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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Neuss kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Neuss für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 217,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 105.001 Euro gilt der Höchstsatz von 652,00 €. Das sind 2 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.

217,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 25.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

652,00 €
Höchstsatz

ab 105.001 Euro

10
Einkommensstufen

2 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Neuss für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Neuss zahlen
  • Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Stadt Neuss, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Neuss gar nichts. Ab 105.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 73,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Neuss tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

72,00 €

im Monat

Einkommensstufe 2 von 10, das macht 864 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

217,00 €

im Monat

Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.604 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder unter 2 Jahren
  • 45 Std./Woche

507,00 €

im Monat

Einkommensstufe 8 von 10, das macht 6.084 Euro im Jahr.

Grundlage ist Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte.

Jahreseinkommenunter 2 Jahrenab 2 Jahren
30.000 Euro72,00 €34,00 €
55.000 Euro217,00 €101,00 €
90.000 Euro507,00 €236,00 €
Dieselben drei Einkommen in allen Altersgruppen, bei 45 Stunden pro Woche. Der Unterschied zwischen den Gruppen ist der Betrag, den ein Geburtstag kostet.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.420,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Neuss von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.420,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder unter 2 Jahren24217,00 €5.208,00 €
Kinder ab 2 Jahren12101,00 €1.212,00 €
Zusammen36-6.420,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte.

Beitrag im Monat

145,00 €

Einkommensstufe
3 von 10
Stufe reicht
35.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.740,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Neuss, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Neuss sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

25.000 bis 105.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

unter 2 Jahren / ab 2 Jahren

In Neuss sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Neuss bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 273,00 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 652,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Nimmt ein Kind an einer angebotenen Mittagsverpflegung teil, kann nach § 4 Abs. 5 ein Entgelt verlangt werden; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Davon zu trennen ist die Übermittagsbetreuung: Für die regelmäßige Betreuung eines Kindergartenkindes zwischen 12.30 und 14.00 Uhr ist nach § 4 Abs. 1 ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe ebenfalls nicht in der Beitragstabelle steht.

Wer den Beitrag in Neuss festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Neuss, Jugendamt.

Zuständig ist Stadt Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
72,00 €bis 35k
145,00 €bis 45k
217,00 €bis 55k
290,00 €bis 65k
362,00 €bis 75k
435,00 €bis 85k
507,00 €bis 95k
580,00 €bis 105k
652,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 35.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 72,00 €, einen Euro darüber 145,00 €. Das sind 73,00 € im Monat und 876,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 35.000Euro42,00 €57,00 €72,00 €
35.001 bis 45.000Euro84,00 €113,00 €145,00 €
45.001 bis 55.000Euro126,00 €170,00 €217,00 €
55.001 bis 65.000Euro168,00 €226,00 €290,00 €
65.001 bis 75.000Euro211,00 €283,00 €362,00 €
75.001 bis 85.000Euro253,00 €339,00 €435,00 €
85.001 bis 95.000Euro295,00 €396,00 €507,00 €
95.001 bis 105.000Euro337,00 €452,00 €580,00 €
über 105.000Euro379,00 €509,00 €652,00 €
Kinder unter 2 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren

10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 25k
34,00 €bis 35k
67,00 €bis 45k
101,00 €bis 55k
135,00 €bis 65k
168,00 €bis 75k
202,00 €bis 85k
236,00 €bis 95k
269,00 €bis 105k
303,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 25.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 34,00 €. Das sind 34,00 € im Monat und 408,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 25.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
25.001 bis 35.000Euro18,00 €24,00 €34,00 €
35.001 bis 45.000Euro36,00 €47,00 €67,00 €
45.001 bis 55.000Euro53,00 €71,00 €101,00 €
55.001 bis 65.000Euro71,00 €95,00 €135,00 €
65.001 bis 75.000Euro89,00 €119,00 €168,00 €
75.001 bis 85.000Euro107,00 €142,00 €202,00 €
85.001 bis 95.000Euro124,00 €166,00 €236,00 €
95.001 bis 105.000Euro142,00 €190,00 €269,00 €
über 105.000Euro160,00 €214,00 €303,00 €
Kinder ab 2 Jahren, 10 Einkommensstufen. Quelle: Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020.

Ist das viel oder wenig?

Neuss liegt 2 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder unter 2 Jahren, bei 45 Stunden pro Woche

Neuss

652,00 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

1.070,00 €

im Monat

Unterschied

418,00 €

im Monat

Das sind 5.016,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Neuss zählt einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte, andernorts eine andere Größe.

Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Neuss liegt damit 2 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, entfallen nach § 4 Abs. 2 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ist ein Kind bereits wegen Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei, wird auch für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder kein Beitrag erhoben.

Verpflegung. Nimmt ein Kind an einer angebotenen Mittagsverpflegung teil, kann nach § 4 Abs. 5 ein Entgelt verlangt werden; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Davon zu trennen ist die Übermittagsbetreuung: Für die regelmäßige Betreuung eines Kindergartenkindes zwischen 12.30 und 14.00 Uhr ist nach § 4 Abs. 1 ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe ebenfalls nicht in der Beitragstabelle steht.

Welches Einkommen zählt. Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Neuss geht deutlich über die landesrechtliche Beitragsfreiheit hinaus: Nach § 5 Abs. 4 entfällt die Beitragspflicht schon ab dem Kalendermonat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, während das Kinderbildungsgesetz nur die letzten beiden Kindergartenjahre freistellt. Die Tabelle endet deshalb bei den Kindern ab zwei Jahren; für ältere steht in der Veröffentlichung der Stadt durchgängig null. Die Freigrenze liegt bei 25.000 Euro. Wer Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, ist gegen Nachweis vollständig befreit. Fällt die Betreuung ganz aus, werden die Beiträge ab dem dritten aufeinanderfolgenden Ausfalltag auf Antrag rückwirkend erstattet. Die Kindertagespflege regelt eine eigene Satzung, deren Beträge sich immer auf 45 Wochenstunden beziehen und anteilig umgelegt werden.

Häufige Fragen aus Neuss

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Neuss?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 217,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 652,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Neuss den Höchstsatz?
Ab 105.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte.
Wer setzt den Beitrag in Neuss fest?
Stadt Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Neuss für Geschwisterkinder?
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, entfallen nach § 4 Abs. 2 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ist ein Kind bereits wegen Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei, wird auch für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder kein Beitrag erhoben.
Ist das Mittagessen in Neuss im Beitrag enthalten?
Nimmt ein Kind an einer angebotenen Mittagsverpflegung teil, kann nach § 4 Abs. 5 ein Entgelt verlangt werden; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Davon zu trennen ist die Übermittagsbetreuung: Für die regelmäßige Betreuung eines Kindergartenkindes zwischen 12.30 und 14.00 Uhr ist nach § 4 Abs. 1 ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe ebenfalls nicht in der Beitragstabelle steht.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Neuss, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.