Nordrhein-Westfalen · Gemeinde
Was der Kita-Platz in Herford kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Herford für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 100.001 Euro gilt der Höchstsatz von 490,00 €. Das sind 23 Prozent unter dem Mittel der 110 hier erhobenen Stellen.
- 300,00 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- bis 30.000 Euro
- Beitragsfrei
- 490,00 €
- Höchstsatz
- 8
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 45 Std.
Jahreseinkommen
ab 100.001 Euro
2 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Herford für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Herford zahlen
- Alle 8 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder unter 3 Jahren und ab 3 Jahren
- Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
- Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Herford gar nichts. Ab 100.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 150,00 € im Monat.
Was Eltern in Herford tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
0,00 €
im Monat
In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
300,00 €
im Monat
Einkommensstufe 4 von 8, das macht 3.600 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Kinder unter 3 Jahren
- 45 Std./Woche
440,00 €
im Monat
Einkommensstufe 7 von 8, das macht 5.280 Euro im Jahr.
Grundlage ist Satzung der Hansestadt Herford über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 04.03.2026, in Kraft getreten am 01.08.2026, mit Anlage 1 für die Kindertageseinrichtungen und Anlage 2 für die Kindertagespflege. Gefunden auf dem eigenen Fachportal der Stadt für Kinderbetreuung, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt., Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wird für die Dauer des Bezuges in die erste Einkommensgruppe bis 30.000 Euro eingruppiert.
| Jahreseinkommen | unter 3 Jahren | ab 3 Jahren |
|---|---|---|
| 30.000 Euro | frei | frei |
| 55.000 Euro | 300,00 € | 190,00 € |
| 90.000 Euro | 440,00 € | 400,00 € |
Was die gesamte Kitazeit kostet
Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 18.780,00 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Herford von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 18.780,00 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.
| Abschnitt | Monate | im Monat | Summe |
|---|---|---|---|
| Kinder unter 3 Jahren | 36 | 300,00 € | 10.800,00 € |
| Kinder ab 3 Jahren | 42 | 190,00 € | 7.980,00 € |
| Zusammen | 78 | - | 18.780,00 € |
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 8 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Satzung der Hansestadt Herford über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 04.03.2026, in Kraft getreten am 01.08.2026, mit Anlage 1 für die Kindertageseinrichtungen und Anlage 2 für die Kindertagespflege. Gefunden auf dem eigenen Fachportal der Stadt für Kinderbetreuung, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt., Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales.
Wovon die Höhe abhängt
Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Herford sind das Ihr Einkommen, eine von 2 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
30.000 bis 100.001 Euro
Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
unter 3 Jahren / ab 3 Jahren
In Herford sind es 2 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Betreuungszeit
25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche
Herford bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 210,00 €.
Stellschraube 4
Geschwister
senkt oder streicht
Nach § 8 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 490,00 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Herford festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales.
Zuständig ist Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.
Beitragstabelle für Kinder unter 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 90,00 € | 100,00 € | 150,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 130,00 € | 150,00 € | 220,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 170,00 € | 190,00 € | 300,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 190,00 € | 220,00 € | 330,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 220,00 € | 260,00 € | 390,00 € |
| 80.001 bis 100.000Euro | 250,00 € | 290,00 € | 440,00 € |
| über 100.000Euro | 280,00 € | 320,00 € | 490,00 € |
Beitragstabelle für Kinder ab 3 Jahren
8 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | 25 Std./Woche | 35 Std./Woche | 45 Std./Woche |
|---|---|---|---|
| bis 30.000Eurobeitragsfrei | 0,00 Euro | 0,00 Euro | 0,00 Euro |
| 30.001 bis 40.000Euro | 45,00 € | 50,00 € | 75,00 € |
| 40.001 bis 50.000Euro | 70,00 € | 80,00 € | 125,00 € |
| 50.001 bis 60.000Euro | 110,00 € | 130,00 € | 190,00 € |
| 60.001 bis 70.000Euro | 140,00 € | 165,00 € | 250,00 € |
| 70.001 bis 80.000Euro | 190,00 € | 220,00 € | 340,00 € |
| 80.001 bis 100.000Euro | 230,00 € | 260,00 € | 400,00 € |
| über 100.000Euro | 260,00 € | 300,00 € | 450,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Herford liegt 23 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Herford
490,00 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
1.070,00 €
im Monat
Unterschied
580,00 €
im Monat
Das sind 6.960,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 110 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 150,00 € bis 1.070,00 €, der Mittelwert liegt bei 637,46 €. Herford liegt damit 23 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Nach § 8 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Ist eines der Kinder nach der landesrechtlichen Regelung beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für das zweite und jedes weitere Kind; das freigestellte Kind verbraucht die Ermäßigung also nicht.
Verpflegung. Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Sie erlaubt dem Träger nur, ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wird für die Dauer des Bezuges in die erste Einkommensgruppe bis 30.000 Euro eingruppiert. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Herford zieht die Altersgrenze bei drei Jahren, nicht bei zwei, wie es in Nordrhein-Westfalen sonst häufig ist. Wer diese Tabelle in ein Schema mit Zweijahresgrenze presst, nennt für jedes zweijährige Kind den falschen Betrag. Acht Einkommensgruppen, von bis zu 30.000,00 Euro bis über 100.000,00 Euro, die Grenzen mit Nachkommastellen geschrieben. Für die Kindertagespflege führt Anlage 2 dieselben acht Gruppen, aber neun Stundenspalten von bis 5 bis bis 45 Wochenstunden und ohne Altersunterscheidung; sie ist hier nicht abgebildet. Bemerkenswert ist der Fundort: Der Hauptauftritt der Stadt sperrt pauschal, ihr eigenes Fachportal für Kinderbetreuung liegt auf einem anderen Host und ist offen. Dieselbe Software mit derselben sperrenden Datei betreibt auch Lage.
Häufige Fragen aus Herford
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Herford?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder unter 3 Jahren bei 45 Stunden pro Woche 300,00 € im Monat. Der Beitrag ist in 8 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 490,00 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Herford den Höchstsatz?
- Ab 100.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 die Summe der positiven Einkünfte der Eltern im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts. Wer laufende Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, wird für die Dauer des Bezuges in die erste Einkommensgruppe bis 30.000 Euro eingruppiert.
- Wer setzt den Beitrag in Herford fest?
- Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Herford für Geschwisterkinder?
- Nach § 8 entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind, wenn mehrere Kinder gleichzeitig eine Tageseinrichtung besuchen oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Ist eines der Kinder nach der landesrechtlichen Regelung beitragsfrei, bleibt es bei der Befreiung für das zweite und jedes weitere Kind; das freigestellte Kind verbraucht die Ermäßigung also nicht.
- Ist das Mittagessen in Herford im Beitrag enthalten?
- Die Satzung setzt keinen Betrag fest. Sie erlaubt dem Träger nur, ein Entgelt für das Mittagessen zu verlangen.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Hansestadt Herford, Dezernat Bildung, Jugend und Soziales, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Was Nachbarstellen in Nordrhein-Westfalen höchstens nehmen
Quellen und Stand
- Satzung der Hansestadt Herford über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 04.03.2026, in Kraft getreten am 01.08.2026, mit Anlage 1 für die Kindertageseinrichtungen und Anlage 2 für die Kindertagespflege. Gefunden auf dem eigenen Fachportal der Stadt für Kinderbetreuung, das eine offene robots.txt führt, während der Hauptauftritt pauschal sperrt. Fassung vom 01.08.2026
- Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) (KiBiz)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.