Beitragsrecht NW
Was die Kita in Nordrhein-Westfalen kostet
Kurz beantwortet
In Nordrhein-Westfalen setzt das Jugendamt den Elternbeitrag fest, die Rechtsgrundlage ist § 50 Abs. 1 KiBiz. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Für 143 Stellen liegen hier 3.153 Einkommensstufen im Original vor.
- Das Jugendamt
- Setzt Ihren Beitrag fest
- Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei
- Beitragsfreiheit
- Nein
- Obergrenze vom Land
- 143
- Beitragstabellen erhoben
§ 50 Abs. 1 KiBiz
die Höhe entscheidet die Kommune
3.153 Einkommensstufen
Sie wollen wissen
Zahle ich in Nordrhein-Westfalen überhaupt etwas für die Kita, und wenn ja, wer legt fest wie viel?
Das steht hier
- Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei, geregelt in § 50 Abs. 1 KiBiz
- Das Jugendamt setzt den Betrag fest, auf Grundlage von KiBiz
- Ohne Landesobergrenze: was das Jugendamt verlangt, ist die Grenze
- 143 Beitragstabellen aus Nordrhein-Westfalen mit 3.153 Einkommensstufen
Und das kommt dabei heraus
Ein Teil ist frei: die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei. Alles darüber kostet.
Die Buchungszeiten sind landesweit auf 25, 35 und 45 Wochenstunden festgelegt (§ 32 Abs. 2 KiBiz). Das macht die Beiträge zwischen den Jugendämtern besser vergleichbar als in jedem anderen Flächenland, und es ist der Grund, warum die Frage nach dem Beitrag hier so häufig gestellt wird: die Stufe ist überall gleich, der Preis nicht.
Ab wann Sie in Nordrhein-Westfalen nichts mehr zahlen
Rechtsgrundlage: § 50 Abs. 1 KiBiz. Die Achse zeigt die Zeit vom ersten Lebensmonat bis zur Einschulung.
Geburt
beitragspflichtig
ab 54 Monaten
die letzten 2 Jahre frei
Beitragsfrei sind die letzten beiden Kindergartenjahre. Maßgeblich ist der Stichtag: Wer bis zum 30. September des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet, zahlt ab dem 1. August desselben Jahres nichts mehr. Ein Kind mit Geburtstag am 1. Oktober wartet dadurch ein volles Jahr länger.
Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen. Ein Entgelt für Mahlzeiten darf der Träger erheben (§ 51 Abs. 1 und 3 KiBiz), und das gilt auch in den beitragsfreien Jahren.
Wer über Ihren Beitrag entscheidet
Vier Stellen nacheinander. Die Zuständigkeit entscheidet, an wen ein Antrag geht und wer den Bescheid schickt.
- 01
Der Bund
§ 90 SGB VIII schreibt die Staffelung vor und gibt einen Anspruch auf Erlass. Zur Höhe sagt er nichts.
- 02
Das Land Nordrhein-Westfalen
KiBiz bestimmt, wer festsetzen darf. Die letzten 2 Jahre vor der Schule beitragsfrei.
- 03
Das Jugendamt
Den Beitrag setzt allein das Jugendamt fest, nicht die Kita und nicht der Träger. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts, und das ist in Nordrhein-Westfalen oft nicht der Kreis, sondern die Stadt selbst.
hier entscheidet sich Ihr Betrag
- 04
Ihr Bescheid
Nennt Stufe, Betrag und Zeitraum. Er ist das einzige verbindliche Dokument, alles andere ist Vorbereitung.
Die Staffelung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Betreuungszeit ist Pflicht, die Geschwisterregelung ebenfalls. Wie hoch die Stufen liegen und wie viele es gibt, entscheidet jedes Jugendamt selbst.
Vorgeschrieben ist nach § 51 Abs. 4 KiBiz: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Betreuungszeit, Geschwisterregelung. Alles Weitere ist Spielraum der festsetzenden Stelle, und genau daraus entstehen die Unterschiede zwischen Nachbarorten.
Beitragstabellen aus Nordrhein-Westfalen
143 Stellen erhoben, jede mit Fundstelle und Fassungsdatum.
| Stelle | Umfang | Krippe | Kindergarten | Stufen |
|---|---|---|---|---|
| Datteln | über 45 Std. | 1.181,00 € | 719,00 € | 16 |
| Mülheim an der Ruhr | 45 Std./Woche | 1.070,00 € | 756,00 € | 12 |
| Rhein-Sieg-Kreis | 45 Std./Woche | 1.013,00 € | 638,00 € | 9 |
| Dorsten | 45 Std./Woche | 1.000,00 € | 673,00 € | 14 |
| Kreis Kleve | 45 Std./Woche | - | 993,79 € | 10 |
| Erkelenz | 45 Std./Woche | 928,84 € | 733,51 € | 9 |
| Kleve | 45 Std./Woche | 894,00 € | 810,00 € | 14 |
| Geldern | 45 Std./Woche | - | 891,00 € | 12 |
| Velbert | 45 Std./Woche | 890,00 € | 445,00 € | 14 |
| Meckenheim | 45 Std./Woche | 889,00 € | 545,00 € | 10 |
| Hattingen | 45 Std./Woche | 886,00 € | 709,00 € | 16 |
| Oelde | 45 Std./Woche | 876,00 € | 629,00 € | 13 |
| Leverkusen | 45 Std./Woche | 875,00 € | 433,00 € | 10 |
| Dortmund | 45 Std./Woche | 860,05 € | 754,29 € | 11 |
| Recklinghausen | 45 Std./Woche | 860,00 € | 581,00 € | 15 |
| Goch | 45 Std./Woche | - | 842,02 € | 11 |
| Sankt Augustin | 45 Std./Woche | 835,00 € | 551,00 € | 12 |
| Köln | 45 Std./Woche | 830,02 € | 479,91 € | 10 |
| Willich | 45 Std./Woche | 828,00 € | 690,00 € | 18 |
| Hückelhoven | 45 Std./Woche | 824,47 € | 651,10 € | 10 |
| Kreis Höxter | 45 Std./Woche | 824,00 € | 554,00 € | 12 |
| Hagen | 45 Std./Woche | 820,00 € | 560,00 € | 23 |
| Rheinbach | 45 Std./Woche | 814,00 € | 508,00 € | 10 |
| Hennef | 45 Std./Woche | 812,00 € | 665,00 € | 20 |
| Mettmann | 45 Std./Woche | - | 812,00 € | 10 |
| Troisdorf | 45 Std./Woche | 805,00 € | - | 9 |
| Haltern am See | 45 Std./Woche | 795,70 € | 534,50 € | 13 |
| Bornheim | 45 Std./Woche | 792,00 € | 529,00 € | 11 |
| Ibbenbüren | 45 Std./Woche | - | 787,50 € | 16 |
| Dülmen | 45 Std./Woche | 785,93 € | 703,45 € | 35 |
| Kreis Coesfeld | 45 Std./Woche | 781,61 € | 696,49 € | 35 |
| Bochum | 45 Std./Woche | 775,22 € | 521,39 € | 13 |
| Münster | 45 Std./Woche | 771,00 € | 578,00 € | 11 |
| Detmold | 45 Std./Woche | 767,00 € | 595,00 € | 11 |
| Lage | 45 Std./Woche | 761,00 € | 595,00 € | 9 |
| Niederkassel | 45 Std./Woche | 760,00 € | 540,00 € | 18 |
| Dinslaken | 45 Std./Woche | 750,00 € | 375,00 € | 9 |
| Geilenkirchen | 45 Std./Woche | 748,24 € | 590,89 € | 9 |
| Rheinberg | 45 Std./Woche | 747,64 € | 498,42 € | 10 |
| Kreis Steinfurt | 45 Std./Woche | - | 745,00 € | 16 |
| Haan | 45 Std./Woche | 742,00 € | 495,00 € | 13 |
| Lünen | 45 Std./Woche | 741,00 € | 490,00 € | 16 |
| Rheda-Wiedenbrück | 45 Std./Woche | 739,09 € | 612,75 € | 10 |
| Oer-Erkenschwick | 45 Std./Woche | 739,00 € | 496,00 € | 15 |
| Kreis Warendorf | 45 Std./Woche | 736,89 € | 491,26 € | 11 |
| Kreis Gütersloh | 45 Std./Woche | 730,00 € | 552,00 € | 12 |
| Herne | 45 Std./Woche | 729,00 € | 490,00 € | 24 |
| Königswinter | 45 Std./Woche | - | 727,00 € | 12 |
| Harsewinkel | 45 Std./Woche | 720,00 € | 542,00 € | 12 |
| Marl | 45 Std./Woche | 718,30 € | 479,50 € | 14 |
| Kreis Heinsberg | 45 Std./Woche | 713,56 € | 563,51 € | 9 |
| Beckum | 45 Std./Woche | 710,02 € | 511,85 € | 10 |
| Alsdorf | 45 Std./Woche | - | 692,00 € | 13 |
| Bielefeld | 45 Std./Woche | 691,19 € | 564,66 € | 10 |
| Bad Oeynhausen | 45 Std./Woche | 681,00 € | 610,00 € | 19 |
| Schwerte | 45 Std./Woche | - | 666,00 € | 11 |
| Hochsauerlandkreis | 45 Std./Woche | - | 665,00 € | 9 |
| Olsberg | 45 Std./Woche | - | 665,00 € | 9 |
| Nettetal | 45 Std./Woche | - | 660,10 € | 15 |
