Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt
Was der Kita-Platz in Neuss kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Neuss für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 217,00 € im Monat. Bis 25.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 105.001 Euro gilt der Höchstsatz von 652,00 €. Das sind 2 Prozent über dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 217,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 25.000 Euro
- Beitragsfrei
- 652,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 105.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Neuss für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Neuss zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2020, für Kinder unter 2 Jahren und ab 2 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Neuss, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 25.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Neuss gar nichts. Ab 105.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 35.000 Euro: ein Euro mehr kostet 73,00 € im Monat.
Was Eltern in Neuss tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
72,00 €
im Monat
Einkommensstufe 2 von 10, das macht 864 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
217,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.604 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 2 Jahren
- 45 Std./Woche
507,00 €
im Monat
Einkommensstufe 8 von 10, das macht 6.084 Euro im Jahr.
Grundlage ist Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Maßgeblich für das Einkommen: Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte.
| Jahreseinkommen | unter 2 Jahren | ab 2 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | 72,00 € | 34,00 € |
| 55.000 Euro | 217,00 € | 101,00 € |
| 90.000 Euro | 507,00 € | 236,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 6.420,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Neuss von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 6.420,00 €, verteilt auf 36 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 2 Jahren | 24 | 217,00 € | 5.208,00 € |
| Kinder ab 2 Jahren | 12 | 101,00 € | 1.212,00 € |
| Zusammen | 36 | - | 6.420,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020, Fassung vom 01.08.2020. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Neuss, Jugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Neuss sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
25.000 bis 105.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 2 Jahren / ab 2 Jahren
In Neuss sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Neuss bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 273,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 652,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Neuss festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Neuss, Jugendamt.
Zuständig ist Stadt Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 2 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 35.000Euro | 42,00 € | 57,00 € | 72,00 € |
| 35.001 bis 45.000Euro | 84,00 € | 113,00 € | 145,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 126,00 € | 170,00 € | 217,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 168,00 € | 226,00 € | 290,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 211,00 € | 283,00 € | 362,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 253,00 € | 339,00 € | 435,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 295,00 € | 396,00 € | 507,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 337,00 € | 452,00 € | 580,00 € |
| über 105.000Euro | 379,00 € | 509,00 € | 652,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 2 Jahren
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 25.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 25.001 bis 35.000Euro | 18,00 € | 24,00 € | 34,00 € |
| 35.001 bis 45.000Euro | 36,00 € | 47,00 € | 67,00 € |
| 45.001 bis 55.000Euro | 53,00 € | 71,00 € | 101,00 € |
| 55.001 bis 65.000Euro | 71,00 € | 95,00 € | 135,00 € |
| 65.001 bis 75.000Euro | 89,00 € | 119,00 € | 168,00 € |
| 75.001 bis 85.000Euro | 107,00 € | 142,00 € | 202,00 € |
| 85.001 bis 95.000Euro | 124,00 € | 166,00 € | 236,00 € |
| 95.001 bis 105.000Euro | 142,00 € | 190,00 € | 269,00 € |
| über 105.000Euro | 160,00 € | 214,00 € | 303,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Neuss liegt 2 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Neuss
652,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
418,00 €
im Monat
Das sind 5.016,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Neuss liegt damit 2 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, entfallen nach § 4 Abs. 2 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ist ein Kind bereits wegen Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei, wird auch für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder kein Beitrag erhoben.
Verpflegung. Nimmt ein Kind an einer angebotenen Mittagsverpflegung teil, kann nach § 4 Abs. 5 ein Entgelt verlangt werden; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Davon zu trennen ist die Übermittagsbetreuung: Für die regelmäßige Betreuung eines Kindergartenkindes zwischen 12.30 und 14.00 Uhr ist nach § 4 Abs. 1 ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe ebenfalls nicht in der Beitragstabelle steht.
Welches Einkommen zählt. Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Neuss geht deutlich über die landesrechtliche Beitragsfreiheit hinaus: Nach § 5 Abs. 4 entfällt die Beitragspflicht schon ab dem Kalendermonat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, während das Kinderbildungsgesetz nur die letzten beiden Kindergartenjahre freistellt. Die Tabelle endet deshalb bei den Kindern ab zwei Jahren; für ältere steht in der Veröffentlichung der Stadt durchgängig null. Die Freigrenze liegt bei 25.000 Euro. Wer Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag bezieht, ist gegen Nachweis vollständig befreit. Fällt die Betreuung ganz aus, werden die Beiträge ab dem dritten aufeinanderfolgenden Ausfalltag auf Antrag rückwirkend erstattet. Die Kindertagespflege regelt eine eigene Satzung, deren Beträge sich immer auf 45 Wochenstunden beziehen und anteilig umgelegt werden.
Häufige Fragen aus Neuss
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Neuss?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 2 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 217,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 652,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Neuss den Höchstsatz?
- Ab 105.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Einkommen ist nach § 7 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; Kindergeld und der Mindestbetrag des Elterngeldes von 300 Euro im Monat bleiben außen vor, ab dem dritten Kind mindert der Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG das Einkommen. Neuss rechnet anders als die meisten Städte nicht über das Kalenderjahr: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 das Zwölffache des Einkommens im Monat vor der Aufnahme, ergänzt um später anfallende Einkünfte.
- Wer setzt den Beitrag in Neuss fest?
- Stadt Neuss, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Neuss für Geschwisterkinder?
- Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Neusser Tageseinrichtung oder bei einer Tagespflegeperson betreut, entfallen nach § 4 Abs. 2 die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich unterschiedlich hohe Beiträge, ist der höchste zu zahlen. Ist ein Kind bereits wegen Vollendung des dritten Lebensjahres beitragsfrei, wird auch für gleichzeitig betreute Geschwisterkinder kein Beitrag erhoben.
- Ist das Mittagessen in Neuss im Beitrag enthalten?
- Nimmt ein Kind an einer angebotenen Mittagsverpflegung teil, kann nach § 4 Abs. 5 ein Entgelt verlangt werden; einen Betrag nennt die Satzung nicht. Davon zu trennen ist die Übermittagsbetreuung: Für die regelmäßige Betreuung eines Kindergartenkindes zwischen 12.30 und 14.00 Uhr ist nach § 4 Abs. 1 ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe ebenfalls nicht in der Beitragstabelle steht.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Neuss, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Beitragstabelle in § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Neuss vom 14. Juni 2006, in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 27. September 2019, gültig ab 01.08.2020 Fassung vom 01.08.2020
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.