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Kitaskosten

Beitragsrecht NW

Was die Kita in Nordrhein-Westfalen kostet

Kurz beantwortet

In Nordrhein-Westfalen setzt das Jugendamt den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 50 Abs. 1 KiBiz. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Für 143 Stellen liegen hier 3.153 Einkommensstufen im Original vor.

Das Jugendamt
Setzt Ihren Beitrag fest

§ 50 Abs. 1 KiBiz

Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei
Beitragsfreiheit
Nein
Obergrenze vom Land

die Höhe entscheidet die Kommune

143
Beitragstabellen erhoben

3.153 Einkommensstufen

Sie wollen wissen

Zahle ich in Nordrhein-Westfalen überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?

Das steht hier

  • Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei, geregelt in § 50 Abs. 1 KiBiz
  • Das Jugendamt setzt den Betrag fest, auf Grundlage von KiBiz
  • Ohne Landesobergrenze: was das Jugendamt verlangt, ist die Grenze
  • 143 Beitragstabellen aus Nordrhein-Westfalen mit 3.153 Einkommensstufen

Und das kommt dabei heraus

Ein Teil ist frei: die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Alles darüber kostet.

Die Buchungszeiten sind landesweit auf 25, 35 und 45 Wochenstunden festgelegt (§ 32 Abs. 2 KiBiz). Das macht die Beiträge zwischen den Jugendämtern besser vergleichbar als in jedem anderen Flächenland, und es ist der Grund, warum die Frage nach dem Beitrag hier so häufig gestellt wird: die Stufe ist überall gleich, der Preis nicht.

Beitragstabellen aus Nordrhein-Westfalen

Ab wann Sie in Nordrhein-Westfalen nichts mehr zahlen

Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 1 KiBiz. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.

Beitragspflicht in Nordrhein-Westfalen im Zeitverlauf
GeburtEinschulung

Beitragsfrei sind die letzten beiden Kindergartenjahre. Maßgeblich ist der Stichtag: Wer bis zum 30. September des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet, zahlt ab dem 1. August desselben Jahres nichts mehr. Ein Kind mit Geburtstag am 1. Oktober wartet dadurch ein volles Jahr länger.

Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen. Ein Entgelt für Mahlzeiten darf der Träger erheben (§ 51 Abs. 1 und 3 KiBiz), und das gilt auch in den beitragsfreien Jahren.

Wer über Ihren Beitrag entscheidet

Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.

Vom Bundesgesetz bis zum Bescheid in Nordrhein-Westfalen
  1. 01

    Der Bund

    § 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.

  2. 02

    Das Land Nordrhein-Westfalen

    KiBiz bestimmt, wer festsetzen darf. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei.

  3. 03

    Das Jugendamt

    Den Beitrag setzt allein das Jugendamt fest, nicht die Kita und nicht der Träger. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts, und das ist in Nordrhein-Westfalen oft nicht der Kreis, sondern die Stadt selbst.

    hier entscheidet sich Ihr Betrag

  4. 04

    Ihr Bescheid

    Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.

Die Staffelung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Betreuungszeit ist Pflicht, die Geschwisterregelung ebenfalls. Wie hoch die Stufen liegen und wie viele es gibt, entscheidet jedes Jugendamt selbst.

Vorgeschrieben ist nach § 51 Abs. 4 KiBiz: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Betreuungszeit, Geschwisterregelung. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.

