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Kitaskosten

Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt

Was der Kita-Platz in Rhein-Pfalz-Kreis kostet

Kurz beantwortet

Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Pfalz-Kreis für Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 320,50 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 3.835 Euro gilt der Höchstsatz von 320,50 €. Das sind 6 Prozent unter dem Mittel der 10 hier erhobenen Stellen.

320,50 €
Mittleres Einkommen zahlt

55.000 Euro, 0 Std.

keine
Beitragsfrei

Freigrenze in der Satzung

320,50 €
Höchstsatz

ab 3.835 Euro

9
Einkommensstufen

1 Altersgruppen

Sie wollen wissen

Was zahle ich in Rhein-Pfalz-Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?

Das steht hier

  • Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Pfalz-Kreis zahlen
  • Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2018, für Kinder Schulkinder im Hort
  • Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
  • Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift

Und das kommt dabei heraus

Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Rhein-Pfalz-Kreis wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 3.835 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 3.579 Euro: ein Euro mehr kostet 40,40 € im Monat.

Meinen Beitrag ausrechnen

Was Eltern in Rhein-Pfalz-Kreis tatsächlich zahlen

Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.

Schulkinder im Hort, unabhängig vom Betreuungsumfang

Eine Familie mit kleinem Einkommen

  • 30.000 Euro im Jahr
  • Schulkinder im Hort

320,50 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.

Eine Familie mit mittlerem Einkommen

  • 55.000 Euro im Jahr
  • Schulkinder im Hort

320,50 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.

Eine Familie mit höherem Einkommen

  • 90.000 Euro im Jahr
  • Schulkinder im Hort

320,50 €

im Monat

Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.

Grundlage ist Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018, Fassung vom 01.01.2018. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze.

Ihren eigenen Beitrag ausrechnen

Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.

Maßgeblich ist der Einkommensbegriff der Satzung: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze.

Beitrag im Monat

320,50 €

Einkommensstufe
9 von 9
Stufe reicht
ab 3.835 Euro
Im Jahr
3.846,00 €

Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018, Fassung vom 01.01.2018. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt.

Wovon die Höhe abhängt

Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Pfalz-Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.

Stellschraube 1

Ihr Jahreseinkommen

9 Stufen

Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.

Stellschraube 2

Alter des Kindes

Schulkinder im Hort

In Rhein-Pfalz-Kreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.

Stellschraube 3

Geschwister

senkt oder streicht

Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine und weiter

Ergebnis

Ihr Monatsbeitrag

bis 320,50 €

Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.

Nicht enthalten: Verpflegung und Zusatzpauschalen. Für die Verpflegung berechnet der Träger ein gesondertes Essensgeld, das auf sein eigenes Konto zu überweisen ist. Einen Betrag nennt das Blatt nicht.

Wer den Beitrag in Rhein-Pfalz-Kreis festsetzt

Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt.

Zuständig ist Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.

Beitragstabelle für Schulkinder im Hort

9 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.

Wie steil die Staffel steigt, unabhängig vom Betreuungsumfang
115,00 €bis 2k
122,70 €bis 2k
140,00 €bis 3k
160,50 €bis 3k
181,00 €bis 3k
209,60 €bis 3k
240,30 €bis 4k
280,70 €bis 4k
320,50 €darüber
Der größte Sprung liegt bei 3.579 Euro Jahreseinkommen: einen Euro darunter zahlen Sie 240,30 €, einen Euro darüber 280,70 €. Das sind 40,40 € im Monat und 484,80 € im Jahr, entschieden von einer einzigen Einkommensgrenze.
JahreseinkommenBeitrag
bis 2.045Euro115,00 €
2.046 bis 2.300Euro122,70 €
2.301 bis 2.556Euro140,00 €
2.557 bis 2.812Euro160,50 €
2.813 bis 3.067Euro181,00 €
3.068 bis 3.323Euro209,60 €
3.324 bis 3.579Euro240,30 €
3.580 bis 3.834Euro280,70 €
über 3.834Euro320,50 €
Schulkinder im Hort, Familie mit einem Kind (Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält), 9 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 2.045Euro84,30 €
2.046 bis 2.300Euro89,40 €
2.301 bis 2.556Euro102,20 €
2.557 bis 2.812Euro117,00 €
2.813 bis 3.067Euro131,90 €
3.068 bis 3.323Euro152,80 €
3.324 bis 3.579Euro175,30 €
3.580 bis 3.834Euro205,00 €
über 3.834Euro234,10 €
Schulkinder im Hort, Familie mit zwei Kindern (Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält), 9 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 2.045Euro48,50 €
2.046 bis 2.300Euro51,60 €
2.301 bis 2.556Euro58,80 €
2.557 bis 2.812Euro67,40 €
2.813 bis 3.067Euro76,10 €
3.068 bis 3.323Euro87,90 €
3.324 bis 3.579Euro100,70 €
3.580 bis 3.834Euro118,10 €
über 3.834Euro134,40 €
Schulkinder im Hort, Familie mit drei Kindern (Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält), 9 Einkommensstufen.
JahreseinkommenBeitrag
bis 2.045Euro33,20 €
2.046 bis 2.300Euro35,70 €
2.301 bis 2.556Euro40,30 €
2.557 bis 2.812Euro46,50 €
2.813 bis 3.067Euro52,60 €
3.068 bis 3.323Euro60,80 €
3.324 bis 3.579Euro69,50 €
3.580 bis 3.834Euro81,30 €
über 3.834Euro93,00 €
Schulkinder im Hort, Familie mit vier Kindern (Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält), 9 Einkommensstufen.

