Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Plettenberg kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Plettenberg für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 211,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 110.001 Euro gilt der Höchstsatz von 530,00 €. Das sind 6 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.
- 211,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 530,00 €
- Höchstsatz
- 10
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 110.001 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Plettenberg für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Plettenberg zahlen
- Alle 10 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2025, für Kinder bis zum Schuleintritt
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Plettenberg gar nichts. Ab 110.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 111,00 € im Monat.
Was Eltern in Plettenberg tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
211,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 10, das macht 2.532 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder bis zum Schuleintritt
- 45 Std./Woche
372,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 10, das macht 4.464 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg vom 29.04.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 20 aus 2025. Die Ausgabe der Stadt selbst ist nicht lesbar: Ihre Schrifttabelle verschluckt sämtliche Ziffern, auch in der Anlage. Das Amtsblatt des Kreises druckt dieselbe Satzung sauber, aber zweispaltig., Fassung vom 01.08.2025. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Kindergeld, Elterngeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzu; für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Ändert sich das Einkommen im Lauf des Jahres so, dass eine andere Stufe greift, können die Zahlungspflichtigen eine Anpassung beantragen; bei einer Erhöhung sind sie dazu verpflichtet.
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 16.458,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Plettenberg von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 16.458,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder bis zum Schuleintritt | 78 | 211,00 € | 16.458,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 16.458,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 10 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg vom 29.04.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 20 aus 2025. Die Ausgabe der Stadt selbst ist nicht lesbar: Ihre Schrifttabelle verschluckt sämtliche Ziffern, auch in der Anlage. Das Amtsblatt des Kreises druckt dieselbe Satzung sauber, aber zweispaltig., Fassung vom 01.08.2025. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Plettenberg sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 110.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
bis zum Schuleintritt
In Plettenberg sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Plettenberg bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 208,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 2 Abs. 4 wird für das zweite Kind und alle weiteren kein Beitrag erhoben, und das gilt einrichtungsübergreifend. Diese und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 530,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Plettenberg festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales.
Zuständig ist Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder bis zum Schuleintritt
10 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 58,00 € | 68,00 € | 111,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 89,00 € | 105,00 € | 162,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 121,00 € | 142,00 € | 211,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 157,00 € | 184,00 € | 269,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 189,00 € | 221,00 € | 320,00 € |
| 80.001 bis 90.000Euro | 221,00 € | 259,00 € | 372,00 € |
| 90.001 bis 100.000Euro | 256,00 € | 300,00 € | 426,00 € |
| 100.001 bis 110.000Euro | 289,00 € | 338,00 € | 479,00 € |
| über 110.000Euro | 322,00 € | 376,00 € | 530,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Plettenberg liegt 6 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Plettenberg
530,00 €
im Monat
Kreis Kleve
993,79 €
im Monat
Unterschied
463,79 €
im Monat
Das sind 5.565,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Plettenberg liegt damit 6 Prozent darüber.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 2 Abs. 4 wird für das zweite Kind und alle weiteren kein Beitrag erhoben, und das gilt einrichtungsübergreifend. Diese Befreiung ist allerdings befristet: § 2 Abs. 6 kündigt an, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 Beitragspflicht und Beitragshöhe für Geschwisterkinder nach Beratung in Jugendhilfeausschuss und Rat neu festgelegt werden. Ob und wie das geschehen ist, geht aus den öffentlich zugänglichen Fassungen nicht hervor; die hier abgebildete Satzung ist die zuletzt bekannt gemachte.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 3 Abs. 3 erlaubt dem Träger der Kindertageseinrichtung nur, von den Eltern zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Kindergeld, Elterngeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzu; für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Ändert sich das Einkommen im Lauf des Jahres so, dass eine andere Stufe greift, können die Zahlungspflichtigen eine Anpassung beantragen; bei einer Erhöhung sind sie dazu verpflichtet. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Plettenberg unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes: Eine einzige Tabelle mit zehn Stufen gilt für alle, von bis 30.000 Euro beitragsfrei bis über 110.000 Euro, in Schritten von 10.000 Euro. Drei Zeitstufen, 25, 35 und 45 Wochenstunden. Die Beiträge werden nach § 3 jährlich angepasst, aber nicht automatisch: Die Satzung spricht von einer inflationsberücksichtigenden Dynamisierung nach Beratung in Jugendhilfeausschuss und Rat, es braucht also jedes Mal einen Beschluss. Bis dahin gilt die gedruckte Tabelle. Bemerkenswert ist, wie diese Satzung überhaupt zu lesen war: Die Ausgabe im Ortsrecht der Stadt hat eine defekte Schrifttabelle, die alle Ziffern verschluckt, und das Amtsblatt des Kreises setzt zweispaltig.
Häufige Fragen aus Plettenberg
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Plettenberg?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder bis zum Schuleintritt bei 45 Stunden pro Woche 211,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 10 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 530,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Plettenberg den Höchstsatz?
- Ab 110.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 5 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Beitragspflichtigen im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Kindergeld, Elterngeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage bleiben außer Betracht. Wer Anspruch auf eine lebenslängliche Versorgung hat, rechnet 10 Prozent der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis hinzu; für das dritte und jedes weitere Kind gehen die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ab. Ändert sich das Einkommen im Lauf des Jahres so, dass eine andere Stufe greift, können die Zahlungspflichtigen eine Anpassung beantragen; bei einer Erhöhung sind sie dazu verpflichtet.
- Wer setzt den Beitrag in Plettenberg fest?
- Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Plettenberg für Geschwisterkinder?
- Nach § 2 Abs. 4 wird für das zweite Kind und alle weiteren kein Beitrag erhoben, und das gilt einrichtungsübergreifend. Diese Befreiung ist allerdings befristet: § 2 Abs. 6 kündigt an, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 Beitragspflicht und Beitragshöhe für Geschwisterkinder nach Beratung in Jugendhilfeausschuss und Rat neu festgelegt werden. Ob und wie das geschehen ist, geht aus den öffentlich zugänglichen Fassungen nicht hervor; die hier abgebildete Satzung ist die zuletzt bekannt gemachte.
- Ist das Mittagessen in Plettenberg im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. § 3 Abs. 3 erlaubt dem Träger der Kindertageseinrichtung nur, von den Eltern zusätzlich ein Entgelt für Mahlzeiten zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Stadt Plettenberg, Fachgebiet Soziales, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Stadt Plettenberg über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege im Stadtgebiet Plettenberg vom 29.04.2025, in Kraft seit dem 01.08.2025, bekannt gemacht im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises Nr. 20 aus 2025. Die Ausgabe der Stadt selbst ist nicht lesbar: Ihre Schrifttabelle verschluckt sämtliche Ziffern, auch in der Anlage. Das Amtsblatt des Kreises druckt dieselbe Satzung sauber, aber zweispaltig. Fassung vom 01.08.2025
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.