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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · kreisangehörige Stadt

Was der Kita-Platz in Siegen kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Siegen für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 120,00 € im Monat. Bis 39.999 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 150.000 Euro gilt der Höchstsatz von 390,00 €. Das sind 22 Prozent unter dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

120,00 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 39.999 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

390,00 €
Höchstsatz

ab 150.000 Euro

14
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Siegen für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Siegen zahlen
  • Alle 14 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2023, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Universitätsstadt Siegen, Jugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 39.999 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Siegen gar nichts. Ab 150.000 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 39.999 Euro: ein Euro mehr kostet 64,00 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Siegen tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

120,00 €

im Monat

Einkommensstufe 5 von 14, das macht 1.440 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

275,00 €

im Monat

Einkommensstufe 10 von 14, das macht 3.300 Euro im Jahr.

Grundlage ist Anlage B, Kostenbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, zur Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung), Ordnungsziffer 51.020, in Kraft seit 01.08.2023, Fassung vom 01.08.2023. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen; Baukindergeld und Kindergeld bleiben außen vor. Ab dem dritten Kind wird das Doppelte des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Wer sich schriftlich zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet, entgeht der Einkommensprüfung.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 9.360,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Siegen von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 9.360,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78120,00 €9.360,00 €
Zusammen78-9.360,00 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 14 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen; Baukindergeld und Kindergeld bleiben außen vor. Ab dem dritten Kind wird das Doppelte des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Wer sich schriftlich zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet, entgeht der Einkommensprüfung.

Beitrag im Monat

80,00 €

Einkommensstufe
3 von 14
Stufe reicht
45.000 bis 49.999 Euro
Im Jahr
960,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Anlage B, Kostenbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, zur Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung), Ordnungsziffer 51.020, in Kraft seit 01.08.2023, Fassung vom 01.08.2023. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Universitätsstadt Siegen, Jugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Siegen sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

39.999 bis 150.000 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Siegen sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Siegen bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 136,50 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Nehmen zwei Kinder derselben Beitragspflichtigen nebeneinander in Siegen Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung oder eine a und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 390,00 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Die Elternbeiträge enthalten nach § 1 Abs. 3 keine Verpflegungskosten. Der Träger kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen, bei Kindertagespflege die Tagespflegeperson. Weitere Teilnahme- oder Kostenbeiträge an den Träger sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen Mitgliedsbeiträge für Elterninitiativen. Für besondere Aktionen während der Ferienbetreuung an Grundschulen kann zusätzlich eine Kostenbeteiligung verlangt werden, etwa für Eintritt und Fahrt.

Wer den Beitrag in Siegen festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Universitätsstadt Siegen, Jugendamt.

Zuständig ist Universitätsstadt Siegen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

14 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 40k
64,00 €bis 45k
80,00 €bis 50k
96,00 €bis 55k
120,00 €bis 60k
161,00 €bis 65k
205,00 €bis 70k
235,00 €bis 80k
255,00 €bis 90k
275,00 €bis 100k
300,00 €bis 120k
330,00 €bis 140k
360,00 €bis 150k
390,00 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 39.999 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 64,00 €. Das sind 64,00 € im Monat und 768,00 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 39.999Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
40.000 bis 44.999Euro41,60 €46,08 €64,00 €
45.000 bis 49.999Euro52,00 €57,60 €80,00 €
50.000 bis 54.999Euro62,40 €69,12 €96,00 €
55.000 bis 59.999Euro78,00 €86,40 €120,00 €
60.000 bis 64.999Euro104,65 €115,92 €161,00 €
65.000 bis 69.999Euro133,25 €147,60 €205,00 €
70.000 bis 79.999Euro152,75 €169,20 €235,00 €
80.000 bis 89.999Euro165,75 €183,60 €255,00 €
90.000 bis 99.999Euro178,75 €198,00 €275,00 €
100.000 bis 119.999Euro195,00 €216,00 €300,00 €
120.000 bis 139.999Euro214,50 €237,60 €330,00 €
140.000 bis 149.999Euro234,00 €259,20 €360,00 €
über 149.999Euro253,50 €280,80 €390,00 €
Kinder jeden Alters, 14 Einkommensstufen. Quelle: Anlage B, Kostenbeitragstabelle für Kindertageseinrichtungen, zur Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung), Ordnungsziffer 51.020, in Kraft seit 01.08.2023, Fassung vom 01.08.2023.

Ist das viel oder wenig?

