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Kitaskosten

Nordrhein-Westfalen · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Märkischer Kreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Märkischer Kreis für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 164,72 € im Monat. Bis 30.000 Euro Jahreseinkommen wird nichts erhoben, ab 125.001 Euro gilt der Höchstsatz von 559,55 €. Das sind 12 Prozent über dem Mittel der 139 hier erhobenen Stellen.

164,72 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 45 Std.

bis 30.000 Euro
Beitragsfrei

Jahreseinkommen

559,55 €
Höchstsatz

ab 125.001 Euro

21
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Märkischer Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Märkischer Kreis zahlen
  • Alle 21 Einkommensstufen der Satzung vom 01.08.2026, für Kinder jeden Alters
  • Die Beiträge für 25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche, einzeln und im Verlauf
  • Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. Unterhalb von 30.000 Euro Jahreseinkommen zahlen Sie in Märkischer Kreis gar nichts. Ab 125.001 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 30.000 Euro: ein Euro mehr kostet 59,44 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Märkischer Kreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

0,00 €

im Monat

In dieser Stufe erhebt die Satzung keinen Beitrag.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

164,72 €

im Monat

Einkommensstufe 6 von 21, das macht 1.977 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Kinder jeden Alters
  • 45 Std./Woche

348,98 €

im Monat

Einkommensstufe 13 von 21, das macht 4.188 Euro im Jahr.

Grundlage ist Elternbeiträge ab 08/2026, Beitragstabelle zur Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen, Fassung vom 01.08.2026. Maßgeblich für das Einkommen: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht.

Was die gesamte Kitazeit kostet

Von der Krippe bis zur Einschulung kommen bei mittlerem Einkommen 12.848,16 € zusammen. Diese Summe zieht sonst niemand, weil sie über die Altersgruppen hinweg rechnen müsste.

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen bei 45 Stunden pro Woche zahlt in Märkischer Kreis von der Krippe bis zur Einschulung zusammen 12.848,16 €, verteilt auf 78 Monate. Das Essensgeld ist darin nicht enthalten, und die Beitragsfreiheit in den letzten Jahren ebenfalls noch nicht abgezogen.

AbschnittMonateim MonatSumme
Kinder jeden Alters78164,72 €12.848,16 €
Zusammen78-12.848,16 €
Volle Monate je Altersgruppe, bis zur Einschulung mit sechseinhalb Jahren.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 21 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht.

Beitrag im Monat

112,08 €

Einkommensstufe
4 von 21
Stufe reicht
40.001 bis 45.000 Euro
Im Jahr
1.344,96 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Elternbeiträge ab 08/2026, Beitragstabelle zur Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen, Fassung vom 01.08.2026. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe.

Wovon die Höhe abhängt

Vier Angaben bestimmen den Betrag. In Märkischer Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen, einer von 3 Betreuungsumfängen und die Zahl der Geschwister. An dreien davon können Sie selbst etwas ändern.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

30.000 bis 125.001 Euro

Darunter zahlen Sie nichts, darüber ändert sich nichts mehr. Dazwischen entscheidet die Stufe.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

jeden Alters

In Märkischer Kreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Betreuungszeit

25 Std./Woche, 35 Std./Woche, 45 Std./Woche

Märkischer Kreis bietet 3 Stufen an. Zwischen 25 Std./Woche und 45 Std./Woche liegen bei gleichem Einkommen 297,26 €.

Stellschraube 4

Geschwister

senkt oder streicht

Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege, zahlt das erste K und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 559,55 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Weder die Satzung noch die Beitragstabelle sagt etwas zum Mittagessen.

Wer den Beitrag in Märkischer Kreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe.

Zuständig ist Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Nordrhein-Westfalen.

