Rheinland-Pfalz · Kreis mit eigenem Jugendamt
Was der Kita-Platz in Rhein-Pfalz-Kreis kostet
Kurz beantwortet
Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt in Rhein-Pfalz-Kreis für Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 320,50 € im Monat. Gezahlt wird ab dem ersten Euro, ab 3.835 Euro gilt der Höchstsatz von 320,50 €. Das sind 6 Prozent unter dem Mittel der 10 hier erhobenen Stellen.
- 320,50 €
- Mittleres Einkommen zahlt
- keine
- Beitragsfrei
- 320,50 €
- Höchstsatz
- 9
- Einkommensstufen
55.000 Euro, 0 Std.
Freigrenze in der Satzung
ab 3.835 Euro
1 Altersgruppen
Sie wollen wissen
Was zahle ich in Rhein-Pfalz-Kreis für einen Kita-Platz, und warum gerade so viel?
Das steht hier
- Was drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro in Rhein-Pfalz-Kreis zahlen
- Alle 9 Einkommensstufen der Satzung vom 01.01.2018, für Kinder Schulkinder im Hort
- Die Beiträge für jeden Betreuungsumfang, einzeln und im Verlauf
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt als zuständige Stelle, mit Anschrift
Und das kommt dabei heraus
Ihr Beitrag hängt an vier Angaben, und drei davon können Sie beeinflussen. In Rhein-Pfalz-Kreis wird ab dem ersten Euro Einkommen gezahlt. Ab 3.835 Euro ändert sich nichts mehr, dann gilt der Höchstsatz. Die teuerste Grenze liegt bei 3.579 Euro: ein Euro mehr kostet 40,40 € im Monat.
Was Eltern in Rhein-Pfalz-Kreis tatsächlich zahlen
Drei Familien mit 30.000, 55.000 und 90.000 Euro Jahreseinkommen, durch die geltende Satzung gerechnet. Liegt Ihr Einkommen dazwischen, liegt Ihr Beitrag dazwischen.
Eine Familie mit kleinem Einkommen
- 30.000 Euro im Jahr
- Schulkinder im Hort
320,50 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.
Eine Familie mit mittlerem Einkommen
- 55.000 Euro im Jahr
- Schulkinder im Hort
320,50 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.
Eine Familie mit höherem Einkommen
- 90.000 Euro im Jahr
- Schulkinder im Hort
320,50 €
im Monat
Einkommensstufe 9 von 9, das macht 3.846 Euro im Jahr.
Grundlage ist Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018, Fassung vom 01.01.2018. Maßgeblich für das Einkommen: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze.
Ihren eigenen Beitrag ausrechnen
Aus der Tabelle mit 9 Einkommensstufen. Läuft im Browser, Ihr Einkommen verlässt das Gerät nicht.
Gerechnet wird im Browser aus der Tabelle der Satzung Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018, Fassung vom 01.01.2018. Ihre Eingaben werden nicht übertragen und nicht gespeichert. Verbindlich ist allein der Bescheid von Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt.
Wovon die Höhe abhängt
Drei Angaben bestimmen den Betrag. In Rhein-Pfalz-Kreis sind das Ihr Einkommen, eine von 1 Altersgruppen und die Zahl der Geschwister. Einen Betreuungsumfang unterscheidet die Satzung hier nicht, der Beitrag gilt für jede Betreuungszeit gleich.
Stellschraube 1
Ihr Jahreseinkommen
9 Stufen
Die Stufe entscheidet. Welches Einkommen zählt, definiert die Satzung.
Stellschraube 2
Alter des Kindes
Schulkinder im Hort
In Rhein-Pfalz-Kreis sind es 1 Gruppen. Der Wechsel erfolgt am Ersten des Monats, in dem das Kind die Altersgrenze erreicht.
Stellschraube 3
Geschwister
senkt oder streicht
Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine und weiter
Ergebnis
Ihr Monatsbeitrag
bis 320,50 €
Dazu kommt das Essensgeld, das nie im Beitrag enthalten ist.
Wer den Beitrag in Rhein-Pfalz-Kreis festsetzt
Nicht die Kita und nicht der Träger: Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt.
Zuständig ist Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass. Welchen Spielraum das Land ihr lässt, steht auf der Landesseite Rheinland-Pfalz.
Beitragstabelle für Schulkinder im Hort
9 Einkommensstufen, dazu eine eigene Tabelle für jede Kinderzahl, so wie sie in der Satzung stehen. Alle Beträge gelten je Monat.