Beitragstabellen aus Nordrhein-Westfalen

143 Stellen erhoben, jede mit Fundstelle und Fassungsdatum.

Kita-Gebühren KölnStadt Köln, Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener GanztagHöchstsatz 830,02 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren DortmundStadt Dortmund, JugendamtHöchstsatz 860,05 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren EssenStadt Essen, Jugendamt, Einziehung von ElternbeiträgenHöchstsatz 413,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren DuisburgStadt Duisburg, Jugendamt, Elternbeiträge für KindertageseinrichtungenHöchstsatz 248,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren Kreis GüterslohKreis Gütersloh, Abteilung Jugend, KindertagesbetreuungHöchstsatz 730,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren BochumStadt Bochum, Jugendamt, Elternbeiträge KindertagesbetreuungHöchstsatz 521,39 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren WuppertalStadt Wuppertal, Ressort Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 425,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren BielefeldStadt Bielefeld, Amt für Jugend und Familie, ElternbeiträgeHöchstsatz 691,19 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Kreis KleveKreis Kleve, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 993,79 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren MünsterStadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und FamilienHöchstsatz 771,00 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren Kreis WarendorfKreis Warendorf, Amt für Jugend und BildungHöchstsatz 491,26 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren MönchengladbachStadt Mönchengladbach, Fachbereich Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 572,65 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren AachenStadt Aachen, Fachbereich Kinder, Jugend und SchuleHöchstsatz 436,00 € bei 45 Std./Woche · 6 StufenKita-Gebühren Kreis HeinsbergKreis Heinsberg, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 563,51 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren KrefeldStadt Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und BeschäftigungsförderungHöchstsatz 477,00 € bei 45 Std./Woche · 15 StufenKita-Gebühren OberhausenStadt Oberhausen, Fachbereich 3-3-10, Allgemeine VerwaltungHöchstsatz 562,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren HagenStadt Hagen, Fachbereich Kindertagesbetreuung und ElementarpädagogikHöchstsatz 560,00 € bei 45 Std./Woche · 23 StufenKita-Gebühren HammStadt Hamm, JugendamtHöchstsatz 150,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren Mülheim an der RuhrStadt Mülheim an der Ruhr, Elternbeiträge für Kita, OGS und KindertagespflegeHöchstsatz 1.070,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren LeverkusenStadt Leverkusen, Team ElternbeiträgeHöchstsatz 875,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren HerneStadt Herne, Fachbereich Kinder-Jugend-Familie, ElternbeiträgeHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./Woche · 24 StufenKita-Gebühren PaderbornStadt Paderborn, JugendamtHöchstsatz 434,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren NeussStadt Neuss, JugendamtHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren BottropStadt Bottrop, Fachbereich Jugend und SchuleHöchstsatz 515,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren RemscheidStadt Remscheid, Fachdienst JugendHöchstsatz 425,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren RecklinghausenStadt Recklinghausen, Fachbereich Jugend und Familie, ElternbeiträgeHöchstsatz 581,00 € bei 45 Std./Woche · 15 StufenKita-Gebühren MoersStadt Moers, Fachdienst Jugend, ElternbeiträgeHöchstsatz 517,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren SiegenUniversitätsstadt Siegen, JugendamtHöchstsatz 390,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren DorstenStadt Dorsten, Fachdienst JugendHöchstsatz 673,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren AhlenStadt Ahlen, Fachbereich Jugend und SozialesHöchstsatz 547,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren AlsdorfStadt Alsdorf, JugendamtHöchstsatz 692,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren ArnsbergStadt Arnsberg, Fachdienst Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 417,27 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren Bad OeynhausenStadt Bad Oeynhausen, Fachbereich JugendHöchstsatz 681,00 € bei 45 Std./Woche · 19 StufenKita-Gebühren BeckumStadt BeckumHöchstsatz 511,85 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Bergisch GladbachStadt Bergisch Gladbach, ElternbeiträgeHöchstsatz 610,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren BergkamenStadt Bergkamen, Jugendamt, ElternbeiträgeHöchstsatz 120,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren BocholtStadt Bocholt, Fachbereich Jugend und FamilieHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren BorkenStadt Borken, JugendamtHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren BornheimStadt Bornheim, JugendamtHöchstsatz 792,00 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren BreckerfeldHansestadt Breckerfeld, Elternbeiträge über das Jugendamt der Stadt EnnepetalHöchstsatz 386,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren BündeStadt Bünde, JugendamtHöchstsatz 569,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren Castrop-RauxelStadt Castrop-Rauxel, JugendamtHöchstsatz 646,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren DattelnStadt Datteln, JugendamtHöchstsatz 1.181,00 € bei über 45 Std. · 16 StufenKita-Gebühren DetmoldStadt Detmold, Fachbereich Jugend, Familie und SozialesHöchstsatz 767,00 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren DinslakenStadt Dinslaken, Jugendamt, Elternbeiträge für KinderbetreuungHöchstsatz 750,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren DormagenStadt Dormagen, FamilienbüroHöchstsatz 449,00 € bei 45 Std./Woche · 5 StufenKita-Gebühren DülmenStadt DülmenHöchstsatz 785,93 € bei 45 Std./Woche · 35 StufenKita-Gebühren DüsseldorfLandeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Soziales und JugendHöchstsatz 350,00 € bei 45 Std./Woche · 7 StufenKita-Gebühren EmsdettenStadt EmsdettenHöchstsatz 542,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren EnnepetalStadt Ennepetal, ElternbeiträgeHöchstsatz 288,05 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren ErkelenzStadt Erkelenz, JugendamtHöchstsatz 928,84 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren ErkrathStadt Erkrath, JugendamtHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren EschweilerStadt Eschweiler, Kinder- und JugendförderungHöchstsatz 475,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren GeilenkirchenStadt Geilenkirchen, JugendamtHöchstsatz 590,89 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren GeldernStadt Geldern, JugendamtHöchstsatz 891,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren GochStadt Goch, JugendamtHöchstsatz 842,02 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren GronauStadt Gronau (Westf.), Jugend und FamilieHöchstsatz 310,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren HaanStadt Haan, JugendamtHöchstsatz 742,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren Haltern am SeeStadt Haltern am See, Fachbereich Familie und JugendHöchstsatz 795,70 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren HarsewinkelStadt Harsewinkel, Fachbereich 2, Elternbeiträge für KindertageseinrichtungenHöchstsatz 720,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren HattingenStadt Hattingen, JugendamtHöchstsatz 709,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren HeiligenhausStadt HeiligenhausHöchstsatz 612,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren HeinsbergStadt Heinsberg, Amt für Jugend, Schule und SportHöchstsatz 507,72 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren HemerStadt Hemer, Fachdienst KindertagesbetreuungHöchstsatz 474,59 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren HennefStadt Hennef, JugendamtHöchstsatz 812,00 € bei 45 Std./Woche · 20 StufenKita-Gebühren HerdeckeStadt Herdecke, Fachbereich Jugend, Schule und SozialesHöchstsatz 515,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren HerfordHansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und SozialesHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren HildenStadt Hilden, Amt für Jugend, Schule und SportHöchstsatz 382,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren HückelhovenStadt Hückelhoven, JugendamtHöchstsatz 824,47 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren IbbenbürenStadt IbbenbürenHöchstsatz 787,50 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren KaarstStadt Kaarst, Bereich Jugend und FamilieHöchstsatz 575,00 € bei 45 Std./Woche · 7 StufenKita-Gebühren KamenStadt Kamen, Wirtschaftliche JugendhilfeHöchstsatz 531,00 € bei 45 Std./Woche · 21 StufenKita-Gebühren Kamp-LintfortStadt Kamp-Lintfort, Elternbeiträge KITAHöchstsatz 580,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren KevelaerWallfahrtsstadt Kevelaer, JugendamtHöchstsatz 563,08 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren KleveStadt Kleve, Fachbereich Kinder, Jugend, Familie und SeniorenHöchstsatz 894,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren KönigswinterStadt Königswinter, JugendamtHöchstsatz 727,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren Kreis BorkenKreis Borken, JugendamtHöchstsatz 526,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren Kreis CoesfeldKreis Coesfeld, JugendamtHöchstsatz 781,61 € bei 45 Std./Woche · 35 StufenKita-Gebühren Kreis DürenKreis Düren, JugendamtHöchstsatz 510,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren Kreis EuskirchenKreis Euskirchen, Jugend und FamilieHöchstsatz 561,00 € bei 45 Std./Woche · 6 StufenKita-Gebühren Kreis HerfordKreis Herford, Amt für Jugend und FamilieHöchstsatz 490,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren HochsauerlandkreisHochsauerlandkreis, Fachdienst Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 665,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren Kreis HöxterKreis Höxter, JugendamtHöchstsatz 824,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren Märkischer KreisMärkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und TeilhabeHöchstsatz 559,55 € bei 45 Std./Woche · 21 StufenKita-Gebühren Kreis Minden-LübbeckeKreis Minden-Lübbecke, Amt für Jugend und FamilieHöchstsatz 573,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Oberbergischer KreisOberbergischer Kreis, JugendamtHöchstsatz 600,00 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren Kreis OlpeKreis Olpe, Fachdienst Finanzielle JugendhilfenHöchstsatz 350,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Kreis PaderbornKreis Paderborn, JugendamtHöchstsatz 434,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren Rhein-Kreis NeussRhein-Kreis Neuss, JugendamtHöchstsatz 400,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren Rhein-Sieg-KreisRhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 1.013,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren Rheinisch-Bergischer KreisRheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 537,00 € bei 55 Std./Woche · 19 StufenKita-Gebühren Kreis Siegen-WittgensteinKreis Siegen-Wittgenstein, JugendamtHöchstsatz 360,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Kreis SoestKreis Soest, Abteilung