Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Rhein-Sieg-Kreis kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Sieg-Kreis für Kinder bis 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 411,00 € im Monat. Bis 36.500 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 140.001 Euro gilt der Höchstsatz von 1.013,00 €. Das sind 59 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 411,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 36.500 Euro
- Beitragsfrei
- 1.013,00 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 140.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rhein-Sieg-Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Sieg-Kreis zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder bis 3 Jahre und ab 3 Jahre
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 36.500 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Rhein-Sieg-Kreis gar nichts. Ab 140.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 36.500 Euro: ein Euro mehr kostet 279,00 € im Monat.
Was Eltern in Rhein-Sieg-Kreis tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis 3 Jahre
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis 3 Jahre
- 45 Std./Woche
411,00 €
im Monat
Einkommensstufe 3 von 9, das macht 4.932 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis 3 Jahre
- 45 Std./Woche
828,00 €
im Monat
Einkommensstufe 6 von 9, das macht 9.936 Euro im Jahr.
Grundlage ist Kostenbeitragstabelle des Rhein-Sieg-Kreises für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege ab 01.08.2026, zur Satzung in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 27.06.2024, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Gerechnet wird mit dem Bruttojahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem das Kind betreut wird, nicht mit dem zu versteuernden Einkommen. Weil das zu Beginn noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt zunächst vorläufig nach dem Vorjahr fest und prüft nach Ablauf des Jahres endgültig nach. Zum Einkommen zählen die positiven Einkünfte nach dem EStG, dazu steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken; das Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngelds bleiben außen vor. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht zwischen zusammen veranlagten Ehegatten. Abgezogen werden die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten, sonst die Pauschale. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag.
| Jahreseinkommen | bis 3 Jahre | ab 3 Jahre |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 411,00 € | 259,00 € |
| 90.000 Euro | 828,00 € | 520,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 25.674,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Rhein-Sieg-Kreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 25.674,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder bis 3 Jahre | 36 | 411,00 € | 14.796,00 € |
| Kinder ab 3 Jahre | 42 | 259,00 € | 10.878,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 25.674,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Kostenbeitragstabelle des Rhein-Sieg-Kreises für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege ab 01.08.2026, zur Satzung in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 27.06.2024, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Sieg-Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
36.500 bis 140.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis 3 Jahre / ab 3 Jahre
In Rhein-Sieg-Kreis sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Rhein-Sieg-Kreis bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 390,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, wird nur ei und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 1.013,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rhein-Sieg-Kreis festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Zuständig ist Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder bis 3 Jahre
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 36.500Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 36.501 bis 49.000Euro | 168,00 € | 187,00 € | 279,00 € |
| 49.001 bis 61.500Euro | 247,00 € | 273,00 € | 411,00 € |
| 61.501 bis 74.000Euro | 330,00 € | 367,00 € | 555,00 € |
| 74.001 bis 86.500Euro | 419,00 € | 462,00 € | 690,00 € |
| 86.501 bis 100.000Euro | 509,00 € | 559,00 € | 828,00 € |
| 100.001 bis 120.000Euro | 544,00 € | 597,00 € | 885,00 € |
| 120.001 bis 140.000Euro | 582,00 € | 640,00 € | 946,00 € |
| über 140.000Euro | 623,00 € | 684,00 € | 1.013,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahre
9 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 36.500Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 36.501 bis 49.000Euro | 111,00 € | 121,00 € | 176,00 € |
| 49.001 bis 61.500Euro | 158,00 € | 173,00 € | 259,00 € |
| 61.501 bis 74.000Euro | 214,00 € | 232,00 € | 348,00 € |
| 74.001 bis 86.500Euro | 263,00 € | 295,00 € | 434,00 € |
| 86.501 bis 100.000Euro | 320,00 € | 352,00 € | 520,00 € |
| 100.001 bis 120.000Euro | 342,00 € | 375,00 € | 557,00 € |
| 120.001 bis 140.000Euro | 367,00 € | 400,00 € | 595,00 € |
| über 140.000Euro | 392,00 € | 430,00 € | 638,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Rhein-Sieg-Kreis liegt 59 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rhein-Sieg-Kreis
1.013,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
57,00 €
im Monat
Das sind 684,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Rhein-Sieg-Kreis liegt damit 59 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, wird nur ein Beitrag fällig, und zwar der höchste; bei gleich hohen Beträgen zählt das älteste Kind. Geschwister von Kindern, deren Betreuung in den beiden Jahren vor der Einschulung ohnehin beitragsfrei ist, zahlen ebenfalls nichts, und ab dem vierten Kind ist die Betreuung grundsätzlich frei. Die Regel gilt nur für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts: Ein Geschwisterkind in einer Stadt mit eigenem Jugendamt zählt nicht mit.