| Leichlingen | 45 Std./Woche | 658,00 € | 439,00 € | 14 |
| Neuss | 45 Std./Woche | 652,00 € | 303,00 € | 10 |
| Erkrath | 45 Std./Woche | 652,00 € | 571,00 € | 14 |
| Rheine | 45 Std./Woche | - | 652,00 € | 8 |
| Rheinisch-Bergischer Kreis | 55 Std./Woche | 649,50 € | 537,00 € | 19 |
| Paderborn | 45 Std./Woche | 646,00 € | 434,00 € | 12 |
| Castrop-Rauxel | 45 Std./Woche | 646,00 € | 434,00 € | 14 |
| Kreis Paderborn | 45 Std./Woche | 646,00 € | 434,00 € | 12 |
| Arnsberg | 45 Std./Woche | 644,01 € | 417,27 € | 11 |
| Heinsberg | 45 Std./Woche | 642,93 € | 507,72 € | 9 |
| Witten | 45 Std./Woche | 632,00 € | 412,00 € | 13 |
| Herdecke | 45 Std./Woche | 617,00 € | 515,00 € | 13 |
| Unna | 45 Std./Woche | 613,00 € | 516,00 € | 14 |
| Heiligenhaus | 45 Std./Woche | 612,00 € | 468,00 € | 9 |
| Bergisch Gladbach | 45 Std./Woche | - | 610,00 € | 16 |
| Bottrop | 45 Std./Woche | 605,00 € | 515,00 € | 10 |
| Kreis Unna | 45 Std./Woche | 605,00 € | 404,00 € | 16 |
| Oberbergischer Kreis | 45 Std./Woche | - | 600,00 € | 11 |
| Kreis Soest | 45 Std./Woche | 597,00 € | 504,00 € | 12 |
| Krefeld | 45 Std./Woche | 591,00 € | 477,00 € | 15 |
| Minden | 45 Std./Woche | 591,00 € | 522,00 € | 8 |
| Ratingen | 45 Std./Woche | 591,00 € | - | 14 |
| Sundern (Sauerland) | 45 Std./Woche | 589,00 € | 341,00 € | 26 |
| Schwelm | 45 Std./Woche | 588,00 € | 490,00 € | 12 |
| Wesel | 45 Std./Woche | 586,00 € | 366,00 € | 10 |
| Warstein | 45 Std./Woche | 583,63 € | 483,14 € | 14 |
| Kamp-Lintfort | 45 Std./Woche | 580,00 € | 405,00 € | 13 |
| Viersen | 45 Std./Woche | 577,00 € | 494,00 € | 7 |
| Kreis Viersen | 45 Std./Woche | - | 576,02 € | 11 |
| Kaarst | 45 Std./Woche | 575,00 € | 383,00 € | 7 |
| Kreis Minden-Lübbecke | 45 Std./Woche | 573,00 € | 417,00 € | 10 |
| Mönchengladbach | 45 Std./Woche | - | 572,65 € | 10 |
| Bünde | 45 Std./Woche | 569,00 € | 459,00 € | 14 |
| Overath | 45 Std./Woche | - | 565,00 € | 16 |
| Kevelaer | 45 Std./Woche | - | 563,08 € | 14 |
| Menden (Sauerland) | 45 Std./Woche | - | 562,50 € | 13 |
| Oberhausen | 45 Std./Woche | 562,00 € | 520,00 € | 9 |
| Kreis Euskirchen | 45 Std./Woche | 561,00 € | 330,00 € | 6 |
| Rhein-Kreis Neuss | 45 Std./Woche | 560,00 € | 400,00 € | 8 |
| Märkischer Kreis | 45 Std./Woche | - | 559,55 € | 21 |
| StädteRegion Aachen | 45 Std./Woche | 555,00 € | 231,00 € | 7 |
| Soest | 45 Std./Woche | 555,00 € | 450,00 € | 10 |
| Kreis Wesel | 45 Std./Woche | 553,00 € | 374,00 € | 8 |
| Lüdenscheid | 45 Std./Woche | - | 549,00 € | 13 |
| Ahlen | 45 Std./Woche | 547,00 € | 410,00 € | 8 |
| Voerde | 45 Std./Woche | 543,00 € | 346,00 € | 8 |
| Emsdetten | 45 Std./Woche | 542,00 € | 336,00 € | 16 |
| Gronau | 45 Std./Woche | 541,00 € | 310,00 € | 8 |
| Löhne | 45 Std./Woche | 540,00 € | 500,00 € | 9 |
| Hilden | 45 Std./Woche | 533,00 € | 382,00 € | 9 |
| Wetter (Ruhr) | 45 Std./Woche | 532,00 € | 476,00 € | 7 |
| Kamen | 45 Std./Woche | 531,00 € | 354,00 € | 21 |
| Lippstadt | 45 Std./Woche | 530,00 € | 440,00 € | 12 |
| Plettenberg | 45 Std./Woche | - | 530,00 € | 10 |
| Bocholt | 45 Std./Woche | 526,00 € | 482,00 € | 8 |
| Borken | 45 Std./Woche | 526,00 € | 482,00 € | 8 |
| Kreis Borken | 45 Std./Woche | 526,00 € | 482,00 € | 8 |
| Wülfrath | 45 Std./Woche | - | 520,00 € | 8 |
| Moers | 45 Std./Woche | 517,00 € | 407,00 € | 10 |
| Kreis Düren | 45 Std./Woche | - | 510,00 € | 9 |
| Herford | 45 Std./Woche | 490,00 € | 450,00 € | 8 |
| Kreis Herford | 45 Std./Woche | 490,00 € | 450,00 € | 8 |
| Aachen | 45 Std./Woche | 488,00 € | 436,00 € | 6 |
| Rösrath | 45 Std./Woche | 487,00 € | 417,00 € | 24 |
| Werdohl | 45 Std./Woche | - | 482,00 € | 29 |
| Eschweiler | 45 Std./Woche | - | 475,00 € | 9 |
| Hemer | 45 Std./Woche | - | 474,59 € | 8 |
| Duisburg | 45 Std./Woche | 472,00 € | 248,00 € | 13 |
| Siegburg | 45 Std./Woche | 472,00 € | - | 8 |
| Wuppertal | 45 Std./Woche | 465,00 € | 425,00 € | 10 |
| Wipperfürth | 45 Std./Woche | 465,00 € | 436,00 € | 12 |
| Dormagen | 45 Std./Woche | 449,00 € | 266,00 € | 5 |
| Radevormwald | 45 Std./Woche | 445,50 € | 297,00 € | 12 |
| Remscheid | 45 Std./Woche | - | 425,00 € | 9 |
| Essen | 45 Std./Woche | 413,00 € | 310,00 € | 9 |
| Siegen | 45 Std./Woche | - | 390,00 € | 14 |
| Breckerfeld | 45 Std./Woche | 386,00 € | 270,00 € | 16 |
| Kreis Siegen-Wittgenstein | 45 Std./Woche | - | 360,00 € | 10 |
| Düsseldorf | 45 Std./Woche | 350,00 € | - | 7 |
| Kreis Olpe | 45 Std./Woche | - | 350,00 € | 10 |
| Würselen | 45 Std./Woche | - | 342,00 € | 5 |
| Ennepetal | 45 Std./Woche | 288,05 € | 201,51 € | 16 |
| Hamm | 45 Std./Woche | 150,00 € | 110,00 € | 9 |
| Bergkamen | 45 Std./Woche | 150,00 € | 120,00 € | 12 |
Warum Kreis Lippe keine Beitragstabelle hat
Der Beitrag ist ein fester Anteil des Einkommens. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier 3 Zahlen.
Kreis Lippe staffelt nicht nach Einkommensstufen, sondern nimmt vom maßgeblichen Einkommen einen Prozentsatz, der allein von der Betreuungszeit abhängt. Das maßgebliche Einkommen ist das Jahreseinkommen, angesetzt bis höchstens 120.000 Euro, vermindert um einen Freibetrag von 30.000 Euro. Wer weniger verdient, zahlt nichts: Bis 30.000 Euro Bruttojahreseinkommen fällt kein Beitrag an.
| Angebot | Betreuungszeit | Anteil am Einkommen |
|---|---|---|
| Kindertageseinrichtung | 25 Wochenstunden | 4,84 % |
| Kindertageseinrichtung | 35 Wochenstunden | 5,09 % |
| Kindertageseinrichtung | 45 Wochenstunden | 7,82 % |
| Kindertagespflege | bis zu 25 Wochenstunden | 4,84 % |
| Kindertagespflege | bis zu 35 Wochenstunden | 5,09 % |
| Kindertagespflege | mehr als 35 Wochenstunden | 7,82 % |
Was drei Familien tatsächlich zahlen
Diese Beträge stehen in keiner Veröffentlichung des Kreises. Sie sind nach dem Wortlaut der Satzung gerechnet, mit denselben drei Einkommen, die auf jeder Ortsseite dieses Portals stehen, damit sich Kreis Lippe mit seinen Nachbarn vergleichen lässt.
| Jahreseinkommen | 25 Std. | 35 Std. | 45 Std. |
|---|---|---|---|
| 30.000 Euro | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 55.000 Euro | 101,00 € | 106,00 € | 163,00 € |
| 90.000 Euro | 242,00 € | 255,00 € | 391,00 € |
Der Kreis Lippe kennt keine Einkommensstufen. Wo andere Stellen dreißig Zeilen drucken, stehen hier drei Zahlen: 4,84 Prozent bei 25 Wochenstunden, 5,09 bei 35 und 7,82 bei 45. Das hat eine Folge, die man erst beim Rechnen sieht. Eine Staffel springt an ihren Stufengrenzen, ein Euro mehr Jahreseinkommen kann dort dreißig Euro im Monat kosten. Ein Prozentsatz springt nie. Dafür kennt er auch keine Deckelung nach oben außer der Bemessungsgrenze von 120.000 Euro, und die ist mit 587 Euro im Monat bei 45 Wochenstunden erreicht. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet der Kreis nicht, und in der Kindertagespflege gelten dieselben drei Sätze. Wer Kita und Tagespflege kombiniert, zahlt nur einen Beitrag, dann aber nach dem Satz der nächsthöheren Betreuungszeit.