Familie und BildungHöchstsatz 504,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren StädteRegion AachenStädteRegion Aachen, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 231,00 € bei 45 Std./Woche · 7 StufenKita-Gebühren Kreis SteinfurtKreis Steinfurt, JugendamtHöchstsatz 745,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren Kreis UnnaKreis Unna, Fachbereich Familie und JugendHöchstsatz 605,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren Kreis ViersenKreis Viersen, KreisjugendamtHöchstsatz 576,02 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren Kreis WeselKreis Wesel, Kindertagesbetreuung und JugendarbeitHöchstsatz 553,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren LageStadt Lage, JugendamtHöchstsatz 761,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren LeichlingenStadt Leichlingen, JugendamtHöchstsatz 658,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren LippstadtStadt Lippstadt, JugendamtHöchstsatz 530,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren LöhneStadt Löhne, 51.4 KindertagesbetreuungenHöchstsatz 540,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren LüdenscheidStadt Lüdenscheid, JugendamtHöchstsatz 549,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren LünenStadt Lünen, JugendamtHöchstsatz 741,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren MarlStadt Marl, Jugendamt, Fachbereich 51Höchstsatz 479,50 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren MeckenheimStadt Meckenheim, JugendamtHöchstsatz 889,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Menden (Sauerland)Stadt Menden (Sauerland), JugendamtHöchstsatz 562,50 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren MettmannStadt Mettmann, JugendamtHöchstsatz 812,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren MindenStadt Minden, Jugendamt, ElternbeitragsstelleHöchstsatz 591,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren NettetalStadt Nettetal, Fachbereich Jugend, Schule und SportHöchstsatz 660,10 € bei 45 Std./Woche · 15 StufenKita-Gebühren NiederkasselStadt Niederkassel, JugendamtHöchstsatz 760,00 € bei 45 Std./Woche · 18 StufenKita-Gebühren OeldeStadt Oelde, Fachdienst JugendamtHöchstsatz 876,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren Oer-ErkenschwickStadt Oer-Erkenschwick, JugendamtHöchstsatz 739,00 € bei 45 Std./Woche · 15 StufenKita-Gebühren OlsbergStadt Olsberg, FamilienbüroHöchstsatz 665,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren OverathStadt Overath, Amt für Jugend, Bildung, SportHöchstsatz 565,00 € bei 45 Std./Woche · 16 StufenKita-Gebühren PlettenbergStadt Plettenberg, Fachgebiet SozialesHöchstsatz 530,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren RadevormwaldStadt Radevormwald, JugendamtHöchstsatz 297,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren RatingenStadt Ratingen, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 591,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren Rheda-WiedenbrückStadt Rheda-Wiedenbrück, Fachbereich Jugend und FamilieHöchstsatz 739,09 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren RheinbachStadt Rheinbach, Amt für Jugend, Schule und SportHöchstsatz 814,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren RheinbergStadt Rheinberg, JugendamtHöchstsatz 747,64 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren RheineStadt RheineHöchstsatz 652,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren RösrathStadt Rösrath, JugendamtHöchstsatz 417,00 € bei 45 Std./Woche · 24 StufenKita-Gebühren Sankt AugustinStadt Sankt AugustinHöchstsatz 835,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren SchwelmStadt Schwelm, JugendamtHöchstsatz 588,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren SchwerteStadt Schwerte, JugendamtHöchstsatz 666,00 € bei 45 Std./Woche · 11 StufenKita-Gebühren SiegburgKreisstadt Siegburg, Amt für Jugend, Schule und SportHöchstsatz 472,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren SoestStadt Soest, JugendamtHöchstsatz 555,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Sundern (Sauerland)Stadt Sundern (Sauerland), JugendamtHöchstsatz 589,00 € bei 45 Std./Woche · 26 StufenKita-Gebühren TroisdorfStadt Troisdorf, Amt für Kinder, Jugend und FamilieHöchstsatz 805,00 € bei 45 Std./Woche · 9 StufenKita-Gebühren UnnaStadt Unna, JugendamtHöchstsatz 613,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren VelbertStadt Velbert, JugendamtHöchstsatz 890,00 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren ViersenStadt Viersen, JugendamtHöchstsatz 577,00 € bei 45 Std./Woche · 7 StufenKita-Gebühren VoerdeStadt Voerde (Niederrhein), JugendamtHöchstsatz 543,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren WarsteinStadt Warstein, Sachgebiet JugendhilfeHöchstsatz 583,63 € bei 45 Std./Woche · 14 StufenKita-Gebühren WerdohlStadt Werdohl, JugendamtHöchstsatz 482,00 € bei 45 Std./Woche · 29 StufenKita-Gebühren WeselStadt Wesel, JugendamtHöchstsatz 586,00 € bei 45 Std./Woche · 10 StufenKita-Gebühren Wetter (Ruhr)Stadt Wetter (Ruhr), JugendamtHöchstsatz 532,00 € bei 45 Std./Woche · 7 StufenKita-Gebühren WillichStadt Willich, JugendamtHöchstsatz 828,00 € bei 45 Std./Woche · 18 StufenKita-Gebühren WipperfürthHansestadt Wipperfürth, JugendamtHöchstsatz 436,00 € bei 45 Std./Woche · 12 StufenKita-Gebühren WittenStadt Witten, Elternbeiträge und Entgelte MittagsverpflegungHöchstsatz 412,00 € bei 45 Std./Woche · 13 StufenKita-Gebühren WülfrathStadt Wülfrath, JugendamtHöchstsatz 520,00 € bei 45 Std./Woche · 8 StufenKita-Gebühren WürselenStadt Würselen, JugendamtHöchstsatz 342,00 € bei 45 Std./Woche · 5 Stufen
StelleUmfangKrippeKindergartenStufen
Dattelnüber 45 Std.1.181,00 €719,00 €16