Ist das viel oder wenig?

Rhein-Pfalz-Kreis liegt 6 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.

Höchstsatz für Kinder Schulkinder im Hort, unabhängig vom Betreuungsumfang

Rhein-Pfalz-Kreis

320,50 €

im Monat

Mülheim an der Ruhr

664,00 €

im Monat

Unterschied

343,50 €

im Monat

Das sind 4.122,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.

Grenze des Vergleichs: In Rhein-Pfalz-Kreis zählt maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze, andernorts eine andere Größe.

Über alle 10 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 292,00 € bis 664,00 €, der Mittelwert liegt bei 340,25 €. Rhein-Pfalz-Kreis liegt damit 6 Prozent darunter.

Was den Betrag außerdem verändert

Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.

Geschwister. Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine Anrechnung auf den Unterhalt oder der Bezug von anteiligem Kindergeld daran nichts ändert. Der Beitrag fällt auf rund 73 Prozent beim zweiten, 42 beim dritten und 29 Prozent ab dem vierten Kind. Anders als in fast allen anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sind kinderreiche Familien hier nicht beitragsfrei. Und für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, ist jeweils ein eigener Beitrag zu entrichten.

Verpflegung. Für die Verpflegung berechnet der Träger ein gesondertes Essensgeld, das auf sein eigenes Konto zu überweisen ist. Einen Betrag nennt das Blatt nicht.

Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.

Was hier anders ist. Der Kreis veröffentlicht nur die Beiträge für Schulkinder. Für Kinder unter zwei Jahren führt er zwar eine eigene Leistungsseite, doch die ist inhaltlich leer, auch im Browser; eine Krippentabelle ist nirgends zu finden. Wer den Platz nur an bestimmten Wochentagen belegt, zahlt je Tag ein Fünftel des Beitrags, dazu einen Vorhaltezuschlag von 20 Prozent für die nicht genutzten Tage, und muss sich für mindestens drei Monate festlegen. Für die Ermäßigung rechnet der Kreis eine eigene Einkommensgrenze aus, mit einem Regelsatz von 832 Euro für den Haushaltsvorstand, 292 Euro je weiterem Familienmitglied und den Wohngeld-Höchstbeträgen; liegt das Einkommen darüber, sind 50 Prozent des übersteigenden Betrags zu zahlen, liegt es darunter, bleibt ein Mindestbeitrag von einem Prozent des Nettoeinkommens. Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe wird der Beitrag auf Antrag erlassen, für einen Hortplatz allerdings nur, wenn beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung, im Studium oder in einer Maßnahme sind. Das Blatt trägt den Stand Januar 2018 und kein Enddatum; der Kreis verlinkt es unverändert. Der darin genannte Regelsatz von 832 Euro ist allerdings ein Wert von 2018, und ob die Beträge selbst noch gelten, bestätigt keine jüngere Quelle.

Häufige Fragen aus Rhein-Pfalz-Kreis

Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.

Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Pfalz-Kreis?
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 320,50 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 115,00 € bis 320,50 €.
Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Pfalz-Kreis den Höchstsatz?
Ab 3.835 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze.
Wer setzt den Beitrag in Rhein-Pfalz-Kreis fest?
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
Was gilt in Rhein-Pfalz-Kreis für Geschwisterkinder?
Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine Anrechnung auf den Unterhalt oder der Bezug von anteiligem Kindergeld daran nichts ändert. Der Beitrag fällt auf rund 73 Prozent beim zweiten, 42 beim dritten und 29 Prozent ab dem vierten Kind. Anders als in fast allen anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sind kinderreiche Familien hier nicht beitragsfrei. Und für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, ist jeweils ein eigener Beitrag zu entrichten.
Ist das Mittagessen in Rhein-Pfalz-Kreis im Beitrag enthalten?
Für die Verpflegung berechnet der Träger ein gesondertes Essensgeld, das auf sein eigenes Konto zu überweisen ist. Einen Betrag nennt das Blatt nicht.

Wie Sie weniger zahlen können

Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.

Quellen und Stand

Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.