Beitragstabelle für Kinder jeden Alters

21 Einkommensstufen und 3 Betreuungsumfänge, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, bei 45 Stunden pro Woche
freibis 30k
59,44 €bis 35k
85,76 €bis 40k
112,08 €bis 45k
138,40 €bis 50k
164,72 €bis 55k
191,05 €bis 60k
217,37 €bis 65k
243,69 €bis 70k
270,01 €bis 75k
296,33 €bis 80k
322,65 €bis 85k
348,98 €bis 90k
375,30 €bis 95k
401,62 €bis 100k
427,94 €bis 105k
454,26 €bis 110k
480,59 €bis 115k
506,91 €bis 120k
533,23 €bis 125k
559,55 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 30.000 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 0,00 €, einen Euro darüber 59,44 €. Das sind 59,44 € im Monat und 713,28 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
Jahreseinkommen25 Std./Woche35 Std./Woche45 Std./Woche
bis 30.000Eurobeitragsfrei0,00 Euro0,00 Euro0,00 Euro
30.001 bis 35.000Euro27,86 €37,15 €59,44 €
35.001 bis 40.000Euro40,20 €53,60 €85,76 €
40.001 bis 45.000Euro52,54 €70,05 €112,08 €
45.001 bis 50.000Euro64,88 €86,50 €138,40 €
50.001 bis 55.000Euro77,21 €102,95 €164,72 €
55.001 bis 60.000Euro89,56 €119,40 €191,05 €
60.001 bis 65.000Euro101,89 €135,85 €217,37 €
65.001 bis 70.000Euro114,23 €152,31 €243,69 €
70.001 bis 75.000Euro126,57 €168,76 €270,01 €
75.001 bis 80.000Euro138,91 €185,21 €296,33 €
80.001 bis 85.000Euro151,24 €201,66 €322,65 €
85.001 bis 90.000Euro163,59 €218,11 €348,98 €
90.001 bis 95.000Euro175,92 €234,56 €375,30 €
95.001 bis 100.000Euro188,26 €251,01 €401,62 €
100.001 bis 105.000Euro200,60 €267,46 €427,94 €
105.001 bis 110.000Euro212,94 €283,91 €454,26 €
110.001 bis 115.000Euro225,27 €300,37 €480,59 €
115.001 bis 120.000Euro237,62 €316,82 €506,91 €
120.001 bis 125.000Euro249,95 €333,27 €533,23 €
über 125.000Euro262,29 €349,72 €559,55 €
Kinder jeden Alters, 21 Einkommensstufen. Quelle: Elternbeiträge ab 08/2026, Beitragstabelle zur Satzung des Märkischen Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen, Fassung vom 01.08.2026.

Ist das viel oder wenig?

Märkischer Kreis liegt 12 Prozent über dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder jeden Alters, bei 45 Stunden pro Woche

Märkischer Kreis

559,55 €

im Monat

Kreis Kleve

993,79 €

im Monat

Unterschied

434,24 €

im Monat

Das sind 5.210,88 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Märkischer Kreis zählt die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht, andernorts eine andere Größe.

Über alle 139 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 110,00 € bis 993,79 €, der Mittelwert liegt bei 498,42 €. Märkischer Kreis liegt damit 12 Prozent darüber.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege, zahlt das erste Kind den vollen Beitrag und das zweite 50 Prozent des ermittelten Regelbeitrages. Weitere Kinder sind beitragsfrei.

Verpflegung. Weder die Satzung noch die Beitragstabelle sagt etwas zum Mittagessen.

Welches Einkommen zählt. Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Märkische Kreis führt Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung in einer einzigen Tabelle und stellt neben jede Spalte gleich die des Geschwisterkindes, das die Hälfte zahlt: acht Spalten, von denen vier den halben Beitrag tragen. Der Kindertagespflege gehört darin nur eine einzige Spalte, die für 20 Wochenstunden. Nach dem Alter des Kindes unterscheidet der Kreis nicht. Zuständig ist er nur für acht der kreisangehörigen Kommunen, nämlich Balve, Halver, Herscheid, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade und Schalksmühle; die übrigen haben eigene Jugendämter. Die Beträge steigen seit dem Kindergartenjahr 2023/2024 jedes Jahr zum 1. August um 1,5 Prozent.

Häufige Fragen aus Märkischer Kreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Märkischer Kreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Kinder jeden Alters bei 45 Stunden pro Woche 164,72 € im Monat. Der Beitrag ist in 21 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 0,00 € bis 559,55 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Märkischer Kreis den Höchstsatz?
Ab 125.001 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Die Summe der positiven Einkünfte der Eltern nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG. Verluste werden nicht verrechnet. Hinzugerechnet werden steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen und öffentliche Leistungen zur Deckung des Lebensunterhalts; wer eine lebenslängliche Versorgung zu erwarten hat, rechnet 10 Prozent hinzu. Kindergeld und Kinderzuschlag bleiben außer Betracht.
Wer setzt den Beitrag in Märkischer Kreis fest?
Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe, Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Märkischer Kreis für Geschwisterkinder?
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflege, zahlt das erste Kind den vollen Beitrag und das zweite 50 Prozent des ermittelten Regelbeitrages. Weitere Kinder sind beitragsfrei.
Ist das Mittagessen in Märkischer Kreis im Beitrag enthalten?
Weder die Satzung noch die Beitragstabelle sagt etwas zum Mittagessen.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Märkischer Kreis, Jugendförderung, Kinderbetreuung und Teilhabe, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.