Mülheim an der Ruhr45 Std./Woche1.070,00 €756,00 €12
Rhein-Sieg-Kreis45 Std./Woche1.013,00 €638,00 €9
Dorsten45 Std./Woche1.000,00 €673,00 €14
Kreis Kleve45 Std./Woche-993,79 €10
Erkelenz45 Std./Woche928,84 €733,51 €9
Kleve45 Std./Woche894,00 €810,00 €14
Geldern45 Std./Woche-891,00 €12
Velbert45 Std./Woche890,00 €445,00 €14
Meckenheim45 Std./Woche889,00 €545,00 €10
Hattingen45 Std./Woche886,00 €709,00 €16
Oelde45 Std./Woche876,00 €629,00 €13
Leverkusen45 Std./Woche875,00 €433,00 €10
Dortmund45 Std./Woche860,05 €754,29 €11
Recklinghausen45 Std./Woche860,00 €581,00 €15
Goch45 Std./Woche-842,02 €11
Sankt Augustin45 Std./Woche835,00 €551,00 €12
Köln45 Std./Woche830,02 €479,91 €10
Willich45 Std./Woche828,00 €690,00 €18
Hückelhoven45 Std./Woche824,47 €651,10 €10
Kreis Höxter45 Std./Woche824,00 €554,00 €12
Hagen45 Std./Woche820,00 €560,00 €23
Rheinbach45 Std./Woche814,00 €508,00 €10
Hennef45 Std./Woche812,00 €665,00 €20
Mettmann45 Std./Woche-812,00 €10
Troisdorf45 Std./Woche805,00 €-9
Haltern am See45 Std./Woche795,70 €534,50 €13
Bornheim45 Std./Woche792,00 €529,00 €11
Ibbenbüren45 Std./Woche-787,50 €16
Dülmen45 Std./Woche785,93 €703,45 €35
Kreis Coesfeld45 Std./Woche781,61 €696,49 €35
Bochum45 Std./Woche775,22 €521,39 €13
Münster45 Std./Woche771,00 €578,00 €11
Detmold45 Std./Woche767,00 €595,00 €11
Lage45 Std./Woche761,00 €595,00 €9
Niederkassel45 Std./Woche760,00 €540,00 €18
Dinslaken45 Std./Woche750,00 €375,00 €9
Geilenkirchen45 Std./Woche748,24 €590,89 €9
Rheinberg45 Std./Woche747,64 €498,42 €10
Kreis Steinfurt45 Std./Woche-745,00 €16
Haan45 Std./Woche742,00 €495,00 €13
Lünen45 Std./Woche741,00 €490,00 €16
Rheda-Wiedenbrück45 Std./Woche739,09 €612,75 €10
Oer-Erkenschwick45 Std./Woche739,00 €496,00 €15
Kreis Warendorf45 Std./Woche736,89 €491,26 €11
Kreis Gütersloh45 Std./Woche730,00 €552,00 €12
Herne45 Std./Woche729,00 €490,00 €24
Königswinter45 Std./Woche-727,00 €12
Harsewinkel45 Std./Woche720,00 €542,00 €12
Marl45 Std./Woche718,30 €479,50 €14
Kreis Heinsberg45 Std./Woche713,56 €563,51 €9
Beckum45 Std./Woche710,02 €511,85 €10
Alsdorf45 Std./Woche-692,00 €13
Bielefeld45 Std./Woche691,19 €564,66 €10
Bad Oeynhausen45 Std./Woche681,00 €610,00 €19
Schwerte45 Std./Woche-666,00 €11
Hochsauerlandkreis45 Std./Woche-665,00 €9
Olsberg45 Std./Woche-665,00 €9
Nettetal45 Std./Woche-660,10 €15
Leichlingen45 Std./Woche658,00 €439,00 €14
Neuss45 Std./Woche652,00 €303,00 €10
Erkrath45 Std./Woche652,00 €571,00 €14
Rheine45 Std./Woche-652,00 €8
Rheinisch-Bergischer Kreis55 Std./Woche649,50 €537,00 €19
Paderborn45 Std./Woche646,00 €434,00 €12
Castrop-Rauxel45 Std./Woche646,00 €434,00 €14
Kreis Paderborn45 Std./Woche646,00 €434,00 €12
Arnsberg45 Std./Woche644,01 €417,27 €11
Heinsberg45 Std./Woche642,93 €507,72 €9
Witten45 Std./Woche632,00 €412,00 €13
Herdecke45 Std./Woche617,00 €515,00 €13
Unna45 Std./Woche613,00 €516,00 €14
Heiligenhaus45 Std./Woche612,00 €468,00 €9
Bergisch Gladbach45 Std./Woche-610,00 €16
Bottrop45 Std./Woche605,00 €515,00 €10
Kreis Unna45 Std./Woche605,00 €404,00 €16
Oberbergischer Kreis45 Std./Woche-600,00 €11
Kreis Soest45 Std./Woche597,00 €504,00 €12
Krefeld45 Std./Woche591,00 €477,00 €15
Minden45 Std./Woche591,00 €522,00 €8
Ratingen45 Std./Woche591,00 €-14
Sundern (Sauerland)45 Std./Woche589,00 €341,00 €26
Schwelm45 Std./Woche588,00 €490,00 €12
Wesel45 Std./Woche586,00 €366,00 €10
Warstein45 Std./Woche583,63 €483,14 €14
Kamp-Lintfort45 Std./Woche580,00 €405,00 €13
Viersen45 Std./Woche577,00 €494,00 €7
Kreis Viersen45 Std./Woche-576,02 €11
Kaarst45 Std./Woche575,00 €383,00 €7
Kreis Minden-Lübbecke45 Std./Woche573,00 €417,00 €10
Mönchengladbach45 Std./Woche-572,65 €10
Bünde45 Std./Woche569,00 €459,00 €14
Overath45 Std./Woche-565,00 €16
Kevelaer45 Std./Woche-563,08 €14
Menden (Sauerland)45 Std./Woche-562,50 €13
Oberhausen45 Std./Woche562,00 €520,00 €9
Kreis Euskirchen45 Std./Woche561,00 €330,00 €6
Rhein-Kreis Neuss45 Std./Woche560,00 €400,00 €8
Märkischer Kreis45 Std./Woche-559,55 €21
StädteRegion Aachen45 Std./Woche555,00 €231,00 €7
Soest45 Std./Woche555,00 €450,00 €10
Kreis Wesel45 Std./Woche553,00 €374,00 €8
Lüdenscheid45 Std./Woche-549,00 €13
Ahlen45 Std./Woche547,00 €410,00 €8
Voerde45 Std./Woche543,00 €346,00 €8
Emsdetten45 Std./Woche542,00 €336,00 €16
Gronau45 Std./Woche541,00 €310,00 €8
Löhne45 Std./Woche540,00 €500,00 €9
Hilden45 Std./Woche533,00 €382,00 €9
Wetter (Ruhr)45 Std./Woche532,00 €476,00 €7
Kamen45 Std./Woche531,00 €354,00 €21
Lippstadt45 Std./Woche530,00 €440,00 €12
Plettenberg45 Std./Woche-530,00 €10
Bocholt45 Std./Woche526,00 €482,00 €8
Borken45 Std./Woche526,00 €482,00 €8
Kreis Borken45 Std./Woche526,00 €482,00 €8
Wülfrath45 Std./Woche-520,00 €8
Moers45 Std./Woche517,00 €407,00 €10
Kreis Düren45 Std./Woche-510,00 €9
Herford45 Std./Woche490,00 €450,00 €8
Kreis Herford45 Std./Woche490,00 €450,00 €8
Aachen45 Std./Woche488,00 €436,00 €6
Rösrath45 Std./Woche487,00 €417,00 €24
Werdohl45 Std./Woche-482,00 €29
Eschweiler45 Std./Woche-475,00 €9
Hemer45 Std./Woche-474,59 €8
Duisburg45 Std./Woche472,00 €248,00 €13
Siegburg45 Std./Woche472,00 €-8
Wuppertal45 Std./Woche465,00 €425,00 €10
Wipperfürth45 Std./Woche465,00 €436,00 €12
Dormagen45 Std./Woche449,00 €266,00 €5
Radevormwald45 Std./Woche445,50 €297,00 €12
Remscheid45 Std./Woche-425,00 €9
Essen45 Std./Woche413,00 €310,00 €9
Siegen45 Std./Woche-390,00 €14
Breckerfeld45 Std./Woche386,00 €270,00 €16
Kreis Siegen-Wittgenstein45 Std./Woche-360,00 €10
Düsseldorf45 Std./Woche350,00 €-7
Kreis Olpe45 Std./Woche-350,00 €10
Würselen45 Std./Woche-342,00 €5
Ennepetal45 Std./Woche288,05 €201,51 €16
Hamm45 Std./Woche150,00 €110,00 €9
Bergkamen45 Std./Woche150,00 €120,00 €12
Höchstsatz beim größten angebotenen Betreuungsumfang. Die Umfänge unterscheiden sich je Stelle und stehen daneben.