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 2.045Euro | 115,00 € |
| 2.046 bis 2.300Euro | 122,70 € |
| 2.301 bis 2.556Euro | 140,00 € |
| 2.557 bis 2.812Euro | 160,50 € |
| 2.813 bis 3.067Euro | 181,00 € |
| 3.068 bis 3.323Euro | 209,60 € |
| 3.324 bis 3.579Euro | 240,30 € |
| 3.580 bis 3.834Euro | 280,70 € |
| über 3.834Euro | 320,50 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 2.045Euro | 84,30 € |
| 2.046 bis 2.300Euro | 89,40 € |
| 2.301 bis 2.556Euro | 102,20 € |
| 2.557 bis 2.812Euro | 117,00 € |
| 2.813 bis 3.067Euro | 131,90 € |
| 3.068 bis 3.323Euro | 152,80 € |
| 3.324 bis 3.579Euro | 175,30 € |
| 3.580 bis 3.834Euro | 205,00 € |
| über 3.834Euro | 234,10 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 2.045Euro | 48,50 € |
| 2.046 bis 2.300Euro | 51,60 € |
| 2.301 bis 2.556Euro | 58,80 € |
| 2.557 bis 2.812Euro | 67,40 € |
| 2.813 bis 3.067Euro | 76,10 € |
| 3.068 bis 3.323Euro | 87,90 € |
| 3.324 bis 3.579Euro | 100,70 € |
| 3.580 bis 3.834Euro | 118,10 € |
| über 3.834Euro | 134,40 € |
| Jahreseinkommen | Beitrag |
|---|---|
| bis 2.045Euro | 33,20 € |
| 2.046 bis 2.300Euro | 35,70 € |
| 2.301 bis 2.556Euro | 40,30 € |
| 2.557 bis 2.812Euro | 46,50 € |
| 2.813 bis 3.067Euro | 52,60 € |
| 3.068 bis 3.323Euro | 60,80 € |
| 3.324 bis 3.579Euro | 69,50 € |
| 3.580 bis 3.834Euro | 81,30 € |
| über 3.834Euro | 93,00 € |
Ist das viel oder wenig?
Rhein-Pfalz-Kreis liegt 6 Prozent unter dem Mittel der erhobenen Stellen. Diesen Vergleich stellt keine Satzung an, weil keine ihre Nachbarn kennt.
Rhein-Pfalz-Kreis
320,50 €
im Monat
Mülheim an der Ruhr
664,00 €
im Monat
Unterschied
343,50 €
im Monat
Das sind 4.122,00 € im Jahr, für dieselbe Betreuungszeit.
Über alle 10 bisher erhobenen Stellen reicht der Höchstsatz von 292,00 € bis 664,00 €, der Mittelwert liegt bei 340,25 €. Rhein-Pfalz-Kreis liegt damit 6 Prozent darunter.
Was den Betrag außerdem verändert
Geschwisterkinder senken ihn, das Essensgeld kommt obendrauf, und der Einkommensbegriff entscheidet über die Stufe.
Geschwister. Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine Anrechnung auf den Unterhalt oder der Bezug von anteiligem Kindergeld daran nichts ändert. Der Beitrag fällt auf rund 73 Prozent beim zweiten, 42 beim dritten und 29 Prozent ab dem vierten Kind. Anders als in fast allen anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sind kinderreiche Familien hier nicht beitragsfrei. Und für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, ist jeweils ein eigener Beitrag zu entrichten.
Verpflegung. Für die Verpflegung berechnet der Träger ein gesondertes Essensgeld, das auf sein eigenes Konto zu überweisen ist. Einen Betrag nennt das Blatt nicht.
Welches Einkommen zählt. Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze. Das ist der häufigste Stolperstein: Wer die falsche Zahl einträgt, landet in der falschen Stufe, und die Korrektur wirkt meist erst ab dem Folgemonat.
Was hier anders ist. Der Kreis veröffentlicht nur die Beiträge für Schulkinder. Für Kinder unter zwei Jahren führt er zwar eine eigene Leistungsseite, doch die ist inhaltlich leer, auch im Browser; eine Krippentabelle ist nirgends zu finden. Wer den Platz nur an bestimmten Wochentagen belegt, zahlt je Tag ein Fünftel des Beitrags, dazu einen Vorhaltezuschlag von 20 Prozent für die nicht genutzten Tage, und muss sich für mindestens drei Monate festlegen. Für die Ermäßigung rechnet der Kreis eine eigene Einkommensgrenze aus, mit einem Regelsatz von 832 Euro für den Haushaltsvorstand, 292 Euro je weiterem Familienmitglied und den Wohngeld-Höchstbeträgen; liegt das Einkommen darüber, sind 50 Prozent des übersteigenden Betrags zu zahlen, liegt es darunter, bleibt ein Mindestbeitrag von einem Prozent des Nettoeinkommens. Bei Bürgergeld oder Sozialhilfe wird der Beitrag auf Antrag erlassen, für einen Hortplatz allerdings nur, wenn beide Elternteile berufstätig, in Ausbildung, im Studium oder in einer Maßnahme sind. Das Blatt trägt den Stand Januar 2018 und kein Enddatum; der Kreis verlinkt es unverändert. Der darin genannte Regelsatz von 832 Euro ist allerdings ein Wert von 2018, und ob die Beträge selbst noch gelten, bestätigt keine jüngere Quelle.