Werden zwei oder mehr Kinder im Haushalt gleichzeitig in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut, entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ist ein Kind nach § 50 Abs. 1 KiBiz ohnehin beitragsfrei, gilt es trotzdem als Geschwisterkind im Sinne dieser Regelung.
Die Änderungssatzung regelt allein den Elternbeitrag. Zum Mittagessen sagt sie nichts.
Bad Salzuflen druckt keine Tabelle, sondern eine Rechenvorschrift
Zwischen den genannten Einkommen wird linear gerechnet. Die Beträge unten sind deshalb ausgerechnet, nicht abgeschrieben.
§ 3 der Satzung: Die Höhe der Elternbeiträge für die einzelnen Betreuungsformen dieser Satzung ergibt sich aus den Berechnungsformeln der Anlage. Der Beitrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Die Anlage nennt je Spalte einen Sockelbetrag und darauf einen Prozentsatz je Einkommensband von 20.000 Euro, die sich aufaddieren: für Kinder ab drei Jahren bei 35 Wochenstunden 12,00 Euro Sockelbetrag, dazu 0,255 Prozent vom Einkommen zwischen 20.001 und 40.000 Euro, 0,51 Prozent vom Einkommen zwischen 40.001 und 60.000 Euro und 0,765 Prozent vom Einkommen zwischen 60.001 und 80.000 Euro.
Bis 25.000,00 € Jahreseinkommen ist nichts zu zahlen, ab 80.000,00 € steigt der Beitrag nicht weiter. Dazwischen ergibt sich jeder Betrag aus der Vorschrift. Die Tabellen unten zeigen ihn an ein paar Stellen; jeder andere Wert lässt sich mit derselben Rechnung ermitteln.
| Kinder unter 3 Jahren, Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| 25.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 25.001,00 € | 36,00 € | 61,00 € | 97,00 € |
| 30.000,00 € | 43,00 € | 74,00 € | 116,00 € |
| 40.000,00 € | 56,00 € | 99,00 € | 155,00 € |
| 50.000,00 € | 81,00 € | 150,00 € | 231,00 € |
| 60.000,00 € | 107,00 € | 201,00 € | 308,00 € |
| 70.000,00 € | 145,00 € | 278,00 € | 422,00 € |
| 80.000,00 € | 183,00 € | 354,00 € | 537,00 € |
| 100.000,00 € | 183,00 € | 354,00 € | 537,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren, Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| 25.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
| 25.001,00 € | 12,00 € | 25,00 € | 37,00 € |
| 30.000,00 € | 19,00 € | 38,00 € | 56,00 € |
| 40.000,00 € | 32,00 € | 63,00 € | 95,00 € |
| 50.000,00 € | 57,00 € | 114,00 € | 171,00 € |
| 60.000,00 € | 83,00 € | 165,00 € | 248,00 € |
| 70.000,00 € | 121,00 € | 242,00 € | 362,00 € |
| 80.000,00 € | 159,00 € | 318,00 € | 477,00 € |
| 100.000,00 € | 159,00 € | 318,00 € | 477,00 € |
Nach § 4 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht, Elterngeld nur bis zu den in § 10 BEEG genannten Beträgen. Wer aus einem Beschäftigungsverhältnis oder einem Mandat eine lebenslängliche Versorgung erwarten kann, muss zehn Prozent dieser Einkünfte hinzurechnen. Für das dritte und jedes weitere Kind werden die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG abgezogen, ebenso die steuerlich anerkannten Kinderbetreuungskosten. Maßgeblich ist das voraussichtliche Einkommen des laufenden Kalenderjahres, und zwar prognostisch: Angesetzt wird das Zwölffache des aktuellen Monatseinkommens zuzüglich der im Jahr noch anfallenden Sonder- und Einmalzahlungen.
Zwei Untergrenzen stehen nebeneinander, und beide gehören genannt. Bis 20.000 Euro Jahreseinkommen ergibt die Formel selbst null. Bis 25.000 Euro werden die Beiträge nach § 3 von Amts wegen erlassen, ohne dass ein Antrag nötig wäre; zwischen 20.001 und 25.000 Euro wird also ein Betrag festgesetzt und sogleich erlassen. Wer zahlt, zahlt deshalb erst ab 25.001 Euro, und dann sofort den vollen berechneten Betrag. Ab 80.000,01 Euro steigt nichts mehr, und der Deckel ist genau der Wert, den die Formel bei 80.000 Euro ergibt; die Kurve hat dort keinen Sprung. Der Unterschied zwischen den beiden Altersgruppen steckt allein im Sockelbetrag: 6, 12 und 18 Euro für Kinder ab drei Jahren gegenüber 30, 48 und 78 Euro für die Jüngeren. Die Prozentsätze der drei Einkommensbänder sind für beide Altersgruppen dieselben. Für die Offene Ganztagsschule gilt die Formel der Spalte 35 Wochenstunden, gedeckelt bei 150 Euro, für andere Betreuungsangebote an einer Offenen Ganztagsschule die Spalte 25 Wochenstunden, gedeckelt bei 75 Euro. Eine Einkommensänderung von bis zu 2.500 Euro ändert den Beitrag nach § 5 nicht.
Bad Salzuflen erhebt je Familie nur einen Beitrag. Nehmen mehrere Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung, die Kindertagespflege oder die Offene Ganztagsschule in Anspruch, ist nach § 3 ein einziger Elternbeitrag zu zahlen, und zwar der höchste der berechneten. Das gilt über die Betreuungsformen hinweg. Nutzt ein einzelnes Kind neben der Kindertageseinrichtung oder der Offenen Ganztagsschule zusätzlich die Kindertagespflege, wird auch dafür nur ein Beitrag erhoben.
Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 7 stellt nur klar, dass Kosten für die Verpflegung, insbesondere für eine Mittagsverpflegung, in den Elternbeiträgen nicht enthalten sind; ein Verpflegungsentgelt ist gegebenenfalls zusätzlich an den Träger oder die Tagespflegeperson zu zahlen.
Welche Stellen hier noch fehlen
243 Stellen sind in Nordrhein-Westfalen geprüft, aber noch nicht im Bestand. Warum, steht dahinter.
Geprüft wurden zwei Ebenen: alle Großstädte des Landes, also alle Städte über 100.000 Einwohner, und alle Kreise. Wo eine Stelle hier steht, heißt das nicht, dass sie keine Beiträge erhebt, sondern dass ihre Tabelle noch nicht im Bestand ist. Der Grund macht den Unterschied: Eine Stelle ohne auffindbare Tabelle und eine, die den Abruf untersagt, sehen von außen gleich aus und bedeuten das Gegenteil voneinander.
Die 4 Kreise in Nordrhein-Westfalen stehen hier nicht, und das ist kein Versäumnis: Sie setzen den Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen nicht fest. Das Landesrecht überlässt das dem Jugendamt. Für die Kindertagespflege kann ein Kreis trotzdem Kostenbeiträge regeln.
3 Großstädte
Städte über 100.000 Einwohner. Sie setzen ihren Beitrag fast immer selbst fest.
- Bonn323.587 EinwohnerAbruf gesperrt
Neun Hostnamen der Stadt sind geprueft, und keiner traegt die Sache auf einem erlaubten Weg. Der Hauptauftritt antwortet auf robots.txt mit HTTP 503 und liefert dabei keine Regeldatei, sondern eine HTML-Seite mit dem Titel Security Check; zwei Regeln greifen zugleich, denn eine robots.txt mit 5xx gilt als volle Sperre, und eine als HTML ausgelieferte ist keine. Zweimal geprueft, gleiches Ergebnis. Die Adresse ohne www landet ueber eine Umleitung auf derselben Schranke. Aufschlussreich ist der zweite Host: Er fuehrt eine echte, gepflegte robots.txt, die genau drei Pfade sperrt, und einer davon ist das Ratsinformationssystem der Stadt. Bonn entzieht sein Ratsinformationssystem also ausdruecklich dem automatisierten Abruf, und genau dort laegen die Satzungen. Der Pfad ist deshalb nicht angefasst worden. Die Wurzel dieses Hosts ist eine leere Platzhalterseite; ein Spiegel des Stadtauftritts, ueber den man die Sperre umgehen koennte, ist er nicht. Das Formularportal sperrt pauschal alles, das Beteiligungsportal fuehrt eine Sammelgruppe von KI-Kennungen. Bonn ist eine Grossstadt mit eigenem Jugendamt; die Satzung existiert, sie ist nur auf keinem erlaubten Weg zu erreichen.
- Gelsenkirchen266.199 Einwohnerkein Beitrag
Die Satzung vom 21.05.2025 sagt es in § 1 Abs. 4 woertlich: Fuer den Zeitraum ab dem 01.08.2025 werden keine Beitraege nach Abs. 1 und 2 erhoben. Absatz 1 ist die Kindertageseinrichtung, Absatz 2 die Kindertagespflege, beide sind also frei, ohne Einkommensgrenze und ohne Stundenbegrenzung. Die vollstaendige Beitragstabelle mit ihren 15 Stufen steht weiter in der Anlage, ist aber ausser Anwendung gesetzt. Ein Enddatum nennt die Satzung nicht, deshalb gehoert diese Stelle auf Wiedervorlage und nicht auf Dauer festgeschrieben. Die Verpflegung ist von der Freiheit nicht erfasst und kostet in staedtischen Einrichtungen 50 Euro im Monat.