Warum Kreis Lippe keine Beitragstabelle hat

Der Beitrag ist ein fester Anteil des Einkommens. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier 3 Zahlen.

Kreis Lippe staffelt nicht nach Einkommensstufen, sondern nimmt vom maßgeblichen Einkommen einen Prozentsatz, der allein von der Betreuungszeit abhängt. Das maßgebliche Einkommen ist das Jahreseinkommen, angesetzt bis höchstens 120.000 Euro, vermindert um einen Freibetrag von 30.000 Euro. Wer weniger verdient, zahlt nichts: Bis 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen fällt kein Beitrag an.

AngebotBetreuungszeitAnteil am Einkommen
Kindertageseinrichtung25 Wochenstunden4,84 %
Kindertageseinrichtung35 Wochenstunden5,09 %
Kindertageseinrichtung45 Wochenstunden7,82 %
Kindertagespflegebis zu 25 Wochenstunden4,84 %
Kindertagespflegebis zu 35 Wochenstunden5,09 %
Kindertagespflegemehr als 35 Wochenstunden7,82 %
Quelle: 1. Änderungssatzung vom 25.06.2024 der Satzung über Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamts des Kreises Lippe vom 16.06.2020. Der monatliche Elternbeitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet.

Was drei Familien tatsächlich zahlen

Diese Beträge stehen in keiner Veröffentlichung des Kreises. Sie sind nach dem Wortlaut der Satzung gerechnet, mit denselben drei Einkommen, die auf jeder Ortsseite dieses Portals stehen, damit sich Kreis Lippe mit seinen Nachbarn vergleichen lässt.

Jahreseinkommen25 Std.35 Std.45 Std.
30.000 Euro0,00 €0,00 €0,00 €
55.000 Euro101,00 €106,00 €163,00 €
90.000 Euro242,00 €255,00 €391,00 €
Monatsbeitrag für ein Kind in einer Kindertageseinrichtung, gerechnet nach der Satzung. Der Rechner des Kreises kommt an manchen Punkten auf einen Euro mehr.

Der Kreis Lippe kennt keine Einkommensstufen. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier drei Zahlen: 4,84 Prozent bei 25 Wochenstunden, 5,09 bei 35 und 7,82 bei 45. Das hat eine Folge, die man erst beim Rechnen sieht. Eine Staffel springt an ihren Stufengrenzen, ein Euro mehr Jahreseinkommen kann dort dreißig Euro im Monat kosten. Ein Prozentsatz springt nie. Dafür kennt er auch keine Deckelung nach oben außer der Bemessungsgrenze von 120.000 Euro, und die ist mit 587 Euro im Monat bei 45 Wochenstunden erreicht. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet der Kreis nicht, und in der Kindertagespflege gelten dieselben drei Sätze. Wer Kita und Tagespflege kombiniert, zahlt nur einen Beitrag, dann aber nach dem Satz der nächsthöheren Betreuungszeit.

Werden zwei oder mehr Kinder im Haushalt gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz ohnehin beitragsfrei, gilt es trotzdem als Geschwisterkind im Sinne dieser Regelung.

Die Änderungssatzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.

Elternbeitragsrechner des Kreises Lippe öffnen

Bad Salzuflen druckt keine Tabelle, sondern eine Rechenvorschrift

Zwischen den genannten Einkommen wird linear gerechnet. Die Beträge unten sind deshalb ausgerechnet, nicht abgeschrieben.

§ 3 der Satzung: Die Höhe der Elternbeiträge für die einzelnen Betreuungsformen dieser Satzung ergibt sich aus den Berechnungsformeln der Anlage. Der Beitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Anlage nennt je Spalte einen Sockelbetrag und darauf einen Prozentsatz je Einkommensband von 20.000 Euro, die sich aufaddieren: für Kinder ab drei Jahren bei 35 Wochenstunden 12,00 Euro Sockelbetrag, dazu 0,255 Prozent vom Einkommen zwischen 20.001 und 40.000 Euro, 0,51 Prozent vom Einkommen zwischen 40.001 und 60.000 Euro und 0,765 Prozent vom Einkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro.