Häufige Fragen aus Rhein-Pfalz-Kreis
Kurz beantwortet, mit der Fundstelle dahinter.
- Was kostet ein Kita-Platz in Rhein-Pfalz-Kreis?
- Eine Familie mit 55.000 Euro Jahreseinkommen zahlt für Schulkinder im Hort unabhängig vom Betreuungsumfang 320,50 € im Monat. Der Beitrag ist in 9 Einkommensstufen gestaffelt und reicht von 115,00 € bis 320,50 €.
- Ab welchem Einkommen zahle ich in Rhein-Pfalz-Kreis den Höchstsatz?
- Ab 3.835 Euro Jahreseinkommen. Grundlage ist: Maßgeblich ist das bereinigte monatliche Nettoeinkommen nach den §§ 82 bis 84 SGB XII. Das Bruttoeinkommen wird um Steuern, Versicherungen, Gewerkschaftsbeiträge, den Weg zur Arbeit mit 5,20 Euro je Entfernungskilometer für höchstens 40 Kilometer und eine Arbeitsmittelpauschale von 5,20 Euro vermindert; jährliche Sonderzahlungen werden auf Monate umgerechnet. Hinzugerechnet werden Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt sowie Einkünfte aus Vermietung und Kapitalvermögen, steuerliche Verlustausgleiche dagegen nicht. Absetzbar sind Hausrat, Wohngebäude, Privathaftpflicht, Kranken- und geförderte Rentenversicherung, Unfall, Berufsunfähigkeit, Kfz-Haftpflicht für höchstens ein Fahrzeug je erwerbstätigem Elternteil und die Amtshaftpflicht; nicht absetzbar sind Lebens- und kapitalbildende Rentenversicherung, Rechtsschutz, Kaskoversicherung, Kranken-, Zahn- und Reisezusatzversicherungen. Kosten der Unterkunft und geleisteter Unterhalt mindern nicht das Einkommen, sondern erhöhen die Einkommensgrenze.
- Wer setzt den Beitrag in Rhein-Pfalz-Kreis fest?
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen am Rhein. Dieselbe Stelle schickt den Bescheid und entscheidet über einen Antrag auf Erlass.
- Was gilt in Rhein-Pfalz-Kreis für Geschwisterkinder?
- Gestaffelt wird nach der Zahl der Kinder, für die die Familie Kindergeld erhält, und das Blatt hebt eigens hervor, dass eine Anrechnung auf den Unterhalt oder der Bezug von anteiligem Kindergeld daran nichts ändert. Der Beitrag fällt auf rund 73 Prozent beim zweiten, 42 beim dritten und 29 Prozent ab dem vierten Kind. Anders als in fast allen anderen rheinland-pfälzischen Kreisen sind kinderreiche Familien hier nicht beitragsfrei. Und für Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertagesstätte besuchen, ist jeweils ein eigener Beitrag zu entrichten.
- Ist das Mittagessen in Rhein-Pfalz-Kreis im Beitrag enthalten?
- Für die Verpflegung berechnet der Träger ein gesondertes Essensgeld, das auf sein eigenes Konto zu überweisen ist. Einen Betrag nennt das Blatt nicht.
Wie Sie weniger zahlen können
Drei Wege stehen offen. Der erste führt zu Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Kreisjugendamt, die anderen beiden zu Ihrem Arbeitgeber und zum Finanzamt. Keiner läuft von selbst.
Quellen und Stand
- Informationsblatt Schulkindplätze des Kreisjugendamts Rhein-Pfalz-Kreis, Stand Januar 2018 Fassung vom 01.01.2018
- Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG)
- § 90 SGB VIII
Geprüft von Ramon W. Tissler, Stand 04.09.2026. Weicht Ihr Bescheid von dieser Tabelle ab, melden Sie es uns. Die Korrektur erscheint mit Datum auf dieser Seite.