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Viersen festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Viersen, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Viersen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 29.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 29.001 bis 37.500Euro | 52,00 € | 62,00 € | 93,00 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 82,00 € | 93,00 € | 144,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 124,00 € | 155,00 € | 232,00 € |
| 62.501 bis 81.000Euro | 175,00 € | 206,00 € | 319,00 € |
| 81.001 bis 107.000Euro | 247,00 € | 288,00 € | 443,00 € |
| über 107.000Euro | 340,00 € | 381,00 € | 577,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
7 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 29.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 29.001 bis 37.500Euro | 41,00 € | 52,00 € | 72,00 € |
| 37.501 bis 50.000Euro | 72,00 € | 82,00 € | 118,00 € |
| 50.001 bis 62.500Euro | 103,00 € | 124,00 € | 185,00 € |
| 62.501 bis 81.000Euro | 155,00 € | 175,00 € | 258,00 € |
| 81.001 bis 107.000Euro | 206,00 € | 247,00 € | 371,00 € |
| über 107.000Euro | 278,00 € | 335,00 € | 494,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Viersen liegt 9 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Viersen
577,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
493,00 €
im Monat
Das sind 5.916,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Viersen liegt damit 9 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 7 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Viersener Kindertageseinrichtung besuchen. Erstkind ist nach Abs. 3 das Kind mit dem höchsten Beitrag; die Kostenbeiträge für eine ergänzende Kindertagespflege bleiben dabei außer Betracht. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld bezieht, wird nach Abs. 1 ohne Prüfung der tatsächlichen Höhe in die erste Einkommensstufe eingruppiert; dasselbe gilt nach Abs. 4 für Pflegeeltern.
Verpflegung. Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach dem EStG werden auf Nachweis abgezogen, was viele Nachbarkommunen nicht tun. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der in § 10 BEEG genannten Beträge unberücksichtigt. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Sieben Stufen sind wenig, und Viersen schneidet sie unregelmäßig: von bis 29.000 Euro über 37.500, 50.000, 62.500, 81.000 und 107.000 Euro bis zur offenen Spitze. Die Altersgrenze liegt bei zwei Jahren, und der Beitrag für ein Kind über zwei gilt ab dem Monat, in dem es zwei wird. Neben den drei üblichen Zeitstufen führt die Tabelle eine vierte für mehr als 45 Wochenstunden, die hier nicht abgebildet ist. Als Betreuungsangebot bis zu 25 Stunden gelten nach § 5 nur Angebote mit Vormittagsbetreuung bis 12.30 Uhr. Die beitragsfreie unterste Stufe ist mit Gedankenstrichen statt mit Nullen gedruckt.
Häufige Fragen aus Viersen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Viersen?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 232,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 7 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 577,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Viersen den Höchstsatz?
- Ab 107.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG samt ausländischer Einkünfte; der Werbungskostenabzug erfolgt dort wie im Inland. Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten nach dem EStG werden auf Nachweis abgezogen, was viele Nachbarkommunen nicht tun. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld zählt nicht mit, Elterngeld bleibt in Höhe der in § 10 BEEG genannten Beträge unberücksichtigt.
- Wer setzt den Beitrag in Viersen fest?
- Stadt Viersen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Viersen für Geschwisterkinder?
- Nach § 7 Abs. 2 ist nur für ein Kind ein Beitrag zu entrichten, wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Viersener Kindertageseinrichtung besuchen. Erstkind ist nach Abs. 3 das Kind mit dem höchsten Beitrag; die Kostenbeiträge für eine ergänzende Kindertagespflege bleiben dabei außer Betracht. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld bezieht, wird nach Abs. 1 ohne Prüfung der tatsächlichen Höhe in die erste Einkommensstufe eingruppiert; dasselbe gilt nach Abs. 4 für Pflegeeltern.
- Ist das Mittagessen in Viersen im Beitrag enthalten?
- Die Satzung nennt keinen Verpflegungsbetrag. Weder das Mittagessen noch ein Entgelt dafür kommen in ihrem Text vor; das ist ein Negativbefund und nicht die Auskunft, das Essen sei frei.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Viersen, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Stadt Viersen, Ortsrechtsnummer 5.8, in der Fassung ab dem 01.08.2025. Anlage 1 trägt die Tabelle für den Elementarbereich, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.