Bis 25.000,00 € Jahreseinkommen ist nichts zu zahlen, ab 80.000,00 € steigt der Beitrag nicht weiter. Dazwischen ergibt sich jeder Betrag aus der Vorschrift. Die Tabellen unten zeigen ihn an ein paar Stellen; jeder andere Wert lässt sich mit derselben Rechnung ermitteln.

Kinder unter 3 Jahren, Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
25.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
25.001,00 €36,00 €61,00 €97,00 €
30.000,00 €43,00 €74,00 €116,00 €
40.000,00 €56,00 €99,00 €155,00 €
50.000,00 €81,00 €150,00 €231,00 €
60.000,00 €107,00 €201,00 €308,00 €
70.000,00 €145,00 €278,00 €422,00 €
80.000,00 €183,00 €354,00 €537,00 €
100.000,00 €183,00 €354,00 €537,00 €
Kinder ab 3 Jahren, Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
25.000,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
25.001,00 €12,00 €25,00 €37,00 €
30.000,00 €19,00 €38,00 €56,00 €
40.000,00 €32,00 €63,00 €95,00 €
50.000,00 €57,00 €114,00 €171,00 €
60.000,00 €83,00 €165,00 €248,00 €
70.000,00 €121,00 €242,00 €362,00 €
80.000,00 €159,00 €318,00 €477,00 €
100.000,00 €159,00 €318,00 €477,00 €
Ausgerechnet nach der Vorschrift der Satzung. Quelle: Satzung der Stadt Bad Salzuflen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Besuch der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, konsolidierte Fassung im Ortsrecht der Stadt. Die Anlage 1 druckt keine Beitragstabelle, sondern für jede der sechs Spalten eine Berechnungsformel aus Sockelbetrag und Prozentsätzen je Einkommensband.

Nach § 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht, Elterngeld nur bis zu den in § 10 BEEG genannten Beträgen. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslängliche Versorgung erwarten kann, muss zehn Prozent dieser Einkünfte hinzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen, ebenso die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgeblich ist das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres, und zwar prognostisch: Angesetzt wird das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich der im Jahr noch anfallenden Sonder- und Einmalzahlungen.

Zwei Untergrenzen stehen nebeneinander, und beide gehören genannt. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen ergibt die Formel selbst null. Bis 25.000 Euro werden die Beiträge nach § 3 von Amts wegen erlassen, ohne dass ein Antrag nötig wäre; zwischen 20.001 und 25.000 Euro wird also ein Betrag festgesetzt und sogleich erlassen. Wer zahlt, zahlt deshalb erst ab 25.001 Euro, und dann sofort den vollen berechneten Betrag. Ab 80.000,01 Euro steigt nichts mehr, und der Deckel ist genau der Wert, den die Formel bei 80.000 Euro ergibt; die Kurve hat dort keinen Sprung. Der Unterschied zwischen den beiden Altersgruppen steckt allein im Sockelbetrag: 6, 12 und 18 Euro für Kinder ab drei Jahren gegenüber 30, 48 und 78 Euro für die Jüngeren. Die Prozentsätze der drei Einkommensbänder sind für beide Altersgruppen dieselben. Für die Offene Ganztagsschule gilt die Formel der Spalte 35 Wochenstunden, gedeckelt bei 150 Euro, für andere Betreuungsangebote an einer Offenen Ganztagsschule die Spalte 25 Wochenstunden, gedeckelt bei 75 Euro. Eine Einkommensänderung von bis zu 2.500 Euro ändert den Beitrag nach § 5 nicht.

Bad Salzuflen erhebt je Familie nur einen Beitrag. Nehmen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule in Anspruch, ist nach § 3 ein einziger Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der berechneten. Das gilt über die Betreuungsformen hinweg. Nutzt ein einzelnes Kind neben der Kindertageseinrichtung oder der Offenen Ganztagsschule zusätzlich die Kindertagespflege, wird auch dafür nur ein Beitrag erhoben.

Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 7 stellt nur klar, dass Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, in den Elternbeiträgen nicht enthalten sind; ein Verpflegungsentgelt ist gegebenenfalls zusätzlich an den Träger oder die Tagespflegeperson zu zahlen.

Welche Stellen hier noch fehlen

243 Stellen sind in Nordrhein-Westfalen geprüft, aber noch nicht im Bestand. Warum, steht dahinter.

Geprüft wurden zwei Ebenen: alle Großstädte des Landes, also alle Städte über 100.000 Einwohner, und alle Kreise. Wo eine Stelle hier steht, heißt das nicht, dass sie keine Beiträge erhebt, sondern dass ihre Tabelle noch nicht im Bestand ist. Der Grund macht den Unterschied: Eine Stelle ohne auffindbare Tabelle und eine, die den Abruf untersagt, sehen von außen gleich aus und bedeuten das Gegenteil voneinander.

Die 4 Kreise in Nordrhein-Westfalen stehen hier nicht, und das ist kein Versäumnis: Sie setzen den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen nicht fest. Das Landesrecht überlässt das dem Jugendamt. Für die Kindertagespflege kann ein Kreis trotzdem Kostenbeiträge regeln.