Quelle bei der Stelle öffnen - Solingen164.621 Einwohnernichts gefunden
Bei Solingen war bisher offen, welche Fassung ueberhaupt gilt. Das ist jetzt geklaert, und die Antwort ist einfacher als gedacht. Zum 01.08.2026 traten nicht zwei Satzungen zugleich in Kraft: § 13 der geltenden Fassung sagt woertlich, sie trete zum 01.08.2026 in Kraft und setze gleichzeitig die Satzung vom 27.01.2026 ausser Kraft. Massgeblich ist also die Anlage zu § 4 in der Fassung der II. Aenderungssatzung vom 17.03.2026, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 14 vom 02.04.2026. Auch der zweite offene Punkt ist beantwortet. § 4 Abs. 2 verspricht, die neue Beitragstabelle werde immer zum 1. August bekannt gegeben, und in den Amtsblaettern war keine solche Bekanntgabe zu finden. Sie fehlt auch nicht: Die Anlage traegt die Fortschreibung in ihrer eigenen Kopfzeile, im Wortlaut "ab 01.08.2026 -0,14 %", also die vom Land fuer dieses Kindergartenjahr festgesetzte Rate, und die abgedruckten Betraege enthalten sie bereits. Eine gesonderte Bekanntgabe waere doppelt. Woran es jetzt noch liegt, ist etwas anderes: Die Betraege stehen als Bild da. Die beiden Seiten mit den Tabellen tragen zusammen vier eingebettete Rasterbilder und nur die Ueberschriften als Text, 1031 und 263 Zeichen. Was in den Zellen steht, ist gemalt.
Quelle bei der Stelle öffnen
240 Gemeinden
Kreisangehörige Gemeinden. Aufgeführt sind nur die, deren Stand etwas aussagt: eine gefundene Tabelle oder ein zuständiger Kreis. Wo nichts zu finden war, steht die Gemeinde nicht in dieser Liste.
- AhausKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AldenhovenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AlfterKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AlpenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AltenbekenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AltenbergeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AnröchteKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AschebergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Coesfeld.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AttendornKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - AugustdorfKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad BerleburgKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad DriburgKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad LaaspheKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehen - Bad LippspringeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad MünstereifelKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad SassendorfKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bad WünnenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BaesweilerKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Städteregion Aachen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BalveKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BarntrupKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Bedburg-HauKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BeelenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BergneustadtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehen - BestwigKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BeverungenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BillerbeckKreis setzt fest
Es gilt die Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld. Billerbeck stellt sie ein und zieht den Beitrag ein, festgesetzt hat sie der Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BlankenheimKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BlombergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - BönenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Unna.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BorchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BorgentreichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BorgholzhausenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BrakelKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BrilonKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BrüggenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Viersen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BurbachKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehen - BürenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - BurscheidKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rheinisch-Bergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - DahlemKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - DelbrückKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - DörentrupKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - DrensteinfurtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - DrolshagenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - DürenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EitorfKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Emmerich am RheinKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EngelskirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehen - EngerKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EnnigerlohKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EnseKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - ErndtebrückKreis setzt fest
Erndtebrueck hat kein eigenes Jugendamt, und das war im Bestand falsch gefuehrt. Zustaendig ist der Kreis Siegen-Wittgenstein, dessen Regionaler Sozialdienst eine Aussenstelle im Rathaus unterhaelt und ausdruecklich fuer Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrueck zustaendig ist; im Jugendamtsverzeichnis des LWL erscheint nur das Jugendamt des Kreises, kein eigener Eintrag fuer die Gemeinde. Die Satzung des Kreises vom 29.03.2023 gilt seit dem 01.08.2023 und ist lesbar. Sie unterscheidet nicht nach Alter, sondern rechnet vom Ganztagsplatz herunter: Grundlage sind 45 Wochenstunden, bei 35 Stunden gehen 28 Prozent ab, bei 25 Stunden 35 Prozent. Zehn Einkommensstufen tragen Untergrenzen, von unter 40.000 bis ab 130.000 Euro, und dieselbe Anlage gilt nach § 8 Abs. 1 auch fuer die Kindertagespflege.
Quelle bei der Stelle öffnen - ErwitteKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EsloheKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EspelkampKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - EuskirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehen - EverswinkelKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehen - ExtertalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - FinnentropKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - FreudenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Fröndenberg/RuhrKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Unna.
Beitragstabelle ansehen - GangeltKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - GescherKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - GesekeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - GrefrathKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Viersen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - GrevenbroichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Kreis Neuss.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HalleKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HallenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HalverKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HamminkelnKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HavixbeckKreis setzt fest
Es gilt die Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld. Havixbeck stellt sie ein und zieht den Beitrag ein, festgesetzt hat sie der Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HeekKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HeidenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HeimbachKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehen - HellenthalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HerscheidKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Herzebrock-ClarholzKreis setzt fest
Es gilt die Elternbeitragstabelle des Kreises Gütersloh. Die Gemeinde zieht nur ein; der Antrag auf Erlass geht an den Kreis. Die Beträge stimmen mit dem erhobenen Kreisdatensatz überein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HiddenhausenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HilchenbachKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HilleKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HolzwickedeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Unna.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HopstenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Horn-Bad MeinbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - HörstelKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HorstmarKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HövelhofKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HöxterKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HückeswagenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HüllhorstKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehen - HünxeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - HürtgenwaldKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - IndenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - IsselburgKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehen - IssumKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - JüchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Kreis Neuss.
Beitragstabelle ansehen - JülichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KalkarKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KallKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KalletalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - KerkenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KierspeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KirchhundemKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KirchlengernKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehen - KorschenbroichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Kreis Neuss.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KranenburgKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KreuzauKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KreuztalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - KürtenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rheinisch-Bergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehen - LadbergenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LaerKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LangenbergKreis setzt fest
Langenberg hat kein eigenes Jugendamt, und das war im Bestand falsch gefuehrt. Zustaendig ist der Kreis Guetersloh, der seine Einrichtungsliste ausdruecklich ohne die Staedte Guetersloh, Rheda-Wiedenbrueck und Verl fuehrt; Langenberg gehoert nicht zu diesen drei. Die Grundsatzung des Kreises stammt vom 02.03.2020, die erste Aenderung vom 20.09.2021, und der Kreis tut etwas, das viele Nachbarn unterlassen: Er veroeffentlicht jedes Jahr eine neu bezifferte Tabelle, obwohl seine Satzung eine automatische Fortschreibung nach § 37 KiBiz vorsieht. Die aktuelle traegt den Stand ab 01.08.2026, zwoelf Einkommensstufen von bis 30.000 bis ueber 100.000 Euro, sechs Spalten fuer Kinder unter und ueber zwei Jahren mit 25, 35 und 45 Wochenstunden, und daneben eine eigene Tabelle fuer die Kindertagespflege mit vier Zeitstufen. In jeder Zelle steht ein Einzelwert, keine Spanne.
Quelle bei der Stelle öffnen - LangerweheKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehen - LegdenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LemgoKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LengerichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LennestadtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehen - LeopoldshöheKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LichtenauKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LienenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LindlarKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LinnichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LippetalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LotteKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LübbeckeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LüdinghausenKreis setzt fest
Es gilt die Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld. Lüdinghausen stellt sie ein und zieht den Beitrag ein, festgesetzt hat sie der Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - LügdeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MarienheideKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MarienmünsterKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MarsbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MechernichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MedebachKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MeerbuschKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Kreis Neuss.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MeinerzhagenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehen - MerzenichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MeschedeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MetelenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MettingenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MöhneseeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehen - MonschauKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Städteregion Aachen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MorsbachKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - MuchKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Nachrodt-WiblingwerdeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NetphenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NettersheimKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NeuenkirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehen - NeuenradeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Neukirchen-VluynKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehen - NeunkirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
Beitragstabelle ansehen - Neunkirchen-SeelscheidKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NideggenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehen - NiederkrüchtenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Viersen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NiederzierKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NieheimKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NordkirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Coesfeld.
Beitragstabelle ansehen - NordwaldeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NörvenichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NottulnKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Coesfeld.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - NümbrechtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - OchtrupKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - OdenthalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rheinisch-Bergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehen - OerlinghausenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - OlfenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Coesfeld.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - OlpeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - OstbevernKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - PetershagenKreis setzt fest
Das gefundene Informationsblatt der Stadt gilt allein der Offenen Ganztagsschule. Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzt der Kreis Minden-Lübbecke fest, und dessen Tabelle gilt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Preußisch OldendorfKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RaesfeldKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RahdenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Minden-Lübbecke.
Beitragstabelle ansehen - ReckeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - ReesKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - ReichshofKreis setzt fest
Es gilt die Anlage zur Satzung des Oberbergischen Kreises. Reichshof rechnet nur ab; im Ortsrecht der Gemeinde steht keine eigene Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen. Die eingestellte Fassung ist zudem am 31.07.2026 ausgelaufen, und eine für 2026/2027 hat auch der Kreis noch nicht veröffentlicht.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RekenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RhedeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RheurdtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RietbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RödinghausenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehen - RoetgenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Städteregion Aachen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RommerskirchenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Kreis Neuss.
Beitragstabelle ansehen - RosendahlKreis setzt fest
Es gilt die Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld. Die Fassung, die Rosendahl selbst einstellt, galt vom 01.08.2023 bis 31.07.2025 und ist überholt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RuppichterothKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - RüthenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SaerbeckKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SalzkottenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Paderborn.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SassenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SchalksmühleKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Märkischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SchermbeckKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehen - Schieder-SchwalenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehen - SchlangenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Lippe.
Sätze ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SchleidenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Schloß Holte-StukenbrockKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SchöppingenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SchwalmtalKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Viersen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SelfkantKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SendenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Coesfeld.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SendenhorstKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SimmerathKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Städteregion Aachen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SonsbeckKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Wesel.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SpengeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - StadtlohnKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SteinfurtKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SteinhagenKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - SteinheimKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - StemwedeKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - TecklenburgKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - TelgteKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - TitzKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehen - TönisvorstKreis setzt fest
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - Übach-PalenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - UedemKreis setzt fest
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Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehen - VersmoldKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
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Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Düren.