Verpflegung. Das Essensgeld ist im Elternbeitrag nicht enthalten. Die Satzung stellt klar, dass die Beitragsfestsetzung nicht die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten betrifft, und zieht eine Obergrenze: Unangemessen ist ein Entgelt, das den Durchschnitt vergleichbarer Angebote um mehr als 25 Prozent übersteigt. Wie hoch es ausfällt, entscheidet der Träger.
Welches Einkommen zählt. Gerechnet wird mit dem Bruttojahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem das Kind betreut wird, nicht mit dem zu versteuernden Einkommen. Weil das zu Beginn noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt zunächst vorläufig nach dem Vorjahr fest und prüft nach Ablauf des Jahres endgültig nach. Zum Einkommen zählen die positiven Einkünfte nach dem EStG, dazu steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken; das Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngelds bleiben außen vor. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht zwischen zusammen veranlagten Ehegatten. Abgezogen werden die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten, sonst die Pauschale. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Die Beiträge steigen automatisch um 1,5 Prozent zum 1. August jedes Jahres, aufgerundet auf volle Euro, und der Kreis hat die Werte bis zum 31.07.2027 vorab ausgerechnet und in einer einzigen Übersicht veröffentlicht: Drei Jahrestabellen stehen untereinander im selben Dokument. Für eine Kita gelten ausschließlich die Betreuungszeiten 25, 35 und 45 Wochenstunden; die fünf übrigen Spalten der Tabelle betreffen allein die Kindertagespflege und unterscheiden nicht nach Alter. Findet die Kindertagespflege im Haushalt der Eltern statt, werden nur 75 Prozent des Tabellenbetrags erhoben. Der Abstand zwischen den Altersgruppen ist ungewöhnlich groß: Bei 45 Wochenstunden zahlt eine Familie für ein Kind unter drei Jahren in der obersten Stufe 1.013 Euro, für ein älteres 638.
Häufige Fragen aus Rhein-Sieg-Kreis
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Sieg-Kreis?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis 3 Jahre bei 45 Stunden pro Woche 411,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 1.013,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Sieg-Kreis den Höchstsatz?
- Ab 140.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Gerechnet wird mit dem Bruttojahreseinkommen des Kalenderjahres, in dem das Kind betreut wird, nicht mit dem zu versteuernden Einkommen. Weil das zu Beginn noch nicht feststeht, setzt das Jugendamt zunächst vorläufig nach dem Vorjahr fest und prüft nach Ablauf des Jahres endgültig nach. Zum Einkommen zählen die positiven Einkünfte nach dem EStG, dazu steuerfreie Einkünfte, Unterhalt und Sozialleistungen, die den Lebensunterhalt decken; das Kindergeld und der Sockelbetrag des Elterngelds bleiben außen vor. Verluste aus einer Einkunftsart dürfen nicht gegengerechnet werden, auch nicht zwischen zusammen veranlagten Ehegatten. Abgezogen werden die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten und Kinderbetreuungskosten, sonst die Pauschale. Wer keine Angaben macht, zahlt den Höchstbeitrag.
- Wer setzt den Beitrag in Rhein-Sieg-Kreis fest?
- Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rhein-Sieg-Kreis für Geschwisterkinder?
- Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Einrichtung oder werden sie in Kindertagespflege betreut, wird nur ein Beitrag fällig, und zwar der höchste; bei gleich hohen Beträgen zählt das älteste Kind. Geschwister von Kindern, deren Betreuung in den beiden Jahren vor der Einschulung ohnehin beitragsfrei ist, zahlen ebenfalls nichts, und ab dem vierten Kind ist die Betreuung grundsätzlich frei. Die Regel gilt nur für Kinder im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts: Ein Geschwisterkind in einer Stadt mit eigenem Jugendamt zählt nicht mit.
- Ist das Mittagessen in Rhein-Sieg-Kreis im Beitrag enthalten?
- Das Essensgeld ist im Elternbeitrag nicht enthalten. Die Satzung stellt klar, dass die Beitragsfestsetzung nicht die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten betrifft, und zieht eine Obergrenze: Unangemessen ist ein Entgelt, das den Durchschnitt vergleichbarer Angebote um mehr als 25 Prozent übersteigt. Wie hoch es ausfällt, entscheidet der Träger.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Kinder, Jugend und Familie, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Kostenbeitragstabelle des Rhein-Sieg-Kreises für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung oder von Kindertagespflege ab 01.08.2026, zur Satzung in der Fassung des Kreistagsbeschlusses vom 27.06.2024 Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.