3 Großstädte

Städte über 100.000 Einwohner. Sie setzen ihren Beitrag fast immer selbst fest.

  • Bonn323.587 EinwohnerAbruf gesperrt

    Neun Hostnamen der Stadt sind geprueft, und keiner traegt die Sache auf einem erlaubten Weg. Der Hauptauftritt antwortet auf robots.txt mit HTTP 503 und liefert dabei keine Regeldatei, sondern eine HTML-Seite mit dem Titel Security Check; zwei Regeln greifen zugleich, denn eine robots.txt mit 5xx gilt als volle Sperre, und eine als HTML ausgelieferte ist keine. Zweimal geprueft, gleiches Ergebnis. Die Adresse ohne www landet ueber eine Umleitung auf derselben Schranke. Aufschlussreich ist der zweite Host: Er fuehrt eine echte, gepflegte robots.txt, die genau drei Pfade sperrt, und einer davon ist das Ratsinformationssystem der Stadt. Bonn entzieht sein Ratsinformationssystem also ausdruecklich dem automatisierten Abruf, und genau dort laegen die Satzungen. Der Pfad ist deshalb nicht angefasst worden. Die Wurzel dieses Hosts ist eine leere Platzhalterseite; ein Spiegel des Stadtauftritts, ueber den man die Sperre umgehen koennte, ist er nicht. Das Formularportal sperrt pauschal alles, das Beteiligungsportal fuehrt eine Sammelgruppe von KI-Kennungen. Bonn ist eine Grossstadt mit eigenem Jugendamt; die Satzung existiert, sie ist nur auf keinem erlaubten Weg zu erreichen.

  • Gelsenkirchen266.199 Einwohnerkein Beitrag

    Die Satzung vom 21.05.2025 sagt es in § 1 Abs. 4 woertlich: Fuer den Zeitraum ab dem 01.08.2025 werden keine Beitraege nach Abs. 1 und 2 erhoben. Absatz 1 ist die Kindertageseinrichtung, Absatz 2 die Kindertagespflege, beide sind also frei, ohne Einkommensgrenze und ohne Stundenbegrenzung. Die vollstaendige Beitragstabelle mit ihren 15 Stufen steht weiter in der Anlage, ist aber ausser Anwendung gesetzt. Ein Enddatum nennt die Satzung nicht, deshalb gehoert diese Stelle auf Wiedervorlage und nicht auf Dauer festgeschrieben. Die Verpflegung ist von der Freiheit nicht erfasst und kostet in staedtischen Einrichtungen 50 Euro im Monat.

    Quelle bei der Stelle öffnen
  • Solingen164.621 Einwohnernichts gefunden

    Bei Solingen war bisher offen, welche Fassung ueberhaupt gilt. Das ist jetzt geklaert, und die Antwort ist einfacher als gedacht. Zum 01.08.2026 traten nicht zwei Satzungen zugleich in Kraft: § 13 der geltenden Fassung sagt woertlich, sie trete zum 01.08.2026 in Kraft und setze gleichzeitig die Satzung vom 27.01.2026 ausser Kraft. Massgeblich ist also die Anlage zu § 4 in der Fassung der II. Aenderungssatzung vom 17.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 02.04.2026. Auch der zweite offene Punkt ist beantwortet. § 4 Abs. 2 verspricht, die neue Beitragstabelle werde immer zum 1. August bekannt gegeben, und in den Amtsblaettern war keine solche Bekanntgabe zu finden. Sie fehlt auch nicht: Die Anlage traegt die Fortschreibung in ihrer eigenen Kopfzeile, im Wortlaut "ab 01.08.2026 -0,14 %", also die vom Land fuer dieses Kindergartenjahr festgesetzte Rate, und die abgedruckten Betraege enthalten sie bereits. Eine gesonderte Bekanntgabe waere doppelt. Woran es jetzt noch liegt, ist etwas anderes: Die Betraege stehen als Bild da. Die beiden Seiten mit den Tabellen tragen zusammen vier eingebettete Rasterbilder und nur die Ueberschriften als Text, 1031 und 263 Zeichen. Was in den Zellen steht, ist gemalt.

    Quelle bei der Stelle öffnen

240 Gemeinden

Kreisangehörige Gemeinden. Aufgeführt sind nur die, deren Stand etwas aussagt: eine gefundene Tabelle oder ein zuständiger Kreis. Wo nichts zu finden war, steht die Gemeinde nicht in dieser Liste.

Häufige Fragen aus Nordrhein-Westfalen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Wer legt in Nordrhein-Westfalen die Kita-Gebühren fest?
Das Jugendamt. Den Beitrag setzt allein das Jugendamt fest, nicht die Kita und nicht der Träger. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts, und das ist in Nordrhein-Westfalen oft nicht der Kreis, sondern die Stadt selbst.
Ab wann ist die Kita in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei?
Beitragsfrei sind die letzten beiden Kindergartenjahre. Maßgeblich ist der Stichtag: Wer bis zum 30. September des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet, zahlt ab dem 1. August desselben Jahres nichts mehr. Ein Kind mit Geburtstag am 1. Oktober wartet dadurch ein volles Jahr länger.
Ist das Mittagessen in Nordrhein-Westfalen im Beitrag enthalten?
Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen. Ein Entgelt für Mahlzeiten darf der Träger erheben (§ 51 Abs. 1 und 3 KiBiz), und das gilt auch in den beitragsfreien Jahren.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.