Beitragstabelle ansehen - VlothoKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Herford.
Beitragstabelle ansehen - VredenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Borken.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WachtbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Rhein-Sieg-Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WachtendonkKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WaderslohKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WaldbrölKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Oberbergischer Kreis.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WaldfeuchtKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WarburgKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WarendorfKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Warendorf.
Beitragstabelle ansehen - WassenbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WeezeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Kleve.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WegbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Heinsberg.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WeilerswistKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WelverKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WendenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Olpe.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WerlKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
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Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Gütersloh.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WesterkappelnKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WettringenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Steinfurt.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WickedeKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Soest.
Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WillebadessenKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Höxter.
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Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Siegen-Wittgenstein.
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Beitragstabelle ansehenQuelle bei der Stelle öffnen - WinterbergKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Hochsauerlandkreis.
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Beitragstabelle ansehen - ZülpichKreis setzt fest
Diese Gemeinde hat kein eigenes Jugendamt. Den Beitrag setzt das Kreisjugendamt fest: Kreis Euskirchen.
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Häufige Fragen aus Nordrhein-Westfalen
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Wer legt in Nordrhein-Westfalen die Kita-Gebühren fest?
- Das Jugendamt. Den Beitrag setzt allein das Jugendamt fest, nicht die Kita und nicht der Träger. Zuständig ist das Jugendamt Ihres Wohnorts, und das ist in Nordrhein-Westfalen oft nicht der Kreis, sondern die Stadt selbst.
- Ab wann ist die Kita in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei?
- Beitragsfrei sind die letzten beiden Kindergartenjahre. Maßgeblich ist der Stichtag: Wer bis zum 30. September des Jahres das vierte Lebensjahr vollendet, zahlt ab dem 1. August desselben Jahres nichts mehr. Ein Kind mit Geburtstag am 1. Oktober wartet dadurch ein volles Jahr länger.
- Ist das Mittagessen in Nordrhein-Westfalen im Beitrag enthalten?
- Weitere Teilnahmebeiträge sind ausgeschlossen. Ein Entgelt für Mahlzeiten darf der Träger erheben (§ 51 Abs. 1 und 3 KiBiz), und das gilt auch in den beitragsfreien Jahren.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege, die in jedem Bundesland offenstehen. Von selbst passiert keiner davon.
Quellen und Stand
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII, Pauschalierte Kostenbeteiligung Staffelungspflicht und Erlass auf Antrag
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen (Köln) Fassung 01.08.2025
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Elternbeiträgen, Beitragstabelle für das Kindergartenjahr 2026/2027 (Dortmund) Fassung 01.08.2026
- Anlage vom 29.05.2012 zur Satzung 4.06 der Stadt Essen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen, Spielgruppen und Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege vom 28.04.2008, zuletzt geändert am 24.03.2021 (Essen) Fassung 29.05.2012
- Elternbeitragstabelle für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen ab dem 01.08.2024, Anlage zur Satzung der Stadt Duisburg vom 10.06.2022 (Duisburg) Fassung 01.08.2024
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen im Kreis Gütersloh ab 01.08.2026, ohne die Städte Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück und Verl (Kreis Gütersloh) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Bochum über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Bochum bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung), Anlage 1 und 2 (Bochum) Fassung 01.08.2024
- Beitragstabelle zur Elternbeitragssatzung der Stadt Wuppertal, Stand 01.08.2019, inhaltlich gleich der Anlage zur Elternbeitragssatzung ab 01.08.2020 (Wuppertal) Fassung 01.08.2020
- Beiträge ab 01.08.2025 gemäß § 2 Abs. 2 Elternbeitragssatzung der Stadt Bielefeld (8. Änderungssatzung vom 24.06.2024) (Bielefeld) Fassung 01.08.2025
- Satzung des Kreises Kleve über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege vom 08.05.2025, fortgeschriebene Beträge für das Kindergartenjahr 2025/2026 (Kreis Kleve) Fassung 01.08.2025
- Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, Ortsrecht 51.03 der Stadt Münster, Satzung vom 25.06.2009 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.05.2025 (Münster) Fassung 01.08.2025
- Elternbeiträge im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Bildung im Kreis Warendorf, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2025 (Kreis Warendorf) Fassung 01.08.2025
- Anlage zu § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und LENA-Gruppen (Elternbeitragssatzung), Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 (Mönchengladbach) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen im Sinne des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) in der Fassung des 7. Nachtrags vom 22.06.2023, Anlage 1 (gültig ab 01.01.2023) (Aachen) Fassung 01.01.2023
- Elternbeitragstabelle für die Kita des Kreises Heinsberg, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Kreis Heinsberg) Fassung 01.08.2026
- Merkblatt zum Elternbeitrag der Stadt Krefeld, Beitragstabelle inklusive OGS und Tagespflege, zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offenen Ganztagsschulen (Krefeld) Fassung 01.01.2025
- Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Oberhausen) Fassung 01.08.2025
- Elternbeitragstabelle für den Besuch einer Kindertageseinrichtung in Hagen, gültig für das Kindergartenjahr 2026/2027 (01.08.2026 bis 31.07.2027), zur Satzung der Stadt Hagen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder vom 23.06.2015 in der Fassung des 2. Nachtrags vom 14.10.2021 (Hagen) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabellen zur Satzung der Stadt Hamm zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen vom 12.04.2021 (Hamm) Fassung 01.08.2021
- Merkblatt zu Kita, Kindertagespflege und OGS der Stadt Mülheim an der Ruhr, Beitragstabelle ab dem 01.08.2025, zur Elternbeitragssatzung vom 07.04.2008. Für das Kindergartenjahr 2026/2027 gilt sie unverändert weiter, weil die Änderungssatzung vom 16.07.2026 die jährliche Erhöhung ausgesetzt hat, bekannt gemacht im Amtsblatt 2026/21 vom 31.07.2026. (Mülheim an der Ruhr) Fassung 01.08.2025
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26. Oktober 2023, Elternbeitrag ab 01.08.2024 (Leverkusen) Fassung 01.08.2024
- Satzung der Stadt Herne über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der örtlichen Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung), Anlage zu § 1 (Herne) Fassung 01.08.2019
- Beitragstabelle in § 5 der Satzung der Stadt Paderborn über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen vom 03.07.2020, gültig ab 01.08.2020 (Paderborn) Fassung 01.08.2020
- Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020 (Neuss) Fassung 01.08.2020
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bottrop über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vom 01.04.2020 in der Fassung der Änderung vom 01.08.2026, gültig ab 01.08.2026 (Bottrop) Fassung 01.08.2026
- Anlage 2 gemäß § 4 der Elternbeitragssatzung, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, gültig vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, zur Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 22.04.2024 in der Fassung vom 01.07.2025 (Remscheid) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabelle der Stadt Recklinghausen, Höhe der monatlich fällig werdenden Elternbeiträge ab 01.08.2026 (Recklinghausen) Fassung 01.08.2026
- Beitragstabelle Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen der Stadt Moers (Moers) Fassung 01.01.2025
- Anlage B, Kostenbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, zur Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung), Ordnungsziffer 51.020, in Kraft seit 01.08.2023 (Siegen) Fassung 01.08.2023
- Anlage zu § 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Dorsten vom 18.03.2024, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2026 (Dorsten) Fassung 01.08.2026
- Anlage zu § 3 der Satzung der Stadt Ahlen zur Erhebung und zur Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder, für das außerunterrichtliche Angebot in den Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich und Betreuung in Kindertagespflege, Stand ab 1. August 2025. Die Satzung wurde vom Rat am 14.04.2011 beschlossen, am 18.04.2011 bekannt gemacht und ist seit dem 01.08.2011 in Kraft; seither sind vierzehn Änderungssatzungen ergangen, die letzte mit Wirkung vom 01.08.2025. (Ahlen) Fassung 01.08.2025
- Anlage zu § 18 Abs. 3 der Satzung der Stadt Alsdorf über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.12.2010 in der Fassung der Achten Änderungssatzung vom 21.03.2024, in Kraft ab 01.08.2024 (Alsdorf) Fassung 01.08.2024
- Anlage 1 zu § 2 der Satzung der Stadt Arnsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeitragstabelle für den Besuch von Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2025. Die Satzung selbst wurde am 15.06.2023 beschlossen und am 07.12.2023 geändert; ihre eingebettete Anlage ist überholt, weil § 3 die Beiträge jährlich fortschreibt und die geltende Tabelle deshalb gesondert veröffentlicht wird. (Arnsberg) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Bad Oeynhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder vom 12.07.2018 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 25.02.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, mit der Anlage zur Satzung. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 526; die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsschule haben eigene Satzungen mit den Nummern 523 und 525. (Bad Oeynhausen) Fassung 01.08.2025