Siegen liegt 22 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Siegen

390,00 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

603,79 €

im Monat

Das sind 7.245,48 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Siegen zählt maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen; Baukindergeld und Kindergeld bleiben außen vor. Ab dem dritten Kind wird das Doppelte des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Wer sich schriftlich zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet, entgeht der Einkommensprüfung, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Siegen liegt damit 22 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Nehmen zwei Kinder derselben Beitragspflichtigen nebeneinander in Siegen Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung oder eine außerunterrichtliche Betreuung an Grundschulen in Anspruch, entfallen nach § 9 Abs. 1 die Beiträge für ein Kind; zu zahlen ist der höchste, bei gleicher Höhe entfällt einer. Ist eines der beiden Kinder landesrechtlich beitragsfrei gestellt, werden für beide Kinder keine Beiträge erhoben. Ab drei Kindern mit Kindergeldbezug entfallen die Elternbeiträge ganz. Die Ferienbetreuung ist von der Geschwisterregelung ausgenommen.

Verpflegung. Die Elternbeiträge enthalten nach § 1 Abs. 3 keine Verpflegungskosten. Der Träger kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen, bei Kindertagespflege die Tagespflegeperson. Weitere Teilnahme- oder Kostenbeiträge an den Träger sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen Mitgliedsbeiträge für Elterninitiativen. Für besondere Aktionen während der Ferienbetreuung an Grundschulen kann zusätzlich eine Kostenbeteiligung verlangt werden, etwa für Eintritt und Fahrt.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen; Baukindergeld und Kindergeld bleiben außen vor. Ab dem dritten Kind wird das Doppelte des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Wer sich schriftlich zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet, entgeht der Einkommensprüfung. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Siegen unterscheidet nicht nach dem Alter des Kindes: Ein Krippenplatz kostet dasselbe wie ein Kindergartenplatz. Die Freigrenze liegt mit 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen hoch und ist gegenüber der Vorgängerfassung von 30.000 Euro angehoben worden. Die Einkommensspalte nennt Untergrenzen statt Obergrenzen, und die Stundenspalten stehen absteigend von 45 über 35 zu 25 Stunden. Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege werden zusammengerechnet: Nimmt ein Kind ergänzend eine vom Jugendamt vermittelte Tagespflege in Anspruch, gilt für die Gesamtbetreuungszeit die Kita-Tabelle. Eine jährliche Fortschreibung um drei Prozent gibt es, aber nur für die oberste Stufe der Ganztagstabellen, nicht für die Kita.

Häufige Fragen aus Siegen

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Siegen?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 120,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 14 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 390,00 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Siegen den Höchstsatz?
Ab 150.000 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 7 Abs. 2 die Summe der positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1, 2 und 5a Satz 2 EStG samt vergleichbarer ausländischer Einkünfte. Freibeträge, Freigrenzen, Steuerbefreiungen, Verlustvor- und Verlustrückträge und außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen nicht. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte unabhängig von ihrer Zweckbestimmung, Unterhaltsleistungen und Sozialleistungen; Baukindergeld und Kindergeld bleiben außen vor. Ab dem dritten Kind wird das Doppelte des Freibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG abgezogen. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip. Wer sich schriftlich zur Zahlung des Höchstbeitrags verpflichtet, entgeht der Einkommensprüfung.
Wer setzt den Beitrag in Siegen fest?
Universitätsstadt Siegen, Jugendamt. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Siegen für Geschwisterkinder?
Nehmen zwei Kinder derselben Beitragspflichtigen nebeneinander in Siegen Kindertagespflege, eine Tageseinrichtung oder eine außerunterrichtliche Betreuung an Grundschulen in Anspruch, entfallen nach § 9 Abs. 1 die Beiträge für ein Kind; zu zahlen ist der höchste, bei gleicher Höhe entfällt einer. Ist eines der beiden Kinder landesrechtlich beitragsfrei gestellt, werden für beide Kinder keine Beiträge erhoben. Ab drei Kindern mit Kindergeldbezug entfallen die Elternbeiträge ganz. Die Ferienbetreuung ist von der Geschwisterregelung ausgenommen.
Ist das Mittagessen in Siegen im Beitrag enthalten?
Die Elternbeiträge enthalten nach § 1 Abs. 3 keine Verpflegungskosten. Der Träger kann nach § 51 Abs. 3 KiBiz ein gesondertes Entgelt verlangen, bei Kindertagespflege die Tagespflegeperson. Weitere Teilnahme- oder Kostenbeiträge an den Träger sind ausdrücklich ausgeschlossen, ausgenommen Mitgliedsbeiträge für Elterninitiativen. Für besondere Aktionen während der Ferienbetreuung an Grundschulen kann zusätzlich eine Kostenbeteiligung verlangt werden, etwa für Eintritt und Fahrt.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Universitätsstadt Siegen, Jugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.