- Elternbeitragstabelle 2026-2027 zur Elternbeitragssatzung Kindertagesbetreuung der Stadt Beckum vom 14. April 2025, gültig ab dem 1. August 2026. Die Tabelle liegt nicht bei der Satzung, sondern als eigene Jahrgangsausgabe im Serviceportal der Stadt, das alle Jahrgänge seit 2019/2020 nebeneinander führt. Die Anlage 1 der Satzungsdatei trägt keine Standangabe und ist nicht die geltende Fassung. (Beckum) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabelle nach § 2 Abs. 4 der Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, gültig ab 01.08.2023 (Bergisch Gladbach) Fassung 01.08.2023
- Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 24.01.2023 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 28.05.2024, Anlage 1 Buchstabe a (Bergkamen) Fassung 01.08.2024
- Elternbeitragstabelle der Stadt Bocholt für Kindertageseinrichtungen, gültig ab 01.08.2026 (Bocholt) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Borken über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 20.12.2007 in der Fassung der Änderung vom 28.09.2022, mit der Anlage in der Fassung der Fortschreibung nach § 4 Abs. 2 ab dem Kindergartenjahr 2026/27, beginnend am 01.08.2026. (Borken) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Bornheim zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule, Einkommensstufen und Beitragshöhe gemäß § 4 der Satzung für das Betreuungsjahr 2026/2027. Die Stadt veröffentlicht die Anlage für jedes Betreuungsjahr gesondert; die Satzung selbst gilt seit dem 01.08.2020 in der Fassung ab 01.08.2025. (Bornheim) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Hansestadt Breckerfeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Kindertagespflege vom 10.12.2013 in der Fassung der 1. Änderung vom 12.12.2023, Anlage I, Elternbeitragstabellen ab 01.08.2013 (Breckerfeld) Fassung 01.01.2024
- Anlage 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Bünde, Tabelle über die Höhe der monatlichen Elternbeiträge für Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 (Kindertageseinrichtungen nach dem KiBiz), veröffentlicht im Serviceportal der Stadt. Die Tabelle trägt kein gedrucktes Datum; die Stadt führt sie im Portal als die geltende, neben einer eigenen Tabelle für die Kindertagespflege und einem Merkblatt zur Einkommenserklärung. Die hier genannte Fassung stammt nicht aus dem Text, sondern aus dem Erstellungsdatum der Datei, dem 7. August 2025. (Bünde) Fassung 01.08.2025
- 1. Änderungssatzung vom 25.06.2020 zur Satzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 27.02.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage im selben Dokument. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. Gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 040. (Castrop-Rauxel) Fassung 01.08.2020
- Satzung der Stadt Datteln über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung und der offenen Ganztagsschule (Elternbeitragssatzung) vom 15.07.2024, beschlossen vom Rat am 03.07.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit Anlage 1 (Elternbeiträge ab dem 01.08.2024, Erhöhung 1,50 Prozent). Das Ortsrecht der Stadt führt am 03.09.2026 unverändert diese Fassung. (Datteln) Fassung 01.08.2024
- Satzung der Stadt Detmold über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung und für die offene Ganztagsschule, beschlossen vom Rat am 21.03.2024, datiert 22.03.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, mit der Anlage: Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Betreuungsangebote gemäß § 4. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer S-50-13. (Detmold) Fassung 01.08.2024
- Anlage 1 zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet Dinslaken vom 10.06.2024, Elternbeitragstabelle Kita ab 01.08.2024 (Dinslaken) Fassung 01.08.2024
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Dormagen über die Erhebung von Elternbeiträgen, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 22.01.2022, geltend ab 01.08.2022. Die Satzung selbst ist vom 04.06.2020, beschlossen am 12.05.2020, und seit dem 01.08.2020 in Kraft. (Dormagen) Fassung 01.08.2022
- Elternbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen der Stadt Dülmen, gültig ab 01.08.2025 (Dülmen) Fassung 01.08.2025
- Anlage zur Satzung der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Tagespflege und im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich, Beitragstabellen gültig ab dem 01.08.2026. Die Satzung selbst ist am 01.08.2026 in Kraft getreten und löst die vom 07.02.2025 ab; ihr Text steht als HTML im Stadtrecht der Stadt. Die Stadt liefert dieselbe Anlage an zwei Stellen aus, und nur eine davon ist lesbar: Die Fassung aus dem Stadtrecht ist gedruckt statt gesetzt und trägt je Seite ein Zeichen Text. Hier verwendet ist die Fassung des Amtes für Soziales und Jugend, direkt aus Excel gesetzt, ohne ein einziges Bildobjekt. (Düsseldorf) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2026/2027, Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Emsdetten in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 01.08.2025. Die Tabelle ist die erste nach der Fortschreibungsklausel neu bezifferte: § 3 Abs. 2 lässt die Beiträge erstmals zum 01.08.2026 steigen, und die Stadt hat dafür am 28.05.2026 eine eigene Ausgabe veröffentlicht, die das Kindergartenjahr in der Überschrift nennt. (Emsdetten) Fassung 01.08.2026
- Beitragstabelle der Stadt Ennepetal ab 08/2026 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Schulen im Stadtgebiet Ennepetal (Ennepetal) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge ab dem 01.08.2025 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege der Stadt Erkelenz, Anlage zur Elternbeitragssatzung, die zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. (Erkelenz) Fassung 01.08.2025
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung der Stadt Erkrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege, Beitragstabelle für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2028, Anlage der 6. Änderungssatzung. Dieselben Seiten stehen in der Satzungsdatei selbst nur als Bild; die Stadt liefert sie zusätzlich als eigene Datei mit echter Textebene aus. (Erkrath) Fassung 01.08.2026
- Information über die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen ab 01.08.2024, herausgegeben von der Stadt Eschweiler, Abteilung 510 Kinder- und Jugendförderung, Stand 29.04.2024. Sie enthält die Beitragstabellen zur Satzung, die seit dem 01.08.2024 gilt und die Fassung vom 01.08.2023 abgelöst hat. (Eschweiler) Fassung 01.08.2024
- Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Jugendamtsbezirk Geilenkirchen vom 29.06.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, geändert durch Satzungen vom 30.05.2023 und vom 30.04.2024, mit der Beitragstabelle ab dem 01.08.2024. (Geilenkirchen) Fassung 01.08.2024
- Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, die Offene Ganztagsschule und die flexiblen Betreuungsangebote in den Grundschulen, Anlage 2 zur Vorlage 408/2025, beschlossen vom Rat am 18.12.2025, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie ersetzt die Satzung vom 03.07.2012. Im Ortsrecht trägt sie die Ordnungsnummer 4/05. (Geldern) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge für Kinder in Kindertageseinrichtungen, 01.08.2026 bis 31.07.2027, Anlage zur Elternbeitragssatzung der Stadt Goch vom 15.12.2021, die rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft getreten ist. Die Tabelle wird nach § 4 Abs. 4 der Satzung jährlich nach der Fortschreibungsrate des § 37 KiBiz neu beziffert und gesondert veröffentlicht. (Goch) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Gronau (Westf.) über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen (Elternbeitragssatzung) vom 15.01.2008 in der Fassung vom 21.07.2020, Anlage 1, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab dem 01.08.2016 (Gronau) Fassung 01.08.2020
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan vom 20.06.2023 in der Fassung der I. Änderungssatzung vom 07.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Haan führt Kita, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule bewusst in einer einzigen Satzung, weil die Regelungen bei mehreren Kindern einer Familie ineinandergreifen. (Haan) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Haltern am See vom 05.07.2019, Beitragstabelle für die Inanspruchnahme von Angeboten nach § 1 Abs. 1, gültig vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027. Die Satzung verpflichtet die Verwaltung in § 1 Abs. 5, zu jedem Kindergartenjahr eine neu gerechnete Übersicht zu veröffentlichen; die Stadt führt sie jahrgangsweise im Bürgerservice-Portal der GKD Recklinghausen. (Haltern am See) Fassung 01.08.2026
- Beitragstabelle für Kindertageseinrichtungen der Stadt Harsewinkel ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Harsewinkel) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Hattingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder, Schulbetreuungsmaßnahmen im Primarbereich und für die Betreuung von Kindern in Tagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 09.12.2019 in der Fassung der 6. Änderungssatzung vom 27.03.2026, mit der Anlage 1 zu § 6 Abs. 3, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge ab 01.08.2026. Die 6. Änderungssatzung ist am 01.08.2026 in Kraft getreten; bekannt gemacht als Öffentliche Bekanntmachung Nr. 2026-027 vom 27.03.2026. Im Ortsrecht führt die Satzung die Ordnungsnummer 531. (Hattingen) Fassung 01.08.2026
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen 51.03 der Stadt Heiligenhaus vom 08.07.2010 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 16.07.2025, gültig ab dem 01.08.2025. Eine Fortschreibungsklausel gibt es nicht; die Beträge gelten unverändert, bis der Rat sie ändert. (Heiligenhaus) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Heinsberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege vom 4. Mai 2020, beschlossen vom Rat am 29.04.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, mit der Anlage zur Satzung (Beitragstabelle, gültig ab 01.08.2020). Eine Änderungssatzung ist weder im Ortsrecht noch im Serviceportal der Stadt vermerkt. (Heinsberg) Fassung 01.08.2020
- Wichtige Informationen für Eltern zu den Elternbeiträgen, Stadt Hemer, Fachdienst Kindertagesbetreuung, Beitragssätze ab 01.01.2026 (Hemer) Fassung 01.01.2026
- Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Ursprungssatzung vom 26.03.2012, in der Fassung der Änderungssatzung vom 06.07.2026, bekannt gemacht am 24.07.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit den Anlagen 3 und 4 für Kindertageseinrichtungen. Die Satzung führt in ihrem Kopf ein vollständiges Verzeichnis aller zwölf Änderungen seit 2012. (Hennef) Fassung 01.08.2026
- Satzung 5.3 der Stadt Herdecke über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Herdecke bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder und für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege vom 27.06.2023, Beitragsstaffeln der Anlage (Herdecke) Fassung 27.06.2023
- Satzung der Hansestadt Herford über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 04.03.2026, in Kraft getreten am 01.08.2026, mit Anlage 1 für die Kindertageseinrichtungen und Anlage 2 für die Kindertagespflege. Gefunden auf dem eigenen Fachportal der Stadt für Kinderbetreuung, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. (Herford) Fassung 01.08.2026
- Kostenbeitragssatzung der Stadt Hilden für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Elementarbereich), Neufassung vom 15.12.2021, beschlossen vom Rat am 14.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022; sie löst die Satzungen vom 16.12.2015 ab. Die Anlage 1 trägt die Beitragstabelle in zwei Fassungen nebeneinander, gültig bis 31.07.2022 und gültig ab 01.08.2022. Eine Fortschreibungsklausel enthält die Satzung nicht. (Hilden) Fassung 01.08.2022
- Elternbeiträge ab 01.08.2026 unter Berücksichtigung der Erhöhung gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 der Elternbeitragssatzung der Stadt Hückelhoven. Grundlage ist die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 17.06.2020, in Kraft seit dem 01.08.2020, im Ortsrecht unter der Nummer 40 geführt; sie löst die Fassung vom 04.07.2018 ab. Die in der Satzung selbst abgedruckte Anlage trägt noch den Stand ab 1. August 2020 und ist überholt. (Hückelhoven) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge 2026/2027 der Stadt Ibbenbüren, Tabelle Kindergarten und Kindertagespflege 2026/2027 (Ibbenbüren) Fassung 01.08.2026
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kaarst vom 28.06.2024, Anlagen zu § 5, Elternbeitragstabelle Kindertageseinrichtungen gültig ab 01.08.2021 (Kaarst) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege, in Kindertageseinrichtungen, für die Betreuung im Rahmen der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule im Primarbereich und für die Betreuung in der verlässlichen Grundschule im Stadtgebiet Kamen, Anlage 1 (Kamen) Fassung 01.08.2025
- Höhe der Elternbeiträge in Kamp-Lintfort, Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab 01.08.2026, inhaltlich die Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 02.04.2026 (Kamp-Lintfort) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge 2026/2027 der Wallfahrtsstadt Kevelaer zur Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen zum Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege, Anlage 1 (Kevelaer) Fassung 01.08.2026
- Tabelle der Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung der Stadt Kleve, gültig vom 01.08.2026 bis zum 31.07.2027, veröffentlicht als Text auf der Fachseite der Stadt. Die Elternbeitragssatzung vom 12.07.2016 selbst trägt ihre Anlage nur als Bild: Ihre Seiten 5 und 6 bestehen je aus einem einzigen Vollseitenbild ohne Textebene. (Kleve) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zur Satzung der Stadt Königswinter über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, Beitragsstaffelung ab 01.08.2026 (Königswinter) Fassung 01.08.2026
- Anlage zur Elternbeitragssatzung des Kreises Borken vom 25.01.2008 in der Fassung der Änderung vom 20.12.2022, Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge in der Fassung der Fortschreibung ab dem Kindergartenjahr 2026/27 (Kreis Borken) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabelle des Kreises Coesfeld für den Besuch einer Kindertageseinrichtung 2025/26, Anlage zur Satzung des Kreises Coesfeld über die Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (Kreis Coesfeld) Fassung 01.08.2025
- Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung des Kreises Düren, gültig ab 01.08.2026, Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege (Kreis Düren) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge für die Zeit vom 01.08.2026 bis 31.07.2027, fortgeschriebene Tabelle zu § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 29.03.2023 (Kreis Euskirchen) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Herford vom 13.06.2006 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 16.12.2022 (Kreis Herford) Fassung 16.12.2022
- Elternbeitragstabelle des Hochsauerlandkreises für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, gültig für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Hochsauerlandkreis) Fassung 01.08.2026
- Anlage zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Höxter, Beiträge ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Kreis Höxter) Fassung 01.08.2026
- Elternbeiträge ab 08/2026, Beitragstabelle zur Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen (Märkischer Kreis) Fassung 01.08.2026
- Anlage zur Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege des Kreises Minden-Lübbecke, beschlossen vom Kreistag am 18.03.2024, als eigenes Tabellenblatt eingestellt von der Gemeinde Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke) Fassung 01.08.2025
- Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Oberbergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Tageseinrichtungen vom 08.12.2016, Beitragstabelle ab 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Oberbergischer Kreis) Fassung 01.08.2026
- Kreis Olpe, Elternbeiträge, monatliche Beiträge seit 01.01.2024, zur Beitragssatzung des Kreises Olpe vom 15.06.2020 in der ab 01.01.2024 geltenden Fassung (Kreis Olpe) Fassung 01.01.2024
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kreis Paderborn vom 26.07.2016 in der ab 01.08.2020 geltenden Fassung, Anlage "Monatlicher Elternbeitrag ab 01.08.2019" (Kreis Paderborn) Fassung 01.08.2019
- Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 05.07.2023 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege, Anlage Elternbeitragstabelle (Rhein-Kreis Neuss) Fassung 01.08.2023
- Kostenbeitragstabelle des Rhein-Sieg-Kreises für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege ab 01.08.2026, zur Satzung in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 27.06.2024 (Rhein-Sieg-Kreis) Fassung 01.08.2026
- Anlage zu § 1 der Satzung des Rheinisch Bergischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tagesbetreuung für Kinder, Elternbeitragsstaffelung ab 01.08.2026. Grundlage ist die Satzung in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 05.01.2016, beschlossen vom Kreistag am 22.03.2012, in Kraft seit dem 1. August 2016; die Anlage wird gesondert veröffentlicht und zum 01.08.2026 neu gefasst. (Rheinisch-Bergischer Kreis) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zur Beitragssatzung des Kreises Siegen-Wittgenstein über die Erhebung von Elternbeiträgen, in Kraft ab 01.08.2023 (Kreis Siegen-Wittgenstein) Fassung 01.08.2023
- Informationsblatt für Eltern des Kreises Soest, gültig ab 01.08.2026, Stand 06.03.2026, mit der Elternbeitragstabelle der Anlage zu § 5 der Elternbeitragssatzung vom 14.12.2023 (Kreis Soest) Fassung 01.08.2026
- Anlage 2 zur Satzung der StädteRegion Aachen über die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 12.12.2019, in Kraft seit 01.08.2020 (StädteRegion Aachen) Fassung 01.08.2020
- Merkblatt Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung des Jugendamts Kreis Steinfurt, Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 (Kreis Steinfurt) Fassung 01.08.2026
- Anlage 2 zu § 3 Abs. 2 der Satzung des Kreises Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen, Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, gültig ab 01.08.2024 (Kreis Unna) Fassung 01.08.2024
- Anlage zu § 5 Abs. 1 der Satzung des Kreises Viersen über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung vom 30.06.2026, Elternbeiträge für Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026, in der von der Stadt Tönisvorst eingestellten Fassung (Kreis Viersen) Fassung 01.08.2026
- Satzung des Kreises Wesel vom 07.04.2021 über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder, § 9 Beitragssatz (Kreis Wesel) Fassung 01.08.2021
- Satzung der Stadt Lage über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 12.05.2026, in Kraft mit Wirkung vom 01.08.2026, mit der Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 als Bestandteil der Satzung. Gefunden im Serviceportal der Stadt, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. (Lage) Fassung 01.08.2026
- Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung der Stadt Leichlingen, Elternbeitragstabelle ab dem 01.08.2026 für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder, für Leistungen der Kindertagespflege und für den Besuch der Offenen Ganztagsschule. Die Satzung selbst ist am 01.03.2022 in Kraft getreten; die Tabelle wird gesondert veröffentlicht. (Leichlingen) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Lippstadt über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 1. August 2023, mit der Beitragsstaffel im Satzungstext. (Lippstadt) Fassung 01.08.2023
- Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Löhne (Elternbeitragssatzung) vom 15.11.2023, Anlage 1 für den Zeitraum ab 01.08.2024 (Löhne) Fassung 01.08.2024
- Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertagesbetreuung vom 05.09.2014 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.04.2022, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage. (Lüdenscheid) Fassung 01.08.2022
- Satzung der Stadt Lünen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2024. Anlage 1 trägt die Beiträge für Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Tagespflege. (Lünen) Fassung 01.08.2024
- Satzung über die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie der offenen Ganztagsschule im Primarbereich (Elternbeitragssatzung) der Stadt Marl ab dem 20.07.2022 vom 08.07.2022, Anlage 1, Beitragstabelle gültig ab 01.08.2020 (Marl) Fassung 01.08.2020
- Anpassung der Kita-Beiträge zum 08/2026 der Stadt Meckenheim, Ortsrechtsnummer 4.17a, erzeugt am 04.08.2026. Die Satzung vom 14.06.2023 steht daneben unter 4.17 und hebt die Beiträge nach § 5 Abs. 2 seit dem Kindergartenjahr 2024/2025 jährlich um zwei Prozent an; die neu bezifferte Tabelle veröffentlicht die Stadt als eigenen Punkt im Ortsrechtsverzeichnis. Gemeint ist Meckenheim im Rhein-Sieg-Kreis, nicht die gleichnamige Ortsgemeinde in Rheinland-Pfalz. (Meckenheim) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Menden (Sauerland) über die Erhebung von Elternbeiträgen in Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Menden, Ortsrechtsnummer 10.8, Stand Dezember 2023. Die Elternbeitragstabelle ist zuletzt durch die Änderungssatzung vom 10.01.2023 mit Wirkung zum 01.08.2023 geändert worden. Das Dokument druckt zwei Anlagen nacheinander ab; die erste galt bis zum 31.07.2016, maßgeblich ist die zweite. (Menden (Sauerland)) Fassung 01.08.2023
- Anlage zu § 6 Abs. 3 der Satzung der Stadt Mettmann für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 10.12.2024 (Mettmann) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Minden vom 13.05.2024 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (Elternbeitragssatzung), Anlage 3 für den Zeitraum ab 01.08.2026 (Minden) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme der im Stadtgebiet Nettetal bestehenden Kindertagesstätten, der Kindertagespflege, von Angeboten der Offenen Ganztagsschule und weiteren außerschulischen Betreuungsangeboten vom 25.03.2026, Monatsbeträge ab 01. August 2026 (Nettetal) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern vom 25.04.2024, in Kraft seit dem 01.08.2024, in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 05.02.2026. Die hier abgebildete Anlage 2 für die Kindertageseinrichtungen trägt den Stand ab dem 01.08.2023; die beiden Änderungssatzungen haben nur die Anlage 3 für die Offene Ganztagsschule und § 2 Abs. 3 berührt. (Niederkassel) Fassung 01.08.2023
- Elternbeiträge ab 01.08.2026 bis 31.07.2027, die vom Fachdienst Jugendamt Oelde fortgeschriebene Anlage zu § 4 der Elternbeitragssatzung der Stadt Oelde vom 4. Mai 2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 24.02.2025. Die Änderungssatzung selbst verpflichtet den Fachdienst zu dieser jährlichen Neuberechnung und Veröffentlichung. (Oelde) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabelle der Stadt Oer-Erkenschwick ab dem 01.08.2021, Anlage 2 zur Elternbeitragssatzung, gefunden im gemeinsamen Bürgerserviceportal der GKD Recklinghausen unter der Mandantennummer 280. Der Satzungstext selbst liegt nur auf dem Auftritt der Stadt, und der sperrt ClaudeBot, Claude-Web und anthropic-ai namentlich; die Angaben zu Einkommensbegriff, Geschwistern und Verpflegung fehlen deshalb hier. (Oer-Erkenschwick) Fassung 01.08.2021
- Elternbeitragstabelle für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Stadt Olsberg, Kindergartenjahr 01.08.2026 bis 31.07.2027 (Olsberg) Fassung 01.08.2026
- Anlage zu § 1 der Elternbeitragssatzung der Stadt Overath, Abschnitt Kindertagesstätte, Spalten ab 01.08.2026 (Overath) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg vom 29.04.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 20 aus 2025. Die Ausgabe der Stadt selbst ist nicht lesbar: Ihre Schrifttabelle verschluckt sämtliche Ziffern, auch in der Anlage. Das Amtsblatt des Kreises druckt dieselbe Satzung sauber, aber zweispaltig. (Plettenberg) Fassung 01.08.2025
- Anlage zu § 3 Abs. 1 der Elternbeitragssatzung Kita der Stadt Radevormwald, Elternbeitragstabelle ab 01.08.2019 (Radevormwald) Fassung 01.08.2019
- Satzung der Stadt Ratingen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege im Stadtgebiet Ratingen vom 5. Juni 2009, zuletzt geändert durch den 6. Nachtrag vom 09.07.2020. Die Elternbeitragstabellen sind mit dem Zusatz gültig ab 01.08.2020 versehen. (Ratingen) Fassung 01.08.2020
- Informationen zu Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Stadt Rheda-Wiedenbrück, Stand 05.03.2026, Abschnitt Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2026 (Rheda-Wiedenbrück) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Rheinbach über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege vom 01.07.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2023. Anlage 1 trägt die Tabelle für die Tageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. (Rheinbach) Fassung 01.08.2023
- Elterninformation zur verbindlichen Einkommenserklärung für Elternbeiträge der Stadt Rheinberg, Stand 10.02.2026, veröffentlicht im Juni 2026 neben der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 01.06.2026, die am 01.08.2026 in Kraft getreten ist. Die Beiträge stehen hier und nicht in der Satzung, weil deren Anlagen 1 bis 5 reine Bilder sind: fünf Seiten ohne eine einzige Schrift, je ein Vollseitenbild. Beide Fassungen sind Zelle für Zelle verglichen worden, indem die Bildanlagen gerendert und abgelesen wurden; sie stimmen überein. (Rheinberg) Fassung 01.08.2026
- Elternbeitragstabellen 2026/2027 der Stadt Rheine, Beitragstabelle für den Kindergarten 2026/2027 (Rheine) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Rösrath über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege sowie außerunterrichtliche Angebote an Ganztagsschulen im Primarbereich vom 27.04.2026, Anlage gültig ab 01.08.2026 (Rösrath) Fassung 01.08.2026
- Anlage 1 zu § 5 der Elternbeitragssatzung der Stadt Sankt Augustin, gültig ab 01.01.2026. Die Satzung selbst datiert vom 01.08.2017 und ist mehrfach geändert worden; ihre gedruckten Anlagen tragen weiterhin den Stand 01.08.2024. Die geltenden Zahlen liegen als eigene Datei auf der Seite Elternbeitrag FAQ, nicht im Satzungs- oder Downloadverzeichnis, das nur die Stände bis 01.08.2024 führt. (Sankt Augustin) Fassung 01.01.2026
- Tabelle über die Höhe der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, die Tagespflege oder OGS in Schwelm, Anlage zur Elternbeitragssatzung vom 01.01.2024. Das Ortsrechtsverzeichnis der Stadt weist genau diese Datei als die geltende Anlage aus. Nach § 4 Abs. 1 der Satzung ergibt sich die Beitragshöhe aus der jeweils gültigen Tabelle laut Internetseite der Stadt; eine Automatik zur jährlichen Anhebung enthält diese Fassung nicht. (Schwelm) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Schwerte über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich vom 09.07.2026, Anlage 1, Beitragstabelle ab 01.08.2026 (Schwerte) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Kreisstadt Siegburg über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege vom 16.4.2009 in der Fassung der IX. Änderung vom 8.7.2025, Anlage 1, Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren ab 1.8.2023 (Siegburg) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Soest über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in ihrer geänderten Fassung, in Kraft seit dem 01.08.2023, mit der Beitragsstaffel in § 5. (Soest) Fassung 01.08.2023
- Satzung der Stadt Sundern (Sauerland) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, beschlossen vom Rat am 16.12.2021, in Kraft seit dem 01.08.2022, mit der Elternbeitragstabelle als Anlage 1. (Sundern (Sauerland)) Fassung 01.08.2022
- Satzung der Stadt Troisdorf über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege sowie in der OGS (Trogata), Ortsrechtsnummer 5-8, in der Fassung der 8. Änderung vom 07. Januar 2025 mit der Anlage 1 ab dem 01. August 2025. Das Ortsrechtsverzeichnis führt diese Fassung ausdrücklich als die bis zum 31.12.2026 geltende und daneben bereits eine zweite, die ab dem 01.01.2027 gilt. (Troisdorf) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Unna über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft seit dem 01.08.2020. Anlage 1 trägt die Beiträge für Kindertageseinrichtungen, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. (Unna) Fassung 01.08.2020
- Satzung der Stadt Velbert über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2025. Die Beitragstabellen stehen im Satzungstext, getrennt nach Kindertagespflege und Kindertagesstätte. (Velbert) Fassung 01.01.2025
- Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Stadtgebiet der Stadt Viersen, Ortsrechtsnummer 5.8, in der Fassung ab dem 01.08.2025. Anlage 1 trägt die Tabelle für den Elementarbereich, Anlage 2 die für die Kindertagespflege. Eine Klausel zur jährlichen Fortschreibung enthält die Satzung nicht. (Viersen) Fassung 01.08.2025
- Satzung der Stadt Voerde über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtgebiet Voerde vom 14.03.2007 nach dem Stand der 4. Änderungssatzung vom 26.06.2020, Anlage 1 nach dem Stand der 3. Änderungssatzung vom 04.04.2016 (Voerde) Fassung 01.08.2016
- Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Warstein vom 08.10.2025 nach § 5 Abs. 1 der Elternbeitragssatzung, ab 01.01.2026 monatlich zu zahlende Elternbeiträge (Warstein) Fassung 01.01.2026
- Satzung der Stadt Werdohl zur Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsgrundschulen (Elternbeitragssatzung) vom 23.06.2022, Anlage A (Werdohl) Fassung 01.01.2023
- Satzung der Stadt Wesel über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule, konsolidierte Fassung ab 01.08.2024, im Ortsrecht der Stadt als Text veröffentlicht. Die zuletzt dokumentierte Änderung datiert vom 12.03.2024 und betraf auch die Anlage zu § 5. (Wesel) Fassung 01.08.2024
- Satzung der Stadt Wetter (Ruhr) über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für die Förderung von Kindern in Tagespflege in der Fassung der 7. Änderungssatzung, in Kraft seit dem 01.08.2026, mit der Beitragstabelle als Anlage. Die Stadt hat sie am 22.07.2026 auf ihrer Seite bereitgestellt und am 25.07.2026 nachrichtlich in der Westfalenpost veröffentlicht. (Wetter (Ruhr)) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Willich über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege vom 19.05.2026, in Kraft seit dem 01.08.2026. Sie setzt die ursprüngliche Fassung vom 07.03.2024 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext. (Willich) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Wipperfürth über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 24.06.2008, Anlage zu § 4 Abs. 1 in der Fassung der VIII. Änderungssatzung vom 07.05.2026, Elternbeitragstabelle gültig ab 01.08.2026 (Wipperfürth) Fassung 01.08.2026
- Anlage zu § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Witten über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 17.02.2012, Beträge Stand 01.08.2022 (Witten) Fassung 01.08.2022
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Wülfrath, gültig ab dem 01.08.2026. Sie setzt die Satzung vom 01.08.2020 außer Kraft und trägt die Beitragstabellen im Satzungstext selbst, getrennt nach Kindertagespflege in § 10 und Tageseinrichtungen in § 12. (Wülfrath) Fassung 01.08.2026
- Satzung der Stadt Würselen über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Kinderfördersatzung vom 24.06.2008, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 05.07.2024. Die Anlage druckt drei Beitragstabellen nacheinander ab; maßgeblich ist die letzte, gültig ab dem 01.08.2022. (Würselen) Fassung 01.08.2022
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 27.08.2026. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein der Bescheid der zuständigen Stelle. Von den rund 11.037 Kommunen in Deutschland sind hier erst wenige erhoben; welche, steht oben.